Reader mit Grundlagentexten zu aktueller Lagerpolitik erstellt für die Anti-Lager-Action-Tour 2004 Stand August 2004 Inhaltsangabe: Seite Flüchtlingslager in Deutschland Thesen zum dezentralen Lagersystem in Deutschland 4 Globales Lagersystem stoppen 5 Ausreisezentren und ihre Hybriden 7 Flüchtlingslager in Europa und weltweit Krieg gegen Flüchtlinge 10 Militarisierung der Flüchtlingspolitik und Lager Flüchtlingslager an den neuen Außengrenzen 14 wie Europa expandiert Regional Protection Areas 20 The New Form of Asylum Die International Organisation for Migration 22 Avantgarde der Lager 24 Das diskrete Sterben 25 Exterritorien und Lager juridisch-politische Räume im “war of terrorism” 28 Seite Widerstand Globalisierung der Lagerpolitik 34 von Woomera nach Bramsche Rütteln an den Zäunen 36 Kämpfe gegen Abschiebelager. Eine politische Bilanz Bari, Italien: Close the camp 39 Aufruf zur Solidarität mit den Menschen von der Cap Anamur 40 Demoaufruf gegen den Abschiebeknast in Bremen 41 Aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour Abschiebelager in den Niederlanden 42 Aufstand im Ausreisezentrum Bramsche 43 Appell tschetschenischer Flüchtlinge aus Bramsche 44 Was geschah mit John Williams? 46 Hungerstreik im Abschiebeknast Hannover 48 Schließung von Tramm? 48 Das Lager mit der Zelle 2008 49 4 Thesen zum dezentralen Lagersystem in Deutschland Flüchtlingslager in Deutschland Das Unterbringungs- und Versorgungssystem für Flüchtlinge in der BRD lässt sich als institutionalisiertes rechtliches System der Ausgrenzung und der gewollten Herabsetzung des sozialen Lebenstandards beschreiben, als System der forcierten gesellschaftlichen Desintegration. Neben dem de facto Ausschluss vom regulären Arbeitsmarkt und der Auszahlung der dadurch nötig werdenden (gekürzten) Hilfe zum Lebensunterhalt in Form von Sachleistungen ist die Unterbringung in dezentralen Heimen zentrales Moment der räumlichen Ausgrenzung und Verbannung. Das Spezifische an den bundesdeutschen Lagern ist, dass es nur als dezentrales Lagersystem fassbar wird. Zum System werden die einzelnen Unterbringungsstätte durch die Kombination halb offener - die Menschen können immer in die Illegalität abtauchen - dezentraler Kleinlager, die durch ein Verwaltungssystem verbunden sind und in sich nach Abstufungen der Repressionen klassifizierbar sind, also von der Pension in der Großstadt, über die Gemeinschaftsunterkunft verlassen im Wald, den neuen Ausreisezentren und den Abschiebeknästen. Insgesamt fasst das dezentrale Lagersystem der BRD fast eine Millionen Menschen. Zentrale Grundstruktur des Lagersystems ist die Residenzpflicht, erst durch die Zerteilung des Raumes und dem räumlichen Festhalten der Menschen in den Landkreisen wird das einzelne Heim zum Teil des Lagersystems. Es ist also eine repressive Struktur, deren räumliche Ausformung das einzelne (Flüchtlings-)Lager ist, als Gesamtsystem bedeutet es eine Ausgrenzungsstruktur ökonomisch nichtverwertbarer Menschen an durch die Residenzpflicht eingegrenzten Orten mit unterschiedlichen Repressionsgraden, an deren Ende immer die potentielle Abschiebung und damit der völlige Ausschluss aus der BRD steht. Erst durch die Residenzpflicht werden die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte als (Flüchtlings-)Lager beschreibbar. Lager als Begriff bedeutet eine provisorische kurzfristige Unterbringungsstätte für viele Menschen auf engem Raum. Es bietet sich also der Begriff des Flüchtlingslagers als verallgemeinerbare Beschreibung der einzelnen Unterbringungsstätten an. Ansonsten würde ich dezentrales Lagersystem benutzen oder die konkrete Beschreibung der Orte, also Ein- oder Ausreiselager, Abschiebegefängnis, großes Flüchtlingsheim. Der Begriff des »Lagers« (ohne Zusatz) dient nämlich sonst nur einer Skandalisierung und spielt mit den gesellschaftlichen Assoziationen der NS-Zeit und hier ist eine inhaltliche Differenzierung zentral. Es ist meiner Meinung nach immer sinnvoll, die empirischen Tatsachen möglichst genau zu beschreiben und sie auch so, wie sie vorfindbar sind, zu benennen. Und das dezentrale Lagersystem der BRD ist in seiner Struktur repressiv genug um es als solches zu skandalisieren und um für dessen Abschaffung zu kämpfen. Das Lagersystem an sich ist im Rahmen eines rassistisch motivierten Diskurses über Flüchtlinge Ende der 70er entstanden. Um die Flüchtlinge abzuschrecken und um innenpolitisch zu punkten wurde die soziale Situation mit viel Geld abgewertet. Die Dezentralität entstand aus ökonomischen Gründen um nach dem AnwerberInnenstopp 1973 der Wirtschaft billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist zuerst die dezentrale Unterbringung und dann fünf Jahre später die Lagerunterbringung installiert worden. Die Struktur des Lagersystems ist dann verwaltungstechnisch ausgebaut und aufgestockt worden auf über 1 Millionen Menschen Mitte der 90er. Parallel zur Installation des dezentralen Lagersystems ist es zu einer Umstrukturierungen der Ökonomie gekommen, so dass sich die heutige ökonomische Funktion des Lagersystems aus der Einbettung in die postfordistischen Produktionsverhältnisse ergibt. Beschreibbar ist diese ökonomische Funktion als Scharnier- oder Pufferfunktion zwischen regulären und irregulären Sektoren des ethnisch differenzierten Arbeitsmarktes. In Regionen mit einem hohen Arbeitskräftebedarf arbeiten fast alle Flüchtlinge wie z.B. in Baden-Württemberg und viele Flüchtlinge aus den östlichen Bundesländern migrieren in den Süden / Westen der BRD um dort irregulär zu arbeiten. In dem Sinne finde ich eine Ausweitung des Lagerbegriffs auf generelle Segregationserscheinungen oder - mechanismen der Gesellschaft falsch, da so die Spezifik aus Kombination räumlicher Orte zum Festhalten und der gesetzlichen Abwertung, der damit verbundenen Entrechtung und Ausschluss von gesellschaftlicher Partizipation des dezentralen Lagersystems verwässert. Der Begriff der Lagerstruktur wird so beliebig und verliert seine analytische Schärfe in der Beschreibung von empirischer Realität. Dennoch gibt es Schnittpunkt zu anderen Ausgrenzungsmechanismen, die aber nicht als Lager gefasst sondern auch in ihrer Spezifik beschrieben werden sollten. Rahmenbedingung des dezentralen Lagersystems ist die BRD als kapitalistische Ökonomie und die gesetzlichen Grundlagen des materiellen Asylrechtes bilden die generelle gesetzliche Struktur der Abwertung und Entrechtung von MigrantInnen. Hierbei geht es auf der einen Seite immer um die Bereitstellung entrechteter und so von Tobias Pieper 5 Flüchtlingslager in Deutschland billiger Arbeitskräfte und auf der anderen Seite gleichzeitig um die in der BRD innenpolitische Effektivität rassistischer Argumentationen und deren Instrumentalisierungen. Das dezentrale Lagersystem bildet also die repressive Ausführung der Ausländergesetze und gleichzeitig wird über die so geschaffenen Bilder rassistische Politik begründet und gemacht. Einen direkten Schnittpunkt gibt es also zu den ArbeitsmigrantInnen, zu den Menschen ohne Papiere, die eine Möglichkeit haben, in der »Illegalität« zu überleben. Sobald diese an die Öffentlichkeit treten, werden sie über den Status der Duldung in das Lagersystem gezogen, an dessen Ende immer die potentielle Abschiebung steht. Auch wenn die Unterscheidung, zu fliehen oder um zu arbeiten zu migrieren, subjektive zentral ist, gibt es in der BRD de facto kein materielles Asylrecht mehr, zentral ist die ausländerrechtliche repressive Struktur der Entrechtung und diese betrifft alle potentiell in die BRD kommenden, egal ob als Flüchtlinge oder als außereuropäische MigrantIn. Dies ist wiederum eine Stelle, an dem es Punkte einer breiteren gesellschaftliche Vernetzung geben kann. Politik der derzeitigen neoliberalen Umstrukturierung ist die ökonomische Deregulierung und der Abbau sozialstaatlicher Sicherungsnetze. Dadurch werden sowohl bereits hier lange lebende MigrantInnen als auch Passdeutsche vermehrt in die irregulären Sektoren des Arbeitsmarktes gedrängt. Es entsteht zwar keine direkte Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt - es kommt eher zu einer allgemeinen Lohnsenkung - diskursiv wird aber über das Schüren einer vermeintlichen Konkurrenz rassistische Scheidelinien gezogen und ein scheinbar deutsches Kollektiv gegenüber den in ihrer Wertigkeit ethnisch differenzierten MigrantInnen konstituiert. Hier liegt meiner Meinung nach die Chance einer inhaltlichen Vernetzung. Nicht in der gleichzeitigen Thematisierung von Ausgrenzung, denn dies ist nicht Ziel der Tour und würde der Repressivität des dezentralen Lagersystems nicht gerecht werden, sondern in der Tatsache, dass es eine allgemeine Deregulierung sozialer Verhältnisse gibt und es also im Sinne der HERRschenden ist, dass die Betroffenen je einzelnd für ihre Partialinteressen kämpfen. Eine angestrebte Vernetzung wäre also eine Aufforderung an die Sozialforen, mit gegen das dezentrale Lagersystem zu kämpfen und so eine gemeinsame Organisierung zu forcieren um so insgesamt den Kampf gegen die kapitalistische Verwertungslogik voranzutreiben. Also Rassismus als ein HERRschaftsisntrument zu thematisieren und zu bekämpfen durch solidarische Unterstützung der Tour mit dem Ziel des Aufbaus einer gemeinsamen Widerstandsstruktur. Aktionstage gegen das Abschiebelager Nürnberg/Fürth Der Schlussakkord im diesjährigen Camp- und Gipfelsommer wird in Bayern ertönen. Verschiedenste Gruppen aus dem antirassistischen Spektrum rufen auf zu Antilager-Aktionstagen zwischen dem 11. und 14. September in Nürnberg/Fürth. Aufhänger ist das dortige sogenannte Ausreisezentrum, gegen das sich seit seiner Eröffnung im Oktober 2002 massiver Protest regt. (...) Politisch ist in Nürnberg/Fürth dreierlei geplant: Erstens soll das sog. Ausreisezentrum als das angeprangert werden, was es ist: als Abschiebe- und Verfolgungslager! Praktisch bedeutet das, die sofortige Schließung aller 5 bisher in Deutschland eröffneten Ausreisezentren zu fordern. Zweitens soll das bundesdeutsche Lagersystem in Bezug zu anderen Lagern bzw. Lagertypen in Europa und weltweit gesetzt werden. Es geht darum aufzuzeigen, in welchem Sinne der vor allem von den reichen Industriestaaten massiv forcierte Aufbau eines globalen Lagersystems einzig darauf abziehlt, einen Beitrag zur sozialtechnologischen Kontrolle weltweiter Flucht- und Migrationsbewegungen zu leisten. Drittens sollen durch die Aktionstage die vielfältigen, ebenfalls rund um den Globus stattfindenden Antilager-Proteste unterstützt und verbreitert werden. Das derzeit in Deutschland herrschende Lagersystem für Flüchtlinge und Papierlose basiert auf 4 Säulen: Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen, werden zunächst für max. 3 Monate in einer Zentralen Aufnahmestelle (ZAST) untergebracht. Danach erfolgt für die gesamte Dauer des Asylverfahrens die Unterbringung in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften. Dies können normale Wohnhäuser sein genauso wie große Containerlager oder ehemalige Kasernenkomplexe für meherere hundert Menschen. Flüchtlinge oder MigrantInnen, die über keinen offiziellen Aufenthaltstitel (mehr) verfügen und deshalb ausreispflichtig sind, landen im Abschiebeknast, so denn ihnen per Gerichtsbeschluss unterstellt wird, sie könnten sich ihrer bevorstehenden Abschiebung entziehen. Abschiebe- bzw. Sicherungshaft kann bis zu 6, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monate andauern. Von ihr sind in Deutschland jährlich zwischen 10.000 und 20.000 Menschen betroffen. In sogenannte Ausreisezentren werden schließlich Menschen eingewiesen, die zwar ausreisepflichtig sind, die jedoch mangels gültiger Ausweispapiere nicht in ihre (mutmaßlichen) Herkunftsländer abgeschoben werden können. Die Behörden werfen diesen Menschen Identitätsverschleierung vor, sie müßten Globales Lagersystem stoppen von Gregor Samsa deshalb durch geeignete Maßnahmen dazu gebracht werden, auf die eine oder andere Weise bei der Beschaffung gültiger Ausweispapiere mitzuwirken. Konkret bedeutet das: Permanente Interviews, Sprachtests, Botschaftsvorführungen, Zimmerdurchsuchungen, Anwesenheitskontrollen, verschäfte Residenzpflicht, Taschengeldentzug, etc. Geflissentlich verschwiegen wird indes, dass es häufig die Botschaften der Herkunftsländer selbst sind, die sich weigern, die Betroffenen als „ihre“ StaatsbürgerInnen anzuerkennen und entsprechende Ausweisepapiere ausstellen. Last but not least: Gemessen an ihren offiziellen Zielsetzungen sind die 5 bislang als Modellprojekte arbeitenden Ausreisezentren weitgehend gescheitert: Gerade mal 16% der Eingewiesenen konnten abgeschoben werden, bei ca 30% konnte zwar die Identität festgestellt, trotzdem aber keine Abschiebung erwirkt werden, demgegenüber sind über 50% in die Illegalität abgetaucht. Dass an den Ausreisezentren trotzdem festgehalten, also auch ihr massenhafter Illegalisierungseffekt billigend in Kauf genommen wird, zeigt, worum es wirklich geht: Nicht Flüchtlinge sind das Problem - jedenfalls unter bestimmten Umständen, sondern Flüchtlinge, die Geld kosten! Die immer konsequentere Unterbringung von Flüchtlingen und Papierlosen in Lagern oder Knästen ist ein nahezu überall in Europa vorherrschender Trend. Insbesondere in Osteuropa werden vielerorts mit finanzieller Unterstützung durch die EU gefängnisartige Lager errichtet, in welchen MigrantInnen bzw. Flüchtlinge ohne gültige Transitpapiere interniert werden. Das diesebezüglich immer noch krasseste Beispiel dürften indes die von der IOM auf der Pazifikinsel Nauru betriebenen Internierungslager sein: Im Auftrag der australischen Regierung werden dort abgefangene boat-people-Flüchtlinge unter laut ai „höllischen“ Bedingungen auf unbestimmte Zeit festgehalten (ak 473). Ein anderer Lagertypus sind die erstmalig im Zuge des Kosovo-Kriegs systematisch errichteten Flüchtlings (abfang)lager: Waren 1992 und 1993/94 während der Kriege im zerfallenden Yugoslawien noch mehrere Millionen Menschen nach Westeuropa geflüchtet, so konnten im Kosovo-Krieg 1999 ca 550.000 von 800.000 kosovarischen Flüchtlingen direkt in temporäre und streng bewachte Flüchtlingslager in Albanien und Mazedonien „gelotst“ werden. Aus migrationspolitischer Sicht ist dieses zwischen NGO’s und westlichen Kriegsparteien ausgehandelte Konzept der kriegsregionnahen Flüchtlingsunterbringung ein absoluter Erfolg gewesen. Es stellt deshalb auch die Blaupause dar für einen derzeit von der britischen Regierung innerhalb der EU unter dem Titel „a new vision for refugees“ stark gemachten Vorschlag: Danach sollten Flüchtlinge rund um den Globus in EUfinanzierten und von der UN verwalteten Lagern untergebracht werden, etwaige Asyanträge müßten sodann - nach einer Sperrfrist von 6 Monaten - in diesen, nahe der jeweiligen Kriegs- und Kriesenregion errichteten Lagern gestellt werden. Flüchtlinge, die sich bis nach Europa durchgeschlagen hätten, würden ebenfalls direkt in das für sie zuständige Lager rückverschickt werden. Was aber sind Lager in analytischer und gesellschaftspolitischer Hinsicht? Welche Funktion und welchen Charakter haben sie? Klar ist: Allein die Vielfalt unterschiedlicher Lager und Lagertypen verbietet eindimensionale Antworten, denoch lohnt es, exemplarisch verschiedene Deutungsversuche kennenzulernen. 1. Stephan Dünnwald vom Bayrischen Flüchtlingsrat, der sich in einem äußerst lesenswerten Artikel („Die Bundesrepublik als Lagergesellschaft“) vor allem mit Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge beschäftigt, formuliert 2 Thesen: Zum einen dienten, wie ja von staatlicher Seite auch freimütig eingestanden würde, die mit Lagerunterbringung und anderen asylpolitischen Maßnahmen verknüpften Restriktionen der gezielten Demütigung und Degradierung von Flüchtlingen und somit der präventiven Abschreckung. Zum anderen sei die Unterbringung in Lagern Ausdruck einer politisch „gewollten Separierung und Exklusion“ von Flüchtlingen. Denn je nichtintegrierter und somit stigmatisierter diese seien („Die Leute aus dem Lager“), desto leichter könnten Abschiebungen durchgesetzt werden. Seitens der Mehrheitsbevölkerung sei unter solchen Bedingungen weder Unterstützung noch Widerstand zu erwarten. Im Gegenteil: Die Unterbringung in Heimen sei vielmehr geeignet, rassistische Ressentiments zu schüren bzw. zu intensivieren. 2. Der in Italien viel diskutierte Philosoph Giorgio Agamben beschäftigt sich vor allem mit der italienischen Variante von Ausreisezentren bzw. Abschiebelagern (die dort Internierten müssen binnen 60 Tagen abgeschoben oder freigelassen werden): Lager seien, so Agamben in einem Jungle-World-Interview, Orte des „Ausnahmezustandes“; die Internierten seien keine „Rechtssubjekte, sondern nackte Existenzen“ - aller staatsbürgerlichen Rechte entblößt. Dies ergebe sich daraus, dass die Internierten juristisch als Personen gelten würden, „die bereits der Maßnahme der Abschiebung unterworfen sind, für die aber der Vollzug der Maßnahme nicht möglich gewesen ist.“ Abschiebehäftinge befänden sich zwar faktisch, d.h. als nackte Existenzen auf italienischem Territorium, nicht aber juristisch, d.h. als Personen mit „Subjektposition im bürgerlichen Recht“. Möglich sei dieses juristische Paradox, weil Lager in „biopolitischer“ Absicht auf 6 Flüchtlingslager in Deutschland 7 die „Regulierung der Bevölkerungsströme“ zielten. Nur vor dem Hintergrund dieser Aufgabenstellung sei zu verstehen, weshalb Abschiebehäftlinge Abgeschobene seien, „die nicht mehr da, doch inhaftiert sind.“ In politischer Hinsicht würden Abschiebelager das herrschende Konzept von Staatsbürgerschaft prinzipiell in Frage stellen. 3. Demgegenüber kritisiert der ebenfalls in Italien lehrende Historiker und antirassistische Aktivist Sandro Mezzadra in einem Werkstattgespräch, dass „Arbeit“ in Agambens Überlegungen keine Rolle spielte. Und das, obwohl es, so Mezzadra, „einen grundlegenden Zusammenhang zwischen den gegenwärtigen Abschiebelagern und der umfassenden Restrukturierung des Arbeitsmarktes im globalen Kapitalismus“ gäbe. Das Abschiebelager sei „eine Art Druckverminderungskammer, welche die auf dem Arbeitsmarkt angesammelten Spannungen verstreuen würde.“ Konkret meint dies dreierlei: Erstens würde durch Abschiebungen ein gesamtgesellschaftlich kontraproduktives Zu-Groß-Werden der lohnarbeitsbezogenen Reservearmee vermieden werden. Zweitens produzierten die Abschiebelager massenhaft irreguläre, d.h. überproportional ausbeutbare Arbeitskräfte (schließlich kämen etwa 40% der Internierten nach 60 Tagen wieder frei). Drittens artikulierte die Gewalt der Abschiebelager symbolisch und weithin sichtbar den „despotischen“ Anspruch des globalen Kapitalismus, einzig nach aktuellem Bedarf Arbeitskräfte unter Regie zu nehmen und in eins damit deren Mobilität zu kontrollieren. Wie weit Mezzadras Thesen im Einzelnen tragen, müßte genauer untersucht werden. Denoch scheinen mir seine Überlegungen äußerst hilfreich zu sein, machen sie doch deutlich, dass die in jüngerer Zeit immer wieder proklamierte Notwendigkeit einer Re-Ökonomisierung von Antirassismus das globale Lagersystem ausdrücklich miteinschließt. Einerseits, weil zunehmend auch (irreguläre) MigrantInnen von Lagerinternierung betroffen sind, andererseits, weil Lager einen zentralen Baustein innerhalb herrschender und primär an ökonomischen Kriterien ausgerichteter Migrationspolitik darstellen. Es bleibt abzuwarten, was in Nürnberg/Fürth konkret passieren wird. Fest steht: Das dortige Ausreisezentrum ist kein geschlossenes Internierungslager, insofern dürfte es nicht, wie im australischen Wüstenlager Woomera, zu spektakulären Befreiungsversuchen kommen. Genausowenig ist a la Bologna eine buchstäbliche Demontage des Ausreisezentrums durch Disobidienti (Ungehorsame) zu erwarten. Die PlanerInnen hoffen denoch auf mindestens 200 AktivistInnen. Der Text von Dünnwald und das Interview mit Agmaben sind unter www.abschiebehaft.de/kampagne/ reader.pdf, das Werkstattgespräch mit Mezzadra unter: www.borderlandsejournal.adelaide. edu.au/vol2no1_2003/mezzadra_neilson zu finden. Ausreisezentren und ihre Hybriden Maria Wöste Lagerpolitik in Zeiten des sozialen Angriffs „Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln und stellen dadurch ... eine besondere Belastung für das Land dar“. Dieser Satz ist (noch) kein Textbaustein aus künftigen Briefen an die BezieherInnen von Arbeitslosengeld II, mit denen ihnen beispielsweise die Kürzung oder die Auszahlung ihrer Leistungen in Gutscheinen angekündigt wird. Aber dieser Satz könnte genau so dort stehen. Im Kampf um die Hegemonie in den Köpfen erleben wir zur Zeit eine Umdefinition von Begriffen wie „Solidarität“ und „soziale Gerechtigkeit“; zuerst an Flüchtlingen erprobte Argumentationen und die Unterstellung, das Sozialsystem zu missbrauchen, werden dabei auf andere Bevölkerungsgruppen übertragen. In der letzten Neujahrsansprache des Bundeskanzlers liest sich das so: „Das schaffen wir nur, wenn jede Bürgerin, wenn jeder Bürger durch sein Verhalten beiträgt, die Kosten im Rahmen zu halten. Verschwendung, Ausbeutung und Betrug im Gesundheitssystem schaden uns allen!“ Der Eingangssatz aber stammt aus einem Schreiben, mit dem in Niedersachsen geduldete Flüchtlinge nach vielen Jahren in Deutschland ins Abschiebelager eingewiesen werden. Zynischerweise wird dieser Satz im Lagereinweisungs- Bescheid auch an Flüchtlinge verschickt, die Arbeitsstellen hatten und die zeitgleich mit der Einweisung ins Lager ein Arbeitsverbot bekommen und den Job verlieren. Die Behörden schaffen damit ganz unverblümt die Voraussetzungen selbst, mit denen die Zwangseinweisung ins Lager, von Stigmatisierung begleitet, legitimiert wird. Zur Zeit realisiert sich vor unser aller Augen, was vorher BeobachterInnen der Flüchtlingspolitik progonostiziert haben: dass an Flüchtlingen Sozialtechniken ausprobiert werden, um sie gesellschaftlich durchzusetzen und morgen auf andere Gruppen anzuwenden. Heute ist morgen. Wir erleben gerade, wie viele Menschen in dieser Gesellschaft in die Verarmung und Ausgrenzung gedrängt werden, dem totalen Zugriff der Behörden preisgegeben, begleitet von der Stigmatisierung als Sozialschmarotzer und (Mitwirkungs-)Verweigerer. Lager für erwerbslose Menschen mit deutschem Pass sind im Arbeitslosengeld II als Sanktionsmaßnahme nicht vorgesehen. Aber in München werden jetzt in ehemalige Sam- Flüchtlingslager in Deutschland 8 mellager, die wegen der hierzulande massiv gesunkenen Flüchtlingszahlen leerstehen, Obdachlose eingewiesen. Hybriden der „Ausreisezentren“ Die Entwicklungen der Lagerpolitik sind in Deutschland zur Zeit uneinheitlich. Während in einigen Bundesländern Sammellager für Flüchtlinge mit Kostenargumentationen geschlossen werden oder das zumindest verlautbart wird (so z.B. in Hessen, in Berlin und Mecklenburg- Vorpommern), setzen andere Bundesländer gezielt auf Lagerpolitik – koste es was es wolle. Es wurden zwar keine neuen Abschiebelager angekündigt, die offiziell als Modellversuche für „Ausreisezentren“ deklariert sind, jedoch werden die bestehenden etabliert – in Sachsen- Anhalt wurde Anfang diesen Jahres beschlossen, das „Ausreisezentrum“ über die Modellversuchsphase hinaus weiterzuführen, weil es sich (aus Sicht der Herrschenden) bewährt habe. Eine neue Entwicklung, die derzeit zu beobachten ist: Abschiebelager, die nicht mehr offiziell als solche bezeichnet werden, expandieren. Die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ hat in den italienischen Internierungslagern für Flüchtlinge, CPT genannt (1), eine Untersuchung durchgeführt. In der Dokumentation der Ergebnisse ist von 16 CPT landesweit die Rede, wobei 11 „offizielle“ CPT gezählt werden; fünf Lager wurden als „Hybride“ definiert, weil sie de facto als CPT fungieren, wenn sie auch nicht offiziell so geführt würden. Aktuelle Untersuchungskommissionen in deutschen „Ausreisezentren“ würden ebensolche „Hybriden“ ausmachen. Denn neben den 6 offiziellen „Ausreisezentren“ in fünf Bundesländern (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Bayern, Hamburg) existieren aktuell mehrere Abschiebelager, die zwar nicht so genannt werden, aber de facto als solche fungieren. Vorläufer war hier Niedersachsen – ebenso wie bei dem ersten Modellversuch für „Ausreisezentren“ - mit dem Lager Bramsche- Hesepe. Dieses Abschiebelager Bramsche-Hesepe soll aktuell von 200 auf 550 Plätze aufgestockt werden, gleichzeitig eine lagereigene Schule für die Kinder im Lager eingerichtet werden. Angesichts der Einführung einer Lagerschule stockt vielen der Atem. Denn das ist unerträglich und untrüglich der Versuch, den letzen regulären Außenkontakt aus dem Lager in die Umgebungs-Gesellschaft zu unterbinden. Der letzte Schritt zur totalen Ausgrenzung, danach käme nur noch die endgültige Schließung der - jetzt auch nur bedingt durchlässigen - Eingangstore, die Internierung. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Wunschvorstellungen niedersächsischer Innenminister gleich welchen Parteibuchs eingeordnet werden, Flüchtlinge sollten in Lagern und möglichst gar nicht mehr in Kommunen untergebracht werden. In Bayern werden die aktuell eingeführten Abschiebelager- Hybriden von KritikerInnen als „Ausreisezentren light“ bezeichnet. (www.ausreisezentren.de) Nicht weil die Lebensbedingungen für die Menschen darin leichter wären, sondern weil die dort ebenfalls praktizierten Maßnahmen psychischen und sozialen Drucks verdeckter sind. Anders als bei den „Ausreisezentren“ gibt es die äußerliche Markierung der Abschiebe-Sonderlager als „Lager im Lager“, durch Extra-Einzäunung, Einlasskontrolle und Wachdienst, bei den neuen Lagern nicht. Das hat offenkundig mit der massiven und langanhaltenden Gegenwehr von Flüchtlingen und antirassistischen Gruppen zu tun, die es der Landesregierung unmöglich machte, wie geplant weitere offizielle „Ausreisezentren“ durchzusetzen. (siehe dazu den Artikel „Rütteln an den Zäunen“ in dieser Ausgabe) Bayern hatte eigens sein Landesaufnahmegesetz geändert, um eine gesetzliche Grundlage für die „Ausreisezentren“ zu schaffen – damit auch die Lagerpolitik seine Ordnung hat. Auf dieser Grundlage wurden und werden aktuell viele Flüchtlinge mit Duldungen, die schon seit vielen Jahren in Kommunen lebten (z.T. in eigenen Wohnungen), wieder in Lager eingewiesen. Dies ist eine offensive Vertreibungspolitik gegenüber Flüchtlingen, die sich seit Jahren nicht abschieben lassen. Aber diese Ausweitung der Lagerpolitik beinhaltet auch noch ein gesellschaftliches Moment, das ebenso wichtig wahrzunehmen ist. Flüchtlinge, die vorher Familie X aus München oder Herr Y aus Nürnberg waren, mit Feunden, Nachbarn, MitschülerInnen und womöglich ArbeitskollegInnen, werden dieser sozialen Identität beraubt und in eine neue Umgebung gesteckt. Dort werden sie als sozial wahrgenommene Gruppe neu konstruiert: sie sind nicht mehr NachbarInnen usw., sondern Flüchtlinge in dem Lager, das keiner haben will. Das ist eine neue, gewissermaßen von den Behörden kreierte „Identität“ als Gruppe. Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Cloppenburg in Niedersachsen wurde jüngst dafür vor Gericht freigesprochen, dass er für einen Flüchtling eine Identität mit fiktiven Daten erfunden hatte. Er wollte mit den erlogenen Daten an Passersatzpapiere kommen, um den Flüchtling abschieben zu können. Was wollen Behörden mit dieser Konstruktion einer neuen sozialen Identität als „Flüchtlinge aus dem Lager“ erreichen? Orte des Draußen im Drinnen Die gesellschaftspolitische Funktion der (neuen) Lager ist offenkundig: Flüchtlinge sollen darin als soziale Gruppe überhaupt erst konstruiert werden, um sie für den Zugriff der Regierenden „verfügbar“ zu machen. Den Prozess der Konstruktion als soziale Gruppen haben Hannah Arendt und Ulrich Beck auch an anderen gesellschaftlichen Entwicklungen analysiert, sie nennen es „Techniken der Feindkonstruktion und Illegalisierung von Menschen“. Nicht zufällig entwickelte Hannah Arendt diese Analysen aus den Erfahrungen des Faschismus. Detelef Hartmann beschreibt diese Sozialtechniken u.a. gegenüber Flüchtlingen und Obdachlosen (2). Hartmann betont, dass dies ein sozialer Prozess ist, „...in the making“ heißt es bei ihm. Wenn Menschen im Lager sind, ist es ein leichtes, sie zu stigmatisieren, denn es gibt keine sozialen Erfahrungen an anderen Vergesellschaftungsorten (z.b. Wohnen, Arbeit), die diese Konstruktionen durchbrechen können. Für die sozial als Gruppe konstruierten Flüchtlinge im Lager bedeutet das: Diese Form des Aus-den-Vergesellschaftungsprozessen- Flüchtlingslager in Deutschland 9 Entfernens ist Voraussetzung dafür, sie endgültig aus dieser Gesellschaft zu entfernen – sie sozial zu isolieren, abzuschieben oder endgültig zu illegalisieren. Alle neuen Formen von Abschiebe-Sonderlagern haben einheitlich zum Ergebnis gehabt, dass sie Flüchtlinge vor allem in die Illegalität treiben. In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick in die Entstehungsgeschichte des – offiziell noch nicht aktiven - „Zuwanderungsgesetzes“. Eigentlich als Einwanderungsgesetz lanciert, regelt es vor allem die Ausdifferenzierung von Menschen ohne deutschen Pass in offiziell „Nützliche“ und „Unerwünschte“. Die Unerwünschtesten, aber nicht „Nutzlosen“, sind dabei die neu kontruierte Gruppe der Flüchtlinge mit Duldung, die in „Ausreisezentren“ eingewiesen werden können. Es ist eine verkürzte Perspektive wenn wir nicht sehen, dass illegalisierte und informell arbeitende Menschen auch eine Rolle innerhalb der Verwertungslogik spielen, sie sind nicht „nutzlos“. Sie sind aber rechtlos, stehen am absolut unteren Ende der neuen (Arbeitsmarkt-) Hierarchien, ebenso wie die geduldeten Flüchtlinge in den „Ausreisezentren“. Eine offene Illegalisierung von Flüchtlingen mit Duldung, wie es der erste Entwurf des sog. Zuwanderungsgesetzes vorsah, schien offenbar politisch nicht durchsetzbar. Die neuen Abschiebe- Sonderlager, die im aktuellen Entwurf des Einwanderungs- Verhinderungs-Gesetzes festgeschrieben sind, erledigen das indirekt. Sie praktizieren gewissermaßen auch die „Hybriden“ einer nicht realisierten offiziellen Illegalisierungspolitik. Angesichts der aktuellen Vorschläge des UNHCR, an den Außengrenzen Europas Auffanglager (sog. „Zentren“ mit Asylschnellverfahren) einzurichten, werden noch ganz andere Assoziationen wach. Dorthin könnten dann auch genau die in Abschiebelager geschafften Menschen abgeschoben werden, denn sie haben nach der Logik der Herrschenden hier „kein Aufenthaltsrecht“, sind „Identitätsverschleierer“ und „Mitwirkungsverweigerer“ bzw. „Abschiebungsverhinderer“ und „Sozialleistungs- Missbraucher“. Würden sie weiter (oder überhaupt erst) in Kommunen leben, mit ihren sozialen Beziehungen, müsste jede Abschiebung einzeln durchgesetzt werden - das Zerreißen der sozialen Netze schafft die politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für einen solchen Umgang mit ihnen. Auch wenn aus legalistischen Gründen solche Visionen momentan nicht realisierbar scheinen, machen doch die Erfahrungen mit den neuen Abschiebelagern in Deutschland deutlich, dass für die Modernisierung des Lagerregimes nicht unbedingt (neue) gesetzliche Grundlagen nötig sind. (siehe dazu auch den Beitrag von Helmut Dietrich in dieser Ausgabe) Aber auch wenn es zu dieser Form neuer Abschiebepolitik nicht kommen sollte. Zu dem gestaffelten Ring von Lagern und „Schutzzonen“ um die Kriegs- und Krisenregionen der Welt gehören auch die neuen Lager im Inneren der Festung Europa. „Orte des Draußen im Drinnen“ nennt sie die italienische Philosophin Federica Sossi. Sie seien konstruiert für Menschen, die nicht nach „draußen“ geschafft werden könnten, weil sie nicht abschiebbar sind.