Flüchtlingslager an den neuen Außengrenzen. Wie Europa expandiert
Helmut Dietrich (2004) als pdf lesen
Im Mai 2004 wird Zwischeneuropa, die jahrhundertealte
Peripherie, in die EU eingemeindet. Im Osten und
Südosten der Beitrittsländer rüsten die Grenzpolizeien
auf. Neue Lager säumen den Grenzstreifen der
erweiterten EU.
1. Internierungen in Ungarn und Polen
Östliches Ungarn, an der zukünftigen EU-Außengrenze:
Am 23. September 2001 – zwei Wochen vor dem
US-amerikanischen Angriff auf Afghanistan – interniert
das ungarische Innenministerium alle afghanischen
AsylantragstellerInnen, die sich in Ungarn befinden,
in einem Lager der Stadt Debrecen, von dem es nur
wenige Kilometer bis nach Rumänien sind. Nachdem dort
812 Afghanis eingetroffen sind, riegelt der ungarische
Grenzschutz das Lager ab und unterwirft es einer
zeitlich unbegrenzten Ausgangssperre. Aus einem Aufruf
der Internierten: ”Wir haben [in Ungarn] auf Schutz
gehofft, aber wurden ins Gefängnis geworfen. Wir sind
aus den Gefängnissen [der Taliban] geflohen, und wir
fordern Freiheit!” Nach zwei Wochen Internierungshaft
kommt die nächste Regierungsorder: Alle AfghanInnen
sollen raus aus Debrecen, nun will man sie im
Landesinneren auf einer ehemaligen Militärbasis bei
Kalocsa unterbringen. Doch bei der dortigen
Dorfbevölkerung regt sich Widerstand. In unmittelbarer
Nähe befindet sich das einzige AKW in Ungarn, und da
man von der Gefährlichkeit der Afghanis wisse,
befürchte man eine Massenvernichtungsgefahr. Da sich
der Protest sprunghaft ausweitet, nimmt die Regierung
von der geplanten Verlegung der Afghanis schließlich
Abstand. (HHC 2001; Fekete 2001)
Östliches Polen, Region Podlachien, gelegen an der
baldigen EU-Außengrenze zu Weissrussland: Die meisten
Flüchtlinge, die in Polen einen Antrag auf Asyl
stellen und Unterkunft brauchen, werden nach ihrer
Erstaufnahme bei Warschau in podlachische Lager
verbracht. Fast alle polnischen Flüchtlingslager
befinden sich hier, in der unmittelbaren Nachbarschaft
zu den furchtbaren Orten wie Jedwabne, an denen im
Sommer 1941 die einfallenden Deutschen und ihre
Kollaborateure die jüdische Bevölkerung umbrachten.
Podlachien ist dünn besiedelt, weite Landstriche
wurden in den letzten Jahrzehnten als
Truppenübungsgelände genutzt. In den Jahren 2002/03
stellte man fest, dass die militärische
Hinterlassenschaft noch lange fortdauern wird: Der
Boden ist teils vermint, teils befinden sich
Munitionsreste in der Erde, teils ist er chemisch
verschmutzt. – Auf der dortigen Militärbasis Czerwony
Bor sollen ab Ende Februar 2003 300 Flüchtlinge, fast
alle TschetschenInnen, interniert werden, wie das Amt
für Repatriierung und Ausländer bekanntgibt. Doch
kurze Zeit später kommt es zum Eklat: Im April 2003
fliehen zwischen 250 und 600 tschetschenische
Flüchtlinge aus Polen, sie überschreiten illegal die
Grenzen zur Tschechischen Republik, und viele von
ihnen suchen im Nachbarland um Asyl nach. Zwar haben
TschetschenInnen auch dort fast keine Chance auf
Asylanerkennung, aber das Land hat bekanntermaßen
keine EU-Außengrenze, es droht keine Sofortabschiebung
in die GUS und keine Internierung. Die Frage, wie mit
dieser Flucht ins Innere der erweiterten Europäischen
Union umzugehen ist, bestimmt noch im April 2003 die
Agenda von polnischen und tschechischen
Ministertreffen. (PAP 21.03.2003; RFE/RL 2003; Knox
2003)
Haben die Internierungen etwas mit der Asyl- und
Lagerpolitik der erweiterten EU zu tun? Sind sie
Ausnahmeerscheinungen oder Vorboten? Stehen sie im
Zusammenhang mit dem aktuellen Vorhaben, Asylansprüche
schon vor der Einreise in die EU zu klären und
AntragstellerInnen wie auch Sans-Papiers in Lagern an
der EU-Außengrenze abzufangen? Auf jeden Fall lässt
sich sagen, dass es sich bei der skizzierten
Kollektivhaft von Afghanis und TschetschenInnen nicht
um zufällige Maßnahmen ungelenker nationaler
Bürokratien gehandelt hat:
* Polen und Ungarn verfügen – im Vergleich zu allen
anderen Beitrittsländern – über die erfahrenste
Flüchtlingspolitik seit 1990/91. Beide Länder sind
hier am umfassendsten an die EU-Politik angeschlossen.
