Residenzpflicht & soziale Isolation

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Während der gesamten Dauer ihres
oft langjährigen Asylverfahrens dürfen
Flüchtlinge den ihnen zugewiesenen
Landkreis nur mit schriftlicher
Erlaubnis der Behörden verlassen.
Regelmäßig werden Flüchtlinge zu
Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt,
die in der nächst größeren Stadt
eingekauft, FreundInnen besucht
oder an einer politischen Aktion teilgenommen
haben und die deshalb
gar nicht anders konnten, als gegen
die Residenzpflicht zu verstoßen.
Bereits seit Jahren kämpfen Flüchtlinge
verschiedener Flüchtlingsselbstorganisationen
gegen die nur in
Deutschland bekannte Residenzpflicht.
Einige von ihnen weigern sich,
gegen sie verhängte Residenzpflicht-
Strafen zu bezahlen. Notfalls sind sie
bereit, ihre Strafe im Gefängnis abzusitzen
und so ihrem Menschenrecht
auf Bewegungsfreiheit nachhaltig
Ausdruck zu verleihen. Die Residenzpflicht
ist eines der Instrumente, mit
denen Flüchtlinge gezwungen werden,
ihre Unterkünfte nicht zu verlassen.
Soziale Isolation durch Lagerunterbringung
und Residenzpflicht
sind also die beiden Seiten derselben
Medaille. Die Anti-Lager-action-Tour
kennt keine Landkreisgrenzen. Unser
Motto lautet stattdessen: »Für Bewegungsfreiheit.
Gegen Abschiebung
und Ausgrenzung«.

Aus: Zeitung Anti-Lager-Action-Tour