(3) Die Menschen, die in diesen Draußen- Zonen der Entrechtung, in den Lagern und Abschiebeknästen vor unser aller Haustür konzentriert werden, stehen Formen totaler Verfügungsmacht und Willkür gegenüber. Diese sind verschränkt mit einem latent oder offen wirkungsmächtigen Rassismus (und Sexismus). Es gehört zur Struktur, dass Gewalttaten in diesen Räumen des „Außen“ im „Innen“ über Jahre unentdeckt bleiben, wie bei den Vergewaltigungen von Frauen durch einen(?) Beamten im Abschiebeknast Bremen in jüngster Zeit geschehen. Wie wir wissen, gehen die Planspiele der Herrschenden nie so auf wie geplant. Es ist trotzdem gut, sie zu beobachten und zu analysieren. Es ist unsere Macht, dass sie so wie geplant nicht klappen, und zu unserer Ermutigung sollten wir vielleicht nicht so sehr auf die Herrschenden und ihre Pläne starren, sondern die Perspektive wechseln: Auf die organisierten politischen Kämpfe und das unorganisierte alltägliche Widerstehen innerhalb und außerhalb der Lagerzäune, der Ausgrenzungspolitiken und sozialen Kahlschlags-Angriffe. Anmerkungen: (1)CPT, centri di permanenza temporanea: Zentren für vorübergehenden Aufenthalt. Der Begriff ist ebenso ein Euphemismus wie „Ausreisezentren“; CPT sind in etwa das Äquivalent zu den deutschen Abschiebeknästen. In der Zeitung Il manifesto vom 27. Januar 2004 werden Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt. Der Artikel liegt in englischer Übersetzung (dankenswerterweise von Angela Huemer) vor und kann bei der Redaktion angefordert werden. (2) Detlef Hartmann, Flüchtlingspolitik und Nazifizierung. In: Anhörungen zum Asylbewerberleistungsgesetz in Niedersachsen. FLÜCHTLINGSRAT 67, April 2000 (3) Information von Angela Huemer. Sie bemüht sich zur Zeit um die Übersetzung eines Buches von Federica Sossi mit Gesprächen in italienischen CPT Erschienen in: FLÜCHTLINGSRAT. Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen. Heft 100, März 2003 Flüchtlingslager in Deutschland 10 Flüchtlingslager Europa und weltweit In diesen Tagen vor Beginn des Golfkriegs sollten wir das angekündigte Schicksal der Menschen im Irak und in der Golfregion zum Ausgangspunkt unserer Antikriegsdiskussion nehmen. Der Krieg geht gegen sie, gegen ihr Leben, er geht dagegen, dass sie selbst über die Reichtümer der Region verfügen können. Während Truppen, Geräte, Infrastrukturen und die Entwicklung des Ölpreises immer aufs Neue durchkalkuliert werden, ist es völlig unklar, ob die Menschen vor dem Bombentod in die militärisch vorbereiteten Richtungen fliehen werden. Niemand weiß, wie sie auf die eingeplante große Hungerkatastrophe (Zerstörung des Lebensmittel-Versorgungssystems, von dem zehn Millionen Menschen abhängen) reagieren werden. Wird es Aufstände geben? Auch in den Nachbarregionen? Die Bevölkerung ist in diesem Sinn die große Unbekannte in der Kriegsplanung. Für die Militärs mag selbst das Massensterben im Flächenbombardement und die Massenflucht der Überlebenden als Kollateralschaden verbucht werden. Doch hat die militärische Kriegsvorbereitung eine internationale sozialpolitische Koalition zusammengeschmiedet, die einen Großteil der Golfregion mit Flüchtlingslagern überzieht, noch bevor der Krieg begonnen hat. Die Hauptsorge dieser Koalition ist es, dass die Flüchtlinge es schaffen könnten, aus den kriegsnahen Regionen auszubrechen. Emigration gilt als Unruhefaktor in der neuen Weltordnung, und das Fliehen von Menschen gehört zu den unberechenbaren und unbeherrschbaren Variablen. Den Menschen, die fliehen, geht es um ihr Überleben, um ihre Hoffnung, um ihre Zukunft. Die internationale Sozialpolitik zielt dagegen auf die Eindämmung der Mobilität, sie arbeitet präventiv, in der Gegenwart, sie beginnt vor den Bombardierungen. Ihre Agenturen sind in den Regierungsapparaten der USA, Westeuropas, Australiens, in den internationalen Organisationen und in den bedeutendsten Think Tanks zu verorten. In der politischen Diskussion am Vorabend des neuen Golfkriegs heißt es deswegen oftmals, dass die ‘humanitäre’ Vorbereitung den Krieg erst führbar und wahrscheinlich gemacht hat. Auch folgender kurzer Überblick, mit dem ich die frühe Fokussierung der internationalen Flüchtlingspolitik auch auf den Kosovo und auf Afghanistan – weit im Vorfeld der stattgefundenen Kriege! – skizzieren möchte, wirft die Frage nach dem Zusammenhang von Krieg und Flüchtlingspolitik auf. Kriege und Flüchtlingspolitik Weltweit kommen die größten Flüchtlingsgruppen, so vermelden die offiziellen Statistiken, aus folgenden Ländern: Afghanistan, Irak, zerfallenes Jugoslawien – und aus Burundi und Somalia. Die erstgenannten drei Länder sind uns als die drei Kriegsschauplätze bekannt, auf die die internationalen Koalitionen in den Kriegen seit 1991 Bomben abgeworfen und in die sie Bodentruppen geschickt haben. Bei allen evidenten Kriegszielen wie Öl, Pipelines und militärstrategische Eroberungen lässt diese migrationspolitische Relevanz der Kriegsorte doch aufhorchen. Was den besonderen Charakter der Flüchtlinge aus dem Irak, aus Afghanistan und Kosovo/Jugoslawien ausmacht, ist, dass sie vor den Kriegen überall als kaum abschiebbar gelten/galten. Die betreffenden Herkunftsstaaten akzeptieren eine gesetzlich abgesicherte ‘Rückübernahme’ nicht und haben den Ruf berüchtigter Verfolgerstaaten. Die Kriege dienen nun unter anderem auch dazu, eine internationale Abschiebemaschinerie bis in die Herkunftsstaaten oder ihre Randgebiete zu installieren – falls die Kriege regional und zeitlich begrenzt werden können. Bei der Beschäftigung mit der flüchtlingspolitischen Bedeutung der Kriege sollten wir aber im Hinterkopf behalten, dass die Flüchtlingsbewegungen auf dem afrikanischen Kontinent nicht mit großen internationalen Kriegseinsätzen bekämpft werden. Das liegt womöglich daran, dass nur wenige Flüchtlinge aus Burundi, Somalia und anderen Ländern den Weg bis nach Westeuropa oder in die USA schaffen und daher in der herrschenden internationalen Politik nicht als derart ‘bedrohlich’ wahrgenommen werden. Außerdem läuft ohnehin eine Aushungerung vieler Menschen auf dem afrikanischen Kontinent. Den Mächtigen dieser Welt mag jeglicher zusätzliche Einsatz der internationalen Kriegsmaschinerie in Afrika als zu aufwändig erscheinen. Was das für uns heißt, kann ich an dieser Stelle nicht beantworten. Nur so viel: Die internationalen Militäreinsätze dieser Jahre sind Teil einer sehr viel umfassenderen aktuellen Zerstörungslogik. Irak 1991 Eine Art Vorreiterrolle spielte flüchtlingspolitisch 1991 der Zweite Golfkrieg. Es handelte sich insofern um ein Experiment, als es der erste großangelegte Versuch seitens der USA und ihrer westeuropäischen Alliierten war, mit militärischen Mitteln einen so genannten Safe Haven einzurichten. Ich möchte das Modellartige kurz skizzieren, aber schon vorweg darauf hinweisen, dass bislang weder die USA noch die EU über die Kraft verfügen, den Safe Haven in größtem Maßstab flüchtlingspolitisch zu Krieg gegen Flüchtlinge von Helmut Dietrich (Forschungsgesellschaft Flucht und Migration, Berlin) Militarisierung der Flüchtlingspolitik und Lager 11 Flüchtlingslager Europa und weltweit nutzen und eine stabile Abschiebungskette aus der Metropole bis in den Irak durchzusetzen. Nun zum Ablauf 1991: Der Krieg gegen den Irak ist bereits beendet, die USA, Frankreich und Großbritannien haben mit Saddam Hussein einen Waffenstillstand geschlossen. Drei Monate später bricht der Aufstand der KurdInnen im Norden und der SchiitInnen im Süden los, er wird von Saddam Hussein im stillen Einverständnis mit den USA niedergeschlagen. Vierhunderttausend Menschen flüchten aus den kurdischen Gebieten in Richtung Türkei. Ein klassischer Flüchtlingsfall. Die Türkei muss demnach eigentlich die Türen öffnen, sie müsste die Flüchtlinge entsprechend dem Völkerrecht aufnehmen. Stattdessen wird mit der UNO-Resolution 688 eine Flugverbotszone innerhalb des Iraks eingerichtet, aus der sich der irakische Staat zurückzieht. Die Flüchtlinge werden also mit vereinten Kräften der Türkei und der sogenannten internationalen Gemeinschaft an der Grenze aufgehalten, werden in Lager gepackt und anschließend in die neu eingerichtete Zone zurück verfrachtet. Ab und zu macht die irakische Regierung in den Folgejahren einen Einfall in diese Gebiete, die türkische Regierung ebenfalls. Kurzum, die Flugverbotszone ist flüchtlingspolitisch nützlich, wird aber nicht als souveränes Gebiet anerkannt – das extralegale Land ähnelt strukturell der Figur der extralegalen Flüchtlinge, denen die Anerkennung verweigert wird. Das war es, was Asylentscheider und Abschieber hierzulande so lange ersehnt hatten, es ist eine so genannte ‘inländische Fluchtalternative’ entstanden, also ein genereller Grund, Asyl zu verweigern. Hier, vor von den Asylentscheidern in Westeuropa, wird kurdischen oder irakischen Flüchtlingen gesagt: „Warum seid ihr geflohen, ihr könnt in den Nordirak.“ Bis heute gehen die Streitigkeiten vor Gericht um diese Frage, und je näher in diesen Wochen der angekündigte Dritte Golfkrieg rückt, desto mehr machen die Asylentscheider von diesem Scheinargument der angeblichen ‘Fluchtalternative’ Gebrauch. Das ist das Modell, das die Herrschenden 1991 vorgeschlagen haben. Über diesen Weg wollen sie die Flüchtlinge wieder in ihre Herkunftsländer zurückzuschieben. Doch die Massenabschiebungen aus Westeuropa über die Türkei bis in den Nordirak haben bis heute nicht stattgefunden. Die Europäische Union hat sich in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre vor allem darauf konzentriert, den Transit zwischen dem Irak und Westeuropa unter Kontrolle zu bringen (Aktionsplan Irak). Jugoslawien/Kosovo/Bosnien-Herzegowina/Albanien wurden zum gefährlichen Balkan erklärt und zum Kriegsschauplatz. Die Türkei wird von Jahr zu Jahr stärker darauf verpflichtet, die Schengen-Vorgaben zu übernehmen, ohne dass eine Beitrittsperspektive angeboten wird. Aber, wie gesagt, es hapert glücklicherweise an einer durchgängigen Abschiebemaschinerie bis in den Nordirak hinein. Auch anderswo machte dieses Bespiel des Safe Havens dann doch nicht so schnell Schule. In den Jahren 1992/93 und 1994 kam es im zerfallenden Jugoslawien bekanntermaßen zu der größten Flüchtlingstragödie der letzten Jahrzehnte innerhalb von Europa. Westeuropa weigerte sich, die Flüchtlinge aufzunehmen, die USA und die NATO hatten ihre militärischen Kräfte anderswo gebunden und hatten nicht das Durchsetzungsvermögen, um das Modell zu wiederholen. Jugoslawien / Kosovo 1999 Erstmals im großen Umfang, wenn auch nicht genau unter diesem Namen, wird dieses Modell im Laufe des Kosovokriegs bemüht. In dem Krieg, den die NATO gegen Jugoslawien führt, spielt die Flüchtlingspolitik von Anfang an eine immense Rolle. Und anders als beim Zweiten Golfkrieg nimmt sich nun die so genannte internationale Gemeinschaft die Flüchtlinge aus dem Kosovo nicht nur im Herkunftsgebiet, sondern global vor: In der Metropole (1), im Transit in Südosteuropa (2) und nahe dem Kriegsgeschehen (3) werden sie gleichzeitig unter 12 Druck gesetzt, besonderen polizeilichen Programmen unterworfen, und Hunderttausende werden in Lager verbracht. Wenden wir uns zuerst der Situation in Westeuropa, Deutschland oder beispielhaft in Berlin zu. Mehrere Punkte der Abschreckung und Einkreisung vor Beginn des Kriegs seien schlaglichtartig aufgezählt: Die soziale Situation:Ab dem 1. September 1998, d.h. einige Monate vor Kriegsbeginn im Kosovo, trat eine Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft. Sie wurde sofort an einer Gruppe ausprobiert, und zwar in Berlin an den KosovarInnen. 5.000 KosovarInnen wurden die Sozialleistungen gestrichen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, die eigentlich jeder bedürftigen Person im Lande Sozialleistungen gewähren muss, wurden diesen Menschen wenige Monate vor Beginn des Krieges sämtliche Sozialleistungen gestrichen, die allermeisten wurden sofort auf die Straße gesetzt. Kriminalisierung:fanden in allen Bundesländern besondere Fahndungen gegen die angebliche kriminelle Organisierung der AlbanerInnen und Kosovo-AlbanerInnen statt. Sie wurden im Jahr 1998 zu einer der gefährlichsten Ausländergruppen stilisiert, Sonderkommissionen wurden eingerichtet, sie wurden, soweit wie es der Polizei möglich war, erfasst. In den Medien wurden Berichte lanciert, die mit Hütchenspielern anfingen – 1998 ist das Jahr, wo Kosovaren unter dem Begriff der ‘Organisierten Kriminalität’ als allgemeine Gefahr für die Gesellschaft stigmatisiert wurden. Grenzpolizeiliche Fahndung:Im Sommer 1998 begann der Bundesgrenzschutz mit einem besonderen Fahndungsdruck an der deutsch-tschechischen Grenze, er verstärkte die Streifen in Zusammenarbeit mit der tschechischen Grenzpolizei. Das war genau die Zeit, in der im Kosovo der Bürgerkrieg begann. Zu dem Zeitpunkt wurde hier überall publik gemacht, die kosovarischen Flüchtlinge würden über diese tschechisch-deutsche Grenze kommen. Lokale Abschottung:Wir haben eine furchtbare Wagenburgmentalität in Freiberg (Sachsen) gesehen, wo im Sommer 1998 kosovarische Flüchtlinge nach einer Verfolgungsjagd durch den Bundesgrenzschutz bei einem Unfall starben. Die überlebenden Verletzten wurden von jedem Kontakt nach außen abgeschnitten, zu diesem Zweck schlossen sich kommunale Krankenhausträger mit dem Bundesgrenzschutz, der Polizei, dem Rathaus und dem Ordnungsamt zusammen. Asyl:Die Asylanerkennungszahlen wurden drastisch gesenkt. Die Lageberichte des Auswärtigen Amts sagten bis weit in die Zeit des NATO-Angriffs hinein, dass es keine Gruppenverfolgung im Kosovo gab. Während des Kriegs wurde, wie später auch bei dem Angriff auf Afghanistan und wie in Kürze wahrscheinlich auf den Irak, ein Entscheidungsstopp verhängt. Die Asylbegehren wurden auf Eis gelegt und nicht bearbeitet. Rund um Jugoslawien/Kosovo wurden seit 1998 die Visapflicht für jugoslawische StaatsbürgerInnen eingeführt (Ausnahme Ungarn). Während des Kriegs stoppten die deutschen Botschaften generell die Visaerteilung für kosovarische Menschen. Die deutsche Botschaft in Budapest, die man von Jugoslawien aus noch einigermaßen einfach erreichen konnte, erteilte keine Visa mehr. Die Innenministerien forderten die Ausländerbehörden auf, keine Einladungen mehr zu genehmigen, die Voraussetzung für Visaerteilung sind. Gleichzeitig wurden die Fluchtrouten polizeilich weitgehend zerschlagen. Auf großen Konferenzen stimmten sich die Ministerialbürokratien Mitte 1998 mit Westeuropa auf eine neue Konzeption des Grenzschutzes ab. Statt eines paramilitärischen Apparates, der gegen die jeweiligen Nachbarländer aufgestellt war, galt nun das Programm der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit gegen die Papierlosen. Die neuen Kleinstaaten, die aus dem zerfallenden Jugoslawien hervorgegangen waren, bauten in Eile gänzlich neue Grenzpolizeien auf. Sicher die folgenreichste Neuerung war, dass die Kriegsparteien 1999 in Mazedonien und Albanien Lager errichteten und sie nach und nach verwaltungsmäßig internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen unterstellten. Der Krieg um den Kosovo machte diese bislang anrüchige Kooperation von Militärs und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) salonfähig, die bisher nur in den afrikanischen Flüchtlingskrisen eingeübt worden war. Wenn man sich die internationalen Konventionen nach dem Zweiten Weltkrieg vergegenwärtigt, so ist die Errichtung von Flüchtlingslagern eine Sache, die nur von neutraler Seite, nicht von einer Kriegsseite betrieben werden darf. Hier wird dieses Prinzip erstmals von der NATO gebrochen. In der Nähe des Kriegsgebiets wurden diese Lager errichtet, auch das ist nach internationalem Völkerrecht eigentlich verboten. Von den fast 800.000 kosovarischen Kriegsflüchtlingen wurden 550.000 in mazedonischen und albanischen Lagern untergebracht, viele von ihnen streng polizeibewacht und stacheldrahtbewehrt. Nicht nur in Westeuropa, sondern global, von den USA bis nach Australien, übte die internationale Flüchtlingspolitik mit dem Krieg um den Kosovo einen neuen einheitlichen Status, oder besser Nicht-Status ein: Ein neuer Flüchtlingsbegriff wurde eingeführt, und zwar der des temporären Flüchtlings. Diese Person hat keinen Rechtsanspruch mehr auf ein Asylverfahren, sondern ist von der Gnade des Staates, finanziert durch Spendengelder, abhängig. Kontingentflüchtlinge wurden sie genannt. Eine bislang in der Flüchtlingspolitik ungekannte Vereinheitlichung setzte kurzzeitig ein, ein Vielzahl von Regierungen einigte sich umgehend auf die neue Rechtsfigur. Die international verabredeten ‘Kontingente’ werden nach gleichen Standards aufgenommen und wieder abgeschoben, ganz nach politischem Belieben der Regierungen. Weltweit wurden diese Kontingentmenschen einheitlich erfasst und nach gleichen Kriterien untergebracht, selbst ihre allmähliche Rückschiebung erfolgte koordiniert. Nach dem Krieg wurde die Abschiebungsmaschinerie geölt. Bis heute halten die Kämpfe von Roma und anderen KosovarInnen an, die sich nicht in das Protektorat zurückschieben lassen wollen, das die Militärs nach dem Krieg errichtet haben. Ein Leben unter militärischer Bewachung, das die verfolgten Minderheiten dort erwar- Flüchtlingslager Europa und weltweit 13 tet, akzeptieren sie nicht, ebenso nicht die soziale Zerstörung, mit der sie sich wie auch viele albanische Flüchtlinge nach der Abschiebung konfrontiert sähen. Die Flucht verwandelt sich für sie in eine soziale Notwendigkeit. Und die Emigration hat immer zu einem Einkommenszweig in Jugoslawien wie im Kosovo gehört. So weit zu den KosovarInnen hierzulande. Auch zur rapiden Verschlechterung der Lage von Afghanis und Irakis/ KurdInnen in den letzten Jahren wäre viel sagen, wenn es hier jetzt mehr Platz gäbe. Nur so viel: Nach dem Afghanistan-Feldzug der USA und ihrer Verbündeten hat die EU beschlossen, 100.000 von insgesamt 150.000 afghanischen Flüchtlingen abzuschieben. Ein solcher Beschluss war über zwanzig Jahre nicht nur undenkbar, er wäre auch in kleineren Dimensionen völlig unrealistisch gewesen. Afghanistan Auch afghanische Flüchtlinge mussten in Lager, und zwar nicht erst seit den neuesten Kriegshandlungen. Pakistan hat zwei Millionen Flüchtlinge aus dem Nachbarland aufgenommen, eine Million davon lebt seit Jahren in Lagern. Diese Lager, die in Pakistan bereits seit 10, 20 Jahren bestanden, wurden früher von Reagan, Thatcher, Lady Di usw. aufgesucht, denn damals wurden diese Flüchtlinge als KämpferInnen gegen die sowjetische Invasion in Afghanistan gefeiert. Diese alten Camps haben sich zu einem Universum unterschiedlicher Sozialstrukturen in Pakistan entwickelt. In manchen großen Lagern ist es im Laufe der Jahre den Frauenbewegungen gelungen, die Warlords niederzuhalten, neue Sozialstrukturen und eigene Ökonomien aufzubauen: es ist ihnen gelungen, Perspektiven zu weisen. Seit zwei Jahren werden afghanische Flüchtlinge in Pakistan systematisch als Illegalisierte erfasst. Viele alte Lager wurden zum größten Teil direkt vor dem Afghanistan- Feldzug der USA, während des Kriegs und nach dem Krieg zerstört: Sie wurden im letzten Sommer von der pakistanischen Regierung angegriffen, mit Bulldozern niedergemacht, und viele Menschen wurden zurück nach Afghanistan oder in unwegsame Regionen und in furchtbare Abschiebelager gebracht. Bevor sie vertrieben wurden, kamen fünfzig Forschungsteams zu ihnen. Die haben sie fotografiert, ihre Namen aufgenommen, ihre Familiengenealogien aufgeschrieben, von Hunderttausenden von Menschen, und sie haben ihnen wahrscheinlich die Fingerabdrücke und andere biometrische Daten abgenommen. Das sind die Flüchtlinge, wie sie uns präsentiert werden: erfasst, bürokratisch umklammert, ein für alle mal definiert, ganz gleich, wo sie später auf der Welt einmal auftauchen mit ihren Personendaten. Während und nach dem Krieg hat die pakistanische Regierung dann neue Lager errichtet, sowohl auf der pakistanischen Seite in unmittelbarer Nähe der Grenze, als auch im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der IOM und des UNHCR. Es sind Lager, die nach UNHCR-Berichten wortwörtlich als ‘Todeslager’ qualifiziert werden, und als ‘Konzentrationslager’, abgelegen und unzugänglich in den Bergen, eingegrenzt durch Stacheldrahtverhaue und Minenfelder aus den früheren Kriegen. In diesen Lagern gibt es keinerlei Produktions- und Reproduktionsmöglichkeit, stattdessen eine absolute Abhängigkeit von Außen. Zahlreiche Flüchtlinge, die dort hin gekarrt wurden, sind dann in der Nachkriegszeit zur Rückkehr nach Afghanistan bewegt worden, sprich im Frühjahr und Sommer 2002. IOM und UNHCR haben ihnen versprochen, dass sie dort Lebensmittelpakete für die erste Zeit bekommen würden. Auf iranischer und westafghanischer Seite hat die IOM es bereits vor dem Krieg geschafft, die riesigen Lager der afghanischen Flüchtlinge regelrecht zu übernehmen. Noch vor dem Krieg hat die IOM dann die Lager für Neuflüchtlinge abgeriegelt. Bald darauf erschienen Berichte in Zeitungen wie dem Guardian, in denen auch diese Lager als regelrechte ‘Todeslager’ apostrophiert wurden. Auch dort setzte die IOM dann nach dem Krieg die internationalen Gelder nicht mehr für die mangelhafte Ernährung, sondern für den organisierten massenhaften Rücktransport ein. Nach einigen Monaten, im Mai 2002, kam der Rücktransport aus Pakistan, aus dem Iran und aus Westafghanistan zum Stillstand. Die Zurückgekehrten vermeldeten, so weit sie konnten, dass ihre Situation an den Rückkehrorten, wo sie noch nie zuvor gewesen waren, noch schlimmer aussieht als in den Lagern. Zugleich brach die internationale Hilfe zusammen. Seitdem gibt es nicht mehr die großen Rücktransporte, sondern wieder die unkontrollierte Flucht aus Afghanistan in die Nachbarländer. Metropole und Militarisierung der Flüchtlingspolitik Schließlich ist zu erwähnen, dass sich die Festung USA/Europa/Australien mit den Kriegen und mit der militarisierten Lagerpolitik neu formiert. Gegen die grenzüberschreitenden Bewegung der MigrantInnen und der Flüchtlinge konstituieren sich die internationalen Mächte als die neue Metropole, und zwar in dem Maße, wie sie Grenzen ziehen und damit die Zonierung reinstalllieren. Für Westeuropa lässt sich die derzeitige ‘Metropolisierung’ recht genau datieren: Der Gründungsakt der Europäischen Union (EU) vollzog sich mit dem Bombardement Jugoslawiens, dem Krieg ums Kosovo, wie Bundeskanzler Gerhard Schröder 1999 tagespolitisch anmerkte, als der Amsterdamer Vertrag in Kraft trat. Allgemeiner gesagt, formierte sich die EU in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre nicht nur innerhalb Westeuropas, sondern zugleich auf der Weltbühne. Das ist zumindest der hiesige Kontext der Kriege und der Ansätze zu einer globalisierten Migrationspolitik. Ich erspare es mir, auf die suprastaatlichen Indizien und Details einzugehen, die die Entwicklung der EU zum Global Player anzeigen. Aufgezählt seien nur die Aktionspläne der EU zu flüchtlings- und migrationspolitischen Brennpunkten der aktuellen Weltgeschichte, nämlich zu Irak, Kosovo/Albanien, Afghanistan/Pakistan, Sri Lanka, Somalia und Marokko. Anhand der Aktionspläne vereinheitlicht sich die EU außen- und flüchtlingspolitisch. Es handelt sich bei den Aktionsplänen um aggressive Vorhaben, die im Einzelfall zur Kriegsführung tendieren. Zusammengefasst heißt dies, dass wir umdenken müssen. Schengen, Europol und Grenzschutz bezeichnen nicht Flüchtlingslager Europa und weltweit 14 mehr nur flüchtlingsfeindliche Behörden und Praktiken, die an den Grenzen und im europäischen Landesinneren zum Einsatz kommen. Diese Instrumentarien verbinden sich mehr und mehr mit dem Militärischen in Auslandseinsätzen. Mit den Kriegen erfolgt ein jeweils kurzzeitiger, auf bestimmte Flüchtlingsgruppen bezogener globaler Durchbruch. Zahlreiche Länder und Nichtregierungsorganisationen machen mit. Die Flüchtlinge sollen in den Kriegsregionen aufgehalten werden. Das Erstaunliche ist, dass das Konzept in unterschiedlichen Konstellationen wirkungsmächtig wird. Die irakischen KurdInnen, die in die Türkei zu fliehen versuchen, werden in den Grenzregionen gestoppt, weil sie den dortigen kurdischen Separatismus unterstützen könnten. Die mazedonische Regierung verhielt sich ähnlich gegenüber den kosovo-albanischen Flüchtlingen. Der Iran mobilisiert einen historischen Rassismus, um die afghanische Flüchtlingsbewegung unter Kontrolle zu bekommen. Aber auch die Länder, deren BewohnerInnen in Bezug auf die Flüchtlinge als ethnisch ‘Verwandte’ oder als ‘befreundet’ gelten, spielen mit: Albanien, Pakistan und – im Moment in Planung – Jordanien und Syrien verbringen während des Kriegsverlaufs eine möglichst große Zahl von Flüchtlingen in ausbruchssichere Lager und gehorchen damit dem internationalen Containment (Strategie der Eindämmung, die die USA und Westeuropa in der Zeit des Kalten Kriegs weltweit verfolgten). Im Vergleich der militarisierten Flüchtlingspolitik ist festzuhalten: Es sind im Zuge des Afghanistan-Feldzugs der USA und ihrer Verbündeten Todeslager entstanden. Das ist einer der großen Unterschiede zwischen Afghanistan und Kosovo. Und zu diesem Unterschied gehört auch, dass es keine Öffentlichkeit, keine Wahrnehmung der Flüchtlingssituation und der Folgewirkungen des Krieges und auch der flüchtlingspolitischen tödlichen Folgen dort gibt. Die letzten Beschlüsse der EU seit September letzten Jahres sind, ich wiederhole, dass von den 150.000 registrierten afghanischen Flüchtlingen in Westeuropa 100.000 abgeschoben werden sollen. Abschiebungen nach Kosovo und Afghanistan werden zwar weiterhin vermehrt stattfinden, es wird aber auch Widerstand dagegen geben. Dabei wird es sehr wichtig sein, die Diskussion mit den Flüchtlingen hier, in unserer Nachbarschaft, zu suchen. Daraus könnte für uns eine reelle, auch langfristige Möglichkeit erwachsen, gegen die Kriege in den Peripherien anzuarbeiten, die die imperialistischen Zentren dort organisieren. Gegen den drohenden Weltkrieg in den Peripherien gilt es, eine gemeinsame soziale Perspektive zu entwickeln. Flüchtlingslager Europa und weltweit 1. Internierungen in Ungarn und Polen Östliches Ungarn, an der zukünftigen EU-Außengrenze: Am 23. September 2001 – zwei Wochen vor dem USamerikanischen Angriff auf Afghanistan – interniert das ungarische Innenministerium alle afghanischen AsylantragstellerInnen, die sich in Ungarn befinden, in einem Lager der Stadt Debrecen, von dem es nur wenige Kilometer bis nach Rumänien sind. Nachdem dort 812 Afghanis eingetroffen sind, riegelt der ungarische Grenzschutz das Lager ab und unterwirft es einer zeitlich unbegrenzten Ausgangssperre. Aus einem Aufruf der Internierten: ”Wir haben [in Ungarn] auf Schutz gehofft, aber wurden ins Gefängnis geworfen. Wir sind aus den Gefängnissen [der Taliban] geflohen, und wir fordern Freiheit!” Nach zwei Wochen Internierungshaft kommt die nächste Regierungsorder: Alle AfghanInnen sollen raus aus Debrecen, nun will man sie im Landesinneren auf einer ehemaligen Militärbasis bei Kalocsa unterbringen. Doch bei der dortigen Dorfbevölkerung regt sich Widerstand. In unmittelbarer Nähe befindet sich das einzige AKW in Ungarn, und da man von der Gefährlichkeit der Afghanis wisse, befürchte man eine Massenvernichtungsgefahr. Da sich der Protest sprunghaft ausweitet, nimmt die Regierung von der geplanten Verlegung der Afghanis schließlich Abstand. (HHC 2001; Fekete 2001) Östliches Polen, Region Podlachien, gelegen an der baldigen EU-Außengrenze zu Weissrussland: Die meisten Flüchtlinge, die in Polen einen Antrag auf Asyl stellen und Unterkunft brauchen, werden nach ihrer Erstaufnahme bei Warschau in podlachische Lager verbracht. Fast alle polnischen Flüchtlingslager befinden sich hier, in der unmittelbaren Nachbarschaft zu den furchtbaren Orten wie Jedwabne, an denen im Sommer 1941 die ein- Flüchtlingslager an den neuen Außengrenzen - wie Europa expandiert von Helmut Dietrich Im Mai 2004 wird Zwischeneuropa, die jahrhundertealte Peripherie, in die EU eingemeindet. Im Osten und Südosten der Beitrittsländer rüsten die Grenzpolizeien auf. Neue Lager säumen den Grenzstreifen der erweiterten EU. 15 Flüchtlingslager Europa und weltweit fallenden Deutschen und ihre Kollaborateure die jüdische Bevölkerung umbrachten. Podlachien ist dünn besiedelt, weite Landstriche wurden in den letzten Jahrzehnten als Truppenübungsgelände genutzt. In den Jahren 2002/03 stellte man fest, dass die militärische Hinterlassenschaft noch lange fortdauern wird: Der Boden ist teils vermint, teils befinden sich Munitionsreste in der Erde, teils ist er chemisch verschmutzt. – Auf der dortigen Militärbasis Czerwony Bor sollen ab Ende Februar 2003 300 Flüchtlinge, fast alle TschetschenInnen, interniert werden, wie das Amt für Repatriierung und Ausländer bekanntgibt. Doch kurze Zeit später kommt es zum Eklat: Im April 2003 fliehen zwischen 250 und 600 tschetschenische Flüchtlinge aus Polen, sie überschreiten illegal die Grenzen zur Tschechischen Republik, und viele von ihnen suchen im Nachbarland um Asyl nach. Zwar haben TschetschenInnen auch dort fast keine Chance auf Asylanerkennung, aber das Land hat bekanntermaßen keine EU-Außengrenze, es droht keine Sofortabschiebung in die GUS und keine Internierung. Die Frage, wie mit dieser Flucht ins Innere der erweiterten Europäischen Union umzugehen ist, bestimmt noch im April 2003 die Agenda von polnischen und tschechischen Ministertreffen. (PAP 21.03.2003; RFE/RL 2003; Knox 2003) Haben die Internierungen etwas mit der Asyl- und Lagerpolitik der erweiterten EU zu tun? Sind sie Ausnahmeerscheinungen oder Vorboten? Stehen sie im Zusammenhang mit dem aktuellen Vorhaben, Asylansprüche schon vor der Einreise in die EU zu klären und AntragstellerInnen wie auch Sans-Papiers in Lagern an der EUAußengrenze abzufangen? Auf jeden Fall lässt sich sagen, dass es sich bei der skizzierten Kollektivhaft von Afghanis und TschetschenInnen nicht um zufällige Maßnahmen ungelenker nationaler Bürokratien gehandelt hat: * Polen und Ungarn verfügen – im Vergleich zu allen anderen Beitrittsländern – über die erfahrenste Flüchtlingspolitik seit 1990/91. Beide Länder sind hier am umfassendsten an die EU-Politik angeschlossen. * Für die Jahre 2001-2006 hat die EU die Asyl- und Lagerpolitik in den Beitrittsländern weitgehend kommissarisch übernommen. Jeder wichtigen Behördenstelle wurden Berater aus den EU-Staaten vorgesetzt. Allein nach Ungarn wurden 2001 zusätzliche 150 Adviser und Verbindungsbeamte für den Bereich Asyl-Außengrenze- Abschiebung entsandt. Die Errichtung von Lagern, die Aufrüstung der neuen Außengrenze und die grenzpolizeilichen Truppenverlegungen haben in den Beitrittsländern ab 2001 eine großzügige EU-Finanzierung gefunden. Für die meisten Projekte zeichnet das PHARE-Programm verantwortlich. (EU-Kommission 2001 a; Dietrich 2002) * Den Internierungen in Ungarn und Polen gingen Kampagnen gegen Massenfluchten aus Afghanistan und Tschetschenien voraus, sie gelten als besonders unerwünscht. Das hat folgenden Hintergrund: In der Statistik der AsylantragstellerInnen machen Flüchtlinge aus Afghanistan/Irak/ehem. Jugoslawien und – seit 2003 – aus Tschetschenien die größten Gruppen aus, und zwar sowohl in den Beitrittsländern wie in der Gesamttabelle der Industriestaaten. Diese Angaben besagen in absoluten Zahlen nicht sonderlich viel. In den Beitrittsländern mögen es jeweils nur einige tausend Menschen sein, die zu diesen „markierten“ Gruppen gehören, und die meisten von ihnen wollen nach Westeuropa weiterziehen. Man sollte diese Statistik kritisch lesen: Sie erfasst nicht das Ausmaß aller erzwungenen Emigrationen und nicht unbedingt die markantesten Emigrations-Regionen dieser Welt. Vielmehr beziffert sie mehrheitlich die geduldeten und de-facto-Flüchtlinge, die keinen Aufenthaltstitel erlangen können, aber nicht abgeschoben werden dürfen; die Flüchtlinge mit anerkanntem Asylstatus stellen in dieser Statistik nur eine Minderheit dar. Anscheinend ist allein die Existenz dieser nichtabschiebbaren Unerwünschten eine Provokation für das neue Staatenregime, das sich darauf gründet, Außengrenzen rund um die Industriestaaten zu ziehen und die herkommenden Menschen in nützliche ImmigrantInnen und Abschiebbare aufzuteilen. Diese Flüchtlingsbewegungen demonstrieren, dass die personenbezogene Trennung der Welt – hier die Industriestaaten, dort die Armutskontinente, und dazwischen nur kontrollierte Übergänge – selbst mit größtem Aufwand nicht durchzusetzen ist. Zusammenfassend heißt dies: erfahrene ungarische und polnische Innenpolitiker haben aufgrund angeblich drohender Massenfluchten bestimmte Flüchtlingsgruppen an der neuen EU-Außengrenze internieren lassen, und dies konnte nicht ohne Mitwissen der EU-Instanzen passieren. Arretiert wurden Flüchtlinge, in deren Herkunftsgebieten die mächtigsten Staaten dieser Welt Krieg führen. 