Pressemitteilung vom 01.11.2006 (anlässlich der Ratssitzung in Oldenburg)
Anlässlich der Ratsversammlung hatten wir an die Mitglieder des Oldenburger Rats folgenden Brief verfasst. Der Brief ist auch an die Presse gegangen.
Oldenburg, 29.10.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder des Rates,
am Mittwoch, den 01.11.2006, tritt der Rat der Stadt Oldenburg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dort soll unter anderem über einen von der Linkspartei/PDS eingebrachten Antrag zum aktuellen Flüchtlingsstreik in Blankenburg entschieden werden. Kern des Antrags ist, dass der Rat der Stadt Oldenburg die konkreten Forderungen der Flüchtlinge unterstützen und sich „bei der Bundes- und Landesregierung für die Möglichkeit einer Arbeitserlaubnis und dezentrale Unterbringung in Wohnungen“ einsetzen möge; dies schließt die Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge (statt Sachleistungen) ausdrücklich mit ein.
Wir gehen davon aus, dass Anlass und Verlauf des Blankenburger Flüchtlingsstreiks den Mitgliedern des Rates hinlänglich bekannt sind, nicht zuletzt durch die intensive Berichterstattung in der lokalen und überregionalen Presse. Wir möchten uns in diesem Brief deshalb darauf beschränken, die zentralen Kritikpunkte der Flüchtlinge mit zusätzlichen Detailinformationen zu untermauern. Hintergrund ist, dass in den letzten Wochen von unterschiedlicher Seite immer wieder kritisch angemerkt wurde, dass die öffentlichen Verlautbarungen seitens der Streikenden und ihrer UnterstützerInnen oft zu unpräzise, mitunter auch übertrieben oder schlicht falsch gewesen seien.
1. Zur Essenssituation
a) Inwieweit das Kantinenessen in Blankenburg von einem ernährungsphysiologischen Gesichtspunkt aus tatsächlich ungesund und vitaminarm ist, wissen wir nicht. Es ist auch nie unsere Absicht gewesen, dies als objektive Tatsache zu behaupten, auch wenn einige unserer anfänglichen Formulierungen sicherlich geeignet gewesen sind, einen entsprechenden Eindruck zu erwecken. Unser Anliegen war bzw. ist es vielmehr, einem subjektiven, von der großen Mehrheit der Flüchtlinge immer wieder artikulierten Empfinden Ausdruck zu verleihen. Denn dieses Empfinden, wonach das Blankenburger Kantinenessen ungenießbar, ekelhaft und einseitig wäre, ist in unseren Augen alles andere als unplausibel: Die Zubereitung von Nahrung ist nicht nur von persönlichen Vorlieben geprägt, einschließlich individueller (Diätik-)Notwendigkeiten im Falle von Krankheit, Schwangerschaft oder Gewichtsproblemen. Sie ist auch kulturell stark ausdifferenziert, was Zutaten, Art der Zubereitung und geschmackliche Ausrichtung betrifft. Im Lichte dieses wohl kaum strittigen Sachverhalts dürfte nachvollziehbar werden, weshalb es schlicht nicht möglich ist, Kantinenessen zu servieren, welches den (individuellen) Bedürfnissen von Menschen aus über 40 Nationen gleichermaßen gerecht würde.
b) Es ist mit anderen Worten nie um die „tatsächliche“ Qualität des Kantinenessens gegangen (auch wenn unser persönlicher Eindruck ist, dass das in den niedersächsischen Landesgemeinschaftsunterküften servierte Essen in jedweder Hinsicht unter dem üblichen Standard bleibt). Worum es stattdessen geht, ist das Recht, die eigene Nahrung selbst bestimmt zuzubereiten. Denn zwangsweise Kantinenverpflegung bedeutet letztlich Fremdbestimmung und stellt somit eine systematische Verletzung des auch im Grundgesetz verankerten Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar. Das gilt im übrigen um so mehr, als viel Flüchtlinge bereits seit zwei oder mehr Jahren in Blankenburg leben müssen. (Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt dass die Flüchtlinge in Blankenburg gerade mal 38,18 Euro pro Monat Taschengeld erhalten; damit ist eine von der Kantine unabhängige Versorgung selbstredend nicht möglich).
