Überschneidungen zwischen Lagersystem und anderen Herrschaftsverhältnissen. De-fencing in erweiterter Perspektive

Gregor Samsa

Sommerliche Anti-Lager-Tour möchte neue Schnittstellen erproben

Eigentlich war die Sache schon in Köln gelaufen: das Antirassistische Grenzcamp ist am Ende, es ist endgültig an seinen inneren Widersprüchen & Grenzen gescheitert (ak 477). Vor diesem Hintergrund hat sich mittlerweile aus Teilen des bisherigen Grenzcamp-Zusammenhangs ein neues bundesweites Bündnis gebildet. An ihm sind unter anderem The Voice, mehrere Gruppen aus dem kein mensch ist illegal-Netzwerk, Karawane, FrauenLesben-Zusammenhänge, Brandenburger Flüchtlingsinitiative, JungdemokratInnen sowie diverse autonome (antirassistische) Gruppen beteiligt. Auf mehreren außergewöhnlich gut besuchten Vorbereitungstreffen wurde beschlossen, im Spätsommer 2004 eine 17-tägige Anti-Lager-Tour For Freedom of Movement auf die Beine zu stellen.

Von West nach Ost sollen zwischen dem 20. August und dem 5. September 7 jeweils unterschiedliche Lager(typen) angesteuert werden. An drei Orten soll 4 Tage gecampt werden, ansonsten sind eher Stippvisiten vorgesehen. Auf jeden Fall soll es überall - in Kooperation mit lokalen Vorbereitungsbündnissen - de-fencing- und andere Aktionen geben. Eine ebenfalls zentrale Rolle dürften die gemeinsamen Tour-Fahrten per Bus und PKW spielen, allein schon ob der drohenden Residenzpflichkontrollen. Der konkrete Tour-Kalender sieht folgende Stopps vor:

Fr. 20.8. - Di. 24.8.: Camp in Bramsche/Niedersachsen (inkl. Aktionstag in Neuss)
Mi. 25.8.: Hannover
Do. 26.8.: Halberstadt/Sachsen Anhalt
Fr. 27.8. - Di. 31.8.: Camp in Parchim-Tramm/Mecklenburg-Vorpommer (inkl. Aktionstag in Schwerin)
Mi. 1.9.: Berlin
Do. 2.9. - So. 5.9. : Camp in Eisenhüttenstadt

Globales Universum der Lager

Auch wenn allgemein von Lagern die Rede ist, es besteht Einigkeit darüber, dass das (globale) Universum der Lager äußerst vielschichtig ist: Allein in Deutschland lassen sich 4 Lagertypen unterscheiden: Zentrale Erstaufnahmestellen, Sammellager für Flüchtlinge, Abschiebeknäste und Ausreisezentren, d.h. Abschiebelager (ak 474). Hinzu kommen prototypische Zwischenformen wie das für 550 Menschen ausgelegte Lager in Bramsche/Osnabrück: dort wird versucht, auch Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch laufen, mittels Techniken zur sogenannten freiwilligen Ausreise oder in die Illegalität zu drängen, die eigentlich dem Repressionsarsenal der Ausreisezentren entstammen.
Aus kontrolltechnologischer Perspektive ist das deutsche Lagersystem innerhalb Europas das zweifelsohne effektivste. Das hat einerseits mit seiner engmaschigen Dezentralität zu tun (s.u.), andererseits damit, dass Flüchtlinge in Deutschland während ihrer gesamten, oft langjährigen Asylverfahren prinzipiell in Lagern anstatt in eigenen Wohnungen untergebracht sind. Umgekehrt wird in jüngerer Zeit auch andernorts ein forcierter Ausbau des Lagerregimes betrieben, unter anderem in England, den Niederlanden und Italien. Nicht weniger Aufmerksamkeit sollte dem expandierenden Lagergürtel entlang der neuen östlichen bzw. südöstlichen Außengrenzen der EU gezollt werden1 : Bereits jetzt gibt es etwa 25 größtenteils EU-finanzierte Lager, die jeweils im äußersten Grenzgebiet der neuen EU-Beitrittsländer liegen und die zum Teil geschlossene Internierungen ganzer Gruppen vornehmen, etwa von afghanischen Flüchtlingen in Ungarn im September 2001. Aus drei Gründen gilt es, solche Lager besonders unter die Lupe zu nehmen: Erstens ist dort rechtliche und andere Unterstützungsinfrastruktur kaum vorhanden; an ein faires Asylverfahren ist nicht zu denken, vielmehr drohen Erstaufnahme und Abschiebung nahtlos ineinander überzugehen. Zweitens laufen Flüchtlinge bzw. MigrantInnen Gefahr, beim Einkauf oder bei Anwaltsbesuchen inhaftiert zu werden. Die Lager sind in Grenzregionen angesiedelt, weshalb dort die Grenzpolizeien Sondervollmachten genießen: Ohne Einschaltung eines Gerichts können Flüchtlinge bzw. MigrantInnen innerhalb von 48 Stunden in das jeweils nächste, übernächste, etc. Nachbarland rückgeschoben werden, unter dem Vorbehalt, dass das jeweilige Nachbarland als sogenannter ‚sicherer Drittstaat‘ gilt. Mit anderen Worten: Die Grenzlager eignen sich bestens dafür, in das Räderwerk der durch die EU-Erweiterung massenhaft anstehenden Kettenrückschiebungen eingebunden zu werden. Damit in dieser Hinsicht alles rechtens ist, wirbt die Bundesregierung im übrigen dafür, die neue Nachbarschaft der erweiterten EU als Ring sicherer Drittstaaten zu definieren. Das würde auch Länder wie Weißrussland einschließen, ein Land also, welches selber im Ruf steht, die Menschenrechte systematisch zu verletzen und welches obendrein über keinen rechtlich verbürgten Flüchtlingsschutz verfügt. Drittens könnte den Grenzlagern eine "katalysatorische Funktion” (Helmut Dietrich) für die schrittweise Realisierung einiger innerhalb der EU und neuerdings auch der UNHCR diskutieren Pläne zukommen: Danach sollen Flüchtlinge und MigrantInnen zukünftig am Rande der EU oder besser noch: kriegs- und krisenregionnah untergebracht werden, etwaige Asylanträge könnten nur noch in solchen in der globalen Peripherie errichteten Lagern gestellt werden. Dass dies mehr sind als bloße Sandkastenspiele biopolitischer MigrationsbürokratInnen zeigen nicht nur extra-territoriale Lager wie die von der IOM im Auftrag der australischen Regierung auf der Pazifikinsel Nauru betriebenen Internierungslager für boat-people-Flüchtlinge (ak 473), sondern auch jüngst gescheiterte Verhandlungen zwischen England und Tansania: Danach hätten in England abgelehnte AsylbewerberInnen aus Somalia gegen Bezahlung in Lager nach Tansania ‚verbracht‘ werden sollen, alles weitere wäre sodann in den Verantwortungsbereich der tansaniischen Behörden gefallen. Bereits im vergangenen Jahr ist ein ähnliches Abkommen zwischen der Schweiz und dem Senegal erst in letzter Sekunde durch das sengalesische Parlament zu Fall gebracht worden.