* Für die Jahre 2001-2006 hat die EU die Asyl- und
Lagerpolitik in den Beitrittsländern weitgehend
kommissarisch übernommen. Jeder wichtigen
Behördenstelle wurden Berater aus den EU-Staaten
vorgesetzt. Allein nach Ungarn wurden 2001 zusätzliche
150 Adviser und Verbindungsbeamte für den Bereich
Asyl-Außengrenze-Abschiebung entsandt. Die Errichtung
von Lagern, die Aufrüstung der neuen Außengrenze und
die grenzpolizeilichen Truppenverlegungen haben in den
Beitrittsländern ab 2001 eine großzügige
EU-Finanzierung gefunden. Für die meisten Projekte
zeichnet das PHARE-Programm verantwortlich.
(EU-Kommission 2001 a; Dietrich 2002)
* Den Internierungen in Ungarn und Polen gingen
Kampagnen gegen Massenfluchten aus Afghanistan und
Tschetschenien voraus, sie gelten als besonders
unerwünscht. Das hat folgenden Hintergrund: In der
Statistik der AsylantragstellerInnen machen
Flüchtlinge aus Afghanistan/Irak/ehem. Jugoslawien und
– seit 2003 – aus Tschetschenien die größten Gruppen
aus, und zwar sowohl in den Beitrittsländern wie in
der Gesamttabelle der Industriestaaten. Diese Angaben
besagen in absoluten Zahlen nicht sonderlich viel. In
den Beitrittsländern mögen es jeweils nur einige
tausend Menschen sein, die zu diesen "markierten"
Gruppen gehören, und die meisten von ihnen wollen nach
Westeuropa weiterziehen. Man sollte diese Statistik
kritisch lesen: Sie erfasst nicht das Ausmaß aller
erzwungenen Emigrationen und nicht unbedingt die
markantesten Emigrations-Regionen dieser Welt.
Vielmehr beziffert sie mehrheitlich die geduldeten und
de-facto-Flüchtlinge, die keinen Aufenthaltstitel
erlangen können, aber nicht abgeschoben werden dürfen;
die Flüchtlinge mit anerkanntem Asylstatus stellen in
dieser Statistik nur eine Minderheit dar. Anscheinend
ist allein die Existenz dieser nichtabschiebbaren
Unerwünschten eine Provokation für das neue
Staatenregime, das sich darauf gründet, Außengrenzen
rund um die Industriestaaten zu ziehen und die
herkommenden Menschen in nützliche ImmigrantInnen und
Abschiebbare aufzuteilen. Diese Flüchtlingsbewegungen
demonstrieren, dass die personenbezogene Trennung der
Welt – hier die Industriestaaten, dort die
Armutskontinente, und dazwischen nur kontrollierte
Übergänge – selbst mit größtem Aufwand nicht
durchzusetzen ist.
Zusammenfassend heißt dies: erfahrene ungarische und
polnische Innenpolitiker haben aufgrund angeblich
drohender Massenfluchten bestimmte Flüchtlingsgruppen
an der neuen EU-Außengrenze internieren lassen, und
dies konnte nicht ohne Mitwissen der EU-Instanzen
passieren. Arretiert wurden Flüchtlinge, in deren
Herkunftsgebieten die mächtigsten Staaten dieser Welt
Krieg führen.