2. Was sind Grenzlager? Warum sollten wir die künftige Lagerpolitik an den EUAußengrenzen so genau ins Blickfeld nehmen? Reicht es nicht, alles, was da passiert, in das bisherige Lageruniversum der EU einzuordnen? Ist die Bezeichnung Lager nicht genügend dehnbar, wenn wir uns die Spannbreite der Definition – von Wohnheimen in Großstädten bis hin zu geschlossenen Anstalten in thüringischen Wäldern – vor Augen halten? 16 Es gibt Gründe, die für eine genaue Bestimmung sprechen: * In diese Sammellager in Ungarn und Polen wurden Asylsuchende aus dem ganzen Land gebracht. Da keimt die Vision, man könnte alle Asylsuchenden an die Grenzen zurückbringen. Antragstellende unterlägen fürderhin nicht nur einer Wohnortzuweisung oder Residenzpflicht – wie in Deutschland – , sondern einem landesweiten Platzverweis. Die Illegalisierung von Menschen würde noch absurdere und rigorosere Züge annehmen. * Personen, die in diese Lager verbracht werden, können ihren prekären Status als Asylflüchtlinge schon verlieren, wenn sie diese Orte zum Einkaufen oder zu Anwaltsbesuchen verlassen. Denn draußen wartet die Abschiebe- Exekutive: Grenzpolizeien haben in Grenzregionen Sondervollmachten, und wenn sie dort Flüchtlinge verhaften, schieben sie sie innerhalb von 48 Stunden ab. In dieser kurzen Frist braucht kein Haftrichter eingeschaltet zu werden. Das sind die berüchtigten Rückschiebungen, sie sind in der EU und in den Beitrittsländern gleichlautend definiert. Das System der Rückschiebungen setzt voraus, dass das Nachbarland als “Sicherer Drittstaat” gilt. Derzeit beratschlagt die erweiterte EU darüber, ob sie ihre neue Nachbarschaft als einen Ring von “Sicheren Drittstaaten” definieren kann. * Diese Internierungslager liegen von der kritischen Öffentlichkeit Westeuropas geografisch weit entfernt. * Die Arreste von Debrecen und Czerwony Bor passierten ohne gesetzliche Grundlage, sie waren gesetzwidrige Maßnahmen. * Man weiss nicht so genau, wie militarisiert diese Gegenden noch sind oder wieder werden. Grenzlager zu errichten bedeutet, dass unerwünschte Flüchtlinge und MigrantInnen einerseits an der Einreise in die EU gehindert werden sollen, und dass ihnen andererseits ein höchst unsicheres Schicksal droht, sollten sie per Polizeiverfahren in die Nachbarstaaten abgeschoben werden – Weissrussland und Rumänien verfügen wie alle anderen angrenzenden Länder bekanntermaßen über keinen anerkannten Flüchtlingsschutz. Die Rückschiebungen aus den EU-Beitrittsländern nach Weissrussland oder Rumänien laufen fast gänzlich im Verborgenen. Dies gilt erst recht für die weissrussische oder rumänische Abschiebemaschinerie. Wenn die EU einen Lagergürtel an eben diesen Grenzen aufbaut, so bleibt derzeit offen, wie denn die Rückschiebungen aus der erweiterten EU in die neuen Nachbarländer einen Schein von Legalität erhalten sollen. Die deutsche Bundesregierung setzt sich verhement für eine neue “Sichere Drittstaaten”-Regelung ein, gegen diese Farce sind manche EU-Länder und auch der UNHCR. Zusammengefasst droht die Extralegalität und Extraterritorialität, die alle Lager tendenziell kennzeichnet, mit den Grenzlagern eine neue Qualität zu erlangen. 3. ZABH Eisenhüttenstadt – Grenzlager in Deutschland An der alten EU-Außengrenze gibt es keine Flüchtlingslager, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – eine davon ist die ZABH, die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Das Lager nahm drei Monate nach der „deutschen Wiedervereinigung“ seinen Betrieb auf. Der Bundesgrenzschutz (BGS) kreiste die ZABH ein: Flüchtlinge riskierten, wenn sie in die ZABH hinein oder von dort heraus wollten, ihre Verhaftung und sofortige Abschiebung nach Polen. Denn das Grenzlager liegt in dem 30 Kilometer breiten Grenzstreifen, in dem der BGS festgesetzte Flüchtlinge sofort in das Nachbarland “rückschiebt”. Schon wenige Monate nach Inbetriebnahme war das Lager mit Nato-Draht umzäunt. Im August und September 1992 rotteten sich pöbelnde Jugendliche an dem Lager zusammen und belagerten wochenlang die Flüchtlinge. Eisenhüttenstadt wurde für Flüchtlinge auch aus diesem Grund zu einer faktisch verbotenen Zone. Ab April 1993 ist die ZABH in das deutsche Lagersystem eingebunden: Neuankömmlinge werden seitdem nach dem bundesweiten Computerverteilungsschlüssel (Erst- Aufnahme-System - EASY) dort nur noch registriert und dann auf andere Lager in der Bundesrepublik verteilt. Umgekehrt nimmt das ZABH Flüchtlinge auf, die nach EASY aus anderen Bundesländern dorthin geschickt werden. Damit ist die Rückschiebe-Bedrohung etwas gebannt, da den ausgehenden Flüchtlingen bei einer Polizeikontrolle nicht mehr der kurze Fluchtweg aus Polen unterstellt werden kann. An die Stelle des Drucks von Außen wurden nun im Lager verschiedene Behörden angesiedelt und Abschiebetechniken in die Lagerverwaltung integriert: Der BGS hat dort ein Büro erhalten, in dem er Flüchtlinge registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Neben den Erstaufnahmegebäuden ist auf demselben Gelände der Abschiebeknast Brandenburgs entstanden. Außergewöhnliche Schikanen sind in der ZABH bis heute an der Tagesordnung, und vor einem Jahr gelangten Berichte über systematische Misshandlungen und über Vorrichtungen zum Anketten von Gefangenen an die Öffentlichkeit. (Europarat 2003) 4. Kartographie der Lager an der neuen EU-Außengrenze In den meisten EU-Beitrittsländern stehen Novellierungen der Asyl- und Ausländergesetze an. Diskutiert wird unter anderem, wie der Grenzschutz in das Lagersystem eingebunden werden soll: Müssen Flüchtlinge schon an der Grenze ihren Asylantrag stellen, und werden sie dann Flüchtlingslager Europa und weltweit 17 grenzpolizeilich in die zuständige Einrichtung geleitet? Dabei macht man dann den Bock zum Gärtner, denn es handelt sich um dieselben Grenzpolizeien, die für die Ab- und Rückschiebungen zuständig sind. Eine solche legislative Richtung, die die Grenzpolizeien zur Exekutivkraft beim Zugang zum Asylverfahren machen würde, kalkuliert mit den Grenzlagern.. Wenn man über das Internet die aktuelle Kartographie des UNHCR (www.unhcr.ch) und die Finanzprojekte der EU zu Rate zieht, kann man feststellen, dass immer mehr Lager für Asylflüchtlinge an den neuen EU-Außengrenzen errichtet werden. Slowenien: Die Lagerpolitik des Landes zielt laut PHARE-Programm auf den ”Balkan migration corridor” und konzentriert sich auf die Grenze zu Kroatien. (EU-Kommission 2001 d) Dort werden inzwischen mehr Menschen festgenommen (1-9/2000: 15.339 Ausländer) als an der deutschen Grenze zu Polen und der Tschechischen Republik. Bislang verfügt das Land über drei Lager für Asylflüchtlinge und Abschiebehäftlinge gleichermaßen: am wichtigsten ist bislang das fremdenpolizeiliche Zentrum in LJUBLJANA, es hat seine Außenposten – an der neuen EU-Außengrenze – in dem Dorf PROSENJAKOVCI bei Murska Sobota sowie auf einem ehemaligen Militärgelände in dem Dorf Veliki Otok bei POSTOJNA. Als besonders menschenunwürdig gilt, auch nach offizieller Diktion, die Behandlung in LJUBLJANA, wo unter völlig beengten Bedingungen manchmal 500 Personen untergebracht sind. (siehe u.a. UN 2001) Angesichts dieser kritischen Situation beschreibt die PHARE-Planung die Lager an der künftigen EU-Außengrenze als Maßnahme, mit der internationale Menschenrechtsstandards erreicht werden sollen. Vorgesehen sind dafür 5,75 Millionen Euro in den Jahren 2003/04, davon 2,55 Millionen Euro aus dem Phare-Fonds. Zusätzliche Förderungen für die Grenzaufrüstung und den Lagerausbau kommen aus Deutschland und Österreich. (siehe auch: EURat 1997) Fast alle neuen oder ausgebauten Lager des Landes liegen an der Süd- und Südostgrenze zu Kroatien, der Reihe nach sind es KOZINA, POSTOJNA, ILIRSKA BISTRICA, CRNOMELJ, NOVO MESTO, CELJE und PROSENJAKOVSCI. Ungarn: An seiner Grenze zu Kroatien liegen die beiden Lager NAGYKANIZSA und VESE. An der folgenden Grenze zu Serbien und dann im weiteren Verlauf zu Rumänien liegen KISKUNHALAS, SZEGED, BÉKÉSZSABA, DEBRECEN, NYÍRBATOR und NYIREGYHÁZA. Im Sommer 2003 hat die EU Aufträge für die Errichtung beziehungsweise Renovierung dieser Lager ausgeschrieben, mit einer Gesamtsumme von 3,89 Millionen Euro. Die Bauarbeiten sollen nach sechs bis zwölf Monaten beendet sein. (EU-Kommission 2001 b) An der kurzen Außengrenze der Slowakischen Republik findet man das Lager SECOVCE. Polens Lager liegen fast ausschließlich nahe der Grenze zu Weissrussland beziehungsweise in dieser östlichen Grenzregion; von Süd nach Nord zählt man LUBLIN, LUKOW, CZERWONY BOR, LOMZA, BIALYSTOK und SUPRASL. Litauens Lager PABRADE liegt kurz vor der Grenze zu Weissrussland. Estlands beide Lager ILUKA und AA befindet sich direkt vor der russischen Grenze. Diese 25 Standorte bilden das Gros des Lagerkosmos der EU-Beitrittsländer. Sie werden mit EU-mitteln in diesen Monaten ausgebaut. Dort werden jetzt Flüchtlinge untergebracht, die sich im Asylverfahren befinden. Das ist die eindeutige Vorgabe, die aus den offiziellen Texten hervorgeht. Doch wer sich etwas auskennt, weiss, dass getrennte Erstaufnahmelager von Asylflüchtlingen und Abschiebeknäste idealtypische Konstruktionen sind, die sich in der Realität der europäischen Peripherie vermischen. Und dass Asylflüchtlinge, die in Grenzlagern untergebracht werden, am besten nicht nach draußen gehen, wissen wir bereits. Manche dieser aufgezählten Verwahrzentren blicken auf eine berüchtigte Geschichte der letzten Dekade zurück, wie beispielsweise PABRADE in Litauen. Die Verletzung von Flüchtlings- und Menschenrechten dort ist gut dokumentiert und wurde international angeprangert. Es wäre ein Leichtes gewesen, diese alten Lager im EU-Beitrittsprozess ins Landesinnere zu verlegen und sie dadurch der Gewalt der Grenzpolizei und der lokalen Kommandanten zu entziehen. Das ist nicht passiert. Im Gegenteil, sie werden nun mit PHARE-Geldern befestigt und revoniert. Wenn all diese Lager mit schätzungsweise 50 bis 500 Personen belegt werden, kommt man auf ein paar Tausend Lagerplätze zu Beginn des EU-Beitritts. Man sollte, solange keine neue Drittstaatenregelung da ist, die Bedeutung dieser Lager – im Vergleich mit den westeuropäischen Ausmaßen – nicht überschätzen. Derzeit sind sie Teil eines Abschreckungssystems innerhalb der Beitrittsländer. Internierung einzelner Flüchtlingsgruppen, Angst vor der Abschiebung über die nahe Grenze, nicht dokumentierbare Rückschiebungen – so sieht die Momentaufnahme des Asylsystems an der neuen EUAußengrenze aus. Die Lager an der Außengrenze stellen darüber hinaus eine gefährliche Zukunft für alle Asylflüchtlinge, viel- Flüchtlingslager Europa und weltweit 18 leicht auch für alle geduldeten, nicht abschiebbaren Menschen in Westeuropa dar. Denn morgen werden diese Lager als geschaffene Fakten nutzbar sein: Wenn Zwangsverlegungen dorthin drohen, vielleicht sogar aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, und wenn aus diesen Lagern über die Außengrenze hinweg regulär abgeschoben werden wird, dann ist eine neue Dimension der Grenzlager und der Illegalisierung in der EU erreicht. Zu einem künftigen Zeitpunkt, wenn Industriestaaten den Krieg in ein weiteres Herkunftsland von Flüchtlingsbewegungen tragen, wird es auch die nächste Propaganda über bevorstehende Massenfluchten geben. Dann drohen Internierungen und ein schneller Umbau des Asylwesens in den Beitrittsländern und vielleicht der gesamten EU. Für das, was in der EU Harmonisierung der Asyl- und Migrationspolitik heißt, könnte die Existenz dieser Lager eine katalysatorische Funktion erlangen. Die kerneuropäischen Regierungen werden danach fiebern, sie bei angeblichen Massenfluchten mit zu nutzen. 5. Britisches Strategiepapier “Eine neue Vision für Flüchtlinge”: unter diesem Titel eröffnete die britische Regierung zu Beginn des jüngsten Irakkriegs die Diskussion über eine neue Lagerpolitik der EU. Das Regierungspapier sieht neben Auffangzonen rund um Kriegsgebiete so genannte Transit Processing Centres (TPC) vor den Toren der EU vor. In den TCPs sollen AsylantragstellerInnen festgehalten und gesiebt werden, und zwar von einer künftigen EU-Asylbehörde sowie von dem UNHCR und der IOM. Nach und nach könnten alle Asylverfahren aus der EU in die TCPs verlagert werden. Mit anderen Worten: Neue Flüchtlinge stranden nach dieser Vision entweder in heimatnahen Lagern oder werden aus ganz Europa in die Lager der EU-Peripherie zurückgebracht. (UK 2003) Die Idee benennt wesentliche Desiderate der EUFestungspolitik und verspricht Abhilfe: Es heißt, die EUIntegration in Sachen Asyl und Migration sei seit einem Jahrzehnt kaum vorwärts gekommen, wenn man von der Visapolitik – und ergänzen wir: den länderübergreifenden Charterabschiebungen – absieht. Stattdessen handelt man im EU-Rat für Justiz und Inneres die nationalen Besitzstände aus, und im Streitfall erkennt man die Differenzen in der Flüchtlingspolitik zwischen Mitgliedstaaten einfach an. – Wenn die EU dagegen einen Lagerkosmos an ihrer Peripherie aufbaue, so verspricht das britische Regierungspapier, dann könnte sie in der Flüchtlingspolitik den erwünschten Grad an Vereinheitlichung und Durchsetzungskraft erlangen. Dann tritt an die Stelle der Aushandlung zwischen EU-Mitgliedstaaten ein anderes Prinzip: EU-Verwaltungskommissare werden an die EU-Außengrenze entsandt, die de facto keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Die nötige Legitimität sollen sie durch die Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der IOM erhalten, die von vornherein in die Lagerverwaltungen und Asylverfahren einbezogen werden. Doch der britische Vorschlag ereilte in der westeuropäischen Gesellschaft ein ähnliches Schicksal wie das Strategiepapier zu Asyl und Migration, das die österreichische EU-Präsidentschaft 1998 vorgelegt hat und denselben geopolitischen Herrschaftsgeruch verbreitet. (EU-Rat 1998) Gegenüber beiden “Visionen” konnte sich eine westeuropäische kritische Öffentlichkeit artikulieren, die weit über die - politisch enggefasste - flüchtlingspolitische Szene hinausgeht und aus dem ohnmächtigen Schweigen ausbricht, das angesichts des militärisch-weltpolitischen Aufstiegs der EU vorherrscht. Der UNHCR versuchte, die Kritik aufzufangen und den britischen Vorschlag ein wenig, ein ganz klein wenig zu modifizieren. Auf einem informellen Treffen des EURats der Innenminister in Veria befürwortete der UNFlüchtlingshochkommissar Ruud Lubbers am 28. März 2003 zwar die Einrichtung ”geschlossener Zentren” für die mehrheitlich ”ökonomischen Migranten”. An Ort und Stelle sollten EU-Teams, in zweiter Instanz auch der UNHCR, die Asylanträge entscheiden. Diese Lager sollten aber nicht jenseits, sondern diesseits der neuen EUAußengrenze liegen, also innerhalb der Festung Europa. (www.unhcr.ch) Mehrheitlich verstand man auch das UNHCR-Vorhaben als Angriff auf den Flüchtlingsschutz. Die EU dürfe das universelle Flüchtlingsrecht nicht nach territorialen Kriterien zerlegen. Schon wenige Wochen später zog man auf Seiten des UNHCR eine vernichtende Bilanz: ”Der Schaden aber war angerichtet. Experten, Regierungsvertreter und Medien, von der allgemeinen Öffentlichkeit ganz zu schweigen, schienen vollkommen die Orientierung darüber verloren zu haben, wer welchen Vorschlag gemacht hatte. [...] In diesem politischen Desaster gab es kaum Gewinner.” (Wilkinson 2003, 18) Innerhalb des UNHCR hält die Kontroverse, ob und wie der Flüchtlingsschutz territorial untergliedert und in die EU-Geopolitik eingepasst werden kann, aber offensichtlich an. Prononciert legte Ruud Lubbers auf einem EUMinistertreffen in Dublin am 22. Januar 2004 laut Zeitungsbericht folgendermaßen nach: ”Einige der künftigen EU-Staaten hätten derzeit nur 15 bis 20 Mitarbeiter, die über Asylanträge entscheiden [...]. Nach der EUErweiterung im Mai sei in diesen Staaten mit einem Kollaps des Asylwesens zu rechnen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR schlage daher den Aufbau eines zentralen Abwicklungssystems für bestimmte Kategorien von Asylbewerbern in EU-Zentren vor, anstatt die Verfahren auf nationaler Ebene zu führen. In zentralen Anlaufstellen könnte erfahrenes Personal aus der ganzen Union die Neuankömmlinge überprüfen.” (FR 23.01.2004) Das heißt, der Vorschlag für Schnellverfahren in Flüchtlingslagern, sogenannten “Zentren” an der EU-Außengrenze, wird weiterhin propagiert. An dieser Position des UNHCR gibt insbesondere folgendes zu denken: ”Kollaps des Asylwesens” – was kann damit gemeint sein? Allein in Lettland arbeiten in der Abteilung Staatsbürgerschaft und Migrationsangelegenheiten 800 Personen, (EU-Kommission 2001 c, 9) und in Mittelosteuropa werden auch nach dem EU-Beitritt nur wenige Flüchtlinge Asylanträge stellen. Die dortigen Asylstatistiken verzeichnen einen enormen Schwund: Viele AsylantragstellerInnen warten die Entscheidung nicht ab, sondern ziehen zu Verwandten und Bekannten nach Westeuropa weiter. Diese Tatsache empört Ausländerverwaltungen und Flüchtlingslager Europa und weltweit 19 Literatur Dietrich, Helmut 2002: Polen: Das neue Grenzregime am Bug. In: Cilip 73, 3 (2002), 17-26 Eu-Kommission 2001 a: Hungary: Strengthening Border Management; PHARE 2001; (http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/p rogrammes/national/hungary/2001/hu0103-01-bordermanagement. pdf) EU-Kommission 2001 b: Hungary: Works Procurement Notice. Strengthening Border Management. (http://www.cfcu.hu/English/open/o_wrk_cfcu_hatar _010301_en.html) Eu-Kommission 2001 c: Latvia: Asylum and Migration management System; PHARE 2001 (http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/p rogrammes/national/latvia/2001/ le0104-02-asylum-migration-management-system.pdf) EU-Kommission 2001 d: Slovenia: National Programme; PHARE 2001 (http://europa.eu.int/comm/enlargement/ pas/phare/programmes/national/slovenia/ 2001/si0103-01-home-affairs.pdf) EU-Rat 1998: Strategiepapier zu Asyl und Migration. EU-Ratsdok. 9809/2/98 v. 19.11.1998 EU-Rat für Justiz und Inneres 1997: Slovenia: The establishment of an efficient system of state border control. SL97/IB/JHA/01 Europarat 2003, Anti-Folter-Komitee: Report to the German Government on the visit to Germany carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 3 to 15 December 2000, Strasbourg 12.03.2003 Fekete, Liz 2001: Kalocsa: locals say no to Afghan refugees. AP v. 24.10.2001 HHC (Hungarian Helsinki Committee) 2001: Afghan Refugees Collectet in Locked Down Hungarian Facility, Insist: We Fled From Prison, We Ask for Freedom! Press release, 2 October 2001 (http://www.helsinki.hu/article.cgi?lang=en&fo=2) Knox, Kathleen 2003: Refugees Pin Hopes On Czech Republic. Hrvc (Human Rights Violations in Chechnya) 01.05.2003 (http://www.hrvc.net/news4-03/6c-5- 2003.htm) PAP (Polska Agencja Prasowa; www.pap.pl) RFE/RL 2003: Newsline 7, 78 v. 24.04.2003: Czechs Puzzled Over Influx of Chechen Asylum Seekers (http://www.rferl.org/newsline/2003/04/3-CEE/cee- 240403.asp) UK (United Kingdom) 2003: http://index.homeoffice.gov.uk/n_story.asp?item_id=4 24 (Reference: Stat010/2003 - Date: 27 Mar 2003) UN 2001: Committee Against Torture: Slovenia. 08.10.2001 (CAT/C/43/Add.4; 22 July 2002) Wilkinson, Ray 2003: Alte Probleme in einer veränderten Welt haben den Flüchtlingsschutz erneut auf den Prüfstand gestellt. In: Flüchtlinge 3 (2003), S. 4-20 engagierte NGOs, man möchte nicht darauf angesprochen werden. Gebetsmühlenartig heißt es stattdessen, dass sich die Transitländer Mittelosteuropas in Aufnahmeländer verwandelt hätten. Daher lässt sich ein sprunghafter Anstieg von Asylanträgen, wie vom UNHCR prognostiziert, nur in zweierlei Richtung herbeidenken: Entweder kommt es zu den beschworenen Massenfluchten, oder: AsylantragstellerInnen aus Westeuropa werden in großem Maßstab in die Beitrittsländer gebracht. Der EUBeitritt selbst ermöglicht das freilich nicht. Warum das Asylwesen der Beitrittsländer kollabieren könnte, bleibt insoweit also ominös – außer man nimmt an, dass die Verwaltungen in der EU neue Wege beschreiten werden, man erinnere sich an die Einweisungen von Geduldeten in deutsche „Ausreisezentren“ jenseits jeglicher Gesetzesgrundlage. 6. Schluss Führen wir die beschriebenen Internierungen, den Lagerausbau in den Beitrittsländern und die Strategiediskussion synoptisch zusammen, so fällt die Zeitgleichheit auf, insbesondere die Orientierung an akutem Kriegsgeschehen. Ein Gespenst wird beschworen: die Massenflucht aus Kriegsgebieten. Die Unterschiede sind ebenso deutlich: Während der britische Vorschlag von der kerneuropäischen Warte aus weltpolitisch argumentiert, arbeiten die Asylsysteme der Beitrittsländer an ihrem Aufstieg zu politischen Verwaltungen, die sich daran messen lassen wollen, dass sie die Flüchtlingsbewegungen effektiver unter Kontrolle bekommen. Dass dabei Mittelosteuropa von den kommissarischen EU-Instanzen strukturell abhängig wird, mag niemand so recht analysieren. Ein einheitliches flüchtlingsfeindliches Verwaltungsdenken entsteht in Europa, das durchaus Kernstrukturen und periphere Orte hat, aber auf Befehlsstränge mit großer hierarchischer Tiefe verzichten kann. Die Lager an der Außengrenze könnten zu einem gemeinsamen Zukunftsprojekt der EU-Innen- und Justizminister nach der EUErweiterung werden. Für uns ist wichtig wahrzunehmen, dass mit den ”imperialen” Zügen des britischen Papiers das ganze EU-Vorhaben der Asyldemontage und Migrationsabwehr in die Kritik gekommen ist. Ähnliches kann man dagegen für die beschriebenen Internierungen und den faktischen Lagerausbau leider nicht sagen. Man nimmt sie bislang allenfalls lokal wahr. Es ist an uns, die erfrischende Kritik an den flüchtlingsfeindlichen Visionen mit der Kritik der realen Entwicklung zu verbinden: * Nehmen wir Kontakt zu internierungsbedrohten Flüchtlingen und MigrantInnen auf. * Gehen wir der Frage nach, was die Lagerpolitik an der Außengrenze mit Krieg und Globalisierung zu tun hat. * Vernetzen wir uns mit Gruppen, die die neuen Lager aufsuchen und herausfinden werden: Handelt es sich um geschlossene Einrichtungen – wo sind dann ihre Löcher? Wie sieht die gesellschaftliche Lage der dortigen Flüchtlinge und MigrantInnen aus? Was lässt sich tun, damit die neuen Lager leer bleiben? Wie kann man Weiterflucht und Bewegungsfreiheit in den EU-Beitrittsländern fördern? Flüchtlingslager Europa und weltweit 20 INTRODUCTION The idea of Regional Protection Areas ( RPAs) originated from the UK draft of Transit Processing Centres ( TPCs). The UK draft of the TPC is to convey asylum seekers coming into the UK and other EU countries to centres found in countries at the external boarders of the EU states. This new system for asylum is termed by the UK as “ A new Vision for Refugees”. This idea contains provision for Regional Protection Areas ( RPAs). What is RPAs, ? According to the propounders of this ideology, RPAs are regions or zones where refugees or asylum seekers can find protection in regions outside the EU states but based in the regions of the origin of the asylum seekers. These zones will be opened to asylum seekers from a particular list of countries accepted by the host counties in the region and accept returns of those nationalities who have applied for asylum elsewhere. Reverting to this definition, there are certain list of countries whose citizens can go to a particular region to seek asylum. For instance, if Cameroon is hosting one of these centres, asylum seekers from East, North and South African countries can file their cases in Cameroon since Cameroon is found in Central Africa. The other point is that if asylum seekers from the above mentioned places do not go to Cameroon to file their asylum cases but went directly into the EU states, the EU states have the legitimate right to carry these asylum seekers back to Cameroon. If the case of the asylum seeker is accepted in the centre in Cameroon, his or her document will be processed in this centre for a resettlement into a European country of the choice of the asylum seeker. To establish a RPA, the host state, funding state and international protection organisation would have to define and agree on the list of countries that their nationals could go to a particular country. The difference between RPAs and TPCs is that the RPAs are located in the source regions of refugee crisis and accepting the responsibility to receive and host refugees coming from the region. Meanwhile, a TRCs are closer to the external borders of the EU countries and functioning as a deterrent for unwanted migrants. THE DANGERS OF REGIONAL PROTECTION AREAS: The transfer of refugees or asylum seekers to regions of origin do not conform to international human rights and refugee protection standards.This does not reflect the burden, pressuresand priorities of countrise in those regions. This idea is worked exclusively from the perspective of Western states and are consequently a flaw. The courts that are found in these areas where the centres will be located will not be able to reflect a good human rights standards. Already, human rights situation in Europe are questioned, what more about countries internationally qualified as falling short of good human rights record. It will be difficult to provide in a region where poverty and conflicts are often the norm. It is dangerous to consider a country unsafe and at thesame time, to send asylum seekers there for protection. In order to destroy this argument, there are some countries that the Western countries are now considering and are publishing on the Western so called “ White List” as safe countries. There by unilaterally determining safe and unsafe countries. The next danger is that the asylum and refugee regime is gradually coming to an end. Resettlement of of asylum seeker is not defined if they are going to be considered as asylum seekers or as migrants. An asylum seeker is somebody who has the intention to return to his or her home country when the dangers threatening his or her life are over. If a refugee or asylum seeker is resettled as a migrant, then the issue is now a different qualification of migration and no more the asylum regime. The United Nations Declaration of Human Rights defines this regime as a right to seek asylum. Though asylum seeking is not protected in international law because there is no right to asylum, persons fleeing threats to their life and liberty have the right to approach safe countries and seek protection. If these asylum seekers are return to their region of origin, this is a violation of this right. To add to this, to return asylum seekers in dangerous and unstable conditions in region of origin, is a violation of the principle of non- refoulement as stated the 1951 Convention in relation to the asylum seekers. Most of the asylum seekers coming to Europe are Iranians Iraqis, Afghans, Palestinians, and Somalis, are fleeing not only unsafe countries but also unsafe regions of origin. In most of the cases, borders are leaking and agents of the home countries operate freely in neighbouring countries. The requirement of more international cooperation than is existing now and a more confident manner in the international scene to the management of refugees problems . This will lead to the sharing of burdens by the funding partners in the