Lager als Orte rassistischer Verfolgung

Innerhalb des Vorbereitungsbündnisses ist mittlerweile eine fruchtbare Debatte darüber entstanden, vom welchem Blickwinkel aus Lager konzeptuell angegangen werden sollten. Die einen sprechen sich dafür aus, Lager in 1. Linie als Orte rassistischer Verfolgung durch den Staat zu markieren: Zum einen würden Flüchtlinge durch die Lagerunterbringung an sich festgesetzt und von der übrigen Bevölkerung isoliert werden; zum anderen produzierte das lagerintern praktizierte Schikaneregime ständig Erfahrungen von Degradierung und Demütigung. Zweck sei es, Widerstand seitens der Flüchtlinge zu brechen bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen sowie Unterstützung von Außen zu verunmöglichen. Indem Flüchtlinge des weiteren gleichmäßig über die gesamte BRD verteilt würden, seien sie leichter überwach- und kontrollierbar; außerdem könne verhindert werden, dass sie sich (wie z.B. in England) vor allem in Großstädten niederließen und dort von der Unterstützung durch (ethnische) Community-Netzwerke profitierten. Vor diesem Hintergrund erschließe sich auch die absolut prominente Rolle der Residenzpflicht innerhalb des herrschenden Lagersystems: Sie sei eines der wichtigsten Instrumente, mittels derer die Anwesenheit der Flüchtlinge in den dezentral lokalisierten Lagern durchgesetzt würde. Übergeordnete Zielsetzung des Lagerregimes bleibe indessen, die Abschiebemaschinerie möglichst reibungslos am Laufen zu halten. Die Kämpfe gegen Lager und Abschiebungen seien deshalb die beiden Seiten derselben Medaille.

