Flugblatt mit Hintergrundinformationen zur Niedersächsischen Lagerpolitik: 13.10.2006
Flugblatt mit Hintergrundinformationen zur Niedersächsischen Lagerpolitik
Solidarität mit dem Flüchtlingsstreik in Blankenburg!
Seit Mittwoch, den 4. November befinden sich die Flüchtlinge des 7 Kilometer von Oldenburg entfernten Ein- und Ausreiselagers Blankenburg im unbefristeten Streik. Konkret heißt das: Sowohl das Kantinenessen als auch die 1 Euro-Jobs werden boykottiert. Die Streikenden fordern stattdessen die Auszahlung von Bargeld und das Recht, ihre Nahrung selbstbestimmt zubereiten zu können. Darüber hinaus wird eine angemessene und hiesigen Standards angepasste Gesundheitsversorgung gefordert – diese Forderung richtet sich insbesondere gegen die nahezu obligatorische Verabreichung von „Paracetamol“, ganz gleich welche Erkrankung tatsächlich vorliegt. Grundsätzlich machen sich die BewohnerInnen für eine dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen nach spätestens 3 Monaten stark. An dem Streik sind ca. 200 Menschen beteiligt, d.h. nahezu alle Flüchtlinge, die permanent im Lager leben.
Die zuständigen Behörden sind den Streikenden bislang nicht im Geringsten entgegengekommen. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass die Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge gesetzlich nicht zugelassen sei, insbesondere im Falle einer „Zentralen Erstaufnahmestelle“ wie Blankenburg. Diesen Aussagen muss entschieden widersprochen werden: Denn auch wenn es im Asylbewerberleistungsgesetz heißt, dass Flüchtlingen „vorrangig“ Sachleistungen zu gewähren seien, so ist die Möglichkeit von Ausnahmen ausdrücklich vorgesehen. Das hat dazu geführt, dass mittlerweile 9 von 16 Bundesländern ganz oder überwiegend auf die Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge umgestiegen sind! Zweitens: Die allermeisten der in Blankenburg untergebrachten Flüchtlinge fallen überhaupt nicht unter den Geltungsbereich der Zentralen Erstaufnahmestelle, wo in der Tat kein Bargeld ausgezahlt werden darf. Sie sind vielmehr BewohnerInnen der ebenfalls auf dem Lagergelände untergebrachten „Landesgemeinschaftsunterkunft“. Das heißt: Sie gehören zu jenen Flüchtlingen, die das gesetzlich auf 3 Monate beschränkte Aufnahmeverfahren in der Zentralen Erstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, im Anschluss jedoch nicht in eine niedersächsische Gemeinde umverteilt wurden. Viele von ihnen leben bereits seit mehren Jahren in Blankenburg.
Nicht minder falsch ist die von den Behörden immer wieder in Umlauf gebrachte Behauptung, wonach es gesetzlich keine Alternative zur Unterbringung in Großlagern á la Blankenburg gebe. Richtig ist vielmehr, dass das Gesetz auch in dieser Hinsicht einen großen Ermessensspielraum zulässt – wie bereits ein kurzer Blick in die jüngere Geschichte zeigt: Zwischen 1990 und 2000 wurden Flüchtlinge in Niedersachsen überwiegend dezentral in Wohnungen und kleinen Sammelunterkünften untergebracht. Erst 2000 ist es in Niedersachsen erklärtermaßen zu einem Umschwung in Sachen Lagerpolitik gekommen: Beschlossen wurde, Flüchtlinge fortan nicht mehr auf die einzelnen Landkreise umzuverteilen, sondern zentral in so genannten „Landesgemeinschaftsunterkünften“ unterzubringen. Diesbezügliche Kapazitäten wurden insbesondere in Braunschweig, Blankenburg und Bramsche geschaffen.
Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass in Deutschland bereits seit langem gerade mal 1-2 Prozent aller Flüchtlinge als AsylbewerberInnen anerkannt werden. Der große Rest ist demgegenüber ausreisepflichtig. Es mache deshalb keinen Sinn, so ein Vertreter des Niedersächsischen Innenministeriums, „bei diesen Personen durch eine Verteilung auf die Gemeinden Hoffnungen auf einen Verbleib im Land zu wecken. Ihnen muss vielmehr von vornherein deutlich gemacht werden, dass sie keine Perspektive für einen Aufenthalt in Deutschland haben, um auf diese Weise auch ihre Bereitschaft zu stärken, das Land freiwillig zu verlassen.“ Mit anderen Worten: Offizielle Aufgabe von Ein- und Ausreiselagern wie Blankenburg ist es, die Bereitschaft zur so genannten freiwilligen Ausreise zu fördern. Und das gelinge ausgesprochen gut, wie Innenminister Schünemann erst jüngst wieder frohlockte: „Obwohl die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen in den Landeseinrichtungen weniger als 7 % der ausreisepflichtigen Personen in Niedersachsen insgesamt ausmachen, entfielen in den Jahren 2004 und 2005 rund 30% aller freiwilligen Ausreisen auf die Landeseinrichtungen.“ In diesem Sinne wäre es auch falsch, so die Schlussfolgerung Schünemanns, die überproportional hohen Kosten von Lagerunterbringung zu scheuen. Denn indem Flüchtlinge, die in zentralen Lagern leben müssten, Deutschland ungleich schneller verlassen würden als diejenigen, die dezentral untergebracht wären, könne das Land Niedersachsen langfristig durch Lagerunterbringung sehr wohl Geld einsparen (auch wenn ein Platz im Lager pro Person etwa doppelt so teuer ist wie die Unterbringung in einer Wohnung).