protection zones, sharing burden of those to be settled and the relationship between funding states and the states hosting the asylum sekeers. To persuade countries in source regions to accept this plan and allow Regional Protection Areas will require planning. Areas of countries will be considered as part of an international action plan for asylum seekers in source REGIONAL PROTECTION AREAS: Christopher Nsoh Flüchtlingslager Europa und weltweit THE NEW FORM OF ASYLUM 21 countgries, incvluding intervention in source countries, and to support refugees to return once situations in the home countries have improved. THE UNITED NATIONS HIGH COMMISSION FOR REFUGEES THREE - PRONGED STRATEGY: The UNHCR, feared not to be marginalised, came out with what is known as the “Three- Pronged” strategy for processing the asylum cases in the west. The first element is directed to refugees who move directly to Europe, after having sought asylum in their region of origin, what is known as “ Irregular Movers”. These people will be taken back to their regions of origin where they will be registered and their asylum cases will be processed, this will also signify strengthening the capacities of first country of asylum, developing self reliance activities for asylum seekers, creating a way for refoulement, intergration in the region or resettlement. The second prong deals with those asylum seekers who do not have valid claims to asylum, that is nationals from countries which are not asylum producing countries. What is known as “ Manifestly Unfounded” application for asylum. In such cases, the measures to be taken could include closed reception centres on the territories of some of the ten new EU member states that have just joined in this 2004. The cases will be processed by EU teams and appeals with UNHCR participation. Those found genuine will be granted asylum in one of the EU countries depending on certain factors like skills, family connections, needs and other important issues such as language. And collective move from the EU states will be made claer that those found not to be in need of international protection will be returned immediately to their countries of origin. The third prong would depend on the functioning of Europe’s individual national asylum system. That is the provision of international protection to those in need of it. REASONS FOR REGIONAL PROTECTION AREAS: It is believed that the current system of asylum is failing and needs a new system. The management of asylum seekers is not effectively done but in the new centrs, it will be perfectly be carried out to the satisfaction of the asylum seekers and the international community. The support asylum seekers in other parts of the world get is not equitable, withg asylum seekers in the EU states, those in the EU states receive more benefits to those out of EU like in Africa where the UNHCR spends an average of $50 a year on each on each refugee. There is a promotion of international criminality when the asylum seekers coming into the west have to pay between $5000 to 15000. This promote the market of trafficking or cross continental movement. Between a half and three quater do not meet the creteria of full refugees. It is considered that many of the people seeking asylum are economic refugees and not conventional ones. It is stated that according to the UNHCR, there are 12million genuine refugees in the world. It is extremely difficult, time consuming and costly to remove people whose asylum claims are negative within the EU countries. With this system, it will be easier because the regions are not as attractive economically as the EU to the economic migrants. PAST EXPERIENCES OF THE RPAs The first attempt to “ extra- territorialize” started long ago before the UK proposals. It was realised that those countries that stated this project wantonly abused human rights. This was seen in cases where to transfer asylum seekers to extra- territorial processing of their claims in other countries. An example was the case of Comprehensive Plan of Action ( CPA), in South East Asia responding to the protection crisis originating from the Vietnamese boat people exodus in over crowded boats. Like the present proposal of TPCs and RPAs, the CPA had a negative rationale, by asuming that most of the boat people were not genuine asylum seekers or refugees. This deterrence rationale did not reflect fair, transparent and humane implementation of the asylum procedures. This led to an accelerated procedure which minimised fairness, questionable credibility assesment were made and criteria misapplied. This led to long term detention, most notorious in Hong Kong. Despite arrangements, refugees still spent as long as eight years in detention camps in South East Asia with scandalous social consequences . From Amnesty International, one commentator who worked in Hong Kong observed, “... no one person will ever be able to grasp or tell about the mental, psychological and emotional damage to thousands of Flüchtlingslager Europa und weltweit 22 human beings- children and women truly the most vulnerable in every society.” The United States of America created a temporary centre in Guatánamo Bay, in Cuba to process the claims of Haitian asylum seekers in July 1994 to settle in the USA or return to Haiti. The US termed this “ Safe Haven”. In Havana, to intercept the Cuban asylum seekers, another centre was created by the US. These two initiatives raised the dilemma of human rights and other questions. On the practical part of it, the Intergovenmental Consultations (IGC) said it may encourage human trafficking on forged identities and nationalities. Careful examination of all the impedements therefore concluded that the “ exclusive” option is not feasible and as such, does not deserve further elaboration. The IGC said in 1995 that “ Regarding costs, the US found both scheme to be very expensive” The Australian “ Pacific Solution” is another example but it is a little bit different because the asylum seekers in MV Tampa, the Norwegian freighter, did not decide to which country to be taken to after the process of their asylum claims. The Australia government decided where to take them. This “ Pacific Solution” was offensive to human dignity and in violation to international human rights and refugee law standards. This procedure also led to high financial funds allocated to offshore processing, making the Pacific Solution a net loss of some AUD 900 million for the Australian tax payers from Fiscal Year 2002/3 to Fiscal Year 2005/6. CONCLUSION: This idea of RPAs can reduce the number of migrants to enter Europe but it is completely impossible to think that it can stop migration due to the many factors causing migration. The world of today is characterised with the movement of information, cultures, money and goods. Many people will continue to come to Europe because the region from which they originate cannot protect them, meanwhile others will come because of poverty to seek for a better living condition. Though poverty is not stated in the 1951 Convention as a reason to seek asylum, it does not cancel the fact that there are other unconventional reasons that can cause people to flee and poverty is one. This issue of RPAs will increase the idea of refugees being pushed into the hands of smugglers. As the Europeans continue to tighten their borders, many strategies will be developed by smugglers to address the issue of mixed flows. That is the Conventional and Unconventional refugees. To stop migration or reduce migration into EU countries, the EU states are obliged to respect the following points; Must stregthen their moral and legal capacity to treat asylum cases in a fair and efficient manner. And they should tackle the human right abuse and violence causing the asylum seekers to flee from their regions of origin and not supporting authoritarian governments because of private interests. If it so happens that it is not possible to contol these abuses, EU states should be ready to receive the asylum seekers and offer recognition to vivtims in respect of human right. To respond to the needs of those seeking asylum in Europe, the EU states must engage in capacity- building in region of origin of the asylum seekers, comprehensive solution for the situation, and to reconsider how their external elements in policies may engage with refugee issue in a more comprehensive and holistic way. Flüchtlingslager Europa und weltweit Zunächst die Geschichte der IOM. Ihre Wurzeln liegen in den 1930er Jahren, genau gesagt bei der Flüchtlingskonferenz von Evian, bekannt geworden dadurch, das damals die westlichen Staaten gemeinsam alle Fluchtwege für europäische Juden verschlossen hatten und sie damit ihrem schrecklichen Schicksal auslieferten. Es weist ein unmittelbarer und scheinbar bruchloser Weg von Evian 1938 zur Gründung des Intergovernmental Committees on European Migrants 1951, die 1980 in IOM unbenannt wurde. Das sich die IOM in ihren Publikation dagegen als geschichtslose Institution präsentiert ist ebenso irreführend, wie verdächtig, jedenfalls aber eine Aufforderung zu weiteren Nachforschungen, der Bedarf ist erheblich, doch schon die Hypothese ist besorgniserregend. Als die ICEM, sie soll im Folgenden IOM genannt werden, um Verwirrung zu vermeiden, als also die IOM 1951 auf einer Flüchtlingskonferenz in Brüssel gegründet wurde, geschah dies auf Initiative des US State Departments, sowie unter den Bedingungen der Truman Doctrin und des kalten Krieges. Die USA wollten eine Organisation, an der keine Ostblockregierungen beteiligt waren. Deshalb ist die IOM nicht Teil der Struktur der Vereinten Nationen, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, selbst die IOM betont gerne, das sie den United Nations nahe stehen. Die USA wollten eine Organisation, die ihr besonderes Augenmerk auf Flüchtlinge aus dem kommunistischen Osten richtete, und das wäre innerhalb der UN nicht möglich gewesen. Displaced Persons aus osteuropäischen Staaten, sowie später politische Flüchtlinge aus der Tschechoslowakei und aus Ungarn Die International Organisation for Migration Einführung in ihre Geschichte, Politik und Praxis 23 Flüchtlingslager Europa und weltweit wurde von der IOM bevorzugt die Weitermigration in die USA und nach Australien ermöglicht. Schon aus diesem Grunde war die IOM als Gegenorganisation zum kurz zuvor gegründeten UNHCR konzipiert. Ein weiterer Grund lag daran, das der UNHCR auf humanitären Prinzipien fußte, die IOM aber auf ökonomischen Erwägungen. Im weiteren Verlauf haben dann aber IOM und UNHCR häufig kooperiert, die Jahre zwischen 1956 und den 1980er Jahren sind bislang vollständig unerforscht, in den Wissenschaften ist nur die Migration erforscht worden, die Geschichte der Migrationspolitik und ihrer Institutionen ist dagegen ein weißes Blatt. 1980 wurde die ICEM unbenannt, der Verweis auf Europa in ihrem Namen fallen gelassen, um der Aufgabenverschiebung hin zu weltweiten Problemen, zum Beispiel auf dem indischen Subkontinent, in Südamerika und in Ostafrika, gerecht zu werden. Mit dem Ende des Kalten Kriegs wurde die ICM 1989 endgültig in IOM unbenannt. Zwar ist die IOM eingebunden in ein weitgesponnenes Netz aus migrationspolitischen Institutionen, Think Tanks und nationalen Regierungen, andererseits ist sie es, die seither sie schrittweise an ihre neue Aufgabe als die führende transnationale Agentur zur Steuerung des globalen Migrationsgeschehens herangeführt wird. Unter dem Motto der ‘geordneten Migration’ und des ‘Migrationsmanagements’ brüstet sich die IOM damit, in ihrer bisherigen Geschichte in das Schicksal von über 11 Millionen Menschen eingegriffen zu haben. Insbesondere in den vergangenen zwei Jahren wurde sowohl die Organisation, als auch ihr Aufgabengebiet massiv ausgeweitet. Dies korrespondiert mit den Beschlüssen sowohl der EU, als auch anderer Staaten, die Frage der internationalen Migrationskontrolle in die internationale Politik aufzunehmen. Es ist die IOM, die sich hier als Instrument sowohl der Politikgestaltung, wie auch der Umsetzung anbietet. Zunächst einige weitere Fakten, die IOM hat ihren Sitz in Genf, sie ist nicht durch ein internationales Abkommen sanktioniert, vielmehr handelt es sich um eine Mitgliedervereinigung, eine Institution eigenen Rechtes. Mitglieder können nur Staaten werden, diese zahlen Mitgliedsbeiträge, mit denen die administrativen Aufgaben finanziert werden. Für die operationellen Aufgaben zahlen die auftraggebenden Staaten separat. Die Mitglieder verpflichten sich, dem Personal der IOM diplomatische Immunität zu gewähren, außerdem erhält die IOM das Recht, öffentliche und private Gelder zu verwenden, sowie juristische Prozesse zu führen. Die IOM ist sowohl ein Dienstleistungsunternehmen, das die Mitgliedstaaten auch gerne als Kunden bezeichnet, wie auch ein Think Tank. Sie akkumuliert das Wissen ihrer Mitgliedstaaten legt zentrale Datenbanken an, hält sich eine Reihe externer Politikberater und formuliert aus diesen Information Politik. Sie ist aufgrund ihrer ökonomischen Prämisse besonders gut vorbereitet auf die Integration von neoliberalen Konzepten in die Migrationspolitik, Stichwort Nützlichkeitsdebatte und Abwehr der Unerwünschten und Überflüssigen. Die IOM hat mittlerweile 93 Mitgliedstaaten. Sie hat in den vergangenen zwei Jahren das Netz ihrer Außenposten, die sogenannten Field Offices auf über Hundert verdoppelt. Der Globus wurde in 19 migrationsrelevante Regionen unterteilt, denen jeweils ein Regionalbüro gewidmet ist. Bei der Umsetzung der Politik, wie auch der Datenerhebung setzt die IOM auf die strategische Kooperation mit NGOs. Die Field Offices wirken als Frühwarnsystem, welches alle Mitgliedstaaten über Migrationsbewegungen, Fluchthilfenetzwerke, Fälscherpraktiken etc informiert. Die Politik der IOM hat eine Reihe von Schwerpunkten: An erster Stelle müssen die Rückführungen genannt werden, allein im Jahr 2000 waren es 450.000 Menschen, davon allein 75 aus Deutschland. An zweiter Stelle muß der Entwurf und die Einführung von Migrationsregimes und Kontrollsystemen, aber auch von Grenzposten und Flüchtlingslagern genannt werden. Dazu gehört auch die Ausbildung von Grenzschutzpersonal. An dritter Stelle betreibt die IOM, häufig im Auftrag eines europäischen Mitgliedstaates sogenannte Informationskampagnen, das sind Abschreckungskampagnen, welche den Wanderungswilligen die Lust nehmen sollen. Die Rückführungsprogramme sowie die Informationskampagnen segeln gerne unter der Flagge der Bekämpfung des women trafficking, meine Analyse läßt allerdings darauf schließen das dies nur ein Vorwand ist. Viertens ist die IOM kürzlich in die Politik der Anwerbung von Arbeitskräften eingestiegen, zum Beispiel zwischen den Phillipinen und Finnland, Spanien und Equador. Sie spielt aber auch eine Rolle bei der Green Card in Deutschland oder den Anwerbungen in Italien. Fünftens führt die IOM weltweit Gesundheitsscreenings für Migrationswillige durch. Sechstens setzt die IOM das Zwangsarbeiterentschädigungsprogramm für nicht-jüdische Opfer um. Siebtens wäre sonstiges, Entwaffnung der UCK im Kosovo, Einführung und Betreibung der öffentlichen Verwaltung im Kosovo, Entwaffnung und Ansiedlung der Unita-Rebellen in Angola. Nun einige Beispiele aus der jüngsten Praxis: In der Ukraine ist die IOM ebenfalls an der Einrichtung zweier Flüchtlingslager beteiligt. Dort drängt sie die Regierung auf die Überwachung ihrer ehemals offenen Grenzen nach Rußland und Moldawien. Für die Grenztruppen organisierte sie eine Reise zu dem mexikanischamerikanischen Grenzzaun, um zu demonstrieren, wie ein effizientes Grenzregime aussieht. In Frankreich führt die IOM in dem bei Calais gelegenem Flüchtlingslager Sangatte sogenannte Informationsseminare durch, mit welchen sie die Menschen von ihrem eigentlichen Ziel abzubringen versucht, nämlich nach England zu gelangen. Bislang mit wenig Erfolg, nur 17 von 17.500 Menschen ließen sich auf die “freiwillige Rückkehr” ein. Daraufhin werden nun andere Töne angeschlagen. Das Lager wird aufgelöst, während der UNHCR für circa die Hälfte der Insassen Asylverfahren betreiben soll, soll die IOM die andere Hälfte “freiwillig” in deren Herkunftsländer schaffen, wer dem nicht nachkommt soll regulär abgeschoben werden. Auch die Verhältnisse in Westafrika sind der IOM ein 24 BERLIN/TUNIS - Der Vorstoß des deutschen Innenministers zur Errichtung von Auffanglagern in Nordafrika wird in der EU positiv aufgenommen. Entsprechende Lagerpläne habe man bereits in der Vergangenheit diskutiert, aber später wieder fallen gelassen, sagte EU-Justizkommissar Antonio Vitorino. Falls Berlin an dem beabsichtigten Lagersystem ,,schon (...) gearbeitet hat”, werde man das in Brüssel ,,gerne berücksichtigen”. In Deutschland existieren mehrere Lagerkomplexe, die als beispielhaft gelten, weil die dort inhaftierten Flüchtlinge besonders abstoßenden Methoden unterworfen werden. Ziel der Lagerhaltung ist die Beugung des menschlichen Willens. Die deutschen Lagerkomplexe (Trier, Fürth, Engelsberg, Hormersdorf) fallen in die Zuständigkeit sozialdemokratischer wie konservativer Landesregierungen, so in Rheinland-Pfalz (SPD) und in Bayern (CSU). Die in den Lagern kasernierten Flüchtlinge unterstehen einer Sonderbewachung spezieller Sicherheitsdienste und werden kalkulierten psychischen Belastungen ausgesetzt. Wie der Leiter des Lagers Fürth bestätigt, sind die angewandten Methoden Bestandteil einer ,,Zermürbetaktik” 1), um die Flüchtlinge zur Aufgabe ihres Asylbegehrens zu nötigen. Auf Veranlassung der Fürther Lagerleitung wurden sie als Hilfskräfte auf Friedhöfen eingesetzt und mussten u.a. Gräber ausheben. Das Verhör- und Kontrollsystems beschreiben die Lagerinsassen als ,,krankmachend”2) und ,,unmenschlich”. Verborgen Die deutschen Lager sind Bestandteil einer ausgeklügelten Repressionskette, in der Flüchtlinge u.a. in Sondergefängnissen festgehalten und von dort zwangsweise ins Dorn im Auge, das freie Fluten soll nun ein Ende haben. Auf einer Konferenz schlägt die IOM den dortigen Regierungen Staatsangehörigkeits- und Ausländergesetze, die Einführung von Personalausweisen, sowie Grenzkontrollen zur Regulierung der Wanderungsbewegungen vor. Dies erinnert ein wenig an die Fortführung der kolonialen Politik der willkürlichen Grenzziehungen und Staatenbildung. Das bislang krasseste Beispiel über die Arbeit der IOM ist bislang aus Australien/Nauru bekannt geworden. Um die Zuwanderung von Flüchtlingen vor allem aus Afghanistan, dem Iran und dem Irak abzuwehren, führte die australische Regierung die sogenannte “pazifische Lösung” ein. Flüchtlinge und “Boat people” werden vor den Küsten des Landes abgefangen und häufig unter Anwendung von Gewalt auf die Pazifikinsel und eigenständige Republik Nauru gebracht. Dort hat die IOM zwei Internierungslager für insgesamt 1.300 Menschen, darunter auch viele Kinder eingerichtet und betreibt diese. Unter den Augen des IOM-Personals wurden die Flüchtlinge unter Knüppelhieben sowie dem Einsatz von Elektroschock-Viehtreibern in die Lager gedrängt. Die Insel hat eine Einreisesperre für Journalisten und Rechtsanwälte, aber auch für Amnesty International erlassen. Unter gleißender Sonne und auf einer durch den Phosphatabbau ökologisch verwüsteten und vergifteten Insel sind die Flüchtlinge auf unbestimmte Zeit eingesperrt, sie dürfen die Lager nicht verlassen. Bei Protest werden sie in Einzelhaft genommen. Ein weiteres Lager betreibt die IOM auf der Militärbasis der Insel Manus/Papua Neu-Guinea. AI kritisiert die Lager als “unmenschlich” und “höllisch”. Tatsächlich hat die IOM massive Kritik auf sich gezogen. Statewatch/London hält sie für eine “sehr gefährliche Organisation”. In Australien beschuldigen Amnesty International und die Grünen die IOM des Bruches der Genfer Flüchtlingskonvention. Die BBC Journalistinnen Sarah MacDonald und Kate Durham halten die IOM für eine “bösartige Organisation”, während der britische Flüchtlingsrat (Refugee Council) die IOM für ihre Rolle bei der Rückführung von afghanischen Flüchtlingen kritisiert. In Quito/Äquator demonstrierten Angehörige von in Spanien arbeitenden Erntearbeitern gegen ein von der IOM eingefädeltes Migrations- und Rückführungsabkommen. Das internationale Netzwerk NoBorder koordinierte im Oktober einen Aktionstag unter dem Motto “Against the global migration management - for Freedom of Movement”. Die eigentlichen Opfer der IOM können jedoch kein Zeugnis ablegen, denn sie sind entweder von der IOM in ihre Herkunftsländer zurückgeschoben worden, werden bereits auf dem Weg zu ihrem Zielort abgefangen und zurückgebracht oder werden in den Internierungslagern der IOM festgehalten. Zugespitzt zusammengefaßt scheint es gerechtfertigt zu sein, schlußzufolgern, das die IOM dazu gedacht ist, global die Bewegung von Menschen zu managen. Sie soll das System aus IWF, der den globalen Kapitalströme gewidmet ist, und der WTO, welche die Warenströme reguliert, ergänzen. Die IOM ist darüber hinaus * ein Netzwerk, welches Migrationsbewegungen ausspioniert, * eine Schnelle Eingreiftruppe für Migrationskrisenmanagement, * ein Abschiebeunternehmen und damit auch * der größte Menschenhändler der Welt, * ein Dienstleistungsunternehmen für Anti-Migrationspolitik, * eine globale Propagandamaschine gegen MigrantInnen, * und ein Ausbildungszentrum für Migrationsfeinde. Vortrag von Franck Düvell beim Ost-West-Referat im Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung am 1.12.2002 Flüchtlingslager Europa und weltweit Avantgarde der Lager 25 Flüchtlingslager Europa und weltweit Ausland verbracht werden (,,Abschiebehaft”). Sowohl beim Aufenthalt in den Sondergefängnissen wie auch beim Abtransport kommt es regelmäßig zu Todesfällen. 3) Zum Lagerkomplex gehören außerdem Containerunterkünfte auf internationalen deutschen Flughäfen, die in einer fiktiven Konstruktion als ,,exterritorial” gelten, um einreisenden Flüchtlingen die Abgabe von Asylanträgen unmöglich zu machen. Auch in diesen polizeilich gesicherten Lagerbereichen kommt es zu Zwischenfällen, die der Öffentlichkeit weitgehend verborgen bleiben. Eine umfassende Berichterstattung über das Lagersystem wird sowohl in der deutschen Presse wie im deutschen Fernsehen seit Jahren vermieden. Trotz offenkundiger Bezüge zur konzentrierten Menschenhaltung in früheren deutschen Sammelstellen, die die Ausreise stigmatisierter Bevölkerungsgruppen erzwingen sollten, werden die heutigen ,,Ausreisezentren” und ,,Zentralen Rückführungsstellen” (ZRS) weitgehend beschwiegen. Humanität Die Lagerkomplexe haben Vorbildfunktion und werden von Berlin in ähnlicher Ausführung für die Außengrenzen der EU vorgeschlagen. In den Niederlanden und der Schweiz bestehen darüber hinaus fensterlose Bunkerlager4), die mit der Avantgardestellung des deutschen Systems konkurrieren. Die Idee des Berliner Innenministers Schily, die deutsche Lagertechnik auch nach Afrika zu exportieren, systematisiert die territoriale Verlagerung der Flüchtlingsrepression in die Armutsgebiete westlicher Globalisierung. Dort sollen die Migranten als lokale Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um eine möglichst kostengünstige Wertschöpfung europäischer Investoren zu ermöglichen. Nach Auffassung des Berliner Innenministers, eines bekennenden Anthroposophen, handelt es sich bei seinem Vorstoß um einen Akt ,,praktische(r) Humanität”5). 1) Hier wird zermürbt; Jungle World 03.09.2003 2) Protest gegen ,,Ausreisezentrum” in Trier: Werden Flüchtlinge in Illegalität gedrängt?; junge Welt 10.02.2003 3) Abschiebung bleibt Mord! Antirassistische Initiativen rufen zu bundesweitem Aktionstag am 30. August auf; junge Welt 30.08.2003 4) Asylbewerber in der Schweiz: Ab in den Bunker; www.tagesschau.de 09.06.2004 5) Otto Schily: Afrikas Probleme in Afrika lösen; Frankfurter Allgemeine Zeitung 23.07.2004 veröffentlicht am: 26. Jul 2004 www.german-foreign-policy.com Die italienischen Medien haben ausführlich über die 28 Bootsflüchtlinge berichtet, die am vergangenen Wochenende in der Meeresstraße von Sizilien starben. Die 72 unweit der italienischen Küste geretteten Überlebenden wurden von der italienischen Küstenwache in einen italienischen Hafen gebracht. Anschließend wurden sie in italienischen Krankenhäusern behandelt. Die Bilder ihrer ausdruckslosen Gesichter, ihrer erstarrten Körper, sind in alle italienischen Haushalte gedrungen; ihre Berichte über die Leichen der Reisegefährten, die Tag für Tag ins Meer geworfen werden mussten, haben die Öffentlichkeit erschüttert und die politische Debatte über Grenzkontrollen wieder aufflammen lassen. Den Ablauf ihrer Asyl- bzw. Abschiebungsverfahren in Italien wird man noch verfolgen müssen. Wenn aber Leichen unmittelbar vor der nordafrikanischen Küste oder in der Sahara geborgen, wenn Überlebende von der tunesischen oder libyschen Küstenwache gerettet werden, bekommt man darüber diesseits des Mittelmeers kaum Informationen: Bestenfalls berichten Nachrichtenagenturen über die ungefähre Anzahl von Toten, Vermissten und Überlebenden. Keine italienische Familie wird dann den Schreckensbildern der übereinander gestapelten Leichen in einem Holzkahn ausgesetzt, keiner hat die Gelegenheit, sich über das Los der Überlebenden auf dem Laufenden zu halten. Was den Flüchtlingen danach passiert (ob sie z.B. in Länder abgeschoben werden, wo sie der Folter oder anderen unmenschlichen Behandlungen ausgesetzt sein können) wird von den libyschen bzw. tunesischen Behörden geheim gehalten. Die von Italien und der EU angestrebte Vorverlagerung der Grenzkontrollen in die nordafrikanischen Transitund Herkunftsländer hat also nicht nur das Ziel, Flüchtlinge von Europa fern zu halten. Sie soll auch vermeiden, dass die unangenehmen Folgen der europäischen Abschottungspolitik die europäische Zivilgesellschaft dazu bringen, sich mit ihrem Gewissen zu konfrontieren. Inzwischen befindet sich der Vorverlagerungsprozess schon in einem fortgeschrittenen Stadium. Italien hat in den letzten Jahren besonders auf die Transitländer Libyen, Tunesien und Ägypten verstärkten Druck ausgeübt, um sie zu einem konsequenteren Einsatz bei der Überwachung sowohl der Küsten als auch der jeweiligen grünen Grenzen in der Sahara zu veranlassen. Die wich- Das diskrete Sterben Die Verlagerung europäischer Grenzkontrollen nach Nordafrika zeitigt schon jetzt in Wüste und Meer tödliche Folgen Von Paolo Cuttitta 26 tigsten Migrationsrouten aus Afrika und Südasien sollen durch polizeiliche Kooperation, Entsendung von Verbindungsbeamten, Abschluss von Rückübernahmeabkommen und Einrichtung von Abschiebelagern gesperrt werden. Eine verstärkte Überwachung des Seeraums zwischen Nordafrika und Sizilien sowie der grünen Grenzen der nordafrikanischen Staaten würde im Übrigen nicht nur von der italienischen Regierung sondern EU-weit begrüßt werden. Viele Einwanderer aus Nord- und Zentralafrika betrachten Italien lediglich als Transitland auf dem Weg in andere EU-Länder. Deswegen sind seit September 2003 neben Italien und Malta auch andere EUMitgliedstaaten - darunter Deutschland - an der Überwachung der Gewässer vor Sizilien mit Luft- und Wasserfahrzeugen beteiligt. Als Musterbeispiel einer erfolgreichen Kooperation gilt für die italienische Regierung ihre Zusammenarbeit mit Ägypten. Bis 2002 fuhren viele Migranten aus Asien mit größeren Schiffen über das Rote Meer. Sie erreichten das Mittelmeer durch den Suez-Kanal und steuerten die sizilianische Küste an. Inzwischen haben sich diese vorwiegend aus Sri Lanka stammenden Migrationsbewegungen erheblich reduziert, was die italienische Regierung als einen Erfolg ihrer Politik betrachtet. Im Jahr 2002, nach Abschluss eines italienisch-ägyptischen Polizeiabkommens, entsandte die italienische Polizei einen Verbindungsbeamten nach Ägypten mit spezifischen Aufgaben im Bereich der illegalen Wanderungsbewegungen und des Menschenhandels. Anfang 2003 stellte Italien den ägyptischen Behörden Charterflüge für die Repatriierung von Flüchtlingen aus Sri Lanka zur Verfügung, deren Schiffe im Suez-Kanal auf dem Weg nach Italien von der ägyptischen Polizei kontrolliert und beschlagnahmt worden waren. Der Rückgang der Fluchtbewegung aus Sri Lanka ist allerdings nicht zuletzt auf den Waffenstillstand zwischen der Regierung und den tamilischen Rebellen zurückzuführen. Darüber hinaus wandern Hunderte von ägyptischen Staatsbürgern weiterhin über Libyen nach Italien aus, und viele Migranten sehen sich jetzt durch die verstärkte Überwachung des Suez-Kanals genötigt, anstatt der Route über das Rote Meer die gefährlichere Sahara-Durchquerung anzutreten. Ohne Gegenleistungen sind die nordafrikanischen Länder jedenfalls nicht bereit, den Forderungen Italiens nach Zusammenarbeit entgegenzukommen. Sie haben keine Mittel, ihre Grenzen aufzurüsten, und darüber hinaus wenig Interesse daran: Die Geldüberweisungen der eigenen Staatsbürger aus dem Ausland stellen eine der wichtigsten Einnahmequellen dar (im Jahr 2001 betrug die Gesamtheit der Überweisungen aller tunesischen Emigranten 929,9 Mio. $) und Transitwanderungen von Drittstaatsangehörigen haben an sich keine negativen Auswirkungen auf diese Länder. Es bedarf also schlagender Argumente, um diese Länder zu einer engeren Kooperation zu veranlassen. Als wichtigste politische Druckmittel benutzt Italien Einwanderungsquoten und Entwicklungshilfe. Das System des quotierten Migrantenzuzugs wurde 1998 von der italienischen Mitte-links-Regierung als Instrument ihrer Einwanderungspolitik eingeführt. Seitdem wird jedes Jahr eine Höchstzahl erlaubter Einwanderungen pauschal festgelegt. Ein Teil davon wird auf bestimmte Herkunftsländer verteilt. Ein weiterer Teil wird bestimmten Gruppierungen von Ländern vorbehalten (z.B. EU-Beitrittsländer oder Länder, die beabsichtigen, Rückübernahmeabkommen mit Italien abzuschließen), ohne dass im vornherein feste Quoten für die jeweiligen Länder beschlossen werden. Die restliche Zahl der erlaubten Einwanderungen unterliegt keiner länderbezogenen Einschränkung. Durch Erhöhen bzw. Herabsetzen der Quoten werden Herkunfts- und Transitländer für ihre Kooperationsbereitschaft belohnt bzw. wird dadurch versucht, sie zu einer Kursänderung zu veranlassen. So war es etwa im Jahr 1998 in erster Linie dem italienischen Versprechen zu verdanken, Einwanderungsquoten zugunsten tunesischer Staatsbürger einzuführen, dass Tunesien ein Abkommen zur Rückübernahme von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus mit Italien abschloss. Zwei Monate später wurde die Verordnung über Einwanderungsquoten für das Jahr 1998 durch die Angabe konkreter Länderquoten ergänzt. Italien behielt Länderquoten nur Tunesien und zwei weiteren Herkunftsländern (Albanien und Marokko) vor, die ebenfalls Rückübernahmeabkommen mit Italien abgeschlossen hatten. Als 2001 das italienisch-tunesische Abkommen von 1998 ablief, stieg auch die Zahl der Tunesier und der Drittstaatsangehörigen, die aus Tunesien in Italien illegal einwanderten: Ein Zeichen dafür, dass die tunesischen Grenzkontrollen nachgelassen hatten. Nach einem Anstieg von 1.500 (1998) auf 2.000 (1999) und dann auf 3.000 (2000 und 2001) wurde die jährliche Einwanderungsquote für tunesische Staatsbürger dagegen 2002 auf 2.000 und 2003 auf nur noch 600 herabgesetzt. Im Dezember 2003 wurde dann ein neues Abkommen unterzeichnet, womit sich Italien verpflichtete, Tunesiens Grenzpolizei und Küstenwache auszubilden und mit neuen Fahrzeugen und Geräten auszurüsten. Wenige Tage später wurde die Flüchtlingslager Europa und weltweit 27 Einwanderungsquote für tunesische Staatsbürger für das Jahr 2004 wieder auf 3.000 erhöht, worauf hin das tunesische Parlament im Februar 2004 ein Gesetz verabschiedete, das strenge Strafen für Schleuser, ihre Helfer und sogar für zufällige Mitwisser einführte. Auch Ägypten bekam erst eine eigene Einwanderungsquote, als der Verbindungsbeamte der italienischen Polizei sich im Oktober 2002 in Kairo niederlassen durfte. Länderquoten folgen dem Prinzip, wonach Migranten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt werden. Dass die italienische Regierung sich an dieses Prinzip hält, zeigen sowohl die zunehmende Anzahl von Ländern mit Quoten als auch der steigende Anteil der länderbezogenen Quoten an der Gesamtzahl der erlaubten Zuwanderungen. Während ihrer EU-Ratspräsidentschaft (Juli - Dezember 2003) schlug die italienische Regierung die EU-weite Einführung eines Einwanderungsquotensystems nach italienischem Vorbild vor. Bedenken wurden jedoch u.a. von der deutschen Regierung geäußert, die Einschränkungen der Autonomie ihrer Einwanderungspolitik befürchtete. Ein hingegen schon längst von allen EU-Mitgliedstaaten gebilligtes Druckmittel gegenüber Herkunfts- und Transitländern ist Wirtschaftshilfe. Zwar wurde bei der EURat- Sitzung von Sevilla im Juni 2002 der italienische Vorschlag abgelehnt, Sanktionen (etwa die Streichung von Kooperationsprojekten und Entwicklungshilfe) gegen Drittstaaten zu verhängen, die im Kampf gegen die illegale Migration nicht kooperieren. Das Konzept der abhängigen Kooperation wurde jedoch in nur leicht veränderter Form angenommen. Der EU-Rat forderte dazu auf, “dass in allen künftigen Kooperations- oder Assoziationsabkommen” die die EU “mit gleich welchem Land schließt, eine Klausel über die gemeinsame Kontrolle der Migrationsströme sowie über die obligatorische Rükkübernahme im Falle der illegalen Einwanderung aufgenommen wird”. Der Rat kam ferner zu dem Entschluss, “dass die Beziehungen zu den Drittländern, die nicht zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung bereit sind, systematisch evaluiert werden müssen”. Eine ähnliche Formulierung beinhaltet auch das jüngste italienische Ausländergesetz, das im September 2002 in Kraft getreten ist. Allerdings hat Italien das Prinzip der so konditionierten Entwicklungshilfe schon früher geltend gemacht: 1998 z.B. trug die Bereitstellung von 77,5 Mio. € Entwicklungshilfe für Tunesien wohl mit zum Entschluss der tunesischen Regierung bei, das Rükkübernahmeabkommen zu akzeptieren. Jetzt soll das neue EU-Programm AENEAS “die Bereitschaft der Drittländer zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen” fördern und dieselben Länder “bei der Bewältigung der Folgen dieser Abkommen” unterstützen. 