Schweiz: Ohne Anreiz
ANDREA NEITZEL (2004)
Im Kanton Bern gewähren Behörden den Asylsuchenden nur ein möglichst karges Leben, damit sie von sich aus das Weite suchen
Vor dem Alpenpanorama des Berner Oberlandes grasen Kühe und Ziegen, entlang
der steilen Straße bietet man selbst gemachten Käse an. Wanderer und
Touristen, die die Einsamkeit suchen, finden es am Jaunpass bezaubernd.
Asylbewerber, die hier oben in einem unterirdischen Lager untergebracht
werden, finden es grässlich. Die Berner Regierungsrätin Dora Andres (FDP)
hat nach einem Weg gesucht, wie man Flüchtlingen, die in der Schweiz kein
Asyl erhalten, das Leben so unangenehm zu machen, dass sie "freiwillig"
ausreisen.
Dazu gehörte eine kärgliche Unterkunft, die "keinen Anreiz zum Verbleib"
darstellt. Andres schwebte ein Lager vor, "am unteren Rande des
Vorstellbaren". Sie ist fündig geworden: Auf 1500 Metern, knapp unterhalb
des Jaunpasses, hat man für einen ehemaligen Militärbunker einen Stollen ins
Gebirge gegraben. Dorthin werden seit Anfang Juni alle Asylbewerber des
Kantons verfrachtet, die "Nothilfe" beantragen. Möglich macht das ein neues
Gesetz, wonach Flüchtlinge, deren Asylgesuch als "offensichtlich
unbegründet" oder "missbräuchlich" gilt und gar nicht erst behandelt wird,
keine Sozialleistungen mehr erhalten. Sie haben nur Anspruch auf
"Nothilfe" - Unterkunft, Essen, Kleidung, medizinische Notfallversorgung.
Das Kanton Bern gewährt diese nur im Jaunpass-Bunker.
Zum Bunker gehören schmale, weiß betonierte Gänge, karge Zimmer, mit
Stockbetten zugestellt, eine Küche, ein Lagerraum sowie ein Kiosk, an dem
die Menschen Waren erstehen können im Wert von umgerechnet fünf Euro pro
Tag. Zwischen Bunker und dem Zaun rundrum gibt es auf einem kleinen Vorplatz
eine Tischtennisplatte, einen Basketballkorb und ein Volleyballnetz. Die
Unterkunft sei besser als nichts, sagt der 27-jährige Dsering aus Tibet. Nur
beim Schlafen habe er Probleme. Er wache nachts mit dem Gefühl auf, in dem
Bett unter der Erde keine Luft zu bekommen. Was er den ganzen Tag tue?
Schlafen. Essen. Schlafen. "Was soll man denn sonst machen? Es ist wie ein
großes Gefängnis", sagt sein Gegenüber wütend. Nicht einmal die Gegend
erkunden darf der 50-jährige Tashi. "Per Verfügung darf sich der Klient
nicht weiter als zwei Kilometer von der Unterkunft entfernen", schreibt die
Hausordnung in vier Sprachen vor.
"So nicht, Dora"
Der in diesem Radius gelegene Jaunpass mit seinen zwei Restaurants und einem
Campingplatz wurde extra zur Tabuzone erklärt. Das hat die Gemeinde Boltigen
durchgesetzt. Ebenso, dass rund um die Uhr mindestens zwei Betreuer im Lager
sind, dessen Gänge mit Videokameras überwacht werden und dessen Tür nur
zwischen 7 und 20 Uhr offen steht. Die 1460 Boltiger, deren Ortschaft gut
acht Kilometer unterhalb der Unterkunft liegt, wollen die Asylbewerber
nicht, das haben sie klipp und klar gemacht. "So nicht, Dora" haben sie mit
weißer Farbe auf die Straße gesprüht. Obwohl sich herausgestellt hat, dass
sich die Touristen herzlich wenig um die Asylunterkunft scheren, haben die
Boltiger auch erreicht, dass das Lager Ende November, wenn die Skigäste
kommen, geschlossen wird.
Der Kanton Bern sucht nun nach einem neuen "Minimalzentrum", wie das Lager
offiziell heißt, das den gleichen Bedingungen entspricht wie das jetzige.
Denn: "Unser Konzept geht auf", betont Gisela Basler vom Migrationsamt Bern.
Will heißen: Die "Nothilfe" ist so unattraktiv, dass nur die wenigsten der
Betroffenen sie beanspruchen. Und selbst wenn, hält es dort oben niemand
lange aus. Viele ziehen es vor, unterzutauchen, sie verschwinden in die
Illegalität, flüchten in einen anderen Kanton, Genaues weiß keiner. Zum
Berner Konzept gehört, dass die Kantonsbehörden selbst entscheiden, wie
lange und ob überhaupt "Nothilfe" gewährt wird. Wenn sich Asylsuchende bei
ihrer "selbstständigen" Ausreise "unkooperativ" verhalten, sich etwa nicht
"ausreichend" bemühen, Papiere zu beschaffen, streicht man die "Nothilfe".
Das hält die Schweizerische Flüchtlingshilfe für verfassungswidrig. "Man
darf das Recht auf Nothilfe nicht einschränken", sagt Jürg Schertenleib, ein
Jurist der Organisation. Gegen diese Praxis gibt es Klagen, letztlich muss
wohl das Bundesgericht entscheiden. Hilfsorganisationen hatten vergeblich
gegen das Projekt gekämpft. Sie halten die Unterkunft für menschenunwürdig;
insbesondere sei die Einschränkung der Bewegungsfreiheit illegal und auch
das System der "Nothilfe" sei widerrechtlich. Für Schertenleib ist es
widersinnig. Erfahrungen aus den Niederlanden, von wo die Eidgenossen ihr
System kopiert haben, zeigten, dass "die Papierlosen" in die
Kleinkriminalität abtauchten, dass es mehr Schwarzarbeit und mehr
Drogenkriminalität gebe.
Irgendwie im Freien
Die Tibeterin Jigme, 22 Jahre alt, gehört zu denjenigen, denen die Behörden
"die Nothilfe" schon mal entzogen hat. Sie war "draußen", sagt sie, habe
manchmal Geld erbettelt, im Wald übernachtet. Für Tashi und Dsering läuft
die Nothilfe-Frist Ende September aus. Sie wissen nicht, was sie dann machen
sollen. Zurück nach Tibet wollen sie auf keinen Fall, "die Chinesen stecken
uns ins Gefängnis". Im Moment könne man sich noch irgendwie im Freien
durchschlagen, aber bald kommt der Winter. "Wir sind Flüchtlinge, wo sollen
wir denn hin?", fragt Tashi. Er habe immer gehört, die Schweiz sei ein
demokratisches Land, sagt er frustriert: "Aber unser Leben hier ist
schlimmer als das von Tieren in der Schweiz."
FRANKFURTER Rundschau 27.09.2004
