Interview mit Karl Kopp über deutsche und europäische Asylpolitik
(13.03.2006)
Über die deutsche und die europäische Asylpolitik sprach
german-foreign-policy.com mit Karl Kopp. Kopp ist Europareferent von
Pro
Asyl und Vorstandsmitglied des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE.
german-foreign-policy.com: Das Bundesinnenministerium will das
Zuwanderungsgesetz ändern. Worum geht es?
Karl Kopp: Der Innenminister will jetzt elf EU-Richtlinien, die sein
Amtsvorgänger und die anderen EU-Innenminister auf europäischer Ebene
beschlossen haben, in nationalstaatliches Recht umsetzen. Dem Inhalt
nach
geht es im so genannten 2. Änderungsgesetz um mehr Abschottung, um mehr
Haft
für Asylsuchende. Die liberalen Spielräume, die auch die EU-Richtlinien
im
nationalstaatlichen Recht noch eröffnen müssten, werden nicht
umgesetzt, die
Restriktionen jedoch werden eins zu eins übernommen. Wir sind heute
damit
konfrontiert - das gab es vor zehn Jahren so noch nicht -, dass
Asylsuchende
häufig schon vor Beginn ihres Asylverfahrens inhaftiert werden und
immer
längere Zeit in Haft verbringen.
gfp.com: Laut 2. Änderungsgesetz sollen in Zukunft Einreisende an den
deutschen Grenzen auf Verdacht zurückgewiesen oder gar in
Zurückweisungshaft
genommen werden können...
Kopp: Neu einreisende Asylsuchende werden in Zukunft, wenn sie es
überhaupt
noch bis hierher schaffen, häufig von Deutschland nur die Haftzellen
sehen
und dann in ein anderes EU-Land abgeschoben werden. Man schiebt die
Verantwortung für den Flüchtlingsschutz immer weiter an die Ränder der
Europäischen Union oder sogar darüber hinaus ab. Vereinfacht gesagt hat
die
EU in den letzten sechs Jahren windelweiche Asyl-Richtlinien
beschlossen,
eine Art Kompendium schäbiger nationalstaatlicher Praktiken, die man
als
Kann-Bestimmungen in EU-Richtlinien hineinverhandelt hat. Deutschland
war
dabei federführend; vor allem unter Innenminister Schily hat man bis
aufs
Komma jede Verschärfung im deutschen Ausländerrecht in eine
EU-Richtlinie
eingefügt. Zeitgleich hat man eine knüppelharte Verordnung geschaffen.
So
sieht die so genannte Dublin II-Verordnung vor, dass in der EU
derjenige
Staat für die Asylprüfung zuständig ist, der die Einreise auf das
Territorium der Gemeinschaft zugelassen hat. Das heißt im Kern: Man
überträgt den Ländern im Süden und im Osten der Europäischen Union die
Verantwortung für die Asylverfahren.
gfp.com: Wie wirkt sich das auf die weitere Abschottung aus?
Kopp: Wenn die EU den geographischen Zufall, dass die Einreisestaaten
an den
Außengrenzen liegen, zum Kriterium für die Zuständigkeit für das
Asylverfahren macht, dann kann man sich vorstellen, dass diese Staaten
ein
großes Interesse haben, ihr Grenzregime gegenüber Nicht-EU-Staaten zu
verschärfen. Damit kommt es dann auch zu mehr Zurückweisungen von
Flüchtlingen. Es gibt bereits jetzt dokumentierte Fälle, wo illegale
Zurückweisungen ähnlich wie an der EU-Südküste auch in Ungarn, der
Slowakei
oder Polen stattgefunden haben. In der Ukraine sind Asylsuchende dann
in
Elendscamps interniert worden. Die Dubliner Zuständigkeitsregelungen
führen
zu einer doppelten Verantwortungsverlagerung. Der Druck auf die
Grenzländer
führt dazu, dass zunehmend Flüchtlinge von diesen in dem Ring der neuen
Nachbarstaaten außerhalb der Europäischen Union abgeladen werden - in
Nordafrika oder in der Ukraine.
gfp.com: Die Debatte um die Lager in Nordafrika und Osteuropa bewegt
sich
nur der Oberfläche der tatsächlichen Maßnahmen?