250 Mio. € wurden für den Zeitraum 2004-2008 bereitgestellt. Bislang hat die EU noch keine Rückübernahmeabkommen mit nordafrikanischen Ländern abgeschlossen. Anders als Tunesien und Ägypten ist Libyen nicht Auswanderungs-, sondern Einwanderungsland. Über 2 Mio. ausländische Staatsbürger (meist aus Ägypten, Tunesien und west- und zentralafrikanischen Staaten) leben dort, davon nur die wenigsten mit legalem Aufenthaltsstatus. Insofern kann das Druckmittel der Einwanderungsquoten in den Beziehungen zu Libyen keine Anwendung finden. Darüber hinaus hinderte das Fortbestehen des EUEmbargos Italien bis zum heutigen Tag daran, die libysche Grenzpolizei und Küstenwache mit Fahrzeugen und Geräten auszustatten, die als militärische Ausrüstung gelten. Also hatten bislang die Anstrengungen der italienischen Regierung, Gaddafis Regime zu einem stärkeren Einsatz gegen Wanderungsbewegungen zu veranlassen, nur wenig Erfolg. 2000 schlossen Italien und Libyen ein Abkommen ab, das keinen konkreten Inhalt in bezug auf Grenzüberwachung und Rückübernahme illegal eingereister Personen hatte. Im Juli 2003 unterzeichneten die Polizeichefs Italiens und Libyens ein neues Abkommen. Dessen Inhalt wird grundsätzlich geheim gehalten, allerdings soll Italien den libyschen Behörden Charterflüge zur Repatriierung von Migranten zur Verfügung gestellt haben, und Schiffe beider Länder sollen zumindest sporadisch die libysche Küste gemeinsam patrouilliert haben. Deutliche Zeichen für einen verstärkten Einsatz Libyens waren im Übrigen schon kurze Zeit nach Unterzeichnung des Abkommens vernehmbar: So verhaftete die libysche Polizei im Spätherbst 2003 (auf einen internationalen Haftbefehl der italienischen Ermittlungsbehörden hin) die eritreische Chefin einer Schleuserbande aus der libyschen Hafenstadt Zuwarah und lieferte sie im Februar 2004 an Italien aus. Darüber hinaus wurden von Libyen in den letzten Monaten Hunderte Staatsbürger aus Ghana, dem Niger, Ägypten und Marokko abgeschoben, die versucht hatten, über Libyen nach Italien weiterzureisen. Einen Wendepunkt der libyschen Politik stellt nicht zuletzt das im März 2004 verabschiedete Gesetz dar, das die Einwanderung einschränkt und die Ausweisung von arbeitslosen Ausländern vorsieht. Trotzdem hat die Zahl der Flüchtlingsboote in der Meerstraße von Sizilien bislang noch nicht abgenommen. Indes hat Libyen gerade am vergangenen Dienstag beschlossen, die deutschen Opfer des libyschen Terroranschlags auf die Berliner Disko “La Belle” im Jahr 1986 zu entschädigen. Somit ist das größte Hindernis für die Aufhebung des EU-Embargos aus dem Weg geräumt. Bald wird Libyens Küstenwache mit den modernsten Nachtsichtgeräten patrouillieren können. Der nächste Fortschritt der Zusammenarbeit zwischen Italien und der ehemaligen Kolonie könnte die Einrichtung von Abschiebelagern in Libyen sein. Zurzeit werden abzuschiebende Ausländer in Zelten in der Wüste untergebracht. Vor wenigen Tagen erst hat die libysche Regierung bekräftigt, sämtliche illegalen Einwanderer in ihre Heimatländer auszuweisen. Die Begründung: Sie hätten die libysch-europäischen Beziehungen in eine “unangenehme Position” gebracht. Fast zeitgleich mit der erneuten Entsendung eines hohen Beamten des italienischen Innenministerium in das nordafrikanische Land hat Libyen in großem Stil damit begonnen, mit Flugzeugen, Bussen und Autokarawanen potentielle Bootsflüchtlinge in ihre Herkunftsländer zurück zu transportieren. Libyens Außenminister hat in einem Interview mit La Stampa demonstrativ einen auch aus Europa nicht unbekannten Standpunkt übernommen: Die innere Sicherheit Libyens sei bedroht. Am tunesischen Beispiel kann man sich ein Bild von den Flüchtlingslager Europa und weltweit 28 künftigen italienisch-libyschen Lagern machen. In Tunesien gibt es inzwischen dreizehn mit italienischem Geld finanzierte Abschiebehafteinrichtungen. Eine davon befindet sich in der Nähe von Tunis, eine in der Nähe von Gabès. Die anderen liegen an geheimen Orten. Niemand außer Regierung und Polizei weiß, wo. Keiner soll erfahren, was mit den Flüchtlingen passiert, die aus Italien nach Tunesien zurückgeschoben oder schon vor der Überfahrt von der tunesischen Polizei aufgegriffen werden. Keiner soll prüfen, ob ihnen nach der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz gewährt werden muss (anders als Libyen hat Tunesien die Konvention unterzeichnet. Trotzdem wurde bislang kein Asylverfahrensgesetz verabschiedet, und der UNHCR konnte im Jahr 2002 nur sieben Personen als Flüchtlinge anerkennen). Laut inoffiziellen Informationsquellen werden viele Migranten von den italienisch-tunesischen Abschiebelagern einfach an die Südgrenze zu Algerien begleitet und dort in der Wüste abgesetzt. Das sind jedoch nur Gerüchte: man kann bei den zahlreichen Leichen, die in der algerischen Sahara gefunden werden, nicht leicht erkennen, ob sie erst auf dem Rückweg, nach der Abschiebung aus Tunesien, gestorben sind oder schon auf dem Hinweg, beim Versuch, das Mittelmeer zu erreichen. Das scheint für die italienische Regierung übrigens belanglos zu sein. Hauptsache, das Sterben geschieht abseits der europäischen Öffentlichkeit diskret. Frankfurter Rundschau online 2004 Flüchtlingslager Europa und weltweit Die US Naval Base Guantánamo Bay auf Kuba wurde Anfang 2002 weltweit bekannt, als die internationalen Medien über die dort internierten mutmaßlichen Taliban- Kämpfer und Al-Qaida-Mitglieder berichteten. Die Bilder der gefesselten Gefangenen in orangefarbenen Overalls mit Sicht- und Gehörschutz führten zu weltweiten Protesten von Menschenrechtsorganisationen gegen die Haftbedingungen und warfen Fragen nach dem Status der Gefangenen und der Geltung Internationalen Rechts auf der Militärbasis auf. Guantánamo Bay ist ein Territorium unter der Kontrolle der Vereinigten Staaten, auf dem jedoch kein US-Recht gilt. Insbesondere der juristische Sonderstatus dieses exterritorialen Gebietes auf kubanischem Boden wird von den USA im “War on Terrorism” instrumentalisiert. Er ermöglicht es, den Gefangenen jeglichen Status rechtlicher Subjekte zu verweigern. Betrachtet man die Geschichte und die wechselnden Funktionen der seit 1903 bestehenden Marinebasis, wird deutlich, dass diese Nutzung die gegenwärtige spezifische Ausprägung in einer Folge von jeweils unterschiedlichen Logiken von Raum ist. 1902, nach dem Sieg der Vereinigten Staaten im spanischamerikanischen Krieg, endete die spanische Kolonialherrschaft auf Kuba mit der Besetzung der Insel durch die USA. Auch nach dem Ende der Militärregierung befand sich Kuba noch in quasi-kolonialer Abhängigkeit von den USA. So konnten die Vereinigten Staaten Kuba eine Verfassung diktieren, die ihnen unter anderem sowohl die Möglichkeit militärischer Interventionen als auch die Einrichtung von Kohleverladestellen und Marinestützpunkten einräumte. Unter diesen ungleichen Bedingungen wurde 1903 ein Pachtvertrag über das Gebiet der US Naval Base Guantánamo Bay abgeschlossen. Die Marinebasis, deren Lage an der Südküste Kubas den USA ermöglichte, den karibischen Raum zu kontrollieren, wurde als militärstrategischer Ort der US-Kriegsund Handelsmarine aufgebaut. Bis 1934 diente Guantánamo Bay so der Interventionspolitik der Vereinigten Staaten: Von hier aus überwachten sie den ihrer Souveränität unterstehenden Panama-Kanal, bereiteten darüberhinaus aber auch Invasionen in zukünftige US-Protektorate wie Mexiko, Nicaragua und Haiti vor. In der Folgezeit nahm die militärstrategische Bedeutung des Marinestützpunktes ab. Während des pro-amerikanischen Batista-Regimes diente er zwar noch als Zentrum logistischer Unterstützung und mit Beginn der kubanischen Revolution 1959 wurde von hier aus Kuba abgehört und infiltriert. Mit der “Kubakrise” 1962 änderte sich allerdings die Funktion des Stützpunktes. Guantánamo Bay erhielt eine neue Bedeutung als verortetes Symbol der USA auf feindlichem kommunistischen Territorium. Es wurde zu einem Ort der direkten Konfrontation zweier Systeme, an dem der jeweilige Machtanspruch inszeniert wird. Das äußerte sich einerseits in einer Verstärkung der Grenze, die zu einer der bestbefestigten der Welt ausgebaut wurde, aber auch in der Rhetorik der jeweiligen Regierungen: Die Kennedy-Regierung benutzte die Marinebasis als mögliches Pfand im Konflikt mit der Sowjetunion, Castro hingegen sprach von Guantánamo Bay als einer Bedrohung Kubas, als eines Ortes, an dem US-Aggressionen gegen Kuba ausgeübt werden. Die kubanische Regierung betrachtet die US-amerikanische Präsenz auf Guantánamo als illegale Okkupation, als Verletzung ihrer territorialen Integrität und Souveränität. Seit der Revolution nimmt sie die Zahlung der Pacht nicht mehr entgegen und fordert die Rückgabe des Exterritorien und Lager Juridisch-politische Räume im “War on Terrorism” 29 Flüchtlingslager Europa und weltweit Gebietes. In der kubanischen Verfassung von 1976 wurde schließlich der Vertrag über die Marinebasis rükkwirkend für illegal erklärt. Anfang der 1990er Jahre, als Kuba mit dem Zerfall der Sowjetunion seinen wichtigsten Verbündeten und größten Handelspartner verlor, wandelte sich die Bedeutung Guantánamos erneut. Die Marinebasis dient den USA zwar weiterhin als Truppenübungsplatz, wird aber nun vor allem aufgrund ihrer Exterritorialität und des damit verbundenen rechtlichen Status von Nutzen. In gewissem Sinne funktionalisieren die Vereinigten Staaten damit die von kubanischer Seite behauptete Illegalität des Stützpunktes. Der Pachtvertrag über Guantánamo Bay gibt den USA die faktische Kontrolle über kubanisches Gebiet und ermöglicht ihnen gleichzeitig US-Recht auszusetzen, da nach ihrer Argumentation das Territorium kubanischer Souveränität unterstehe. Diesen rechtlichen Sonderstatus instrumentalisierten die Vereinigten Staaten erstmals Anfang der 90er Jahre, als sie haitianische und kubanische Bootsflüchtlinge, die in die USA gelangen wollen, auf offener See aufgriffen und nach Guantánamo brachten. Zwischen 1994 und 1996 wurden 50.000 Flüchtlinge in Lagern auf der Militärbasis interniert. Da sich Guantánamo Bay nicht auf US-amerikanischem Territorium befindet, hatten die Flüchtlinge hier kein Recht, Asyl für die Vereinigten Staaten zu beantragen und wurden abgeschoben. Im “War on Terrorism” erlangt der juristische Status Guantánamos eine über das karibische Gebiet hinausgehende Bedeutung. Seit Januar 2002 halten die USA auf der Militärbasis mutmaßliche Talibankämpfer und Al- Quaida-Mitglieder gefangen. Die Häftlinge wurden anfänglich im sogenannten “Camp X Ray” festgehalten, einem temporären Lager unter freiem Himmel. Dieses besteht aus aneinandergereihten 2,4m auf 1,8m großen käfigartigen Zellen, die von Maschendraht umgrenzt und mit einem Metalldach bedeckt sind. Im April 2002 begann der Bau eines neuen, besser befestigten Lagers mit erweiterten Kapazitäten. Ungefähr 5 Meilen von “Camp X Ray” entfernt, an der Südküste des Stützpunktes auf einem Gelände, auf dem bereits 1993 die haitianischen und kubanischen Flüchtlinge interniert waren, wurde “Camp Delta” errichtet. Bereits Ende April wurden die Gefangenen von “Camp X Ray” dorthin verlegt. “Camp Delta” wird zur Zeit auf eine Kapazität von bis zu 2000 Inhaftierten vergrößert. Gleichzeitig mit dem Bau des neuen Gefangenenlagers wurde für Einheiten der US-Militärpolizei, die für die Bewachung der Inhaftierten zuständig sind, das sogenannte “Camp America” errichtet. Während das Kontrollpersonal von “Camp X Ray” in Zelten auf einem Hügel in der Nähe des Lagers untergebracht war, ist das Militär hier in Holzhäusern einquartiert und mit Klimaanlage und warmem Wasser ausgestattet. Die Anlage, die für einen längeren Nutzungszeitraum konzipiert ist, besitzt Telefon- und Internetanschluss sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch das neue Gefangenenlager hat nichts mehr vom provisorischen Charakter des alten Lagers. In “Camp Delta” wurden nicht nur die Voraussetzungen für eine unbefristete Internierung der Gefangenen geschaffen, sondern auch für deren effektivere Kontrolle: Die einzelnen Zellen, die kleiner sind als im “Camp X Ray”, werden durch drei feste Wände begrenzt. Die bessere sanitäre Ausstattung mit Toiletten und fließendem Wasser hat aber auch den Sinn, dass die Häftlinge ihre Zellen nicht mehr verlassen müssen. Auch wurden durch die bessere Befestigung der Zellen in Camp Delta die Kommunikationsmöglichkeiten unter den Gefangenen verringert. Darüberhinaus ist das Lager kaum von außen einsehbar. Das Gelände des neuen Lagers ist wie auch “Camp X Ray” von Zäunen mit Stacheldraht begrenzt und von hölzernen Wachtürmen umgeben. Zusätzlich gibt es jedoch einen Sichtschutz auf dem äußersten Zaun, der sowohl den Blick der Gefangenen nach außen, als auch den Blick möglicher Beobachter nach innen verhindert. Journalisten dürfen sich “Camp Delta” nur auf eine Entfernung von 180 Metern nähern und können so nur auf die Dächer der Zellen blicken. Mittlerweile beläuft sich die Zahl der Inhaftierten in “Camp Delta” auf 650. Ihnen wird weder der Status von Kriegsgefangenen, noch der von Zivilisten zuerkannt. Die USA umgehen die Genfer Konventionen und damit internationales Völkerrecht indem sie die Gefangenen willkürlich als “Unlawful Enemy Combatants” definieren, denen keine verfassungsmäßigen Rechte zugestanden werden: die Inhaftierten haben weder Anrecht auf anwaltliche Vertretung, noch auf ein angemessenes Gerichtsverfahren und werden ohne Haftprüfung auf unbestimmte Zeit festgehalten. Guantánamo Bays räumlich- juristischer Sonderstatus ermöglicht es den USA, hier Recht neu auszulegen und neu zu definieren. Guantánamo wird als Ort erkennbar, dessen konventionelle militärstrategische Bedeutung sich verringert, der jedoch nach wie vor den strategischen Interessen der USA dient. In Guantánamo Bay wird ein zunächst auf die dortigen Gefangenenlager beschränktes paralleles Rechtssystem für Terrorismusverdächtige geschaffen, dass mittlerweile auch außerhalb dieses Territoriums Anwendung findet. Giorgio Agamben: Ausnahmezustand und Lager “Es bedarf einer Reflexion über den paradoxen Status des Lagers in seiner Eigenschaft als Raum der Ausnahme: Es ist ein Teilstück eines Territoriums, das außerhalb der normalen Rechtsordnung steht, das deshalb jedoch nicht einfach ein äußerer Raum ist. Das darin Ausgeschlossene [...] ist eingeschlossen durch seine eigene Ausschließung. Was auf diese Weise aber vor allem in der Ordnung festgehalten ist, ist der Ausnahmezustand. Das Lager ist also die Struktur, worin der Ausnahmezustand, über den entscheiden zu können die Grundlage der souveränen Macht ist, auf Dauer realisiert wird.” (Giorgio Agamben, Mittel ohne Zweck, S. 43)[1] In der Auseinandersetzung mit Giorgio Agambens Untersuchungen zum Verhältnis von Souveränität, Ausnahmezustand und Lager[2] wird auch Guantánamo Bays Bedeutung innerhalb einer sich verändernden politischen Ordnung deutlich. Agamben analysiert genau diesen neuen politischen Raum, der sich öffnet, wenn das politische System des Nationalstaats in eine Krise gerät, und untersucht die sich darin verändernde Funktionsweise 30 von Macht. Es findet eine Neudefinition des Verhältnisses zwischen Souveränität und Territorium sowie der Beziehung von Recht und Raum statt. Die bisherige Struktur des Nationalstaates, die sich auf den funktionalen Zusammenhang von drei Elementen – der Rechtsordnung des Staates, dem entsprechenden Territorium und der Zugehörigkeit der Staatsbürger zur jeweiligen Nation – gründet, befindet sich in Auflösung. Agamben entwickelt aus der Untersuchung dieses Prozesses ein Modell von Macht, das sowohl das juridisch-institutionelle, also die Konzeption von Souveränität und Staat, als auch das biopolitische Machtmodell, die Disziplinierung der Körper, vereint. Zentral ist dabei der konstitutive Zusammenhang zwischen dem Ausnahmezustand als rechtlicher Kategorie und dem Lager als dessen räumlicher Konkretisierung. Die Fähigkeit, über den Ausnahmezustand, das heißt über die zeitweilige Aufhebung der Rechtsordnung, zu entscheiden, stellt die Grundlage der souveränen Macht dar. Der Souverän entscheidet sowohl über das geltende Rechtssystem, als auch über seine Aufhebung. Die Suspension des Rechts - der Ausnahmezustand - ist somit mittels der Entscheidungsmacht des Souveräns schon Teil der rechtlichen Ordnung. Die Rechtlosigkeit ist dem Recht und der Macht nicht nur inhärent, sie ist deren Voraussetzung. Der Ausnahmezustand als abstrakt rechtliche Dimension bedarf jedoch des Ortes, an dem er konkret wird. Dieser stellt für Agamben das Lager dar. Im Lager erhält der Ausnahmezustand, der im wesentlichen eine zeitweilige Aufhebung der Ordnung war, eine permanente räumliche Verortung. Lager sind Ausnahmebereiche innerhalb eines Territoriums, die sich außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes befinden. Das Lager ist darüberhinaus der Ort, an dem die biopolitische Dimension der souveränen Macht sichtbar wird. Hier greift sie auf die internierten Subjekte zu. Indem sie ihnen - wie beispielsweise im Flüchtlings- oder Gefangenenlager - jeglichen rechtlichen oder politischen Status verweigert, reduziert sie diese auf ihre rein physische Existenz. Das Lager ist der Ort der vollständigen rechtlichen Willkür und absoluten Entscheidungsmacht des Souveräns. Indem Agamben darlegt, dass dieser zeitweilige, oder territorial begrenzte Ausnahmezustand zur neuen Norm wird, beschreibt er jedoch darüber hinausgehend das Lager als einen Ort, an dem aus der dortigen Rechtlosigkeit heraus neues Recht geschaffen wird. Es ist eine Art Katalysator, der die Aufhebung der Ordnung in eine neue permanente räumliche und rechtliche Ordnung überführt. Guantánamo Bay kann als Paradigma dieses neuen politischen Raumes des Ausnahmezustands und Lagers angesehen werden. Es wirkt auf die von Agamben beschriebene zweifachen Weise: als juristischer Raum, in dem die zeitweilige Aufhebung der Ordnung in eine neue rechtliche Ordnung überführt wird und als physischer Ort des Lagers, in dem die rechtliche Situation in einer räumlichen Anordnung konkret wird. Ausgehend von Agambens Argumentation wird jedoch auch deutlich, dass Guantánamo Bay als Exterritorium nicht mehr einfach als ein äußerer Raum beschrieben werden kann. Guantánamo Bay ist zwar ein Territorium außerhalb des Staatsgebietes und der Rechtsordnung der USA, was die Aussetzung der rechtlichen Ordnung verhältnismäßig widerspruchslos ermöglichte. Es ist jedoch über die Entscheidungsbefugnis des Souveräns in den Machtbereich der Vereinigten Staaten eingebunden. So wird es auch möglich, dass Guantánamo Bay den USA als Testgebiet für eine Ausweitung des in den Gefangenenlagern erprobten parallelen Rechtssystems dient. Die dort eingeführte rechtliche Neudefinition des “Unlawful Enemy Combatant” und die damit einhergehende Entrechtung der Gefangenen soll zukünftig auch außerhalb Guantánamos Anwendung finden. Mit Guantánamo wurde ein Beispiel dafür geschaffen, wie ein politisches System nicht länger Rechtsnormen und Lebensformen in einem feststehenden Territorium ordnet, sondern Exterritorialität als konstitutives Element des Machterhalts eingesetzt wird. Exterritorialität bezeichnet als räumliche Kategorie Orte, die sich wie Guantánamo Bay außerhalb eines Staatsgebietes und seiner Rechtssprechung befinden, aber dennoch von der jeweiligen souveränen Macht kontrolliert werden. Die Aussetzung der Ordnung verwandelt sich von einer provisorischen Maßnahme in eine permanente Technik des Regierens. Durch den Machtzuwachs der Exekutive, die als souveräne Macht agiert, folgt hieraus nicht nur der Verlust der traditionellen Trennung der Verfassungsformen, sondern es wird die Entrechtung zum konstitutiven Element der neuen Rechtsordnung. Der Ausnahmezustand, der sich in den verschiedenen Formen der Exterritorialität manifestiert, wird zum neuen Regulator des politischen Systems. Er wird neben Staat, Territorium und Nation zum vierten Element der politischen Ordnung. Military Order “Die Grundbedeutung des Ausnahmezustands als einer ursprünglichen Struktur, in der das Recht durch seine eigene Suspendierung das Lebendige in sich einschließt, ist in aller Klarheit durch die military order deutlich geworden, die der Präsident der Vereinigten Staaten am Flüchtlingslager Europa und weltweit 31 13. November 2001 erlassen hat.” (Giorgio Agamben, in Lettre International [3]) Diese “Military Order” über “Detention, Treatment and Trial of Certain Non-Citizens in the War Against Terrorism” weitete zwei Monate nach den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon die Machtbefugnisse der Exekutive aus und stärkte ihre Souveränität. Bereits am 14. September 2001 hatten die beiden Kammern des Kongresses mit einem gemeinsamen Beschluss, der “Authorization of Force Resolution”, dem Präsidenten weitreichende Sonderbefugnisse für militärische Maßnahmen eingeräumt. Unter Berufung auf diese außerordentlichen Rechte griff die Bush-Administration im sicherheitspolitischen Backlash des 9/11 auf eine Rhetorik des nationalen bzw. globalen Ausnahmezustands zurück, um so die Aussetzung von in der US-Verfassung verankerten Grund- und Freiheitsrechten zu legitimieren. Die US-Regierung unterstellt mit dieser Military Order des Terrorismus verdächtige Nicht-US-Bürger einer noch zu schaffenden Sondergerichtsbarkeit außerhalb des zivilen Rechts. Es handelt sich dabei um sogenannte Militärtribunale (Military Commissions), die in verkürzten Verfahren die Rechte der Angeklagten stark einschränken. Der Souverän, ob nun die Exekutive oder das souverän handelnde US-Militär, kann über den Status der Personen entscheiden, die er als eine Gefährdung der nationalen Sicherheit einstuft - unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. In jedem Fall droht mutmaßlichen Terroristen aber unbeschränkte Haft, bis der “War on Terrorism” und damit der durch die “Military Order” formalisierte Ausnahmezustand für beendet erklärt wird. Als eine weitere Maßnahme im erklärten Kampf gegen den Terrorismus unterzeichnete George W. Bush bereits sechs Wochen nach den Anschlägen am 26. Oktober 2001 das Gesetzpaket “USA Patriot Act”[4]. Es ist eine innenpolitische Maßnahme, die Staatsbürger, geduldete aber illegale Bewohner der USA und Immigranten gleichermaßen betrifft. Durch den “USA Patriot Act” wurden die Befugnisse der Regierung erweitert und gleichzeitig die Möglichkeiten ihrer Kontrolle durch Gerichte und den Kongress eingeschränkt. Das nationale Anti-Terror- Gesetz ermöglicht nicht nur eine schärfere Personenüberwachung und neue Informationsbeschaffung im Namen der nationalen Sicherheit, sondern auch die willkürliche Inhaftierung (detention) von Terrorismusverdächtigen. Die rechtsstaatlichen Garantien der “due process”- Rechte und die im ersten “amendment” der Verfassung festgeschriebenen Freiheitsrechte können so ausgesetzt werden. Zu dieser Neuausrichtung des politischen Raumes der USA im Inneren und Äußeren gehört auch die Auslagerung von Hafteinrichtungen auf Gebiete außerhalb der USA und die Ausgrenzung von Gefangenen aus der US Gerichtsbarkeit, die beide in Guantánamo Bay erprobt wurden. Seit dem 11. September 2001 wurden weltweit rund 3000 mutmaßliche Al-Quaida-Mitglieder und Taliban- Kämpfer verhaftet. Davon werden lediglich um die 650 Personen in Guantánamo Bay inhaftiert.[5] Über die Aufenthaltsorte der übrigen Gefangenen ist kaum etwas bekannt. Guantanano Bay ist sowohl aufgrund seiner Geschichte und seiner räumlichen Nähe zu den USA als auch durch die Berichte in den Medien ein verhältnismäßig öffentlicher Ort. US-Repräsentanten, Journalisten sowie das Internationale Komitee des Roten Kreuzes erhielten hier begrenzten Zutritt. Nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten werden auf der US Marinebasis Guantánamo Bay deshalb lediglich Personen festgehalten, denen von Sicherheitsexperten und Militärs keine übermäßige Bedeutung im Zusammenhang mit dem “War On Terrorism” zugesprochen wird, oder deren Vernehmungen bereits abgeschlossen sind. Andere mutmaßliche Terroristen, von denen vermutet wird, dass sie im Besitz wichtiger Informationen sind, werden mittlerweile an entlegeneren und geheimeren Orten gefangen gehalten und verhört. Dies sind Orte wie weltweite Einrichtungen des US-Militärs oder verbündeter Geheimdienste, die einer öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen sind. Durch Berichte ehemaliger Gefangener und US-Miltärs wurde jedoch bekannt, dass in einer abgeriegelten Zone auf dem Luftwaffenstützpunkt Bagram in Afghanistan zur Zeit Gefangene festgehalten und verhört werden. Bagram ist eines von mehreren Haftzentren, in denen die Regeln amerikanischer Rechtssprechung für ordentliche Gerichtsverfahren nicht greifen und an denen darüberhinaus die Möglichkeit besteht, aggressivere Verhörmethoden als in Guantánamo Bay anzuwenden. Auch über das sogenannte “Camp Rhino” in Afghanistan, den USStützpunkt auf Diego Garcia und über das Kriegsschiff “USS Peleliu” liegen Informationen über ähnliche Nutzungen vor. Darüberhinaus übergeben die Vereinigten Staaten Gefangene an Geheimdienste von Staaten wie Marokko, Jordanien und Ägypten, in denen Folter eingesetzt wird. Durch diese Vorgehensweise, die von den USA als “Rendering” bezeichnet wird, vermeiden sie eine direkte Beteiligung an den brutalen Verhörmethoden, sichern sich aber ihre Ergebnisse. Manche Häftlinge wurden sogar mit einer konkreten Frageliste überstellt, die die US-Ermittler durch die Sicherheitsdienste der Drittstaaten beantwortet haben wollten. Die Vereinigten Staaten planen auch im Irak, vier dauerhafte Militärstützpunkte einzurichten[6]. Dies entspricht der Strategie, das Netzwerk strategischer exterritorialer Orte längerfristig auszuweiten. USS-Peliliu, Bagram, Diego Garcia Zu Beginn der Afghanistan-Operation “Enduring Freedom” im Oktober 2001, als die USA die US Naval Base Guantánamo Bay und andere Orte noch nicht zu Gefangenenlagern umfunktioniert hatten, griff die US-Administration auf das Paradigma des Exterritoriums zurück: das Kriegsschiff. Dieses weist keine fixe Position auf und stellt so kein fest verortetes Territorium im nationalstaatlichen Sinn mit Grenzen und Identität dar, sondern ist vom US-Militär überall flexibel einsetzbar. Im internationalen Gewässer genießen Kriegsschiffe gemäß des “Internationalen Abkommen über die Hohe See” von 1958 ab einer Entfernung von zwölf Seemeilen vor der jeweiligen Küste vollständige Immunität von der Hoheitsgewalt jedes anderen Staates als des Flaggenstaates.