Erweiterter Lagerbegriff

Im Grundsatz wird dieser Argumentation nicht widersprochen. Gleichwohl wird ein zweiter - komplimentärer - Blickwinkel aufgemacht: Danach sollten Lager nicht nur als konkrete physische Orte skandalisiert werden. Vielmehr sei im Lichte aktueller sozialpolitischer Angriffe ein erweiterter Lagerbegriff erforderlich. Es gelte, das herrschende Lagerregime als Kristallisationspunkt einer immer stärker verallgemeinerten Logik der Ausgrenzung sowie der sozialen Hierarchisierung zu begreifen. Ob Arbeitslose, Studierende ohne reiches Elternhaus oder papierlose und andere in prekarisierten Jobs Beschäftigte, immer mehr Menschen seien mit der Zumutung sozialer Apartheid konfrontiert, liefen Gefahr, an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden.
Inwieweit die durch das Lagerregime praktizierte Politik des Ausschlusses (Stichwort: Dschungelheime in Mecklenburg Vorpommern) im gesamtgesellschaftlichen Trend liege, sei beispielhaft an der neoliberalen Verwaltung des städtischen Raumes ablesbar: Dieser Raum erfahre zunehmend eine Parzellierung in abgetrennte Zonen bzw. Waben (ak 475). Die innerhalb der jeweiligen Zonen geltenden und normativ aufgeladenen Verhaltenscodes würden durch ein Netz unterschiedlicher Kontroll-, Überwachungs- und Ausschließungstechniken durchgesetzt. Hierzu gehörten nicht nur Gitter, Sicherheitsdienste und Videokameras, sondern auch subtilere Techniken: So würden Obdachlose in Einkaufszentren mitunter durch kalte Windböen vertrieben, die via Klimaanlage gezielt an einzelnen Orten erzeugt werden könnten. Ziel dieser Politik sei es, soziale Differenzen territorial zu fixieren, d.h. unliebsame Personen im Namen von Konsum, Sicherheit und Sauberkeit räumlich in Schach zu halten. Am meisten betroffen wären bestimmte, durch den öffentlichen Diskurs zu ‚gefährlichen Klassen‘ abgestempelte Randgruppen und Minderheiten wie Obdachlose, Skater, junge Männer mit migrantischem Hintergrund, Junkies, Prostituierte, etc. Nicht anders als vielen Flüchtlingen drohte ihnen durch (weitere) Vertreibung "das Außen, das überall sein kann, da es den toten Winkel des demokratisch liberalen Einschlusses darstellt, den Nicht-Ort der Umkehrung des biopolitischen ‚Leben-Machens‘ in ein unaufälliges soziales oder reales ‚Sterben-Lassen‘ (...)” (Oliver Razac 2).

Last but not least: Spiegelverkehrte Wiedergänger des Lagers sind gated communities, d.h. gesicherte Wohnanlagen; sie dürfen getrost als die paradoxeste Erscheinungsform neoliberaler Raumpolitik betrachtet werden. Allein in den USA lassen sich 8 Millionen Menschen freiwillig einschließen und von Sicherheitsfirmen bewachen - aus Angst vor Kriminalität sowie dem Wunsch, unbehelligt ‚unter sich‘ zu bleiben.
Im Zuge eines erweiterten und somit um politische Brückenschläge bemühten Lagerbegriffs sei es schließlich auch erforderlich, Lager unter politökonomischen Vorzeichen zu analysieren. So vertrete z.B. Tobias Pieper3 die These, dass eine von mehreren Funktionen des dezentralen Lagersystems darin bestünde, als flexibel anzapfbares Arbeitskräftereservoir für lokale, sowohl reguläre als auch irreguläre Arbeitsmärkte zu fungieren. So würden in Baden-Würtemberg ca 42% aller Flüchtlinge durch das Arbeitsamt regelmäßig temporäre Arbeitserlaubnisse erhalten. Demgegenüber arbeiteten Flüchtlinge rund um Berlin zumeist irregulär (so denn sie überhaupt arbeiteten). Nicht selten würden die privaten Betreiberfirmen der Lager als informelle Arbeitsvermittler auftreten - inklusive Provisionsgebühren; sie akzeptierten deshalb auch, dass zahlreiche Flüchtlinge faktisch nicht in ihren Unterkünften lebten. Ebenfalls bedeutsam sei in diesem Zusammenhang, dass insbesondere aus den neuen Ausreiszentren etwa die Hälfte der InsassInnen in die Illegalität abtauche. Auch diese Menschen stünden dem irregulären Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Abschiebelager als Spitze des Eisbergs

Im Grundsatz werden diese Überlegungen rund um einen erweiterten Lagerbegriff innerhalb des Vorbereitungsbündnisses nicht in Frage gestellt. Gleichwohl wird starke Sorge vor überzogenen Vergleichen geäußert. So stellte es eine politisch falsche Nivellierung dar, würden am Ende erhöhte Freibadpreise direkt mit geschlossener Lagerinternierung ins Verhältnis gesetzt werden. Vielmehr gelte es stets das mitzudenken, was die grundlegende Differenz ausmache: Flüchtlingen und MigrantInnen drohe in Gestalt von Abschiebung der Verlust nicht nur aller sozialen, sondern außerdem aller staats-bürgerlichen Rechte (welche ohnehin schon stark beschnitten seien), d.h. die Reduzierung auf ihre "nackte Existenz” (Giorgio Agamben - ak 474). In diesem Sinne müsse es darum gehen, Abschiebelager als die zugespitzteste Form gesellschaftlicher Entrechtung zu benennen - als Spitze des Eisbergs, ohne indes den Eisberg selbst aus den Augen zu verlieren.

Aus: analyse und kritik 483