2. Was sind Grenzlager?
Warum sollten wir die künftige Lagerpolitik an den
EU-Außengrenzen so genau ins Blickfeld nehmen? Reicht
es nicht, alles, was da passiert, in das bisherige
Lageruniversum der EU einzuordnen? Ist die Bezeichnung
Lager nicht genügend dehnbar, wenn wir uns die
Spannbreite der Definition – von Wohnheimen in
Großstädten bis hin zu geschlossenen Anstalten in
thüringischen Wäldern – vor Augen halten?
Es gibt Gründe, die für eine genaue Bestimmung
sprechen:
* In diese Sammellager in Ungarn und Polen wurden
Asylsuchende aus dem ganzen Land gebracht. Da keimt
die Vision, man könnte alle Asylsuchenden an die
Grenzen zurückbringen. Antragstellende unterlägen
fürderhin nicht nur einer Wohnortzuweisung oder
Residenzpflicht – wie in Deutschland – , sondern einem
landesweiten Platzverweis. Die Illegalisierung von
Menschen würde noch absurdere und rigorosere Züge
annehmen.
* Personen, die in diese Lager verbracht werden,
können ihren prekären Status als Asylflüchtlinge schon
verlieren, wenn sie diese Orte zum Einkaufen oder zu
Anwaltsbesuchen verlassen. Denn draußen wartet die
Abschiebe-Exekutive: Grenzpolizeien haben in
Grenzregionen Sondervollmachten, und wenn sie dort
Flüchtlinge verhaften, schieben sie sie innerhalb von
48 Stunden ab. In dieser kurzen Frist braucht kein
Haftrichter eingeschaltet zu werden. Das sind die
berüchtigten Rückschiebungen, sie sind in der EU und
in den Beitrittsländern gleichlautend definiert. Das
System der Rückschiebungen setzt voraus, dass das
Nachbarland als "Sicherer Drittstaat” gilt. Derzeit
beratschlagt die erweiterte EU darüber, ob sie ihre
neue Nachbarschaft als einen Ring von "Sicheren
Drittstaaten” definieren kann.
* Diese Internierungslager liegen von der kritischen
Öffentlichkeit Westeuropas geografisch weit entfernt.
* Die Arreste von Debrecen und Czerwony Bor passierten
ohne gesetzliche Grundlage, sie waren gesetzwidrige
Maßnahmen.
* Man weiss nicht so genau, wie militarisiert diese
Gegenden noch sind oder wieder werden.
Grenzlager zu errichten bedeutet, dass unerwünschte
Flüchtlinge und MigrantInnen einerseits an der
Einreise in die EU gehindert werden sollen, und dass
ihnen andererseits ein höchst unsicheres Schicksal
droht, sollten sie per Polizeiverfahren in die
Nachbarstaaten abgeschoben werden – Weissrussland und
Rumänien verfügen wie alle anderen angrenzenden Länder
bekanntermaßen über keinen anerkannten
Flüchtlingsschutz. Die Rückschiebungen aus den
EU-Beitrittsländern nach Weissrussland oder Rumänien
laufen fast gänzlich im Verborgenen. Dies gilt erst
recht für die weissrussische oder rumänische
Abschiebemaschinerie.
Wenn die EU einen Lagergürtel an eben diesen Grenzen
aufbaut, so bleibt derzeit offen, wie denn die
Rückschiebungen aus der erweiterten EU in die neuen
Nachbarländer einen Schein von Legalität erhalten
sollen. Die deutsche Bundesregierung setzt sich
verhement für eine neue "Sichere
Drittstaaten”-Regelung ein, gegen diese Farce sind
manche EU-Länder und auch der UNHCR.
Zusammengefasst droht die Extralegalität und
Extraterritorialität, die alle Lager tendenziell
kennzeichnet, mit den Grenzlagern eine neue Qualität
zu erlangen.