[ 7] US-Kriegsschiffe unterstehen so nur der Souverä- Flüchtlingslager Europa und weltweit 32 nität des US-Militärs. Nehmen die USA im “War on Terrorism” Terrorismusverdächtige gefangen und bringen sie zur Internierung oder zum Verhör auf Kriegsschiffe, unterstehen diese Gefangenen ausschließlich der Gerichtsbarkeit des US-Militärs. Im Dezember 2001 wurden acht des Terrorismus verdächtige Taliban und Al-Quaida-Mitglieder auf die “USS Peliliu” gebracht. Dieses sogenannte “amphibious assault ship”, eine Kleinversion eines Flugzeugträgers, war damals vor der Küste Pakistans stationiert. Kriegsschiffe wie die “USS Peliliu”, die von ihren Übungsmanövern in die arabische See abberufen wurden, nehmen nicht nur eine offensive Rolle in der Kriegsführung der USA ein, sie dienen ihnen im anhaltenden “War on Terrorism” auch als Haftzentren für mutmaßliche Terroristen. Ein anderes, von jeglicher Öffentlichkeit abgeschottetes Gefangenlager der Vereinigten Staaten befindet sich auf dem US-Militärstützpunkt Bagram in Afghanistan, 40 km nördlich von Kabul. Der Militärflughafen Bagram wurde in den 1970er Jahren von der sowjetischen Armee errichtet. Während der sowjetischen Besatzung Afghanistans, 1979-1989, diente er als Truppenbasis und Versorgungslager und stellte die Luftunterstützung in Kampfeinsätzen. Ende 2001 eroberten die USA den von den Taliban und der Nordallianz seit Jahren umkämpften Flugplatz. Aus der sowjetischen Besatzungszeit bestehen zu diesem Zeitpunkt neben der 3 km langen Landebahn lediglich noch drei große Hangars, ein Tower und einige Lagerhallen. Bagram wird seitdem vom US-Militär, britischen Einheiten und anderen Koalitionstruppen genutzt und weiter zu einem dauerhaften Militärstützpunkt ausgebaut. Es wurden Unterkünfte für 10.000 US-Soldaten errichtet und die Landebahn ausgebessert. Befanden sich Anfang 2002 nur knapp 500 US-Soldaten auf Bagram, sind dort im Juni desselben Jahres bereits 7.000 US-Soldaten und multinationale bewaffnete Einheiten der Operation “Enduring Freedom” stationiert. Die Soldaten sind in Zeltlagern untergebracht. Auf dem Gelände befinden sich zudem eine Kantine, ein Postamt, eine Wäscherei, ein Telefonzelt, sowie Freizeit- und Sporteinrichtungen und diverse Shops. Der Tower aus der Sowjetzeit wurde zusätzlich zu seiner eigentlichen Funktion zum Verwaltungszentrum ausgebaut. Zum Schutz des Stützpunktes wurden Erdwälle, Minenfelder und Zäune errichtet. Um das Gelände wurde darüberhinaus ein bis zu drei Kilometer breiter, stark bewachter Sicherheitsgürtel gezogen. Alle Siedlungen und Dörfer im Umkreis von 15 bis 20 km - diese Entfernung entspricht der Reichweite von Raketen und Minenwerfern - wurden militärisch gesichert und werden durch regelmäßige Patrouillen kontrolliert. Zusätzlich zur Nutzung als Militärbasis dient der Luftwaffenstützpunkt Bagram den Vereinigten Staaten aber auch als ein Gefangenenlager, das jeglicher öffentlicher Kontrolle entzogen ist. Selbst dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes wurde kein Zugang gewährt. Bagram gilt als eines der wichtigsten Verhörzentren der USA.[8] Zur Zeit werden vermutlich zwischen 40 und 60 Häftlinge an verschiedenen Orten auf der Basis festgehalten. Freigelassene Gefangene haben berichtet[9], in der Haft sogenannten Stress- und Nötigungstechniken ausgesetzt geworden zu sein. Diese Form der Folter besteht beispielsweise aus tagelangem Schlafentzug, Dauerlärm oder der Verweigerung notwendiger Medikamente. Die Häftlinge werden in Räumen mit permanentem grellem Licht oder völliger Dunkelheit gefangen gehalten. Sie müssen in ermüdenden Körperhaltungen verharren und werden geschlagen. Im Dezember 2002 wird bekannt, dass zwei der Häftlinge, die zu Verhören im Luftwaffenstützpunkt Bagram festgehalten wurden, zu Tode gekommen sind. Über die Personen und die Umstände ihres Todes ist nahezu nichts bekannt.[10] Auch auf Diego Garcia, einer kleinen Insel im indischen Ozean unter britischer Verwaltungshoheit werden auf einem US-Militärstützpunkt des Terrorismus verdächtige Gefangene festgehalten und verhört. Die Insel liegt völlig isoliert: in einem Umkreis von über 1.500 km befindet sich kein weiteres Stück Land. Das unbewohnte 16 km lange Korallen Atoll wurde im 16. Jahrhundert von den Portugiesen entdeckt und später vom britischen Kolonialreich annektiert. Für den Kokosnussanbau brachte die Kolonialmacht Arbeiter auf die Insel. 1960, als sie Diego Garcia einer militärischen Nutzung zuführen wollten, siedelten die Briten die damaligen Bewohner auf die ca. 2.000 km weit entfernte Insel Mauritius um. 1965, als viele ehemalige Kolonien Großbritanniens im Indischen Ozean die Unabhängigkeit erlangen, wurden die bei Großbritannien verbleibenden Inseln, darunter auch Diego Garcia, unter der Bezeichnung “British Indian Ocean Territory” zusammengefasst. Rechtlich betrachtet ist die Insel damit britisches Territorium. Ein Repräsentant der britischen Regierung besitzt die lokale Verwaltungshoheit und ist oberster Richter für alle Angelegenheiten, die britischem Recht unterliegen. Ihm unterstehen die Zollbediensteten und Polizeioffiziere sowie die Einheit der Royal Marines, die für den Schutz des gesamten “British Indian Ocean Territory” zuständig ist. 1971 begannen die USA auf der Insel militärische Anlagen zu errichten. Rechtliche Grundlage ist ein vorerst bis 2016 befristeter, unentgeltlicher Pachtvertrag zwischen Großbritannien und der USA. Dieser ermöglicht es den Vereinigten Staaten, auf einem Teil der Insel einen Flottenstützpunkt und Kommunikationseinrichtungen zu errichten. Zunächst war nur der Bau einer Funkstation, einer Schiffslandeanlage und einer kleinen Flugzeugstartbahn geplant. Später wurden im Norden der Insel darüberhinaus Gebäude für das Personal, mehrere Hangars und Lagerhallen erbaut. Die US-Soldaten wurden in Zelten im sogenannten “Camp Justice” oder auf Frachtschiffen in der Lagune der Insel untergebracht. Bis in die 1980er Jahren wurden die Einrichtungen, zu denen ausschließlich das US-Militär Zugang hat, kontinuierlich ausgebaut: die Hafenanlage wurde vergrößert und die Landebahn auf 4 km verlängert. Mittlerweile ist Diego Garcia zu einem Haupt-Flottenstützpunkt der USA ausgebaut geworden. Als sogenannter “Footprint Of Freedom” ist der Stützpunkt für militärische Operationen im Indischen Ozean und Arabischen Raum von großer Bedeutung. Während des ersten Golfkrieges 1990/1991 wurde die Anzahl des auf Diego Garcia stationierten Militärp- Flüchtlingslager Europa und weltweit 33 ersonals verdoppelt und die Insel für Kriegseinsätze intensiv genutzt. Diego Garcia war der einzige US-Stützpunkt von dem aus direkte Luftangriffe geflogen wurden. Auch in den letzten Jahren diente die Insel immer wieder als Basis für Kampfeinsätze, beispielsweise gegen den Irak 1998 und gegen Afghanistan 2001. Gegenwärtig halten die Vereinigten Staaten auf Diego Garcia mutmaßliche Taliban-Kämpfer und Al-Qaida- Mitglieder gefangen. Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge werden dort ähnlich wie auch in Bagram bei den Vernehmungen brutale Verhörmethoden angewandt. Da die Insel jedoch zu Großbritanniens Territorium gehört, fordert “Human Rights Watch” von der Britischen Regierung sicherzustellen, dass dort durch die USA keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden. In einem Brief an Tony Blair argumentiert “Human Rights Watch”, dass die Verpflichtung der Britischen Regierung zur Verhinderung und zur strafrechtlichen Verfolgung von Folter nach Internationalen Recht für das gesamte Territorium, das britischer Rechtssprechung untersteht, gelte. [11]] Guantánamo Bay, Bagram und Diego Garcia haben als exterritoriale US-Militärstützpunkte eine jeweils eigene Geschichte. Gemeinsam ist diesen Orten jedoch, dass sie zunächst vor allem aufgrund ihrer militär- und geostrategischen Potentiale den USA von Nutzen waren, auch wenn sie heute unterschiedlich stark für konventionelle militärischen Einsätze genutzt werden. In besonderem Maße zeichnet sie aber aus, dass sie gegenwärtig aufgrund ihrer Exterritorialität konstitutiver Bestandteil einer neuen politischen Ordnung sind. An diesen Orten der Ausnahme manifestiert sich die von Agamben beschriebene Aussetzung der rechtlichen Ordnung. Ihre Nichtzugehörigkeit zum Staatsgebiet der USA und ihr daraus resultierender Sonderstatus im US-Recht ist für die Vereinigten Staaten in Bezug auf die Nutzung dieser Militärstützpunkte als Gefangenenlager und Verhörzentren im “War on Terrorism” ausschlaggebend. Diese Internierungslager stellen Orte dar, die sich außerhalb des US-amerikanischen Territioriums befinden und so als Manifestation des Ausnahmezustands, also genau aufgrund dieser Herausgenommenheit den politischen Raum der USA neu definieren. Einer öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen, werden sie zu Orten des Auslagerns und Ausgrenzens. Diese Exterritorien sind Instrumente der souveränen Macht, an denen sich nicht nur die Hegemonie der USA äußert sondern ihr Einflussbereich ausgebaut wird. [1] Giorgio Agamben: Mittel ohne Zweck, Diaphanes, Freiburg/Berlin, 2001 [2] Wir beziehen uns hier vor allem auf Giorgio Agamben: Homo sacer, Suhrkamp Verlag, Frankfurt Main, 2002 [3]Giorgio Agamben: Vom Ausnahmezustand, in: Lettre International, 61/2003 [4] Die Bezeichnung steht für “Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism”. [5] Lawyers Committee For Human Rights: Imbalance of Powers: How Changes to U.S. Law & Policy Since 9/11 Erode Human Rights and Civil Liberties, New York 4/2003 www.lchr.og [6] Thom Shanker and Eric Schmitt: Pentagon Expects Long-Term Access to Four Key Bases in Iraq,The New York Times, 20. April 2003 [7] Artikel 8 Absatz 1; vgl. http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_747_305_12/a8.html [8] “Bagram, which reportedly has a capacity of 40 to 80 detainees, has clearly become a key processing centre for US interrogation.” Peter Symonds: Detainee dies during US interrogation in Afghanistan, World Socialist Web Site, 11.12.2002, www.wsws.org. [9] Dana Priest, Barton Gellman: U.S. decries Abues but defends Interrogatioins, Washington Post 26.12.2002 Amnesty International AI Index: AFR 27/003/2003, 23. Januar 2003, www.amnesty.org/ Center for Constitutional Rights: CCR provides further Specific Evidence of Torture and Other Inhuman and Degrading Treatment of Prisoners by the United States, New York 6.4.2003, www.ccr-ny.org Human Rights Watch: Reports od Torture of Al-Qaeda Suspects, New York 27.12.2002, www.hrw.org [10] BBC News: Prisoners “killed” at US Base, www.news.bbc.co.uk, 2003/03/06 [11] ?The treatment of detainees on Diego Garcia also implicates the legal obligations of the British government. As a party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CAT), your government should not turn a blind eye to the practices of U.S. personnel on Diego Garcia. The U.K. government’s duty to prevent, investigate and prosecute any case of torture applies to all land subject to British jurisdiction? in: Human Rights Watch: Letter to Prime Minister Tony Blair - British Territory Must Not Be Used for Torture, New York 28.12.2002, www.hrw.org English Version + Download (www.republicart.net) Flüchtlingslager Europa und weltweit Über die Internationalisierung von Migrationsregime und Flüchtlingspolitik sind schon viele Zeilen geschrieben worden. Zur Zeit ist sogar für die nicht speziell interessierte Öffentlichkeit hierzulande nicht mehr zu übersehen, dass die Lager- und Entrechtungspolitik gegenüber Flüchtlingen längst in das Stadium der Globalisierung eingetreten ist. Die Berichterstattung dazu in den sog. bürgerlichen Medien ist jedoch von extremer Weitsichtigkeit gekennzeichnet. Aus augenärztlicher Sicht müsste in solchen Fällen sofort eine Brille verordnet werden: Während das australische Flüchtlingslager Woomera und die Zustände dort auf die Titelseiten deutscher Zeitungen gelangen, sind die Zustände in deutschen (und europäischen) Abschiebe-Lagern und Abschiebe-Haftanstalten keine Zeile wert. Weder die Revolten und Verzweiflungstaten dort, wie jüngst in der Abschiebehaftanstalt Büren. Noch die Proteste, deren radikale Qualität außerhalb Deutschlands sich der Situation hinter den Stacheldrahtzäunen annähert. Der Nachrichtenwert in der Berichterstattung scheint nach der Devise bemessen zu werden “je weiter weg und je weniger Solidarisierung, desto unverfänglicher für die Situation im eigenen Lande”. Einige Schlaglichter auf Entwicklungen verschiedener Lager seit Anfang diesen Jahres dürften auch manche unserer LeserInnen nach der Brille suchen lassen. Italien Ende Januar diesen Jahres wird in Bologna im Beisein einiger Abgeordneter in einem Akt „gewaltfreien Ungehorsams“ ein startbereites Internierungslager für Flüchtlinge demontiert. Mit Werkzeug bewaffnet besetzen die „disobiente“ („Ungehorsamen“, vorher tutte biance) die Anlage und demontieren praktisch alles: die Draht-Käfige für die (ethnische) Separierung der Flüchtlinge, die Toiletten, die elektrischen Installationen, die Heizungsanlage. Ihre Begründung: „Wir wollen zeigen ... dass alle Bürger ungehorsam sein können. Wir fügen uns nicht einem Gesetz, dass die rassische Ausgrenzung vorsieht. Diese Orte funktionieren wie die ?Konzentrations- ?Lager, du kommst da rein wegen deiner ethnischen Zugehörigkeit und wegen nichts sonst.“ (Il Manifesto, 26. Januar 2002, dt. Übersetzung: Regine Wagenknecht). Diese Widerstandsaktion in Italien hat in deutschen Medien ebenso wenig Platz gefunden wie die Zaun- Demontage im Wüstenlager Woomera in Australien Ende März, die immerhin nicht gänzlich ignoriert wurde. Während eines Grenz-Camps am Flüchtlingslager Woomera gelang einer als „Rütteln am Zaun“ geplante Aktion ein unerwarteter Erfolg: die Zäune wurden durchbrochen und Flüchtlinge konnten aus dem Lager fliehen. Fast alle wurden in folgenden großangelegten Jagden wieder eingefangen, doch einigen sehr wenigen gelang die dauerhafte Flucht (mehr dazu bei www.indymedia. de). Die Lagerpolitik in Italien ist auf Expansionskurs – dort steht ein neues Einwanderungsgesetz vor der Verabschiedung, das ebenso wie im deutschen Zuwanderungsgesetz die Einrichtung und Ausweitung von Abschiebelagern vorsieht. Die gegenwärtig vorhandenen 1400 Plätze in CPT (Centri di Permanenza Temporanea, engl: detention centre) sollen im Einwanderungsgesetz Bossi-Fini um 3800 Plätze aufgestockt werden. In Italien fungieren die CPT als Internierungslager, aus denen die internierten Flüchtlinge nach 30 Tagen wieder entlassen werden müssen, wenn die Abschiebung nicht direkt durchgeführt wird – sie werden dann aufgefordert, das Land zu verlassen, aber nur 40 % von ihnen kehren in ihre Herkunftsländer zurück, der Rest bleibt vermutlich illegal im Land oder wandert weiter. In den Lagern erhalten die Flüchtlinge weder Zugang zu Rechtsberatung noch wird in der Praxis eine Asylantragstellung gewährleistet oder über andere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung informiert. Die Zustände in den Lagern hatten bereits mehrere Tote zur Folge: Im Dezember 1999 sterben nach mehreren Revolten in einem Internierungslager in Trapani bei einem Brand sechs nordafrikanische Flüchtlinge. Seit Ende 1999 hat sich in Italien ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen die Lager organisiert, das die Schließung mehrerer Lager durchsetzen konnte. Sie wurden jedoch danach wegen angeblicher Verbesserung der Bedingungen wieder eröffnet. (Vgl. Italien. Legalisierung von Flüchtlingen – Militarisierung der Grenzen? FFM Heft 8, Februar 02). England Mitte Februar diesen Jahres brennt in England das größte Abschiebelager Europas, das “Yarls Wood detention centre”. Die internierten Flüchtlinge revoltieren, wie schon mehrfach seit Eröffnung des Lagers im November 2001. Die Flüchtlinge protestierten in Wochenabständen mit Hungerstreiks - gegen die miserablen Bedingungen im Lager, gegen die Handschellen bei Gerichts- und Arztbesuchen, und grundsätzlich gegen ihre Internierung in einem Abschiebelager. Die britische Regierung hat ab Oktober diesen Jahres eine Ausweitung der Lagerpolitik auf ein totales Lager- System angekündigt. In “Ankunftszentren” sollen die Flüchtlinge die ersten zwei Wochen nach ihrer Ankunft untergebracht und mit Chip-Karten ähnlich der auch in Deutschland angedachten „Asyl-Card“ ausgestattet werden. Anschließend werden sie in „Verbleibzentren“ für 34 Globalisierung der Lagerpolitik Von Woomera nach Bramsche Sarah Sahara Widerstand 35 die Zeit der Asylantragsbearbeitung gebracht, daran schließt das „Abschiebezentrum“ an. Deutschland Eine Unke, wer englische Verhältnisse in Deutschland heraufziehen sieht? Fakt ist, dass die Projekt X-Modellversuche für Abschiebelager in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz (siehe www.ausreisezentren.de.tf) nach Abschluss der Modellphase jetzt nicht nur qua (Zuwanderungs-) Gesetz bundesweite Verbreitung finden sollen, sondern schon längst expandiert haben. Seit Januar betreibt Sachsen-Anhalt eine Ausreiseeinrichtung in Halberstadt. Bayern hat ebenfalls eine entsprechende Einrichtung angekündigt und weist ausdrücklich darauf hin, dass sie „im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ... Betroffene ... zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in derartigen Einrichtungen unterbringen“ wollen (Bayr. MI 10.10.01). Da haben die Bayern wohl nicht genau hingeguckt, denn im niedersächsischen Bramsche- Hesepe werden die bayrischen (Alp-)Träume längst praktiziert. Ein Schelm, wer sich was dabei dachte, dass das Bramscher „Ausreiselager“ zwei Monate nach Abschluss der Modellphase des Projekt X in Braunschweig und Oldenburg in Betrieb genommen wurde? Wohlgemerkt - für Flüchtlinge, die direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung kommen und deren Asylverfahren z.T. noch nicht abgeschlossen sind. Trotz des fast nahtlosen Anschlusses war das neue Lager-Modell zunächst nicht offiziell als Modellversuch im Kontext des Projekt X deklariert worden. Mittlerweile ist das anders und Bramsche direkt in den Zusammenhang der „Ausreisezentren“ gestellt (siehe Artikel zu Bramsche-Hesepe in dieser Ausgabe). Der Bramscher Modellversuch übt nach den bisherigen statistischen Ergebnissen vor allem eine Sortierfunktion aus: Jeweils etwa ein Drittel der in Bramsche eingewiesenen Flüchtlinge wird abgeschoben (bzw. „freiwillig“ ausgereist), in Kommunen umverteilt oder in die Illegalität gedrängt. Damit erfüllt das Bramscher Modell dieselbe Aufgabe der Vertreibungs- und Illegalisierungspolitik, wie sie die Ausreisezentren nach den Ergebnissen des Projekt X haben werden. Nur erhalten die Flüchtlinge zu einem wesentlichen früheren Zeitpunkt des Asylverfahrens „zumindest keine Leistungen mehr beim Sozialamt“, so die Sprachregelung, mit der das Niedersächsische Innenministerium die Illegalisierungszahlen unter „Erfolge“ verbucht. Das ist vermutlich das politische Kalkül und ließe sich auch „Selektion“ nennen. Niedersachsen macht damit nicht nur den Praxistest für bayrische, sondern auch für englische Planungen. Damit gebührt unserem Bundesland z.Zt. wohl die Spitzenposition auf der nach oben hin offenen Scharfmacherskala für repressive Flüchtlingspolitik. Mit wechselnden Partnern, z. Zt. Hand in Hand mit Bayern. Es entbehrt nicht einer inneren Logik, dass Niedersachsen nach der (Teil- )Umwidmung des ehemaligen „Spätaussiedler“-Lagers Bramsche-Hesepe zum Abschiebelager aktuell über den Bundesrat einen Vorstoß für eine drastische Reduzierung der „Spätaussiedler“-Zahlen unternimmt. Die „Ausreisezentren“ sind zwar eine spezielle und sehr moderne Variante deutscher MigrantInnenlager, aber sie eröffnen keine neue Ära der Lager. Schon länger ist hierzulande Expansion und Ausbau der bestehenden Systeme zu beobachten: Seit November 2001 betreibt die Stadt Köln auf dem Gelände einer ehemaligen Chemiefabrik ein Containerlager mit 80 Containern für 200 Flüchtlinge, überwiegend Roma. Ab voraussichtlich Mai werden die Flüchtlinge im „Flughafenverfahren“ auf dem Flughafen Frankfurt/Main in einem neuen Internierungslager mit 100 Plätzen untergebracht, das benachbarte Abschiebegefängnis mit 60 Haftplätzen soll bis 2003 fertiggestellt sein. Zum 1. November 2002 soll in Schleswig-Holstein (Rendsburg) die neue Abschiebehaftanstalt mit 56 Plätzen in Betrieb genommen werden. (www.frsh.de/meldung.html) Angesichts der Hoffnungen, die anlässlich der rot-grüne Regierungsübernahme geäußert wurden, nach der staatlichen Antirassismus-Debatte und dem Einwanderungs- Diskurs wirft diese (Teil-)Bilanz die Frage auf, welche Funktion ein solches Lager-Regime hat, dass es im Zuge postulierter Abkehr von der Flüchtlingsabwehrpolitik nicht etwa abgebaut, sondern ausgeweitet wird. Die Antwort liegt, neben praktizierter Vertreibungspolitik, in seiner gesellschaftlichen und innenpolitischen Bedeutung. „Die Unterkünfte oder Lager bekamen eine Schlüsselrolle in der Diskussion um Asylrecht und Asylpolitik, führten sie doch den Bewohnern der Bundesrepublik lokal und weithin sichtbar die Präsenz von Flüchtlingen vor Augen“, bilanziert Stephan Dünnwald in einem aktuellen Artikel die Kontinuität der Sammelunterbringung von MigrantInnen und Flüchtlingen in Deutschland. („Die Bundesrepublik als eine Lagergesellschaft“, In: Infodienst des bayerische Flüchtlingsrat 2/02). In der neuen Migrationspolitik bedeutet das, die (neuen) Lager vollziehen sichtbar und unübersehbar die Segregationspolitik zwischen „erwünschten“ und „unerwünschten“ Flücht- Widerstand 36 lingen, ob es sich um Abschiebehäftlinge, Abschiebelager- Insassen oder Roma handelt. Gerade die „Ausreisezentren“ erfüllen mit ihrer Illegalisierungs- und Kriminalisierungspolitik die Scharnierfunktion zwischen „nicht mehr ganz-legal“ und „illegal“ am deutlichsten. „Lagerinsassen gelten als gefährlich, denn so schließt sich der Kreis, sonst würde man sie nicht in Lagern unterbringen. Eine Lagerunterbringung von Migranten bringt also den Effekt, dass Migranten für gefährlich gehalten werden, erst hervor. Eine Kriminalisierung durch die Politik führt zu einer Kriminalisierung durch die Bevölkerung, die schließlich wieder zur Rechtfertigung der Politik herangezogen werden kann. Im Ergebnis ist diese Politik zugleich Ausdruck und Quelle fremdenfeindlicher Einstellungen, die mit einer offenen und demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar ist“, so Stephan Dünnwald zur politischen Funktion deutscher MigrantInnenlager. Die forcierten Bedingungen in den Flüchtlingslagern auf der anderen Seite der Erdhalbkugel sind vorübergehend in den Focus der hiesigen Öffentlichkeit gerückt, doch hat das keineswegs den Blick für die naheliegenden Dinge geschärft. Eine “unheimliche Medienstille umgibt die Lebensbedingungen in dem Lager, das man eher als psychiatrische Verwahranstalt bezeichnen könnte”, schreibt Fulvio Vassallo Paleologo über die Abschiebelager in Italien (FFM Heft 8). Dasselbe ließe sich auch über die Projekt X-Lager, neudeutsch “Ausreisezentren”, in Deutschland sagen. Mit dem kleinen, aber im Ergebnis unerheblichen Unterschied, dass es in Deutschland psychiatrische Verwahranstalten mit Freigang und Ausgang ins Ungewisse sind. Abzusehen ist momentan, dass aus dem Projekt X das Projekt X-XL wird. Extra Large. Extraordinary Lager. Projekt X-XilLegal. Widerstand “Unser Rütteln an den Zäunen des weltweiten Lagerregimes findet dieses Jahr in Fürth statt”, war im Aufruf zu den Aktionstagen gegen Lager im September 2003 zu lesen. “Close the camp” sollte nicht nur Parole bleiben, sondern es wurden wirklich Chancen eingeschätzt, das sog. Ausreisezentrum in Fürth bei Nürnberg zu schließen. Anfang 2004 existiert das “Ausreisezentrum” in Fürth immer noch. Nur der Zaun ist schief an der Stelle, an dem er während der Aktionstage kaputtgerüttelt wurde. Hat ansonsten die politische Kampagne gegen die (neuen) Lager in Deutschland, die stellvertretend im letzten Jahr um das bayrische Abschiebelager ge-fürth wurde, keine Spuren hinterlassen? Diese Frage würden wir mit Nein beantworten. Denn außer den Spuren in den Herzen und Köpfen gab es manifeste Ergebnisse zu beobachten, die wir im folgenden zusammentragen wollen. (Dokumentation unter www.ausreisezentren.de) Der beschönigende Begriff “Ausreisezentren”, mit dem die neuen Abschiebelager ins Einwanderungsbegrenzungsgesetz geschrieben und politisch durchsetzbar gemacht werden sollten, konnte durch die kontinuierliche Gegenöffentlichkeit demaskiert werden. Das hatte nicht nur Folgen auf der symbolischen Ebene, auf der Politik vermittelt wird (der Begriff wurde von kritischen Sprachforschern auf den zweiten Platz als “Unwort des Jahres gewählt), sondern auch ganz konkrete: In zwei bayrischen Gemeinden, Neuburg a.d.Donau und zunächst in Engelsberg, scheiterte das bayrische Innenministerium 2003 mit dem Versuch, “Ausreisezentren” einzuführen - gegen die eigenen Parteikollegen, die um den “Frieden” in ihren Gemeinden fürchteten, weil die neuen Lager so umstritten wären. Es ist sicher kein Beweis für einen emanzipativen Bewusstseinswandel in der CSU, dass die bayerische Landesregierung unter einen gewissen öffentlichen Druck geriet, jedoch ein Indiz für das Ausmaß kritischer Gegenöffentlichkeit und damit “unserer “Stärke. Dadurch haben sich auch andere gesellschaftliche Kräfte zu kritischem Verhalten ermutigt gesehen. Die Wohlfahrtsverbände, in anderen Bundesländern eingebunden in das Bespitzelungs- und Zermürbungsmodell der Abschiebelager, haben sich sowohl in Fürth als auch aktuell in Homersdorf einer Einbindung in das Lagerregime verweigert. Sie haben erklärt, den Lagermodellen keine Legitimierung durch Beratungsangebote liefern zu wollen. Allerdings werden genau an diesem Punkt die Grenzen politischer Kampagnen deutlich, denn die Delegitimierung der “Ausreisezentren” hat dazu geführt, dass die Regierenden zu experimentieren begannen. In Engelsberg, wo ein “Ausreisezentrum” nicht durchsetzbar war, gibt es mittlerweile ebenso wie in Hormersdorf ca. 30 km östlich von Nürnberg Lager, die von manchen als “Ausreisezentrum light” bezeichnet werden. Kennzeichen dieser Lager ist, dass dort Flüchtlinge vornehmlich aus Ballungsräumen, sog. “Ausreisepflichtige” ohne Papiere, aus Rütteln an den Zäunen Kämpfe gegen Abschiebelager. Eine politische Bilanz von Dee Fencing 37 Widerstand ihren bestehenden sozialen Zusammenhängen herausgerissen und in entlegenen, “unattraktiven” Heimen (“Dschungelheime”) isoliert werden. Das Ziel ist wie bei den “Ausreisezentren” Druck zur Mitwirkung bei ihrer sog. Identitätsklärung, also letztlich bei ihrer Abschiebung, auszuüben. Und es geht um Abschreckungs- und Vertreibungspolitik. Dies folgt genau der gleichen Logik und erfasst die gleiche Gruppe von Menschen wie im Lager Fürth, nur dass noch mehr Menschen davon betroffen sind und auch Familien zwangseingewiesen werden. Auch in Nürnberg wurde in der ehemaligen Flüchtlings- Unterkunft in der Silberstrasse eine weitere dieser sogenannten Sonder-Gemeinschaftsunterkunft (Sonder-GU) eingerichtet. Die Menschen dort können im Unterschied zu Fürth Besuch empfangen, es gibt keinen Zaun mit Drehkreuz und Wachschutz wie im offiziellen “Ausreisezentrum”. Residenzpflicht gilt für die Landkreise und ist nicht wie in Fürth nur auf den Stadtbereich beschränkt. Angewandt werden aber Sanktionen wie Taschengeldentzug bei Unterstellung fehlender Mitwirkung und “Befragungen”, genau wie in den offiziellen “Ausreisezentren”. Ebenso liegt der Illegalisierungsgrad bei allen Heimen hoch, zwischen 40 und 50 Prozent der Eingewiesenen werden in die Illegalität getrieben. Aber auch wenn die äußerlich sichtbaren Ausgrenzungsmaßnahmen wie Zaun und Wachschutz hier nicht mehr eingesetzt werden - diese Flüchtlingsunterkünfte folgen ebenso der Logik, mittels eines Regelwerks von Gesetzen und Verordnungen Lager zum bestimmenden, repressiven Lebensumstand für Menschen zu machen, die mit Vertreibungsabsicht endgültig ausgegrenzt werden sollen. Repression gegen Widerstand Natürlich wurde auch die Störfunktion der Proteste gegen das “Ausreisezentrum” in Fürth mit staatlicher Repression beantwortet. Dimitrii O. aus dem “Ausreisezentrum” in Fürth, der den Mut hatte in der Öffentlichkeit gegen das Lager aufzutreten, wurde nach Moskau abgeschoben, obwohl er als Deserteur dort wie zu erwarten sofort den Militärs zugestellt wurde. Wie es den Behörden letztlich gelungen ist, das was vorher nicht möglich war zu realisieren, nämlich Papiere für die Abschiebung zu besorgen, ist bis heute nicht klar. Deutlich wurde aber, dass sie keine Kosten und Mühen für die Durchsetzung seiner Abschiebung gescheut haben. Die offenkundig beabsichtigte Einschüchterung der anderen Flüchtlinge im Abschiebelager zeigt jedenfalls nachhaltige Wirkung. Anders als zuvor erwartet war die Strategie der Herrschenden bei den Aktionstagen gegen das Lager in Fürth nicht massive Repression. Neben Interessenskonflikten zwischen SPD-Stadtregierung und CSU-Landesregierung im damaligen Wahlkampf hängt dies vermutlich mit der Aufmerksamkeit in lokalen und regionalen Medien zusammen, die die Aktionstage schon im Vorfeld begleitete. Kurzfristig hatte Innenminister Beckstein noch eine Pressekonferenz in Nürnberg speziell zum “Ausreisezentrum” in den vollen (Wahlkampf)-Terminkalender aufgenommen - einen Tag vor Beginn der Aktionstage. Die anwesende Presse, selbst die Hofberichterstatter, stellte kritische Fragen, und die wütenden Angriffe von Bekkstein in den nächsten Tagen gegen den DGB („Fürsprecher von Asylmissbrauch“), in dessen Gebäude das “Hearing” während der Aktionstage stattfand, sprachen für sich. Simultan zur rassistischen Hetze gegenüber den Flüchtlingen im Abschiebelager werden die Aktionstage als „linksextremistisch infiltriert“ (Bayerisches Innenministerium, Pressemitteilung, 11.09.2003) bezeichnet. Übrigens wird das Ausreisezentrum in Fürth aus dem Topf zur sog. Terrorbekämpfung finanziert. Eine letztlich spaßige Begebenheit aus dem Reich der Repressionsversuche soll nicht verschwiegen werden. Ein Aktivist der Aktionstage bekam die Wut der Büttel zu spüren, weil er – paradoxerweise auf dem Weg zur Menschenrechtspreis- Verleihung in Nürnberg - den Widerspruch zwischen politischer Rhetorik und rassistischer Realität öffentlich machte. Weil es gelungen war, in einer (rassistischen) Polizeikontrolle die Situation umzudrehen und die Polizei in Legitimationsnöte zu bringen (http://lola.d-a-s-h.org/~rp/az/index.php?