Fürth, Bayern: Leben im ‘Käfig’

Erfahrungen eines Insassen im Ausreisezentrum Fürth

Karawane Nürnberg (2003)

Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustand kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.
Bertolt Brecht

Die Vorgeschichte
Anton hat kein Existenzrecht. Nirgends. Damit ist er nicht allein. Millionen teilen sein Schicksal. Anton musste das schon als Kind einsehen. Es war Bürgerkrieg in Uganda. Viele Menschen wurden aus ihren Dörfern vertrieben, ihre Häuser zerstört. Auch Antons Familie musste fliehen. Vergebens: er musste mit ansehen, wie seine Eltern massakriert wurden. Anton hatte kein zu Hause mehr, wie viele andere. Er war ein Straßenkind. Straßenkinder sind in keiner Rechtsordnung vorgesehen, also stand er schon immer außerhalb derselben. Innerhalb dieser Logik wird der Überlebenstrieb rechtswidrig. Viele Regierungen versuchen dieses Problem damit zu lösen, dass sie Straßenkinder jagen. Deren einziger sozialer Zusammenhang sind die Banden. Sie stehlen, verkaufen und nehmen Drogen, werden auf den Strich geschickt und als Kindersoldaten rekrutiert. Kinder. Ihr Verbrechen war, dass sie am falschen Platz geboren wurden. Anton fügte sich nicht der Ordnung, in der er nicht vorgesehen war und überlebte, krank, traumatisiert, aber er überlebte. Er hatte Tuberkulose, aber er lebte.
Er hatte Glück. Er begegnete einer weißen Frau aus Deutschland, die ihn in ihr Haus mitnahm und wo er Hausdiener wurde. Sie sorgte für eine medizinische Behandlung seiner Krankheit. Als sie starb, ging ihr Mann nach Deutschland zurück und nahm Anton mit. Auf dem Flughafen in Frankfurt bemerkte er, dass es wohl einfacher ist, Tiere nach Deutschland mitzunehmen als Hausdiener, die hier in gewisser Weise als Menschen gelten. Nach der Zollkontrolle ließ er ihn auf dem Flughafen stehen., ohne Papiere, nur mit den Sachen, die er auf dem Leib hatte.

Das Ausreiselager
Anton hat kein Existenzrecht. Nirgends. Ein Leben wie seines ist nicht vorgesehen, es verstößt gegen Gesetze. Hier heißt das ‘Ausländergesetz.’ Rassistische Segregation ist hier gesetzlich geregelt. Er wird in Heimen untergebracht, zuletzt in Forchheim. Dort fasst er vorübergehend ein bisschen Fuß und bekommt auch medizinische Behandlung bei einem Arzt seines Vertrauens. Er hat keine Papiere, die seine Existenz bestätigen. Das ist im Gesetz auch nicht vorgesehen. Also fällt er in die Kategorie ‘Identitätsverschleierer’.
Er soll gehen. Egal wohin, aber raus aus Deutschland. Damit ihm klar wird, dass er gehen muss, wird er ins Ausreiselager gesteckt. Er darf den Bereich der Stadt Fürth nicht verlassen. Wenn er seinen Arzt in Forchheim aufsuchen will, braucht er eine Genehmigung. Die Genehmigung kostet 5 Euro. Er bekommt 40 Euro Taschengeld im Monat.
Ihm wird also offiziell das Misstrauen ausgesprochen. Das Lager gibt Anton bald den Rest. Er fängt an zu trinken, wie viele im Lager. Seine Traumatisierung und Orientierungslosigkeit machen ihn zum idealen Objekt für Mobbing. Durch Befrager, durch Beamte auf dem Ausländeramt. Für sein einziges Papier, das seine Existenz gewissermaßen anerkennt, braucht er ein Passbild. Als er seine Duldung auf dem Sozialamt in Fürth verlängern lassen will, fehlt das Passbild noch. Ihm wird deshalb die Duldung verweigert, erst Passbild. Er hat kein Geld und kann keins kaufen. Er wird weggeschickt. Er bekommt Angst, ohne das Papier kann er jederzeit festgenommen werden. Er wird wütend und beschimpft den Beamten, aber er geht zurück ins Lager, wo er zufällig Menschen der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen trifft, die gerade davor stehen um jemand zu besuchen. Die fahren mit ihm in die Stadt, machen Passbilder, gehen mit aufs Amt, um das mit der Duldung sicherzustellen. Der Beamte beschwert sich, dass Anton ihn beschimpft hätte, stellt aber die Duldung aus, da das Bild jetzt da ist.
Im Lager finden regelmäßig Befragungen statt. Sie sollen herausfinden, woher die Menschen dort kommen, damit sie Papiere für ihre Ausreise bei den betreffenden Botschaften kriegen können. Falls sie nirgends registriert sind, sieht das Gesetz vor, dass sie als ‘Identitätsverschleierer’ eingeordnet werden. Es wird ihnen mangelnde Mitwirkung unterstellt, und als Sanktion kann das Taschengeld gekürzt, bzw. gestrichen werden.
Anton vertraut schon lange niemand mehr. Er hat auch offensichtlich allen Grund dazu. Völlig verunsichert verweigert er jede Auskunft, sogar auf die Frage nach seinem Arzt.
Die Fragen sind sowieso immer die gleichen, er hat sie schon mehrfach beantwortet. Ihm wird das Taschengeld gekürzt.