c) Hinsichtlich der Frage, ob in Blankenburg auch Bargeld ausgezahlt und Küchen eingerichtet werden könnten, möchten wir einmal mehr darauf hinweisen, dass dies gesetzlich durchaus möglich wäre. Denn der Leiter der ZAAB Christian Lüttgau liegt mit seiner immer wieder kolportierten Behauptung falsch, dass in Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich kein Bargeld ausgezahlt werden dürfte. Dies gilt (laut Asylverfahrensgesetz) lediglich für die im Geltungsbereich der „Zentralen Erstaufnahmestelle“ untergebrachten Flüchtlinge. Laut Innenministerium sind dies jedoch allenfalls knapp die Hälfte der Blankenburger Flüchtlinge. Die übrigen haben ihre Erstaufnahmeprozedur bereits hinter sich und leben im Geltungsbereich der „Landesgemeinschaftsunterkunft Blankenburg“ (wobei insgesamt noch zu prüfen wäre, ob in Blankenburg die gesetzlich auf 3 Monate beschränkte Aufenthaltszeit in der Zentralen Erstaufnahmestelle tatsächlich eingehalten wird). Wir glauben nicht, dass Behördenchef Christian Lüttgau diese Differenzierungen unbekannt wären – genauso wie er durchaus weiß, dass die Mehrzahl der Bundeslänger bereits seit langem auf die Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge umgestiegen ist. Wir betrachten seine entsprechenden Einlassungen vielmehr als den Versuch, die Öffentlichkeit gezielt in die Irre zu führen. Hierzu gehört des Weiteren auch, dass sich seit Beginn des Streiks das Kantinenessen drastisch verbessert hat – eine Strategie, die uns auch aus dem Abschiebelager Bramsche-Hesepe bestens vertraut ist. Darauf hinzuweisen, ist uns deshalb wichtig, weil in den letzten Wochen sowohl JournalistInnen als auch PolitikerInnen mehrmals in Blankenburg gegessen und anschließend die auf die Qualität des Essens gemünzten Proteste als unverständlich bezeichnet haben.
2. Zur gesundheitlichen Versorgung
a) Es ist insbesondere unserer Kritik an der gesundheitlichen Versorgung in Blankenburg gewesen, die in den vergangenen Wochen für heftiges Kopfschütteln gesorgt hat: So berichteten mehrere Landtagsabgeordnete, die das Lager kurz besucht hatten, dass die Krankenstation im Lager gut ausgestattet sei und außerdem regelmäßig Überweisungen an Fachärzte und -ärztinnen erfolgen würden. So richtig diese Feststellungen sind, sie gehen unseres Erachtens am eigentlichen Kern des Problems vorbei. Wir möchten dies kurz begründen, auch deshalb, weil unsere diesbezüglichen Darstellungen in den letzten Wochen nicht immer präzise gewesen sind.
b) Seit Beginn des Streiks berichten Flüchtlinge, dass es üblicherweise mehrerer Besuche der Krankenstation bedürfe (bis zu 6 Mal, heißt es oft), bevor tatsächlich eine Überweisung an Fachärzte bzw. -ärztinnen ausgestellt würde. Stattdessen würden die Flüchtlinge immer wieder abgewimmelt und bestenfalls mit Standardschmerzmitteln wie Paracetamol versorgt. Neben der Frage, wie viele Überweisungen tatsächlich erfolgen, kommt es also auch darauf an, welcher Beharrlichkeit es bedarf, damit es überhaupt zu einer Überweisung kommt.
c) Doch selbst wenn es zu einer fachärztlichen Überweisung kommt, bedeutet dies noch lange nicht, dass eine angemessene Diagnostik und Behandlung gewährleistet ist. Denn die in Blankenburg untergebrachten Flüchtlinge genießen keine ‚freie Arztwahl’. Sie müssen stattdessen Vertragsärzte und -ärztinnen des Lagers aufsuchen. Diese würden jedoch – berichten die BewohnerInnen des Lagers unisono – ähnlich restriktiv verfahren wie die Ärzte und Ärztinnen auf der Krankenstation im Lager. Die Untersuchungen seien oberflächlich, und auch würden weitergehende Behandlungen häufig unter Verweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz (welches nur die Behandlung akuter und schmerzhafter Erkrankungen vorsieht) abgelehnt. Mit anderen Worten: Auch hier ist nicht selten eine große Beharrlichkeit der Flüchtlinge erforderlich, bis es (wenn überhaupt) zur medizinisch angezeigten Behandlung kommt.