~Kampagne~ ATFuerth~Docs~Aktionstag_rassistischer_Polizeikontrollen. htm), entblödeten sich die Staatsbüttel nicht, für einen der Hauptaktivisten eine durchsichtige Retourkutsche zu fingieren: wegen eines T-shirts mit BGSEmblem stellten sie Strafanzeige wegen “Amtsanmaßung”. Der Bescheid der Staatsanwaltschaft, mit dem das Strafverfahren jüngst eingestellt wurde, hat Kabarettqualität: “Es hat sich herausgestellt, dass Sie unschuldig sind. ... Der Beschuldigte nahm an der Schlußkundgebung vor dem Ausreisezentrum Fürth im Rahmen der sog. Actiondays teil. Er trug eine Jeans und unter dem T-shirt ein langärmeliges Sweat-Shirt. Augenscheinlich trug er zumindest teilweise eine bunte Franzenkopfbedeckung (er hatte einen von den aufgeschnippelten blauen Plastikbechern der blue-silver-Aktion auf dem Kopf.). Im übrigen befanden sich insbesondere auf dem T-shirt auch die Aufdrucke “The Voice Africa Forum” und “FC Deportation Stop”, welche gut sichtbar waren. Aufgrund dieser Gesamtumstände konnte beim Durchschnittsbetrachter keinesfalls der Eindruck bestehen, daß es sich bei dem Beschuldigten um einen BGS-Funktionsträger handelt.” (Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 2.12. 03) Jenseits solcher absurden Blüten machen die aktuellen Entwicklungen in der Lagerpolitik eines deutlich: es macht wenig Sinn, einzelne Missstände und Schikanen wie Besuchsverbot oder bestimmte Erscheinungsformen von Lagern zu skandalisieren, wenn die Zielrichtung des Widerstands nicht klar ist. Dieser muss die Logik der Ausgrenzung angreifen. Er muss klar an der Delegitimierung der gesamten Lager- und Ausgrenzungsrealität, der Einschränkung von Bewegungsfreiheit orientiert sein, also der sozialen „Apartheid“ auf globaler Ebene den Kampf ansagen. Dieses Ziel aus den Augen zu verlieren oder Kompromisse einzugehen und so etwas wie “Freiwillige Rükkkehrberatung” hinzunehmen um die Lagerrealität vermeintlich zu lindern, heißt letztendlich, sich zum/zur nützlichen Idioten/in für die Logik der Abschottung zu machen - beizutragen zur Effizienzsteigerung der Abschiebemaschinerie. 38 Wie an den Zäunen weiterrütteln? Sind die Kämpfe gegen Abschiebelager im letzten Jahr also ein politischer “Erfolg”? Die Antwort hängt von der Definition ab. “Nein”, denn wir wollen immer noch die ganze Bäckerei. Wir wollen dass das Lager in Fürth, und in Bari, Bramsche, Braunschweig, Büren und das ganze Lager-Alphabet runter bis Woomera, geschlossen wird. Aber “Ja”, wenn wir uns bis dahin erst mal auf den Geschmack der erkämpften Kuchenstücke konzentrieren. Die haben gut geschmeckt. Vielleicht ist das Wichtigste bei unseren Kämpfen nicht das Ausmaß dessen, inwieweit wir die Pläne der Herrschenden vereiteln können, sondern die sozialen Prozesse, die in unserem politischen Handeln passieren. In Fürth war das sicher die Erfahrung, mit Menschen aus so vielen verschiedenen Hintergründen eine verbindende Erfahrung von Widerstand zu machen, mit jeweils verschiedenen Ausdrucksformen, unterschiedlicher Musik und Sprache, mit Spontaneität und Kreativität. Das „Trotzdem“ der Flüchtlinge aus dem Jena-Bus zum Aktionstage-Auftakt, die trotz Residenzpflichtanzeigen schon bei Fahrtantritt weiterfahren. Die Erfahrung, trotz allseitiger Repressionserwartung einen Zaun brechen zu können. Die Beobachtung, dass dabei die spontan gebildeten Ketten gegen die anrückenden polizeilichen Greiftrupps quer durch alle Herkunftsländer verlaufen. Die Ermutigung, die für viele Flüchtlinge angesichts von alltäglicher Ohnmachtserfahrung im Lager in dieser erstmals erlebten Erfahrung liegt, dass Widerstand gegen deutsche Lager möglich ist, wie es ein Aktivist von The Voice als wichtigstes Ergebnis von den Aktionstagen formulierte. Die vielen kleinen Begebenheiten am Rande, die gewohnte Situationen umkehrten: dass am Morgen in der VoKü der Flüchtling vor dir nicht die Getränke erklärt kriegt sondern umgekehrt dir erklärt, wo der Kaffe drin ist, weil er die Vokü macht. Dass aus einer rassistischen Polizeikontrolle spontan ein antirassistisches Straßentheater werden kann. Die ganz banale Erfahrung, dass alles auch anders sein kann - wenn wir es zusammen machen. Für uns ist es wichtig zu begreifen, dass das Handeln der Herrschenden nicht mehr als ein Ausprobieren ist, was an sozialer (Lager-)Realität durchsetzbar ist. Ohne sozialromantische Träume nähren zu wollen - das bedeutet auch, dass nicht von vornherein ausgemacht ist, wie es ausgeht, denn wir sind (manchmal) viele und wenn wir uns zusammentun und einer Richtung folgen, können wir eine ungeahnte Dynamik entwickeln. Das klingt so banal. Und doch hat jeder revolutionäre gesellschaftliche Veränderungsprozess genau so funktioniert. Und wie die Zapatisten nicht müde werden zu betonen: wir müssen uns in diesem Prozess selbst verändern. Es geht weiter Auf dem 2. Europäischen Sozialforum im November 2003 in Paris wurde von der europaweiten Versammlung der Flüchtlinge und Papierlosen ein europaweiter Aktionstag für das Jahr 2004 verabredet. Mit diesem Aktionstag, der nicht nur die Schließung aller Lager forderte sondern auch allgemeine und konkrete soziale und politische Rechte für Illegalisierte und Flüchtlinge, wurde ein frühzeitiger Jahres-Auftakt gemacht. Und eine thematische Verbreiterung, die den Diskussionen um Anti- Lagerkämpfe gut tun kann. Denn in dem Aufruf für den Aktionstag am 31. Januar heißt es, dass die Illegalisierten und total Entrechteten nur die sichtbare Spitze eines Eisberges seien. An ihnen werde die Prekarisierung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse am deutlichsten, von der alle MigrantInnen, aber auch alle anderen [nicht nur ArbeiterInnen] aktuell bedroht sind. Dieser Zusammenhang ist hier in Deutschland bisher noch wenig diskutiert. Gemeinsame Proteste müssen sich formieren gegen die Zumutung der Auslese, mit der ganze Gruppen aus der Gesellschaft rausgekickt werden. Denn in der in Europa zur Zeit expandierenden Lagerpolitik gegenüber Flüchtlingen kristallisiert sich die Politik der Ausgrenzung und sozialen Hierarchisierung. Im Augenblick können wir verfolgen, wie diese Politik auf andere Gruppen der Bevölkerung ausgedehnt wird. Wir sind dabei “teilnehmende BeobachterInnen” und auch selbst Betroffene: als Arbeitslose in den Krallen der Personalserviceagenturen und Ich-AGn, als Studierende ohne reiches Elternhaus, als Kranke, als Menschen mit oder ohne Zähne im Mund. Doch auch hier gibt es Bewegung: in Deutschland gründeten sich in zahlreichen Städten in letzter Zeit Sozialfo- Widerstand 39 ren. Innerhalb der Gewerkschaften rumort es, da ihnen hier eine klientelübergreifende Konkurrenz erwächst. Eine Diskussion um einen umfassenden Solidaritätsbegriff kommt in die Gänge: inklusive Solidarität versus exklusive Solidarität. Die Kämpfe gegen die verschiedenen Sozialtechniken von Ausgrenzungspolitik, die an Flüchtlingen vorexerziert wurden, können hierfür als Erfahrungshintergrund sehr wertvoll sein. Der europaweite Aktionstag gegen Lager und für Legalisierung hat trotz kurzer Vorbereitungszeit eine beträchtliche Dynamik entwickelt. In fast fünfzig europäischen Städten haben Aktionen vor allem gegen (Internierungs- )Lager stattgefunden. (www. kein.org/actionday) Der weltweite Aktionstag gegen Krieg am 20 März und die europaweiten Aktionstage gegen „Sozialabbau“ am 2. und 3. April folgen. Es wird sich zeigen, ob aus diesen Abwehrkämpfen offensive Forderungen und Prozesse erwachsen, die der neoliberalen Globalisierung eine solidarische Globalisierung des Widerstands entgegensetzen. In Deutschland wird das Thema Lager im kommenden (antirassistischen) Sommer eine zentrale Rolle spielen. Statt eines Grenzcamps soll es eine Anti-Lager-Tour geben, die über 2 Wochen hinweg mit kurzen Camps und vielfältigen Aktionen und Diskussionen an verschiedenen Lagern in der BRD halt machen wird. Vielleicht wird sie auch „de-fencing“-Tour heiße, auf jeden Fall soll sie die unmenschlichen und, wie Flüchtlinge sagen, verbrecherischen Auswirkungen von totaler Ausgrenzung in Lagern, Abschiebeknästen und Abschiebung thematisieren und angreifen. Für den 7.-9. Mai ist außerdem ein „Antirassistisches Forum“ in München verabredet, auf dem das Thema Lager neben und zusammen mit anderen Angriffspunkten der antirassistischen Bewegung beredet und ver-handelt werden soll. Denn in gesellschaftlichen Umbruchsituationen wie jetzt wird deutlich, dass wir von unseren Widerstands- und Bewegungs- Erfahrungen nur profitieren können. Für die Zapatisten in Mexiko hat Subcommandante Marcos das so formuliert: Der (siebte) Schlüssel, das seid ihr! Oder: Hinter meiner Gesichtsmaske, da ist ein Spiegel. Fragend schreiten wir voran... Erschienen in: FLÜCHTLINGSRAT. Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen. Heft 100, März 2003 Das Lager Bari Palese entstand 1991 als eines der ersten Abschiebelager in Italien – lange bevor 1998 das System der Abschiebelager von der linken Regierung institutionalisiert wurde. Unter unmenschlichen Bedingungen waren hier während des Kosovo-Krieges bis zu 2500 Menschen eingesperrt – hauptsächlich Roma, die über das adriatische Meer versuchten, den Nato-Bombardements und serbischen wie albanischen Attacken zu entgehen. Ein Lager ohne eindeutigen rechtlichen Status. Wohnwagen und Container mitten auf dem Brach-Gelände des Militärflughafens von Bari, bewacht von Polizei und Militär und durch doppelte Zäune und Stacheldraht gesichert. Ein Internierungslager für Menschen, die kein Verbrechen begangen haben, aber ein Recht beanspruchten, dass ihnen vom Staat verweigert wird. Dieser macht sie zu „Illegalen“ und setzt sie außerhalb allen Rechts. Seit der Entstehung des Lagers kommt es insbesondere in den Sommermonaten immer wieder zu Riots, Massenausbrüchen der Internierten und zu Übergriffen durch die BewacherInnen. In der letzten Juli-Woche gerät das Lager mehrmals in den Blick der Öffentlichkeit. Die Nachrichten von Massenbrüchen und Aufständen im Lager erreichen auch das 200 Kilometer weiter südlich gelegene italienische No-Border-Camp in Frassanito. Die AktivistInnen entschließen sich, die Kämpfe der Internierten mit einer klandestin vorbereiteten Aktion am und im Lager zu unterstützen. Zur gleichen Zeit gibt es Meldungen über Riots und Ausbrüche in anderen Lagern in Norditalien und Sizilien. Sonntag, 27. Juli 2003, 17.00 Uhr Etwa 80 AktivistInnen versammeln sich vor dem Militärgelände Bari Palese, auf dem sich das Lager befindet. Sie schneiden ein Loch in den ersten Zaun und 15 Leute gehen bis zur zweiten Umzäunung an die Wohnwagen. Die Anderen blockieren die Straße vor dem Gelände und demontieren Teile des äußeren Zauns. Zu diesem Zeitpunkt sind noch etwa 100 MigrantInnen im Lager, nachdem in den Tagen zuvor 70 die Flucht gelungen ist. Die AktivistInnen im Lager werden von der Polizei gestoppt und festgehalten. Dennoch interviewen sie die Internierten und machen Videoaufnahmen. Den MigrantInnen im Lager werden Telefonkarten und Adressen und Nummern von AnwältInnen und UnterstützerInnen gegeben. Die AktivistInnen außerhalb blockieren immer wieder kurzzeitig die Straße entlang des Militärgeländes. Mit Aktionen am Zaun und auf dem Gelände werden Militär und Polizei mehrmals kurzfristig abgelenkt, um die Flucht einiger Internierter zu unterstützen. Es gelingt: Im Bari, Italien: Close the camp! Aktion von internierten MigrantInnen und noborder-AktivistInnen führt zur Lagerschließung. Widerstand 40 Laufe der Aktion brechen (je nach Quelle) 15 oder 21 MigrantInnen aus dem Lager aus. Einige werden bald wieder eingefangen, einigen gelingt die Flucht. Erst um 22.30 Uhr wird es den AktivistInnen drinnen erlaubt, zu gehen. Die 15 müssen ihre Personalien abgeben, verlassen das Lager allerdings zunächst ohne Anzeige und mit Videoaufnahmen. Bilder und Stimmen aus dem Lager gelangen durch die Aktion an die Öffentlichkeit. Die Internierten berichten in den Interviews davon, dass für sie in diesem Nicht-Ort nicht einmal die grundlegendsten Rechte gelten. Viele wussten nicht einmal, dass sie sich in einem Abschiebelager befinden und ihre Abschiebung bevorsteht. Die Bilder und Stimmen kursieren. Berichte über die Zustände aus dem Inneren des militärischen Sperrgebietes Bari Palese gelangen nach Außen und läuten das Ende des Lagers ein: Wenige Tage nach der Aktion wird das Lager geschlossen. Nach offiziellen Angaben liegt der Grund in den hohen Kosten der Verwaltung des Lagers. Gleichzeitig machen sich einige, denen der Ausbruch gelungen ist, mit Hilfe von AktivistInnen auf die Suche nach neuen Perspektiven... P.S. Einige Monate später heißt es, das Lager Bari Palese würde wieder eröffnet Peter Kerbel Erschienen in: FLÜCHTLINGSRAT. Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen. Heft 100, März 2003 Widerstand In den letzten Wochen rückte die europäische Politik der Abschottung und des Todes gegenüber Flüchtlingen an Europas Außengrenzen unübersehbar in den Blick der Öffentlichkeit. Die Cap Anamur forderte mit 37 schiffbrüchigen Flüchlingen an Bord die Einreise in die EU. Mit Militärschiffen, Hubschraubern und Flugzeugen wurde das Schiff am Einlaufen in die italienischen Hoheitsgewässer gehindert, für eine lange Zeit der Ungewissheit wurde das Schiff zum „Lager auf dem Meer“. Trotz aller Verbote ist das Schiff am 11. Juli in den italienischen Hafen Empedocle eingelaufen – die Flüchtlinge kamen in ein Abschiebelager, das beschönigend „Aufnahmezentrum“ genannt wird; der Kapitän des Schiffes und Teile der Besatzung wurden von italienischen Behörden verhaftet. Während vielerorts eine „Lösung des Flüchtlingsproblems“ gefordert wird, ist doch überdeutlich, dass sich die europäische Festung längst für einen Umgang entschieden hat: Sie bietet alle ihre Kräfte auf, um zu verhindern, dass sich Menschen auf den Weg in den europäischen Kontinent machen. Soldaten, Polizisten, Gefängnisse und Lager hält die EU für sie bereit. Sie werden zu „Illegalen“ erklärt und ihre UnterstützerInnen zu Kriminellen, ihre Motive werden diffamiert. Die Cap Anamur hält diesem Europa der Abschottung in diesen Tagen den Spiegel vor. Und die schon nach offizieller Zählung 5000 Toten, die wir darin erblicken, sind in der Tat unerträglich. Um diesen Anblick zu verschleiern, wollen Regierungsverantwortliche und Teile der Medien schnell ein Leichentuch darüberwerfen, gewebt aus Verleumdung, Zynismus und Repression. Es ist eine Auseinandersetzung um die Ordnung dieser Welt, die sich in dem Konflikt um das Flüchtlingsschiff vollzieht. Ein Krieg gegen jene, die es wagen und schaffen, die Fundamente der herrschenden Ordnung zu unterlaufen: die Aufteilung der Welt in Zonen des Reichtums und der Armut, des Zugangs zu Rechten und der Rechtlosigkeit, in Zonen des Lebens und des Todes. Deren Grenzen durchziehen die Welt und die Gesellschaften. Diese Aufteilung der Welt und das tägliche Sterben im Namen der Abschottung akzeptieren wir nicht. Wir fordern für die Flüchtlinge der Cap Anamur Bleiberecht in einem Land ihrer Wahl. Wir fordern die sofortige Freilassung der Flüchtlinge und der gefangenen Besatzungsmitglieder. Wir fordern ein Ende der Politik des Schreckens, mit der die Festung Europa ihren auf allen Erdteilen zusammengerafften Reichtum auch gegen Flüchtlinge und MigrantInnen verteidigt. Und wir rufen dazu auf, Flüchtlinge und MigrantInnen bei der Ein- und Weiterreise zu unterstützen, ebenso die Kämpfe um Bleiberecht und gegen die Entrechtung und Lagerunterbringung! Denn kein mensch ist illegal. Aufruf von den bundesweiten Netzwerken kein mensch ist illegal, Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen, kanak attak Aufruf zur Solidarität mit den Menschen von der Cap Anamur „Ihr sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal?Wie kann ein Mensch illegal sein?“ (Elie Wiesel) 41 Was ist passiert? Mindestens vier Frauen sind in Bremen Ende der 90er Jahre in der Abschiebehaft von Polizeibeamten vergewaltigt worden. Eine der Frauen meldete das Verbrechen gegenüber der Polizei, die Ermittlungen wurden jedoch nach kurzer Zeit eingestellt. Alle Frauen, die der sexualisierten Gewalt durch die Polizisten ausgesetzt waren, wurden danach abgeschoben. Der Täter blieb jahrelang an gleicher Stelle im Dienst. Nur durch Zufall sind die sexualisierten Übergriffe gegen die Frauen aus Osteuropa und aus Afrika überhaupt bekannt geworden. Der Täter war sich bei seiner Tat in seiner Funktion als diensthabender Polizeibeamter so sicher, dass er seine Vergewaltigungen auf Fotos festgehalten hat. Diese Fotos fielen im Mai diesen Jahres bei einer Hausdurchsuchung seiner Wohnung in anderer Sache der Polizei in die Hände. Die einzige Konsequenz für den Täter: er wurde an eine andere Dienststelle versetzt. Erst einige Monate später, im November, kam die Presse hinter den Skandal. Die verantwortlichen Politiker, wie der Innensenator Röwekamp und die Polizeiführung üben sich seitdem in politischer Schadensbegrenzung: Der Täter wurde schließlich doch vom Dienst suspendiert, und ein unabhängiger Ermittler, ein pensionierter Verwaltungsrichter, eingesetzt. Um die Sache klein zu halten, ist es ihnen vor allen Dingen wichtig zu behaupten, es handele sich um einen Einzeltäter und Gewalt sei weder bei der Bremer Polizei noch in der Abschiebehaft an der Tagesordnung. In unserer Gesellschaft, die von Gewalt und Unterdrükkung durchzogen ist, ist sexualisierte Gewalt jedoch kein Einzelfall – zahllose Frauen, Mädchen und Jungen sind dieser Gewalt täglich ausgesetzt. Die wenigsten Täter werden jedoch zur Rechenschaft gezogen. Täter leugnen ihre Taten in dem allermeisten Fällen ab und fast immer wird ihnen mehr geglaubt als den Opfern. Täter besorgen sich ein Alibi, den ›besseren‹, also skrupelloseren Rechtsanwalt oder setzen ihr Opfer unter Druck, zu schweigen. Zudem ist es für viele Menschen, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, sehr schwer, über diese Traumatisierungen zu sprechen. Die Ermittlungen von Polizei und Justiz sind für die Opfer eine schmerzhafte Prozedur und gehen oft mit einer Retraumatisierung einher. Die meist männlichen Täter kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten, es gibt keine Ausnahmen – auch nicht bei Polizisten. Neben dem durchschnittlichen sexistischen Gewaltpotential innerhalb der Polizei, hat diese zudem die Order, Flüchtlingen und MigrantInnen mit einer systematischen, nämlich rassistischen Voreingenommenheit zu begegnen. Was die weiße deutsche »Normalbevölkerung« meist gar nicht bemerkt: die Polizei führt ständig bei Personen, die als nicht deutsch wahrgenommen werden, Ausweiskontrollen durch, insbesondere bei dunkelhäutigen Menschen. Dabei kommt es allzu häufig zu rassistischen Beleidigungen, tiefen Demütigungen, willkürlichen Festnahmen und oftmals auch zu körperlichen Misshandlungen. Gegen solche Mißhandlungen durch die Polizei rechtlich vorzugehen, erweist sich in der Praxis jedoch meist als Ding der Unmöglichkeit. Die Polizei antwortet auf eine Anzeige gegen sie meist mit einer Gegenanzeige. Dabei werden mehrere Beamte als Zeugen eingesetzt, wohingegen das Opfer alleine auf der Wache malträtiert wurde und für die polizeiliche Gewalttat keine Zeugen hat. Der Corpsgeist innerhalb der Polizei führt dazu, dass in der Regel kein Beamter gegen einen Kollegen aussagt – wer es dennoch tun sollte, wird fertiggemacht. Rassistischen wie auch sexistischen Mißhandlungen durch die Polizei sind so Tür und Tor geöffnet. Abschiebegefängnisse sind der ideale Ort für diese Gewalttaten. Während die Gefangenen sich damit konfrontiert sehen, in tiefstes Elend oder gar in die Hände der Folterknechte, vor denen sie geflohen sind, zurükkgeschickt zu werden, sind sie im abgeschotteten Raum der Abschiebeknäste den sie bewachenden Polizeibeamten ausgeliefert. Und die Polizisten wissen, dass die Gefangenen nur noch kurze Zeit im Lande und oft von der Außenwelt abgeschnitten sind und deshalb keine Handhabe gegen sie haben. Wir gehen aus all diesen Gründen nicht davon aus, daß es sich bei den sexuellen Mißhandlungen im Abschiebeknast um einen Einzelfall handelt, sondern um einen Vorgang, der an einem solchen Ort des Schreckens jederzeit möglich ist, solange Kollegen und Polizeiführung sich schützend vor die Täter stellen, wie es von der Aufdekkung des konkreten Falles im Mai 2003 bis zur Veröffentlichung durch die Presse im November geschehen ist. Was den bekanntwordenen »Einzeltäter« von anderen unterscheiden mag, ist seine Dreistheit, seine Verbrechen auf Fotos festhalten zu lassen und so die Beweise zu liefern, die andere Polizei-Täter zu vertuschen wissen. Der Leiter der Bremer Polizei, Mordhorst, ist zentral verantwortlich dafür, daß monatelang keine Ermittlungen Demonstration gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen im Abschiebeknast Bremen Widerstand 42 aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour Aus zynischer Distanz ließe es sich als Treppenwitz der Geschichte interpretieren, dass der Vorläufer für die heutigen „Ausreisezentren“ in Deutschland in den Niederlanden erstmals ausprobiert und verworfen wurde, aktuell dort aber Abschiebelager eingerichtet werden. Das damalige Lager-Modell in Ter Apel (1996- 2000) diente als Vorbild für das Projekt X in Niedersachsen, ins Zuwanderungsgesetz aufgenommen als „Ausreisezentren“. Es wurde jedoch eingestellt, weil es dieselben Ergebnisse hatte wie die deutschen Abschiebelager- der größte Teil der Flüchtlinge verschwand in der Illegalität. Vier Jahre später wird auch in den Niederlanden solche Illegalisierungspolitik jedoch offenbar positiv bewertet. Im Juli diesen Jahres wurde, wieder in Ter Apel, ein Abschiebezentrum eingerichtet. Dort sollen bis zu 800 Flüchtlinge untergebracht werden. Widerstand In den Niederlanden soll die Abschiebung von 25 000 Flüchtlingen durchgesetzt werden. Gegen die verschärfte Abschiebe- und Lagerpolitik organisiert sich heftiger Widerstand. Die Sitzung des Stadtrates, auf der die Einrichtung des Abschiebelagers in Ter Apel jüngst beschlossen wurde, wurde von wütenden Gegnern gestürmt. Schon im August 2003 hatten niederländische AktivistInnen ein Lager für minderjährige Flüchtlinge entzäunt und den Begriff de-fencing kreiert (engl. fence: Zaun, defense: Verteidigung). Abschiebelager in den Niederlanden Vergewaltigung ist Folter – Abschiebeknäste abschaffen! Stop police brutality! eingeleitet und der Täter weiterhin im Dienst belassen wurde. Mordhorst ist auch der Verantwortliche für die Erstürmung der »Nigerian Union« im November 2002 durch ein schwer bewaffnetes Sonderkommando, bei der zahlreiche Menschen, unter ihnen auch Kinder, ohne konkrete Beweise eine ganze Nacht lang inhaftiert und dabei auf das äußerste beleidigt und gedemütigt und zum Teil schwer misshandelt wurden. Der Fall liegt seitdem beim Bundesverfassungsgericht. Zur Begründung für diesen überzogenen und rechtswidrigen Einsatz gab Mordhorst zum Besten, bei Nigerianern müsse mit äußerster Gegenwehr gerechnet werden. Es ist unverantwortlich, daß dieser Mann, beseelt vom Corpsgeist und mit rassistischen Vorurteilen beladen, weiterhin in seiner Position verbleibt – der Innensenator scheint jedoch sehr zufrieden mit ihm zu sein. Eine lückenlose und konsequente Aufklärung halten wir für dringend geboten. Externe Ermittlungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Wir glauben jedoch nicht, daß der jetzt benannte Ermittler alleine dazu in der Lage sein wird, den Corpsgeist zu brechen. Und der benannte Verwaltungsrichter a.D. verfügt mit Sicherheit nicht über die nötige Kompetenz im Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt und Abschiebehaft. Umseitig sind in einem Offenen Brief konkrete Forderungen diesbezüglich zu finden. 43 aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour Am 12.8. gegen 6.30 Uhr kam es erneut zu Protesten am Abschiebelager Bramsche-Hesepe. Etwa 30-40 Flüchtlinge blockierten das Eingangstor. Erneut wurde hiermit auf die miserablen Bedingungen im Lager sowie auch die allgemein kaum vorhandenen Rechte der Flüchtlinge aufmerksam gemacht (schlechte medizinische Versorgung, keine Privatsphäre, Teilen eines Zimmer mit bis zu 6 Personen, täglich drohende Abschiebung, Perspektivlosigkeit, keine Arbeitserlaubnis, etc.). Auch werden die Flüchtlinge im Zuge der Vorbereitung der Anti-Lager-Action-Tour massiv eingeschüchtert (Drohung von Finanzkürzungen bei Beteiligung der Demo sowie des Wiederstandscamps). Die Forderung lautete nach einem Gespräch mit der Lagerleitung. Mehrere AntiraaktivistInnen solidarisierten sich mit den Protestierenden. Die Polizei rückte gegen 7.00 Uhr mit 8 Einsatzfahrzeugen an. Nach einigem Hin und her lösten sich die Proteste friedlich auf. Die Lagerleitung zeigte sich leider äußerst unkooperativ und verweigerte jedes Gespräch. Es wurde gar Anzeige wegen „Nötigung“ gestellt. Von mehreren Personen wurden die Personalien aufgenommen, glücklicherweise beweisen gemacht Filmaufnahmen dass diese Personen sich an Blockadeaktionen bzw. „Nötigung“ nicht beteiligt haben. Die Proteste gehen weiter. Am Montag, dem 26.7., haben ca. 80 der sich im Lager befindlichen Flüchtlinge gegen die unmenschlichen und unzumutbaren Bedingungen in Bramsche-Hesepe protestiert. Gegen 8.00 Uhr früh kam es zu einer spontanen Blockade des Eingangstores des Lagers. Auslöser der Proteste waren zum Einen eine der üblichen wöchentlichen Abschiebungen sowie die mangelhafte medizinische Versorgung im Lager. Facharztbesuche sind dort kaum möglich, die typische medikamentöse Behandlung gegen die unterschiedlichsten Beschwerden wird mit Paracetamol durchgeführt. Die Flüchtlinge protestierten auch gegen die unzumutbare psychische Belastung täglich mit ihrer Abschiebung (auch in Krisengebiete!!!!) rechnen zu müssen, die miserablen Wohnbedingungen (oftmals jahrelanges Teilen eines Zimmer mit 5 Personen, Ausschluß von Privatsphäre) sowie die Verweigerung von Arbeitserlaubnissen. Gegen 8.30 rückte die Polizei mit mehreren Einsatzfahrzeugen an, die Proteste wurden aufgelöst. Den Flüchtlingen wurde die Zusicherung gegeben, mit der Presse bzw. Verantworlichen für die Lagersituation sprechen zu können. Mehrere AntiraaktivistInnen, welche am Lager eintrafen, machten gemeinsam mit den MigrantInnen mittels Banner und Flugblättern auf die unzumutbaren Lebensverhältnisse im Lager aufmerksam. JournalistInnen des NRD, der Neuen Osnabrücker Zeitung sowie der Bramsche Nachrichten waren vor Ort. Die Stimmung im Lager ist angespannt wie lange nicht, Widerstand, an dem Flüchtlinge aus einer Vielzahl von Staaten beteiligt sind, bildet sich. Solidarisieren wir uns! Kein Mensch ist illegal!! Bleiberecht für alle! Grenzen abschaffen, Rassismus bekämpfen!! Aufstand im Abschiebelager Bramsche-Hesepe Erneute Proteste am Abschiebelager Bramsche- Hesepe 44 aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour Wir haben bereits einen Appell verschickt und zahlreiche Instanzen gebeten, uns angesichts unserer zahllosen Schmerzen zu helfen. Wie Sie wissen, sind wir schon sehr lange in Deutschland, und wir werden von einem Lager ins andere geschickt, einige von uns schon neun oder sieben Monate lang, und unsere Qualen scheinen kein Ende zu nehmen. Wir kennen unsere Rechte nicht, man gibt uns keine Informationen, außer dass man uns bei der Ankunft hier im Lager gesagt hat, unsere Situati-on sei ungeklärt. Wir halten es nicht aus in diesem Lager hinter Stacheldraht, wir befinden uns alle am Rande des Zusammenbruchs. Warum will man uns nicht verstehen - wir sind doch nicht ohne Grund hierher gekommen! Bei uns ist seit neun Jahren Krieg. Dort sind wir körperlich erniedrigt worden, hier demütigt man uns moralisch. Alle Männer sind von Schwierigkeiten bedroht, wenn sie zurück ge-schickt werden. Sie können „verschwinden“ oder sie werden vor den Augen ihrer Angehöri-gen ermordet. Für uns gibt es keinen Weg zurück. Jede Nacht in der Heimat war ein Alptraum. Erwachsene und Kinder hatten Angst, den nächsten Morgen nicht mehr zu erleben. Sie wissen sicher, dass Präsident Kadyrow bei einem Attentat getötet wurde. Wenn man nicht mal einen Präsidenten schützen kann, wie sollen sich dann gewöhnliche Leute schützen? Wir können beweisen, dass Menschen, die nach Russland abgeschoben worden sind, zu Hause nie angekommen sind. Sie wurden an der Gangway des Flugzeugs von russischen Behörden abgeholt und sind verschwunden. Dieses Schikksal droht auch uns. Und wenn Sie wie andere Journalisten unsere Kinder fragen, was sie sich für ihr Leben wünschen, werden sie Ihnen antworten, dass der Krieg in Tschetschenien aufhören soll, dass sie in Sicherheit leben wollen, dass sie ein Dach über dem Kopf haben, zur Schule gehen und lernen möchten und ein normales Leben wollen. Wir möchten von den Menschenrechtsverletzungen gegenüber Frau Daschajewa berichten. Frau Daschajewa ist mit ihren Kindern über Österreich nach Deutschland gekommen und hat dort, in Österreich, ihre Fingerabdrücke abgeben müssen. Sie ist mit der Hoffnung hierher gekommen, bei ihrem Mann bleiben zu können, so dass die Familie nicht weiter getrennt ist. Als sie sich im Lager Oldenburg aufhielt, wurde entschieden, dass sie nicht bleiben darf, worüber sie jedoch nicht informiert wurde. Eines Nachts drangen Polizisten in ihren Raum ein und sagten, dass sie nach Österreich zurückgeschickt wird. Sie ist in Panik geraten, als die Polizisten ohne Vorwarnung begannen, ihre Sachen zusammenpackten und ihr die Aus-weisung unter die Nase hielten. Dann wurden sie und ihre Kinder zum Flughafen gebracht, aber als sie an der Treppe des Flugzeugs in Panik ausbrachen, lehnten die Piloten es ab, sie in das Flugzeug bringen zu lassen. Während sie in dieses Lager (Bramsche) gebracht wurden, hatten die Kinder großen Hunger und baten um etwas zu trinken. Obwohl die Polizisten vor den Augen der Kinder aßen und tranken, hat man ihnen nichts gegeben. Als der Kleine eine Polizistin fragte, ob sie ihm einen Snickers gäbe und dabei weinte, sagte sie, wenn die Mutter dem Kleinen nicht das Maul stopft, würde sie ihm den Hals umdrehen. So ist man mit ihnen umgegangen. Um 19 Uhr abends kamen sie hier im Lager an, abgezehrt, erschöpft und völlig verstört. Als Frau Daschajewa hier dem Sozialdienst und im Haus 10 B davon erzählte, sagte man ihr, dass man hier nicht so mit ihr umgehen würde. Doch es kam noch viel schlimmer. Da-schajewa hat der zuständigen Mitarbeiterin gesagt, dass sie einen weiteren Angriff dieser Art nicht aushält, und dass man ihr vorher mitteilen soll, wenn sie es noch einmal versuchen sollten. Auch als sie ihre Duldung verlängern lassen wollte, hat sie deutlich gemacht, dass sie eine solche Abschiebung nicht übersteht und dass sie noch immer unter Schock steht. Wir Frauen wussten alle, dass sie in anderen Umständen war und dass es ihr sehr schlecht ging. Deshalb war auch ihr Mann bei ihr. Sie wollte am nächsten Morgen zum Arzt gehen, doch gerade in der Nacht zuvor drangen wieder Polizisten, eine Übersetzerin und ein Mitarbeiter aus Haus 10 B in ihren Raum ein. Der Mann erklärte, dass seine Frau nicht in der Lage wäre, mit ihnen mitzugehen. Daraufhin haben sie ihn mitgenommen und in