Prügel im Abschiebeknast jetzt amtlich

TORSTEN GELLNER (2006)

Erstmals hat ein Berliner Richter bestätigt, dass Häftlinge im
Abschiebegewahrsam Köpenick misshandelt werden. Ein Beamter schlug dem
Ghanaer Peter G. mit der Faust ins Gesicht. Der Flüchtlingsrat begrüßt
das Urteil: Misshandlungen seien Tatsache

Im Abschiebegewahrsam Köpenick wird misshandelt. Dies stellte gestern
zum
ersten Mal ein Berliner Gericht fest. Dennoch endete der Prozess gegen
den
beschuldigten Polizeibeamten Christian S. mit einem Freispruch. Das
Opfer,
der aus Ghana stammende Abschiebehäftling Peter G., hatte im
Gerichtssaal
den Angeklagten entlastet und den Täter unter den geladenen Zeugen
identifiziert.

Das, was Amtsrichter Brinsa in seiner Urteilsverkündung als
"Ungeheuerlichkeit" bezeichnete, spielte sich am Morgen des 12.
November
2003 ab. Der an Diabetes leidende Häftling Peter G. sollte an diesem
Tag
in ein Krankenhaus gebracht werden. Als er sich im Waschraum des
Gefängnisses die Zähne putzte, seien sechs bis acht Polizeibeamte
hineingestürmt, erklärte das Opfer. Ein Polizist habe ihm die
Zahnbürste
aus dem Mund gerissen, ein anderer ihn mit der Faust ins Gesicht
geschlagen. Schließlich hätten ihn mehrere Beamte zu Boden gedrückt und
brutal gefesselt. Dann hätten ihn die Beamten über den Boden geschleift
und zu einem Aufzug gezogen, um ihn in seine Zelle zu bringen.

Der 40-jährige Angeklagte Christian S. gab dagegen zu Protokoll, weder
er
noch seine Kollegen hätten das Opfer geschlagen. Vielmehr habe sich
Peter
G. die Verletzungen in seiner Zelle selbst zugefügt. "Durch den
Türspion
konnte ich sehen, wie der Häftling seinen Kopf selbst mehrmals seitlich
an
die Wand geknallt hat", so der Angeklagte. Die Notlüge war überflüssig:
Das Opfer identifizierte nicht Christian S. als Täter. Stattdessen
erkannte er seinen Peiniger in einem Kollegen des Angeklagten, der als
Zeuge geladen war.

Amtsrichter Brinsa sprach Christian S. nach dieser Wendung frei. Dass
der
Abschiebehäftling geschlagen worden war, stellte der Richter in seiner
Urteilsbegründung allerdings nicht infrage. Ein Novum in der Berliner
Rechtsprechung: "Mir sind keine Verurteilungen bei Misshandlungen im
Abschiebegewahrsam bekannt", sagte Gefängnisseelsorger Dieter Müller.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte über Misshandlungen
im
Abschiebegefängnis Köpenick, die nicht bewiesen werden konnten. Traudel
Vorbrodt vom Flüchtlingsrat zeigte sich erschrocken darüber, dass ein
Misshandlungsfall aktenkundig ist: "Es ist bedauerlich, dass so etwas
in
Deutschland möglich ist." Jetzt sei bewiesen, dass die Aussagen der
Häftlinge keine "Sensibilitäten" seien, sondern Tatsachen.

Richter Brinsa empörte sich noch über eine zweite "Ungeheuerlichkeit".
Dass der Staatsanwalt gegen Christian S. ermittelt hat, geht nämlich
auf
eine Falschaussage eines Polizisten zurück. Der Zeuge Ferdinand R.
hatte
bei seiner Vernehmung durch das Landeskriminalamt seinen Kollegen
Christian S. beschuldigt, das Opfer ohne Grund geschlagen zu haben.
Gestern widerrief der Zeuge diese Aussage. Er räumte ein, die Version
erfunden zu haben, um seinem Wachleiter "eins auszuwischen". Der
Wachleiter sei unter den Kollegen unbeliebt. Er sollte unter Druck
gesetzt
werden, weil er den Vorfall mit dem Ghanaer nicht gemeldet hatte. Der
Staatsanwalt kündigte an, gegen diesen Zeugen sowie gegen den
identifizierten Schläger Ermittlungen einzuleiten.

taz Berlin lokal vom 28.3.2006, S. 21, 106 Z. (TAZ-Bericht),