3. ZABH Eisenhüttenstadt – Grenzlager in Deutschland
An der alten EU-Außengrenze gibt es keine
Flüchtlingslager, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen
– eine davon ist die ZABH, die Erstaufnahmeeinrichtung
des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Das Lager
nahm drei Monate nach der "deutschen
Wiedervereinigung" seinen Betrieb auf. Der
Bundesgrenzschutz (BGS) kreiste die ZABH ein:
Flüchtlinge riskierten, wenn sie in die ZABH hinein
oder von dort heraus wollten, ihre Verhaftung und
sofortige Abschiebung nach Polen. Denn das Grenzlager
liegt in dem 30 Kilometer breiten Grenzstreifen, in
dem der BGS festgesetzte Flüchtlinge sofort in das
Nachbarland "rückschiebt”. Schon wenige Monate nach
Inbetriebnahme war das Lager mit Nato-Draht umzäunt.
Im August und September 1992 rotteten sich pöbelnde
Jugendliche an dem Lager zusammen und belagerten
wochenlang die Flüchtlinge. Eisenhüttenstadt wurde für
Flüchtlinge auch aus diesem Grund zu einer faktisch
verbotenen Zone.
Ab April 1993 ist die ZABH in das deutsche Lagersystem
eingebunden: Neuankömmlinge werden seitdem nach dem
bundesweiten Computerverteilungsschlüssel
(Erst-Aufnahme-System - EASY) dort nur noch
registriert und dann auf andere Lager in der
Bundesrepublik verteilt. Umgekehrt nimmt das ZABH
Flüchtlinge auf, die nach EASY aus anderen
Bundesländern dorthin geschickt werden. Damit ist die
Rückschiebe-Bedrohung etwas gebannt, da den
ausgehenden Flüchtlingen bei einer Polizeikontrolle
nicht mehr der kurze Fluchtweg aus Polen unterstellt
werden kann. An die Stelle des Drucks von Außen wurden
nun im Lager verschiedene Behörden angesiedelt und
Abschiebetechniken in die Lagerverwaltung integriert:
Der BGS hat dort ein Büro erhalten, in dem er
Flüchtlinge registriert und erkennungsdienstlich
behandelt. Neben den Erstaufnahmegebäuden ist auf
demselben Gelände der Abschiebeknast Brandenburgs
entstanden. Außergewöhnliche Schikanen sind in der
ZABH bis heute an der Tagesordnung, und vor einem Jahr
gelangten Berichte über systematische Misshandlungen
und über Vorrichtungen zum Anketten von Gefangenen an
die Öffentlichkeit. (Europarat 2003)
4. Kartographie der Lager an der neuen EU-Außengrenze
In den meisten EU-Beitrittsländern stehen
Novellierungen der Asyl- und Ausländergesetze an.
Diskutiert wird unter anderem, wie der Grenzschutz in
das Lagersystem eingebunden werden soll: Müssen
Flüchtlinge schon an der Grenze ihren Asylantrag
stellen, und werden sie dann grenzpolizeilich in die
zuständige Einrichtung geleitet? Dabei macht man dann
den Bock zum Gärtner, denn es handelt sich um
dieselben Grenzpolizeien, die für die Ab- und
Rückschiebungen zuständig sind. Eine solche
legislative Richtung, die die Grenzpolizeien zur
Exekutivkraft beim Zugang zum Asylverfahren machen
würde, kalkuliert mit den Grenzlagern..
Wenn man über das Internet die aktuelle Kartographie
des UNHCR (www.unhcr.ch) und die Finanzprojekte der EU
zu Rate zieht, kann man feststellen, dass immer mehr
Lager für Asylflüchtlinge an den neuen EU-Außengrenzen
errichtet werden.
Slowenien: Die Lagerpolitik des Landes zielt laut
PHARE-Programm auf den ”Balkan migration corridor” und
konzentriert sich auf die Grenze zu Kroatien.
(EU-Kommission 2001 d) Dort werden inzwischen mehr
Menschen festgenommen (1-9/2000: 15.339 Ausländer) als
an der deutschen Grenze zu Polen und der Tschechischen
Republik. Bislang verfügt das Land über drei Lager für
Asylflüchtlinge und Abschiebehäftlinge gleichermaßen:
am wichtigsten ist bislang das fremdenpolizeiliche
Zentrum in LJUBLJANA, es hat seine Außenposten – an
der neuen EU-Außengrenze – in dem Dorf PROSENJAKOVCI
bei Murska Sobota sowie auf einem ehemaligen
Militärgelände in dem Dorf Veliki Otok bei POSTOJNA.