Der Zusammenbruch
Die Vorfälle überschlagen sich:
-Anton randaliert im Sozialamt Fürth, da er dort nicht das volle Taschengeld in Höhe von 40 Euro erhält, sondern nur 20 Euro. Man teilt ihm mit, dass ihm aufgrund mangelnder Mithilfe beim Interview das Geld gekürzt wurde. A. verlässt das Sozialamt und macht sich auf den Weg ins Ausreisezentrum. Dort wartet bereits die Polizei auf ihn. Er wehrt sich, es kommt zu einer Rangelei. Er blutet stark aus dem Mund (Lippe). Er wird im Polizeirevier festgehalten, er wünscht medizinische Versorgung, diese wird ihm verweigert. Sein Taschengeld wird nun ganz gestrichen. Er erhält Hausverbot im Sozialamt.

Die KARAWANE veröffentlicht diese Vorfälle in einer Presseerklärung und lädt zu einer Pressekonferenz, in der fünf Flüchtlinge aus dem Lager anwesend sind und sowohl von diesem Vorfall, als auch von einem Übergriff eines Befragers auf einen anderen Flüchtling berichten.
Nun tritt die BILD-Zeitung auf den Plan und beginnt, sich zuerst auf die KARAWANE, aber ganz besonders auf Anton einzuschießen. In einer entmenschlichenden Sprache, spricht sie von Anton nur noch als dem "Asylrambo" und was er den "Steuerzahler" kostet. Bei der Pressekonferenz fragt die Bildjournalistin, ob es denn nicht auch "Pflichten" gebe, und will damit das Vorenthalten grundlegender Menschenrechte begründen. Sie meint wohl die "Pflicht", sich aufzulösen.

-14. Februar 2003Die Bewohner können ihre Duldung jetzt erstmals im Container (das Ausreisezentrum Fürth ist ein Container-Lager, d. Red.) verlängern lassen. Eine Person von Zirndorf kommt ab heute zwei Mal monatlich in den Container, um Duldungsverlängerungen und Auszahlung des Taschengeldes vorzunehmen. Das Sozialamt spielt hierbei nun keine Rolle mehr.
In der Zeit von 09:00 – 10:00 Uhr wird an diesem Tag die Duldung der Bewohner verlängert. Anton. erscheint zu früh, woraufhin die Befrager (MA Regierung Mittelfranken) ihm die Auskunft erteilen, er müsse nach Fürth auf das Sozialamt (bewusste Fehlinformation). Anton fährt mit dem Bus nach Fürth Stadt auf das Sozialamt, trotz Hausverbot, woraufhin er mitgeteilt bekommt, dass die Duldung nun ausschließlich im ‘Ausreisezentrum’ erteilt wird. Anton fährt mit dem Bus zurück in den Container. Mittlerweile ist das Büro geschlossen. Anton rastet aus und tritt eine Tür ein. Der Sicherheitsdienst ARNDT informiert die Polizei, diese nimmt ihn wiederum in Gewahrsam...

Wieder hetzt die BILD gegen Anton. In entwürdigender Weise wird seine Verzweiflung ausgeschlachtet, um Vorurteile zu bedienen, bzw. anzuheizen.

-17. Februar 2003
-Ein Mitbewohner des Lagers äußert sich gegenüber seiner deutschen Lebensgefährtin mehrere Male besorgt über den Gesundheitszustand von Anton. Er berichtet, dass Anton sehr dem Alkohol verfallen ist, seine Medikamente nicht einnimmt, Magenkrämpfe hat und mittlerweile auch Blut abhustet. Er hat Angst um Anton, seine eigene Gesundheit und die Gesundheit seiner Lebensgefährtin. Anton hat laut Gesundheitsamt Fürth geschlossene TBC, eine gesundheitliche Gefährdung gebe es nicht
-19. Februar 2003
-Anton wird mit Polizeigewalt in Gewahrsam genommen und in ein Krankenhaus gebracht. Niemand weiß in welches Krankenhaus er gebracht wurde, welche Krankheit er nun hat, ob es ihm gut geht und wann er wieder zurückkommt.
Wieder hetzt die Bildzeitung: "Asylrambo kommt in Entzug auf Kosten der Steuerzahler" und rechnet vor, was er angeblich bisher "gekostet" hat.

Anton M. hat am 28. Februar einen Gerichtstermin, den er nun nicht wahrnehmen kann. Sein Anwalt versucht nun herauszufinden, in welches Krankenhaus er gebracht wurde. Er findet heraus: geschlossene psychiatrische Abteilung Krankenhaus Erlangen. Er solle dort für mindestens sechs Wochen bleiben wegen einer angeblichen Psychose – so die Behördendiagnose. Die behandelnde Ärztin kann keine Psychose feststellen. Von den Behörden werden ihr keine weiteren Auskünfte über die Lebensumstände von Anton gegeben. Diese kennt sie nur aus der Bildzeitung(!) Freunde von Anton, die ihn im Krankenhaus besuchen, erläutern ihr den Hintergrund seiner Situation etwas genauer, worauf sie in Antons Verhalten eine gewisse Logik, so etwas wie einen "Lagerkoller", auf jeden Fall aber keine Psychose erkennt. Anton wird daraufhin am Montag den 3. März wieder entlassen.

Anton ist das erste Opfer der behördlicherseits offen eingestandenen Zermürbungstaktik dieses Lagerkonzepts in Fürth, Bayern.

Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen, Nürnberg