Bramsche auf die Polizeistation gebracht. Frau Dascha-jewa legten sie Handschellen an. Sie geriet in Panik, die Kinder weinten und fingen an zu schreien. Alle Bewohner des Hauses waren auf den Beinen, es war furchtbar. Als sie anfingen, die Kinder aus dem Haus zu tragen, waren sie ganz blau vom Schreien und vor Angst. Eines Appell von tschetschenischen Flüchtlingen, 45 aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour der Mädchen lief weg, und obwohl sie hinter ihr hergelaufen sind, konnte sie sich ver-stecken. Die Mutter wurde im Nachthemd, ohne Schuhe und mit Handschellen aus dem Haus geführt, sie ist ohnmächtig geworden. Die ältere Tochter konnten sie nicht dazu brin-gen, mitzukommen, denn sie hat so geschrieen, dass sie ganz blau angelaufen ist und wir alle dachten, dass ihr Herz stehen bleibt. Wegen dieses Tumultes beschlossen die Polizisten abzufahren. Dabei beschimpften sie den Mitarbeiter von Haus 10 B, dass er sie in eine solche Situation gebracht hätte. Dann wurde für die Mutter der Notarzt gerufen, sie hatte Schmerzen im Unterleib und die Handschellen hatten so starke Spuren an den Handgelenken hinterlassen, dass sie ins Krankenhaus gebracht werden musste. Die Tochter, die weggelaufen war, haben wir erst am nächsten Morgen in den Büschen gefunden; auch sie hatte Schmerzen im Unterleib und eine Grippe. Wir können keinen Unterschied darin sehen, wie man mit uns in Tschetschenien umgegangen war und wie man hier mit uns umgeht. Der einzige Unterschied ist, dass die russischen Truppen Masken tragen und den Frauen keine Handschellen anlegen. Am nächsten Morgen versammelten sich alle TschetschenInnen im Haus 10 B beim Leiter, um über diesen Zwischenfall und unsere Situation im Lager zu sprechen. Als wir ihn fragten, versuchte er das Thema zu wechseln. Als wir die eine oder andere Beschwerde vorbrachten, sagte er, wir sollten uns an seine Mitarbeiter wenden. Wir können nicht nachvollziehen, wofür er eigentlich zuständig ist. Auf die Frage, was das für ein Lager ist in dem wir sitzen, und warum die einen sagen, es sei ein „Abschiebelager“, andere Mitarbeiter, es sei ein „Transferlager“, erhielten wir die Antwort, dass es ein „Wohnheim“ sei. Dabei wissen wir genau, dass das ein Abschiebelager ist, denn sonst wäre Frau Daschajewa nicht hierher gebracht worden: Sie hatte gar keinen Transfer nach Bramsche bekommen. Kurz gesagt, das Gespräch mit dem Chef war eine einzige Enttäuschung. So werden Menschenrechte verletzt, und Gesetze werden außer Kraft gesetzt, wenn es ihnen passt. Aber wer übernimmt die Verantwortung für das, was mit dieser Familie gemacht wurde? Was wäre, wenn die Kinder ihre Sprache verloren hätten? Das ist alles vorgekommen bei uns. Was wäre, wenn die Mutter das Kind verloren hätte? Warum macht sich niemand Gedanken über die Konsequenzen? Was haben diese Kinder verbrochen? Sie wollen nur mit ihrem Vater und ihrer Mutter zusammen sein, sie kennen die Gesetze nicht. Lange Zeit haben sie ihren Vater nicht gesehen und sind nur in der Hoffnung hierher gekommen, mit ihm zusam-men zu sein – und jetzt sollen sie auseinander gerissen werden. Nun noch ein paar Worte zu unserer Situation im Lager hier. Wir können Ihnen eine Vielzahl von Beispielen nennen, um die Bedingungen zu beschreiben. Wir zum Beispiel sind eine Familie mit vielen Kindern; es sind Mädchen und Jungen, auch volljährige, und wir leben alle zusammen in einem Zimmer. Dadurch entstehen peinliche Si-tuationen, bei uns ist das nicht üblich. Wir leben schon monatelang so, und wir wissen nicht, wie lange wir das noch aushalten können. Dieses Lager ist nicht für einen längeren Aufent-halt ausgelegt, die Einrichtung ist dafür nicht geeignet. Das verursacht Stresszustände und hat Folgen, die man gar nicht beschreiben kann. Wenn wir Frauen dass noch irgendwie aus-halten können, wie ist das erst für die Männer, denen hier alles genommen wird? Was haben wir verbrochen, dass wir so leiden müssen. Sind wir etwa daran schuld, dass wir als TschetschenInnen geboren wurden und in Tschetschenien aufgewachsen sind? Wir sind stolz auf unsere Nation und auf unsere Heimat. Warum müssen wir dafür büßen? Die deutsche Regierung hat verkündet, dass sie AsylbewerberInnen aufnimmt. Wir haben unsere Angehörigen und Verwandten zurückgelassen und sind hierher gekommen mit der Hoffnung, Ruhe, Hilfe und ein kleines Stück Land zu finden, wo man leben und die Kinder großziehen kann. Diese Hoffnung haben wir verloren. Das einzige was wir wollen ist, dass diejenigen, von denen wir abhängig sind, uns ein Stück Papier geben wo drauf steht, dass sie es ablehnen uns hier aufzunehmen. Mit großer Ent-täuschung und Traurigkeit würden wir versuchen, in einem anderen Land Asyl zu bekom-men. Bramsche, 27. Juli 2004 die im „Ausreisezentrum Bramsche-Hesepe“ einsitzen Vor Ort stellte sich der Eindruck ein, dass Herr Williams möglicherweise tot ist, und die Behörden diesen Umstand lieber geheim halten wollen. Dem Rechtsanwalt von Herrn Williams, wurde bei telephonischer Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde in Zerbst, die Auskunft verweigert. Erst auf eine schriftliche Anfrage hin wurde ihm mitgeteilt, dass Herr Williams am 04.04.2004 verstorben ist. Der Verlauf der Krankheit Die ersten Anzeichen der Krankheit wurden von Mitbewohnern auf den August 2002 datiert. Das Gedächtnis, seine Fähigkeit zu Schreiben und seine Sehkraft haben immer mehr nachgelassen. Alles Hinweise auf eine ernst zu nehmende Erkrankung. Dennoch muteten die Behörden ihm zu, eine Arbeitsstrafe in Halberstadt abzuleisten, wofür er täglich mit dem Fahrrad die 7 km lange Streck im Winter hinter sich bringen musste. Insgesammt wird John Williams als ein sehr ruhiger, freundlicher, älterer Mann beschrieben, der für die anderen Bewohner eine Art Vaterfigur darstellte. Sein körperlicher Verfall führte zu großer Sorge bei seinen Freunden. So haben diese, ihn aufgrund der Tatsache, dass er am Ende nahezu blind war, auch Nachts zu Toilette begleiten müssen. Laut Berichten, wurde eine Einweisung von Herrn Williams ins Krankenhaus vom zuständigen Sozialamt abgelehnt. Dies ist umso glaubhafter, als dass das Sozialamt später versuchte, Herrn Williams von der Intensivstation des Krankenhauses Halle Dölau zu entfernen, was nur durch ärztlichen Widerstand verhindert werden konnte. Dies zeigt welche verheerenden Auswirkungen die Leistungseinschränkung auf das unabweisbar Gebotene für die Betroffenen haben. Im Dezember 2003 verschlechterte sich sein Zustand so immens, dass Mitbewohner, unabhängig von der Sozialstation, die Ambulanz informierten. Nach einem einwö- 46 Seit mehreren Monaten haben die Bewohner des Ausreiselagers ihren ehemaligen Mitbewohner John Williams erfolglos gesucht. Dieser befand sich seit Frühjahr 2002 in der Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalts. Der etwa 55 jährige Mann wurde zuletzt in komatösen Zustand in das Krankenhaus Halle - Dölau eingeliefert. Eine nicht diagnostizierbare Gehirnkrankheit wurde festgestellt, und es war davon auszugehen, dass die Krankheit schwerwiegende Behinderungen zur Folge haben wird. Der körperliche Zustand von Herrn Williams schloß aus, dass dieser selbst seine Freunde oder seinen Anwalt benachrichtigen konnte. Die Frage nach seinem Verbleib stellte sich erstmals, nachdem ein Mitbewohner von John Williams, diesen im Krankenhaus besuchen wollte, aber feststellte, dass dieser sich nicht mehr dort aufhielt. Der zuständige Sozialbetreuer des Ausreisezentrums, hatte die persönlichen Besitztümer von Herrn Williams aus dessen Zimmer geräumt, aber konnte oder wollte nichts über den Verbleib von Herrn Williams mitteilen. Die Bewohner des Ausreisezentrums stießen bei ihrer Suche auf wenig Hilfe. Was geschah mit John Williams? Ein tragischer Tod im Schatten des Ausreiselager Halberstadt. aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour 47 aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour chigen Aufenthalt in dem Krankenhaus in Halberstadt wurde Herr Williams dann wieder in das Ausreiselager zurück verlegt. Nach einigen Tagen suchte Herr Williams das Gesundheitsamt in der ZASt Halberstadt auf und wurde wieder ins Krankenhaus überwiesen. Nach Aufenthalten in unterschiedlichen Krankenhäusern, erreichte er das Krankenhaus Halle/Dölau im Koma. Symptomatische Mißstände bei der sozialen und gesundheitlichen Betreuung Die Erzählungen über den Verlauf der Krankheit von John Williams, und die Kenntnis über die Lebensbedingungen in dem Ausreiselager zeigen die Grenzen dieser Einrichtung insbesondere das Versagen der sozialen und gesundheitlichen Betreuung auf. In dem Ausreiselager besteht kein Vertrauensverhältnis zwischen dem Sozialbetreuer und den Bewohnern. Es gibt dort keine Instanz die sich parteiisch für die dort untergebrachten Flüchtlinge einsetzt. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass diese sich nicht an , eine ihnen „negativ“ eingestellte, Institution mit ihren Bedürfnissen wenden. Andersherum ist es mehr als bedenklich wenn der Sozialbetreuer anscheinend nicht in der Lage ist, den körperlichen Zerfall eines Bewohners zu registrieren, und auch in seinem Interesse eine Umverteilung und die notwendige ärztliche Versorgung in die Wege zu leiten zu dem zeugt es von keiner Professionalität, wenn auf die Sorge der Bewohner über den Verbleib ihres Freundes nicht eingegangen wird. Es befinden sich unter den Bewohnern mehrere Menschen mit teilweise chronischen Erkrankungen, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis es wiederholt zu tragischen Konsequenzen dieser körperlicher Zermürbungstaktik kommt. Perspektiven Nichts desto Trotz hat das Innenministerium die Aufnahmekapazität der Einrichtung auf 250 Plätze vergrößert und den Personenkreis auf allein reisende Frauen erweitert. Durch den Entzug jeglicher finanzieller Mittel, ist es für die Betroffenen nahezu unmöglich, ein Klageverfahren anzustreben, was oftmals die einzige Chance für die Betroffenen ist, „raus“ zu kommen. Anhand dieses tragischen Todesfalles zeigt sich, dass die dort untergebrachten Personen, nicht als Menschen, sondern als Objekte gesehen werden, die man ohne Benachrichtigung von Freunden und des Rechtsanwaltes beisetzen kann. Das Wissen über den Tod von Herrn Williams ist nur einer dreimonatigen Recherche zu verdanken und es bleibt weiterhin offen, wann und wo Herr Williams gestorben ist, beigesetzt wurde und seine persönlichen Sachen verblieben sind. Wir fordern die sofortige und ersatzlose Schließung des Ausreiselagers Halberstadt und aller anderen. Wir fordern den Rücktritt des verantwortlichen Innenministers von Sachsen- Anhalt, Herrn Klaus Jeziorsky. Initiative zur Schließung des Ausreiselagers Halberstadt Kontakt: caravan.halle@gmx.net 48 Ein Abschiebungsgefangener, der am 8. Juni in die JVA Hannover-Langenhagen eingeliefert wurde, befindet sich seit dem 2. Juli ununterbrochen im Hungerstreik. Sein Gesundheitszustand hat sich mittlerweile so stark verschlechtert, dass er am Donnerstag in die Klinik der JVA Lingen verlegt werden musste. Der Betroffene Serhat O. gibt an, als Kurde in der Türkei verfolgt worden zu sein. Sowohl sein Asylantrag als auch sein Folgeantrag blieben jedoch ohne Erfolg und sind rechtskräftig abgelehnt worden. Die Behörden wollen ihn daher am 5. August abschieben. Er geht davon aus, dass ihm bei einer Rückkehr in die Türkei Verfolgung bis hin zu Folter oder gar Tod droht. Mit dem Hungerstreik fordert er ein Bleiberecht in Deutschland ein. "Der Hungerstreik von Serhat O. macht deutlich, in welch aussichtsloser Lage sich die Abschiebungsgefangenen häufig befinden. Wie groß muss die Angst vor drohenden Repressionen im Herkunftsland sein, wenn man, wie Her O., so weit geht, dass man sich selbst zerstört. Den Gefangenen bleibt ja letztlich auch kaum eine andere Handlungsmöglichkeit mehr offen", kommentiert der Anwalt und Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, Dündar Kelloglu, den Hungerstreik von Serhat O.. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat macht darauf aufmerksam, dass es immer wieder aus Verzweiflung und Angst vor einer Abschiebung zu Handlungen der Selbstzerstörung kommt. So geschehen z.B. in der JVA Langenhagen am 8. Dezember 2000, als sich der erst 17jährige Arumugasamy Subramaniam aus Angst vor der anstehenden Abschiebung nach Sri Lanka erhängte. Etliche Hungerstreiks und Suizidversuche in der JVA Langenhagen würden der Öffentlichkeit nie bekannt. "Die ganze Unmenschlichkeit und Brutalität von Abschiebungshaft kommt in diesen Verzweiflungstaten zum Ausdruck", stellt Dündar Kelloglu dazu fest Ähnlich katastrophal ist nach Ansicht des Flüchtlingsrates die Situation in den sog. "Ausreisezentren" und vergleichbaren Einrichtungen. Am Montag der letzten Woche haben in der Landesaufnahmestelle (LASt) Bramsche- Hesepe zahlreiche BewohnerInnen gegen die unhaltbaren Zustände dort protestiert. Dort werden Flüchtlinge zwangsweise untergebracht, die durch Druck und Drangsalierungen zur "freiwilligen" Ausreise genötigt werden sollen. Die protestierenden BewohnerInnen vergleichen das Lager mit einem Gefängnis und kritisieren die mangelnde medizinische Versorgung. Außerdem berichten tschetschenische Flüchtlinge in einem offen Brief von schockierendem Umgang durch Mitarbeiter der LASt und durch die Polizei. Nach Angaben der BewohnerInnen habe sich an ihrer Situation im Lager trotz Zusagen seitens der LASt-Leitung nach den Protesten bisher nichts geändert. Der Niedersächische Flüchtlingsrat nimmt den Hungerstreik und die Proteste in der LASt Bramsche-Hesepe zum Anlass, erneut die Abschaffung von Abschiebungshaft und sog. Ausreisezentren zu fordern. "Es ist nicht hinnehmbar, dass Flüchtlinge wie Kriminelle behandelt und in Lagern oder Gefängnissen isoliert werden", unterstreicht Kelloglu die Forderungen. Abschiebungsgefangener muss nach Hungerstreik in stationäre Behandlung Die letzten abgelegenen Asylunterkünfte schließen Schwerin · 26. Juli · epd · In Mecklenburg-Vorpommern sollen die letzten beiden, weit abgelegenen Asylbewerberheime bis Jahresende geschlossen werden. Dabei handele es sich um die Gemeinschaftsunterkünfte in Tramm (Landkreis Parchim) mit 232 Plätzen sowie in Bellin bei Ueckermünde mit 191 Plätzen, teilte das Innenministerium am Montag in Schwerin mit. Bislang seien acht Einrichtungen mit insgesamt 810 Plätzen geschlossen worden, die nicht den Anforderungen der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung des Landes entsprachen. Darin hatte das Innenministerium im Juli 2001 die Schließung weit abgelegener Heime bis Ende 2003 verfügt. Die Heime in Tramm und Bellin konnten den Angaben zufolge bislang auch deshalb noch nicht geschlossen werden, weil es "Schwierigkeiten bei der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens" für die geplanten neuen Unterkünfte gab. In Ueckermünde gab es Anfang Juli eine rechtsextremistische Demonstration gegen die geplante neue Asylbewerberunterkunft. aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour Nds. Flüchtlingsrat fordert Abschaffung von Abschiebehaft und "Ausreisezentren" 49 In Eisenhüttenstadt steht der Abschiebeknast gleich neben der Zentralen Erstaufnahmestelle für Asylbewerber. martin kröger (text) und tim zülch (fotos) haben sich dort umgesehen Fahndungsmäßige erste Überprüfung!« Keine Widerrede, Sie befinden sich 30 Kilometer von der Staatsgrenze entfernt. »Dass wir Ihre Personalien kontrollieren, ist ganz normal«, sagt der Beamte des Bundesgrenzschutzes unwirsch, bevor er mit den eingesammelten Ausweisen in Richtung seines Dienstfahrzeugs marschiert, um telefonisch die Dokumente in der Zentrale überprüfen zu lassen. »Herzlich Willkommen in Eisenhüttenstadt« konnte man kurz zuvor am Ortseingangsschild zur »ersten sozialistischen Stadt«, wie die ehemalige Stalinstadt in der DDR auch genannt wurde, lesen. Doch wer willkommen ist und wer nicht, entscheidet in der Stadt an der Oder zunächst einmal der Bundesgrenzschutz, der trotz EUOsterweiterung überall patrouilliert. Kontrollen gibt es nicht nur wegen der nahen Grenze. Diejenigen, die nach Eisenhüttenstadt kommen, um das Gelände der Zentralen Ausländerbehörde für Asylbewerber des Landes Brandenburgs (ZABH) zu besuchen, dürfen ihre Ausweise keine 50 Meter von der Kontrolle des Bundesgrenzschutzes entfernt an der Schranke vor dieser Behörde erneut zücken. »Ohne gültige Personalausweise kommen Sie hier nicht rein«, erklärt ein mit grauer Hose und hellblauem Hemd bekleideter älterer Wachmann. Der Bedienstete, der sich in einem Container mit der Aufschrift »Rezeption« verschanzt hat, gehört zur Firma B.O.S.S. Das private Sicherheitsunternehmen betreibt im Auftrag des Landes Brandenburg seit vier Jahren die Zentrale Erstaufnahmestelle für Asylbewerber (Zast) und das Abschiebegefängnis des Landes Brandenburg. Dass diese beiden Institutionen auf ein und demselben Gelände liegen, ist einzigartig in der Bundesrepublik. Während im Innern des Containers fleißig die Personalien notiert werden, fährt nebenan der Wagen eines örtlichen Unternehmens zur Schädlingsbekämpfung vor. Der Eingang ist nicht nur durch einen Schlagbaum, sondern auch durch Zäune und Kameras gesichert. »Sie brauchen diesen roten Passierschein, um zum Abschiebegewahrsam zu kommen«, erläutert der Sicherheitsmann, nachdem er sich telefonisch rückversichert hat, dass die Besuche im Abschiebegefängnis in Ordnung gehen. Nach einer knappen Wegbeschreibung lässt er passieren. »Es ist total wichtig, die Leute im Gefängnis zu besuchen «, sagt Robert Claus, der bei der Alliance of Struggle mitmacht. Die Alliance, ein Zusammenschluss von Flüchtlingsgruppen und antirassistischen Initiativen, besucht regelmäßig die Insassen der Abschiebehaftanstalt. »Die Idee zur Gründung der Alliance kam, nachdem wir voriges Jahr ein antirassistisches Pfingstcamp hier in Eisenhüttenstadt gemacht haben«, erzählt Claus auf dem Weg über das ehemalige Kasernengelände. »In den letzten Jahren gab es hier nur sehr wenige Menschen, die die Häftlinge kontinuierlich besucht haben«, berichtet er. Der Abschiebeknast, ein zweistöckiges Flachdachgebäude, befindet sich in der hinteren Ecke des Areals. Hinter den stabilen, mehrere Meter hohen Stahlzäunen, die mit Rollen von Nato-Draht bestückt sind, spielen gerade die männlichen Gefangenen mit freien Oberkörpern Fußball. Die Abschiebehäftlinge hier haben täglich eine Stunde Freigang, erzählt Lena Holzapfel*, die gekommen ist, weil sie Nina Alexandrowa* besuchen möchte. Wie Claus ist Holzapfel bei der Alliance of Struggle aktiv. Bevor sie allerdings ihre Mitbringsel, Zigaretten, Zeitschriften und in der Hitze geschmolzene Schokolade, an Nina Alexandrowa überreichen kann, gilt es, einige Hürden zu nehmen: den zweiten Ausweischeck, die Passierscheinkontrolle und eine abschließende Leibesvisitation im so genannten Durchsuchungszimmer. Hier fällt besonders der große Karton mit den Plastikhandschuhen auf. Erst nach dieser Prozedur kann die Besucherin, immer in Begleitung einer Wärterin, zu Alexandrowa in den kahlen, schmucklosen Besucherraum gelangen. Die junge Russin, etwa Mitte 20, lächelt, als sie den Besuch erblikkt. »Seit vier Monaten bin ich hier«, erzählt sie. Dreimal Das Lager mit der Zelle 2008 aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour 50 hätte sich ihre Abschiebung nach Russland bereits verzögert. »Im Gegensatz zu anderen will ich unbedingt nach Hause, um meine Familie wieder zu sehen«, sagt sie. Da sie aber ihren Pass verloren hat, schieben die deutschen Behörden sie nicht ab, obwohl inzwischen die russische Miliz aktuelle Dokumente gefaxt hat, wie sie sagt. Von ihr vor Gericht eingereichte Beschwerden blieben genauso erfolglos wie Anrufe in der russischen Botschaft. Inzwischen hat sie jede Hoffnung aufgegeben. »Hier werde ich verrückt, ich kann nicht mehr«, sagt sie. Als besonders belastend empfindet sie, neben der Verweigerung der Ausreise, die Monotonie des Alltags. »Außer essen und schlafen mache ich nicht viel.« Die einzige Abwechslung ist der tägliche Flirt mit den getrennt einsitzenden männlichen Insassen, mit denen sie sich beim Freigang durch die vergitterten Fenster unterhalten kann. Direkte Kontakte zwischen den Geschlechtern sind jedoch untersagt. Dabei wünscht sich Alexandrowa nichts sehnlicher »als Bier und einen Mann«. Unterstützung erfährt sie immerhin von ihren Mitgefangenen. Als sie beispielsweise nach den ersten Wochen im Abschiebeknast unregelmäßige Blutungen bekam und ins Krankenhaus musste, waren ihr die anderen weiblichen Insassen eine große Hilfe. Bevor sie dort eingeliefert wurde, hatte die einzige Krankenschwester sie eine Woche lang mit täglich dreimal verabreichten Pillen zu heilen versucht. »Sie haben mich mit Tabletten gefüttert«, sagt sie. Welche Wirkstoffe das Medikament enthielt, sei ihr bis heute nicht bekannt. In Fällen psychischer Destabilität gebe es Psychopharmaka. »Die machen dich ruhig und ein wenig glücklich«, beschreibt Alexandrowa. Wer aggressiv wird oder sich wehrt, kommt in eine der beiden so genannten Beruhigungszellen. In den auch Zelle 2007 und Zelle 2008 genannten Räumen liegt nach Angaben mehrerer Zeugen jeweils eine Art Matratze auf den Boden, mehrere Fesseln dienen dazu, die Häftlinge dort zu fixieren. Die Räume werden mit Kameras überwacht. Auf eine kleine Anfrage der PDS-Landtagsfraktion vom März dieses Jahres gestanden die Landesregierung und das Innenministerium unter Minister Jörg Schönbohm (CDU) die Existenz solcher »Ruhigstellungsräume« ein. Als Gründe für die Unterbringung von Personen dort nannte die Landesregierung »Angriffe auf in der Abschiebehafteinrichtung tätige Personen oder andere Insassen, Sachbeschädigungen, Selbstverletzungshandlungen, Suizidversuche, vorsätzliche Verschmutzung der Zellen mit Unrat und Exkrementen«. Wer wie lange in den »Ruhigstellungsräumen« festgeschnallt wird, entscheidet nach Angaben der Landesregierung der Schichtleiter, einer der wenigen staatlichen Bediensteten im Abschiebegefängnis. Bei der Inbetriebnahme der Abschiebehaftanstalt im August 1999 wurden drei Mitarbeiter, die seitdem ihr Wissen in »innerdienstlichen Fortbildungsmaßnahmen « weitergegeben haben, in der Benutzung der Gurtsysteme ausgebildet. »Die maximale Zeit einer Fixierung - allerdings nur mit Fußfesseln - betrug in einem ganz außergewöhnlichen gelagerten Einzelfall im Jahre 2001 29 Stunden und 25 Minuten.« Diese Maßnahme sei nötig gewesen, weil »das Verhalten der untergebrachten Person von ungewöhnlich hoher Aggressivität geprägt war und bei Aufhebung der Fesselung Selbstverletzungen vorgenommen wurden (Schlagen des Kopfes gegen die Wand.)«, schrieb das Innenministerium in der Antwort auf die kleine Anfrage. Bereits im Jahr 2000 war das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) auf einer seiner Inspektionsreisen in Eisenhüttenstadt auf die Zelle mit der Nummer 2008 gestoßen. In ihrem Bericht schrieben die unabhängigen Mitglieder des CPT damals: »Die Bedingungen in einer der beiden Beruhigungszellen in Eisenhüttenstadt (Zelle 2008) sind total unakzeptabel. Die Zelle ist mit vier Metallringen, die im Boden verankert waren, ausgestattet, um eine Person an Händen und Füßen zu fesseln. Hand- und Fußschellen sind im Raum verfügbar.« Das Komitee forderte seinerzeit die sofortige Entfernung der in den Boden eingelassenen Metallringe. Während das Brandenburger Innenministerium damit die größten Mängel in der Abschiebehaftanstalt behoben sieht, beanstanden Organisationen wie der Flüchtlingsrat Brandenburg weiterhin »die unhaltbaren Zustände« in Eisenhüttenstadt, da sich auch vier Jahre nach dem Besuch des CPT »nicht viel geändert hat«. Denn nicht nur die Ausstattung der Zellen wurde von den Inspekteuren des CPT kritisiert. Die 13köpfige Delegation aus Ärzten, Juristen, Gefängnis- und Menschenrechtsexperten des Europarates bemängelte zudem die Qualifikationen des auf dem Gelände der ZABH eingesetzten Personals, zum Beispiel die fehlenden Fremdsprachenkenntnisse. »Ich habe noch nie einen Deutschen getroffen, der Englisch oder Französisch spricht«, erzählt Jeanne Ndumbe*, die erst seit einigen Wochen in Deutschland ist. Gemeinsam mit vielen anderen ist sie in aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour 51 der 650 Plätze bietenden Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen (Zast) des Landes Brandenburg untergebracht. Seit der deutschen Wiedervereinigung werden dort Asylsuchende registriert und vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu ihren Asylverfahren angehört. Danach werden sie auf die verschiedenen Heime im Land Brandenburg verteilt. Auf dem ehemaligen Exerzierplatz, der zwischen den mehrstöckigen Wohnblöcken liegt, haben es sich einige Flüchtlinge auf Holzbänken in der Abendsonne gemütlich gemacht. In der Runde geht es immer wieder um die Probleme der Verständigung mit den Behörden. Eine junge Frau aus Kamerun, die mit Ndumbe befreundet ist, hat Angst um ihren eine Woche alten Säugling, weil sie glaubt, dass das Kind abgeschoben werden soll. »Duldung bedeutet doch Abschiebung, oder nicht?«, fragt sie in die Runde, während sie das winzige Mädchen durch die Luft wirbelt, damit es aufhört zu schreien. Von Deutschland hält sie nicht viel. »Im Krankenhaus haben sie mir nach der Geburt eine kleine Decke für den Säugling gegeben«, sagt sie. Danach sei sie sofort in die Zast zurückgeschickt worden. Nebenan sitzende Pakistanis bieten an, ihre Unterkünfte zu zeigen. Zu acht sind sie in einem spartanisch möblierten Raum untergekommen. Die Matratzen und die Dekken zeigen deutliche Verschleißspuren. Aus einem alten Kassettenrecorder dröhnt Musik. »Das Essen aus der Kantine ist zwar nicht schlecht«, erzählt einer, »trotzdem bevorzugen wir selbst gekochte Sachen.« »Zehn Euro Taschengeld pro Woche bekommen wir für Lebensmittel «, sagt ein anderer. Behelfsmäßige Küchen sind vorhanden. Die Insassen im Abschiebeknast kriegen noch weniger Geld. Von vier Euro, 75 Cent sprach Nina Alexandrowa, die junge Russin, bevor die einstündige Besuchszeit vorbei war. Und dass von dem Betrag auch Dinge wie Haarshampoo oder Cremes gekauft werden müssten. Während Alexandrowa das, was sie braucht, nur im knasteigenen Shop erwerben kann, dürfen die Asylsuchenden aus der Zast im nur drei Minuten entfernten Marktkaufcenter, einer der typischen überdimensionierten Malls, einkaufen gehen. Aber das ist keine ungefährliche Sache. Zwar ist es nicht mehr wie im Jahr 1992, als vor der mit 2000 Menschen völlig überfüllten Zast jedes Wochenende ein Mob von Neonazis randalierte, aber rechtsextreme Übergriffe auf Flüchtlinge gibt es immer noch. So bedrohten im Februar 2001 zwei rechte Jugendliche einen 30jährigen Türken in dem Einkaufszentrum, nachdem sie zuvor einen Vietnamesen in den Küchenbereich des nahe gelegenen McDonald?s gejagt hatten. Den dabei verwendeten Baseballschläger hatten sich die Jugendlichen in der Sportabteilung des Shoppingcenters besorgt. Das ist heute nicht mehr möglich. »Baseballschläger haben wir nicht mehr im Sortiment«, sagt ein grinsender Mitarbeiter von Marktkauf, »weil damit zu viel Unfug getrieben wird.« »Unfug« heißt für die NachbarInnen des Geländes der ZABH nicht rechte Gewalt, sondern vielmehr die Verschmutzung des Weges vom Gelände zu Marktkauf, die den AsylbewerberInnen zur Last gelegt wurde, wie die Integrationsbeauftragte der Stadt, Katrin Heyer, weiß. Erst seit AsylbewerberInnen in Arbeitstrupps für einen Euro pro Stunde den Weg reinigen, sei der »Gewöhnungseffekt « bei den BürgerInnen eingetreten, sagt die seit 1991 in dieser Funktion tätige Heyer. Dass es so wenige Kontakte zwischen den EisenhüttenstädterInnen und den AsylbewerberInnen gibt, liege ihrer Ansicht nach vor allem daran, dass die Flüchtlinge immer nur für wenige Wochen in der Stadt sind. »Aufgrund des kurzen Aufenthalts können die Bürger keine regelmäßigen und freundschaftlichen Beziehungen pflegen.« Allerdings muss sie eingestehen, dass solche Kontakte auch nicht angestrebt werden. Von den BewohnerInnen des hinter dem Abschiebeknast gelegenen Wohn- und Schrebergartengebietes sei niemand der Einladung zum Sommerfest im Juli in die ZABH gefolgt, räumt Heyer ein. Das Fest wurde unter anderem von der Action Courage getragen, in der neben Heyer und weiteren Stadtangestellten zivilgesellschaftliche Gruppen, Kirchen und Parteien, darunter sogar die CDU, vertreten sind. Das seit dem Sommer 2000 existierende Bündnis, das finanziell maßgeblich vom größten Arbeitgeber der Stadt, der EKO-Stahl GmbH, getragen wird, beschäftigte sich jedoch mehr mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus und der Organisation von Gegenkundgebungen bei Naziaufmärschen als mit den Problemen auf dem Gelände der ZABH, bemängelt Paul Rothe, der die alternativen Jugendgruppen bei Courage vertritt. »Der gesellschaftliche Rassismus und die Zustände in der ZABH sind in dem Bündnis kein Thema«, sagt Rothe. Die Leute hätten Angst, gegen Mauern zu laufen, meint er. Es sei nicht mal möglich gewesen, eine Informationstafel auf dem Gelände der ZABH anzubringen, auf der in mehreren Sprachen die ersten Schritte beim Asylverfahren erläutert werden sollten. »Die Tafel wird seit Jahren beim Innenministerium totgeprüft«, sagt er, genau wie das Vorhaben der Alliance of Struggle, eine unabhängige Rechtsberatung für Flüchtlinge anzubieten. Die einzigen Organisationen, die außerhalb des Lagerareals Räume zur Verfügung stellen und Beratungen anbieten, sind derzeit die Caritas und die Diakonie im evangelischen Gemeindezentrum, wo zudem einmal monatlich der internationale Treffpunkt Café Arche stattfindet. Eine antirassistische Infrastruktur und linke Jugendclubs sucht man in Eisenhüttenstadt vergeblich. Der letzte linke Treffpunkt, das Cafe Olé, ist derzeit wegen »Umbauarbeiten« vom Jugendamt geschlossen. Etwas Leben in die Trostlosigkeit wollen Anfang September die AktivistInnen der Anti-Lager-Tour bringen. »An diesem Ort finden sich verschiedene Komplexe desselben Systems: Grenze, Abschiebeknast und Zentrale Erstaufnahmestelle «, begründet eine Organisatorin der Tour die Wahl Eisenhüttenstadts als Campgelände und Aktionsgebiet. Namen von der Redaktion geändert. aktuelles zu den Stationen der Anti-Lager-Action-Tour Anti-Lager-Action-Tour 2004 20.-24. August Camp in BRAMSCHE (Niedersachsen) 22. August Demo in NEUSS (NRW) (spez. FrauenLesbenTrans-Mobilisierung) 25.-26. August HANNOVER 26. August HALBERSTADT (Sachsen-Anhalt) 27.-31. August Camp in PARCHIM-TRAMM/ZAPEL (Meck.-Pomm.) inkl. Aktionstag in SCHWERIN 01. September BERLIN 02.-05. September Camp in EISENHÜTTENSTADT (Brandenburg)