Als besonders menschenunwürdig gilt, auch nach
offizieller Diktion, die Behandlung in LJUBLJANA, wo
unter völlig beengten Bedingungen manchmal 500
Personen untergebracht sind. (siehe u.a. UN 2001)
Angesichts dieser kritischen Situation beschreibt die
PHARE-Planung die Lager an der künftigen
EU-Außengrenze als Maßnahme, mit der internationale
Menschenrechtsstandards erreicht werden sollen.
Vorgesehen sind dafür 5,75 Millionen Euro in den
Jahren 2003/04, davon 2,55 Millionen Euro aus dem
Phare-Fonds. Zusätzliche Förderungen für die
Grenzaufrüstung und den Lagerausbau kommen aus
Deutschland und Österreich. (siehe auch: EU-Rat 1997)
Fast alle neuen oder ausgebauten Lager des Landes
liegen an der Süd- und Südostgrenze zu Kroatien, der
Reihe nach sind es KOZINA, POSTOJNA, ILIRSKA BISTRICA,
CRNOMELJ, NOVO MESTO, CELJE und PROSENJAKOVSCI.
Ungarn: An seiner Grenze zu Kroatien liegen die beiden
Lager NAGYKANIZSA und VESE. An der folgenden Grenze zu
Serbien und dann im weiteren Verlauf zu Rumänien
liegen KISKUNHALAS, SZEGED, BÉKÉSZSABA, DEBRECEN,
NYÍRBATOR und NYIREGYHÁZA. Im Sommer 2003 hat die EU
Aufträge für die Errichtung beziehungsweise
Renovierung dieser Lager ausgeschrieben, mit einer
Gesamtsumme von 3,89 Millionen Euro. Die Bauarbeiten
sollen nach sechs bis zwölf Monaten beendet sein.
(EU-Kommission 2001 b)
An der kurzen Außengrenze der Slowakischen Republik
findet man das Lager SECOVCE.
Polens Lager liegen fast ausschließlich nahe der
Grenze zu Weissrussland beziehungsweise in dieser
östlichen Grenzregion; von Süd nach Nord zählt man
LUBLIN, LUKOW, CZERWONY BOR, LOMZA, BIALYSTOK und
SUPRASL.
Litauens Lager PABRADE liegt kurz vor der Grenze zu
Weissrussland. Estlands beide Lager ILUKA und AA
befindet sich direkt vor der russischen Grenze.
Diese 25 Standorte bilden das Gros des Lagerkosmos der
EU-Beitrittsländer. Sie werden mit EU-mitteln in
diesen Monaten ausgebaut. Dort werden jetzt
Flüchtlinge untergebracht, die sich im Asylverfahren
befinden. Das ist die eindeutige Vorgabe, die aus den
offiziellen Texten hervorgeht. Doch wer sich etwas
auskennt, weiss, dass getrennte Erstaufnahmelager von
Asylflüchtlingen und Abschiebeknäste idealtypische
Konstruktionen sind, die sich in der Realität der
europäischen Peripherie vermischen. Und dass
Asylflüchtlinge, die in Grenzlagern untergebracht
werden, am besten nicht nach draußen gehen, wissen wir
bereits.
Manche dieser aufgezählten Verwahrzentren blicken auf
eine berüchtigte Geschichte der letzten Dekade zurück,
wie beispielsweise PABRADE in Litauen. Die Verletzung
von Flüchtlings- und Menschenrechten dort ist gut
dokumentiert und wurde international angeprangert. Es
wäre ein Leichtes gewesen, diese alten Lager im
EU-Beitrittsprozess ins Landesinnere zu verlegen und
sie dadurch der Gewalt der Grenzpolizei und der
lokalen Kommandanten zu entziehen. Das ist nicht
passiert. Im Gegenteil, sie werden nun mit
PHARE-Geldern befestigt und revoniert.
Wenn all diese Lager mit schätzungsweise 50 bis 500
Personen belegt werden, kommt man auf ein paar Tausend
Lagerplätze zu Beginn des EU-Beitritts. Man sollte,
solange keine neue Drittstaatenregelung da ist, die
Bedeutung dieser Lager – im Vergleich mit den
westeuropäischen Ausmaßen – nicht überschätzen.