Kopp: Das ist sozusagen der Weichspüler, um die völkerrechtswidrigen
Zurückweisungspraktiken mit der Behauptung zu legitimieren, man baue ja
jetzt "Aufnahmesysteme" auf. Im Kern handelt es sich dabei überwiegend
um
Inhaftierungslager mit erbärmlichsten sozialen Standards. In manchen
Lagern
in der Ukraine etwa - das werfe ich nicht einmal der Ukraine, sondern
der EU
vor - litten die inhaftierten Flüchtlinge Hunger. Wenn dann die EU
einmal am
Tag Suppe austeilt, dann mag das den Hunger etwas lindern, aber es
ersetzt
nicht den Flüchtlingsschutz und ändert nichts daran, dass hier im Namen
der
EU und ihrer Mitgliedsstaaten inhumane Praktiken geschehen.
gfp.com: Wie beurteilen Sie die im Dezember verabschiedete
EU-Asylverfahrensrichtlinie?
Kopp: Das ist der Prototyp einer Verweigerungsrichtlinie. Man hat unter
anderem zwei Drittstaatenregelungen beschlossen. Einmal eine völlig
kriterienlose, die die Zurückweisung in nichteuropäische Staaten
ermöglicht
und nicht einmal zur Bedingung hat, dass diese die Genfer
Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben. Die Gefahr ist groß, dass in
Schnellverfahren Flüchtlinge beispielsweise in die Maghreb-Staaten
zurückgeschickt werden. Man hat den Eindruck, als wären bereits
bestehende
völkerrechtswidrige Praktiken Spaniens und Italiens - die
Zurückweisungen
nach Marokko und Libyen - in eine EU-Richtlinie gegossen worden.
gfp.com: Und die zweite?
Kopp: Die zweite, die sogenannte "supersichere Drittstaatenregelung"
ist die
deutsche Drittstaatenregelung, die 1993 per Grundgesetzänderung in
nationalstaatlichem Recht verankert wurde. Sie sieht vor, dass die
Staaten
in Europa, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische
Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, zu "supersicheren
Drittstaaten" erklärt werden können und Zurückweisungen unmittelbar an
der
Grenze zulässig sind. Da sehen wir die Gefahr, dass Länder von der
Ukraine
bis zur Türkei und perspektivisch auch Weißrussland sozusagen zu Depots
von
zurückgewiesenen Asylsuchenden werden. Zusammengefasst kann man sagen:
Europa hat eine Asylverfahrensrichtlinie beschlossen, die eine
weitgehende
Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Nicht-EU-Staaten ermöglicht.
gfp.com: Hat Deutschland ein besonderes Interesse daran?
Kopp: Ja. Deutschland hat ein Interesse an der Dubliner Verordnung;
Deutschland will die Zuständigkeit in andere Länder verlagern, um für
sich
sozusagen eine Insellage mitten in der EU zu schaffen. Das gelingt
jetzt
zunehmend. Man exportiert mehr Asylsuchende, als man im Rahmen von
Dublin II
aufnehmen muss. Als Kompensation hat die Bundesregierung den Staaten an
der
Außengrenze ein Angebot gemacht. Man hat sinngemäß gesagt: Wir waren
sehr
erfolgreich mit unserer Drittstaatenregelung; wenn ihr sie
implementiert,
könnt ihr euch das Problem, mehr Flüchtlinge aufnehmen zu müssen, vom
Hals
schaffen. Knapp 13 Jahre nach der Grundgesetzänderung haben wir also
die
deutsche Regelung auf europäischer Ebene - mit dem Unterschied, dass
jetzt
ein großer Staatenverbund das Instrumentarium zur Wegdrängung der
Verantwortung anwenden kann. Das ist ein Supergau für den europäischen
Flüchtlingsschutz.
Aus: http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/56279?PHPSESSID=7rj0jt4v4uu
p8ff774tjvf1590
