Zentrale Erstaufnahmestelle Hamburg nach Horst/Mecklenburg-Vorpommern
Asylbewerber müssen in den Osten
Kooperation: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vereinbaren Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Horst.
Christian Denso (2005)
Ein Kinderspielplatz unter Birken, Sitzecken im Grünen, größere Wohnungen in weißgestrichenen, zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern, sogar ein Beachvolleyballplatz. Die Elbe ist nicht weit weg - das Hamburger Stadtzentrum aber 60 Kilometer. Auf diesem 5,2 Hektar großen Gelände in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig Hamburger Asylbewerber unterkommen. Das ist nach Informationen des Hamburger Abendblatts der Kern einer jetzt vereinbarten Zusammenarbeit von Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) mit seinem Amtskollegen Gottfried Timm (SPD) bei der Erstaufnahme von Asylbewerbern.
"Um durch bessere Auslastung Kosten zu sparen, sollen die Flüchtlinge künftig gemeinsam in einer statt bisher zwei Einrichtungen untergebracht werden", bestätigte Innenbehörden-Sprecher Marco Haase. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung soll in den nächsten sechs Monaten unterzeichnet werden. Für Hamburg bedeutet das: Die bisherige Erstaufnahme auf dem Wohnschiff "Bibby Altona" wird nicht mehr benötigt. Spätestens Ende nächsten Jahres soll der kastenartige Koloß deshalb für immer den Anker am Neumühlener Elbufer lichten.
Bislang waren Asylbewerber, die nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel dem Bundesland Hamburg zugewiesen wurden, für die ersten Monate auf der "Bibby Altona" untergekommen. Von Mitte kommenden Jahres an, spätestens aber ab Ende 2006, will Hamburg die Zentrale Erstaufnahmestelle (ZAST) des Nachbar-Bundeslandes in dem kleinen Ort Horst nahe Boizenburg mitnutzen. Nach der Registrierung in einer Hamburger Anlaufstelle, eventuell noch einer Übernachtung in der Stadt, sollen die Asylbewerber dann für die ersten Monate nach Horst gebracht werden - ins "Dreiländereck" zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Wie bisher auch, werden aber Asylbewerber, deren Verfahren länger dauern oder die eine Duldung erhalten, in anderen Unterkünften wieder im Hamburger Stadtgebiet leben.
"Die Betroffenen bleiben in Horst Hamburger Asylbewerber, sie werden von unserer Ausländerbehörde betreut", sagte Innensenator Udo Nagel dem Abendblatt. Dazu würden auch Mitarbeiter der Behörde vor Ort eingesetzt. Hamburger Gerichte blieben weiterhin zuständig. Vertraglich festgeschrieben werden soll, daß der Unterbringungs-Standard von Hamburg auch in Horst gilt. "Die notgedrungen beengten Verhältnisse auf dem Wohnschiff werden dann aber der Vergangenheit angehören", sagte Behörden-Sprecher Haase.
Die Kooperation war zustande gekommen, nachdem das Schweriner Innenministerium der Innenbehörde im Sommer vergangenen Jahres eine gemeinsame Nutzung der ZAST in Horst angeboten hatte. Damals waren dort nur knapp ein Viertel der 650 Plätze besetzt. Weil die Flüchtlingszahlen bundesweit rückläufig sind, bieten sich solche Kooperationen zwischen Bundesländern an: Mußte Hamburg in den 1990er Jahren noch 1200 Plätze auf zwei Wohnschiffen bereithalten, so lebten zuletzt auf der "Bibby Altona" nur etwa 250 Menschen. Die Zahl der Asylbewerber in der Hansestadt insgesamt hat sich seit 1995 um drei Viertel reduziert.
Durch die Kooperation hofft Innensenator Udo Nagel, die Kosten für die Erstaufnahme von zuletzt 4,1 Millionen Euro um bis zu zwei Millionen Euro senken zu können - etwa, weil die Miete für das Wohnschiff wegfällt. Nagel: "Es ist auch möglich, daß später Schleswig-Holstein zu unserer Kooperation dazustößt. Ich freue mich über die jetzt erreichte Zusammenarbeit. Der Trend geht eindeutig zu einer Kooperation der Nordstaaten."
Aus: Hamburger Abendblatt (28. April 2005)