In der Konsequenz heißt dies also (und gleich lautende Kritik ist auch aus Bramsche-Hesepe bekannt), dass in Blankenburg eine angemessene medizinische Versorgung häufig nur mit zeitlicher Verzögerung stattfindet. Hieraus folgt, dass (schmerzhafte) Erkrankungen unnötig lange andauern, verschleppt oder (zu) spät diagnostiziert und behandelt werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass uns inzwischen mehrere Fälle zu Ohren gekommen sind, wo eine frühere Diagnostik und Behandlung möglicherweise (sic) Schlimmeres hätte verhindern können. Wir bemühen uns im Moment um eine sorgfältige Dokumentation dieser Fälle und werden diese zu gegebener Zeit veröffentlichen. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die mit der gesundheitlichen Versorgung der Blankenburger Flüchtlinge befassten Ärztinnen und Ärzte das Asylbewerberleistunggesetz (in Abstimmung mit der zuständigen Sozialbehörde) immer wieder überaus restriktiv auslegen. So sind z.B. einer stark sehbehinderten Frau über einen längeren Zeitraum neue Brillengläser verweigert worden, denn bei der Sehbehinderung handele es sich weder um eine akute noch eine schmerzhafte Erkrankung.
d) Das Verhältnis zwischen Ärzten/Ärztinnen und Flüchtlingen ist darüber hinaus belastet, weil kaum DolmetscherInnen zur Verfügung stehen, ein Umstand, welcher der Tendenz oberflächlicher und kurzer Untersuchungen aus leicht einsehbaren Gründen massiv Vorschub leistet. Wir fordern deshalb auch – dies ist in den letzten Wochen immer wieder ins Hintertreffen geraten – die Einrichtung eines Dolmeterscherdienstes, der niedrigschwellig in Anspruch genommen werden kann.
e) Wir möchten schließlich darauf hinweisen, dass auch das Lagerleben an sich krank macht. Darauf weist Birgit Behrensen von den Uni Osnabrück hin, die unter anderem die Situation im Abschiebelager Bramsche-Hesepe untersucht hat (vgl. www.equal-saga.info). Kurz und bündig heißt es in einer Zusammenfassung ihrer Studie: „Wir haben (...) festgestellt, dass gerade die zentralisierte Unterbringung zu einer weiteren Beeinträchtigung der gesundheitlichen Gesamtsituation führt.“ Dieser Hinweis ist uns deshalb wichtig, weil er zeigt, dass jede Debatte zu kurz greift, die sich lediglich auf Verbesserungen innerhalb des Ein- und Ausreiselagers Blankenburg beschränkt (und zentralisierte Lagerunterbringung nicht an als solche hinterfragt), auch wenn natürlich jede noch so kleine Verbesserung wünschenswert ist!