Derzeit sind sie Teil eines Abschreckungssystems
innerhalb der Beitrittsländer. Internierung einzelner
Flüchtlingsgruppen, Angst vor der Abschiebung über die
nahe Grenze, nicht dokumentierbare Rückschiebungen –
so sieht die Momentaufnahme des Asylsystems an der
neuen EU-Außengrenze aus.
Die Lager an der Außengrenze stellen darüber hinaus
eine gefährliche Zukunft für alle Asylflüchtlinge,
vielleicht auch für alle geduldeten, nicht
abschiebbaren Menschen in Westeuropa dar. Denn morgen
werden diese Lager als geschaffene Fakten nutzbar
sein: Wenn Zwangsverlegungen dorthin drohen,
vielleicht sogar aus anderen Mitgliedsstaaten der EU,
und wenn aus diesen Lagern über die Außengrenze hinweg
regulär abgeschoben werden wird, dann ist eine neue
Dimension der Grenzlager und der Illegalisierung in
der EU erreicht. Zu einem künftigen Zeitpunkt, wenn
Industriestaaten den Krieg in ein weiteres
Herkunftsland von Flüchtlingsbewegungen tragen, wird
es auch die nächste Propaganda über bevorstehende
Massenfluchten geben. Dann drohen Internierungen und
ein schneller Umbau des Asylwesens in den
Beitrittsländern und vielleicht der gesamten EU. Für
das, was in der EU Harmonisierung der Asyl- und
Migrationspolitik heißt, könnte die Existenz dieser
Lager eine katalysatorische Funktion erlangen. Die
kerneuropäischen Regierungen werden danach fiebern,
sie bei angeblichen Massenfluchten mit zu nutzen.
5. Britisches Strategiepapier
"Eine neue Vision für Flüchtlinge": unter diesem Titel
eröffnete die britische Regierung zu Beginn des
jüngsten Irakkriegs die Diskussion über eine neue
Lagerpolitik der EU. Das Regierungspapier sieht neben
Auffangzonen rund um Kriegsgebiete so genannte Transit
Processing Centres (TPC) vor den Toren der EU vor. In
den TCPs sollen AsylantragstellerInnen festgehalten
und gesiebt werden, und zwar von einer künftigen
EU-Asylbehörde sowie von dem UNHCR und der IOM. Nach
und nach könnten alle Asylverfahren aus der EU in die
TCPs verlagert werden. Mit anderen Worten: Neue
Flüchtlinge stranden nach dieser Vision entweder in
heimatnahen Lagern oder werden aus ganz Europa in die
Lager der EU-Peripherie zurückgebracht. (UK 2003)
Die Idee benennt wesentliche Desiderate der
EU-Festungspolitik und verspricht Abhilfe: Es heißt,
die EU-Integration in Sachen Asyl und Migration sei
seit einem Jahrzehnt kaum vorwärts gekommen, wenn man
von der Visapolitik – und ergänzen wir: den
länderübergreifenden Charterabschiebungen – absieht.
Stattdessen handelt man im EU-Rat für Justiz und
Inneres die nationalen Besitzstände aus, und im
Streitfall erkennt man die Differenzen in der
Flüchtlingspolitik zwischen Mitgliedstaaten einfach
an. – Wenn die EU dagegen einen Lagerkosmos an ihrer
Peripherie aufbaue, so verspricht das britische
Regierungspapier, dann könnte sie in der
Flüchtlingspolitik den erwünschten Grad an
Vereinheitlichung und Durchsetzungskraft erlangen.
Dann tritt an die Stelle der Aushandlung zwischen
EU-Mitgliedstaaten ein anderes Prinzip:
EU-Verwaltungskommissare werden an die EU-Außengrenze
entsandt, die de facto keiner parlamentarischen
Kontrolle unterliegen. Die nötige Legitimität sollen
sie durch die Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der IOM
erhalten, die von vornherein in die Lagerverwaltungen
und Asylverfahren einbezogen werden.