Was Schünemann & Co jedoch verschweigen, sind die Umstände, die gemeinhin zur so genannten freiwilligen Ausreise führen: Denn die Mehrheit der betroffenen Flüchtlinge reist nicht deshalb freiwillig aus, weil sie durch die Lagerbürokratie von den Vorteilen einer freiwilligen Ausreise überzeugt worden wäre. Sie reist vielmehr deshalb aus, weil sie den permanenten Druck durch das Lagerleben nicht mehr aushält. Hierzu gehört nicht nur ungenießbares Kantinenessen, überbelegte Wohnräume oder systematische Beleidigungen durch das Lagerpersonal im Alltag, sondern auch die Streichung des Taschengelds von 40 Euro für all die Flüchtlinge, die sich weigern, aktiv an der Beschaffung ihrer Ausweispapiere mitzuwirken, was ja seinerseits Voraussetzung dafür ist, Abschiebungen durchführen zu können (im Abschiebelager Bramsche-Hesepe, das juristisch eine Ausstelle von Blankenburg ist, haben Flüchtlinge sogar Strafbescheide über 200 Euro wegen Nicht-Mitwirkung bei der Passbeschaffung erhalten). Die Rede von der freiwilligen Ausreise ist mit anderen Worten nicht weniger als eine handfeste Irreführung. Angemessener ist es vielmehr, von einer Art „Abschiebung light“ zu sprechen, darüber sollten die schönen Prospekte der Lagerleitung auf keinen Fall hinwegtäuschen!
Die Behörden verschweigen des Weiteren, dass viele Flüchtlinge weder ausreisen noch abgeschoben werden, sondern schlicht und ergreifend in die Illegalität abtauchen. So sind allein im Jahre 2003 in Bramsche-Hesepe 84 von 250 Flüchtlingen spurlos verschwunden. Dieser Vertreibungseffekt wird stillschweigend in Kauf genommen (wenn nicht beabsichtigt), leistet er doch ebenfalls einen Beitrag zur allgemeinen Kostensenkung – einmal ganz davon abgesehen, dass der Großteil der Untergetauchten als billige Arbeitskräfte dem irregulären Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen dürfte.
Das Ein- und Ausreiselager Blankenburg ist nicht weniger als eine institutionalisierte Menschenrechtsverletzung. Das ist nicht nur für die Betroffenen eine Katastrophe, es stellt auch aus prinzipiellen Gründen ein gravierendes Problem dar. Wir fordern deshalb die Oldenburger Öffentlichkeit auf, sich mit dem Streik der Flüchtlinge im Ein- und Ausreiselager zu solidarisieren. Hierzu gehört auch, entschieden gegen die Versuche der Lagerleitung Stellung zu beziehen, den Widerstand durch gezielte Repression zu zerschlagen. So sollen am Mittwoch, den 11.10., zwei an vorgeblich exponierter Stelle aktive Flüchtlinge nach Bramsche-Hesepe sowie Braunschweig zwangsverlegt worden sein. Auch ist es seit Beginn des Streiks zu einem rasanten Anstieg von Botschaftsvorführungen gekommen (zum Zwecke der Beschaffung von Reise-, d.h. Abschiebepapieren), betroffen sind hievon vor allem Flüchtlinge aus (West-)Afrika. Darüber hinaus erhalten derzeit sämtlich der am Streik beteiligten Flüchtlinge Briefe, in welchen sie von der Lagerleitung aufgefordert werden, wieder an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen (da jeder Kantinengang eigens registriert wird, weiß die Lagerleitung genau, wer am Essensboykott beteiligt ist).
Der Streik der Flüchtlinge für Würde und angemessene Lebensbedingungen erfordert nicht nur politische, sondern auch praktische Unterstützung. Denn grundsätzlich gilt: Kein Streik ohne Streikasse! Erwünscht sind in erster Linie Geldspenden: Mit dem Geld werden die Grundnahrungsmittel gekauft, die jeden Tag zum Lager gefahren und dort von den Flüchtlingen selbst verteilt werden. Das Geld sollte bitte auf folgendes Konto überwiesen werden: Arbeitskreis Dritte Welt e.V., Konto-Nr. 015 131 337, BLZ 280 501 00, LZO, Verwendungszweck: Aktionstage. Aber auch Lebensmittelspenden sich sehr willkommen: Sie können im Oldenburger Kulturzentrum Alhambra abgegeben werden: Hermannstr. 83, 26135 Oldenburg. Schließlich: Wer mehr wissen möchte, soll entweder direkt vorbeikommen oder sich unter antira-ol@web.de bzw. 0160/96857380 melden.
Demo, Freitag, 13.Oktober 2006, 16 Uhr ab Hbf. Oldenburg