Doch der britische Vorschlag ereilte in der
westeuropäischen Gesellschaft ein ähnliches Schicksal
wie das Strategiepapier zu Asyl und Migration, das die
österreichische EU-Präsidentschaft 1998 vorgelegt hat
und denselben geopolitischen Herrschaftsgeruch
verbreitet. (EU-Rat 1998) Gegenüber beiden "Visionen”
konnte sich eine westeuropäische kritische
Öffentlichkeit artikulieren, die weit über die -
politisch enggefasste - flüchtlingspolitische Szene
hinausgeht und aus dem ohnmächtigen Schweigen
ausbricht, das angesichts des
militärisch-weltpolitischen Aufstiegs der EU
vorherrscht.
Der UNHCR versuchte, die Kritik aufzufangen und den
britischen Vorschlag ein wenig, ein ganz klein wenig
zu modifizieren. Auf einem informellen Treffen des
EU-Rats der Innenminister in Veria befürwortete der
UN-Flüchtlingshochkommissar Ruud Lubbers am 28. März
2003 zwar die Einrichtung ”geschlossener Zentren” für
die mehrheitlich ”ökonomischen Migranten”. An Ort und
Stelle sollten EU-Teams, in zweiter Instanz auch der
UNHCR, die Asylanträge entscheiden. Diese Lager
sollten aber nicht jenseits, sondern diesseits der
neuen EU-Außengrenze liegen, also innerhalb der
Festung Europa. (www.unhcr.ch)
Mehrheitlich verstand man auch das UNHCR-Vorhaben als
Angriff auf den Flüchtlingsschutz. Die EU dürfe das
universelle Flüchtlingsrecht nicht nach territorialen
Kriterien zerlegen. Schon wenige Wochen später zog man
auf Seiten des UNHCR eine vernichtende Bilanz: ”Der
Schaden aber war angerichtet. Experten,
Regierungsvertreter und Medien, von der allgemeinen
Öffentlichkeit ganz zu schweigen, schienen vollkommen
die Orientierung darüber verloren zu haben, wer
welchen Vorschlag gemacht hatte. [...] In diesem
politischen Desaster gab es kaum Gewinner.” (Wilkinson
2003, 18)
Innerhalb des UNHCR hält die Kontroverse, ob und wie
der Flüchtlingsschutz territorial untergliedert und in
die EU-Geopolitik eingepasst werden kann, aber
offensichtlich an. Prononciert legte Ruud Lubbers auf
einem EU-Ministertreffen in Dublin am 22. Januar 2004
laut Zeitungsbericht folgendermaßen nach: ”Einige der
künftigen EU-Staaten hätten derzeit nur 15 bis 20
Mitarbeiter, die über Asylanträge entscheiden [...].
Nach der EU-Erweiterung im Mai sei in diesen Staaten
mit einem Kollaps des Asylwesens zu rechnen. Das
UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR schlage daher den Aufbau
eines zentralen Abwicklungssystems für bestimmte
Kategorien von Asylbewerbern in EU-Zentren vor,
anstatt die Verfahren auf nationaler Ebene zu führen.
In zentralen Anlaufstellen könnte erfahrenes Personal
aus der ganzen Union die Neuankömmlinge überprüfen.”
(FR 23.01.2004)
Das heißt, der Vorschlag für Schnellverfahren in
Flüchtlingslagern, sogenannten "Zentren” an der
EU-Außengrenze, wird weiterhin propagiert. An dieser
Position des UNHCR gibt insbesondere folgendes zu
denken: ”Kollaps des Asylwesens” – was kann damit
gemeint sein? Allein in Lettland arbeiten in der
Abteilung Staatsbürgerschaft und
Migrationsangelegenheiten 800 Personen, (EU-Kommission
2001 c, 9) und in Mittelosteuropa werden auch nach dem
EU-Beitritt nur wenige Flüchtlinge Asylanträge
stellen. Die dortigen Asylstatistiken verzeichnen
einen enormen Schwund: Viele AsylantragstellerInnen
warten die Entscheidung nicht ab, sondern ziehen zu
Verwandten und Bekannten nach Westeuropa weiter. Diese
Tatsache empört Ausländerverwaltungen und engagierte
NGOs, man möchte nicht darauf angesprochen werden.
Gebetsmühlenartig heißt es stattdessen, dass sich die
Transitländer Mittelosteuropas in Aufnahmeländer
verwandelt hätten. Daher lässt sich ein sprunghafter
Anstieg von Asylanträgen, wie vom UNHCR
prognostiziert, nur in zweierlei Richtung
herbeidenken: Entweder kommt es zu den beschworenen
Massenfluchten, oder: AsylantragstellerInnen aus
Westeuropa werden in großem Maßstab in die
Beitrittsländer gebracht. Der EU-Beitritt selbst
ermöglicht das freilich nicht. Warum das Asylwesen der
Beitrittsländer kollabieren könnte, bleibt insoweit
also ominös – außer man nimmt an, dass die
Verwaltungen in der EU neue Wege beschreiten werden,
man erinnere sich an die Einweisungen von Geduldeten
in deutsche "Ausreisezentren" jenseits jeglicher
Gesetzesgrundlage.
6. Schluss
Führen wir die beschriebenen Internierungen, den
Lagerausbau in den Beitrittsländern und die
Strategiediskussion synoptisch zusammen, so fällt die
Zeitgleichheit auf, insbesondere die Orientierung an
akutem Kriegsgeschehen. Ein Gespenst wird beschworen:
die Massenflucht aus Kriegsgebieten. Die Unterschiede
sind ebenso deutlich: Während der britische Vorschlag
von der kerneuropäischen Warte aus weltpolitisch
argumentiert, arbeiten die Asylsysteme der
Beitrittsländer an ihrem Aufstieg zu politischen
Verwaltungen, die sich daran messen lassen wollen,
dass sie die Flüchtlingsbewegungen effektiver unter
Kontrolle bekommen. Dass dabei Mittelosteuropa von den
kommissarischen EU-Instanzen strukturell abhängig
wird, mag niemand so recht analysieren. Ein
einheitliches flüchtlingsfeindliches Verwaltungsdenken
entsteht in Europa, das durchaus Kernstrukturen und
periphere Orte hat, aber auf Befehlsstränge mit großer
hierarchischer Tiefe verzichten kann. Die Lager an der
Außengrenze könnten zu einem gemeinsamen
Zukunftsprojekt der EU-Innen- und Justizminister nach
der EU-Erweiterung werden.
Für uns ist wichtig wahrzunehmen, dass mit den
”imperialen” Zügen des britischen Papiers das ganze
EU-Vorhaben der Asyldemontage und Migrationsabwehr in
die Kritik gekommen ist. Ähnliches kann man dagegen
für die beschriebenen Internierungen und den
faktischen Lagerausbau leider nicht sagen. Man nimmt
sie bislang allenfalls lokal wahr. Es ist an uns, die
erfrischende Kritik an den flüchtlingsfeindlichen
Visionen mit der Kritik der realen Entwicklung zu
verbinden:
* Nehmen wir Kontakt zu internierungsbedrohten
Flüchtlingen und MigrantInnen auf.
* Gehen wir der Frage nach, was die Lagerpolitik an
der Außengrenze mit Krieg und Globalisierung zu tun
hat.
* Vernetzen wir uns mit Gruppen, die die neuen Lager
aufsuchen und herausfinden werden: Handelt es sich um
geschlossene Einrichtungen – wo sind dann ihre Löcher?
Wie sieht die gesellschaftliche Lage der dortigen
Flüchtlinge und MigrantInnen aus? Was lässt sich tun,
damit die neuen Lager leer bleiben? Wie kann man
Weiterflucht und Bewegungsfreiheit in den
EU-Beitrittsländern fördern?
Literatur<
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(http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/programmes/national/latvia/2001/
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(http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/programmes/national/slovenia/2001/si0103-01-home-affairs.pdf)
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(http://www.rferl.org/newsline/2003/04/3-CEE/cee-240403.asp)
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http://index.homeoffice.gov.uk/n_story.asp?item_id=424
(Reference: Stat010/2003 - Date: 27 Mar 2003)
UN 2001: Committee Against Torture: Slovenia.
08.10.2001 (CAT/C/43/Add.4; 22 July 2002)
Wilkinson, Ray 2003: Alte Probleme in einer
veränderten Welt haben den Flüchtlingsschutz erneut
auf den Prüfstand gestellt. In: Flüchtlinge 3 (2003),
S. 4-20
Aus: Fluechtlingsrat Maerz 2004