3. Schikanen & Bedrohungen durch das Lagerpersonal
a) Obwohl die Flüchtlinge mit ihrem Streik lediglich ihr Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Anspruch nehmen, werden sie dennoch von Beginn der Proteste an seitens der Lagerleitung massiv bedroht und exemplarisch bestraft. So ist es – die Presse hat ausführlich darüber berichtet – zu mehreren Strafverlegungen in andere Lager gekommen, und auch hat sich in jüngster Zeit auf einige insbesondere der afrikanischen Flüchtlinge der Abschiebedruck massiv erhöht. Des Weiteren sehen sich die Streikenden im Kleinen mit regelrechter psychologischer Zermürbungstaktik konfrontiert. Zwei Beispiele: Vor einigen Tagen wurden mehrere exponiert am Streik beteiligte Flüchtlinge durch Mitarbeiter des lagerinternen Sicherheitsdienst ‚im Vorbeigehen’ gefragt, weshalb sie sich an einer vorgeblichen Auseinandersetzung mit Messern beteiligt hätten. Eine entsprechende Auseinandersetzung hat zwar nie stattgefunden, durch die Frage soll jedoch offensichtlich Angst geschürt werden, die Polizei könnte wegen eines entsprechenden Delikts gegen die Betreffenden ermitteln. Ein anderer, ebenfalls exponiert auftretender Flüchtling ist vergangenen Donnerstag urplötzlich am Bahnhof in Oldenburg von Polizisten angehalten und auf die Wache verbracht worden. Dort wurde er mit der Frage konfrontiert, weshalb er seit fünf Tagen das Lager nicht mehr betreten habe (was eine richtige Feststellung gewesen ist). In seinem von ihm allein belegten Zimmer im Lager hat er später eine auf seinem Bett ‚deponierte’ Aktenmappe mit einigen Zeitungsartikeln vom Streik gefunden. Dies ist unter anderem deshalb ein Skandal, weil die Lagerleitung hiermit ihre (seit jeher praktizierte) Bereitschaft demonstriert, nach eigenem Gütdünken die verschlossenen Zimmer der LagerbewohnerInnen zu betreten.
b) Diese und unzählige andere Beleidigungen und Einschüchterungen liegen auf einer Linie mit dem, was Flüchtlingen in Blankenburg tagtäglich zu widerfahren scheint. Vor diesem Hintergrund muss es irritieren, dass einige Landtagsabgeordnete nach ihrem Besuch in Blankenburg die Öffentlichkeit wissen ließen, sie hätten diesbezüglich keine Hinweise finden können. Die betreffenden Abgeordneten hatten während ihres Besuchs nicht ein Wort mit Flüchtlingen selbst gesprochen. Wir möchten deshalb dringend anraten, genau dieses zu tun. Wir jedenfalls haben nicht den geringsten Zweifel, dass die uns von dutzenden Flüchtlingen in Blankenburg detailreich geschilderten Erfahrungen nicht zutreffend sein sollten (zumal gleich lautende Berichte aus Bramsche-Hesepe, Braunschweig und anderen Lagern Legion sind).
4. Wie weiter?
Wir sind in unseren Darlegungen ausdrücklich nicht auf unsere prinzipielle Kritik an der Lagerunterbringung von Flüchtlingen eingegangen. Denn dies ist in den letzten Wochen zu Genüge geschehen und kann auf unseren Webseiten nachgelesen werden (www.nolager.de und www.alhambra.de/nolager). Worauf wir allerdings ausdrücklich hinweisen möchten, ist der Umstand, dass die Forderungen der Streikenden unmittelbar mit dem übereinstimmen, was in Niedersachsen nicht nur Menschenrechtsorganisationen und Träger der freien Wohlfahrtspflege, sondern auch Bündnis90/Die Grünen bereits seit Jahren fordern. Das betrifft insbesondere die Forderung nach dezentraler Unterbringung in eigenen Wohnungen nach spätestens 3 Monaten und die Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge.
Grundsätzlich möchten wir die Mitglieder des Rates einladen, sich dem von der Linkspartei/PDS eingebrachten Antrag anzuschließen. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Flüchtlinge in Blankenburg ihren Boykott des Essens und der 1-Euro-Jobs seit heute unterbrochen haben. Sie möchten gucken, ob sich etwas an ihrer Situation in Blankenburg ändern wird – auch im Hinblick auf die zahlreichen Vermittlungs- bzw. Schlichtungsangebote, die in den letzten Wochen von unterschiedlicher Seite unterbreitet wurden. Die konkreten Proteste werden unterdessen weitergehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Flüchtlinge aus Oldenburg & UnterstützerInnen
Info-Telefon: 0160/96857380.
Mail: antira-ol@web.de.
Spendenkonto:Arbeitskreis Dritte Welt e.V.
Kto-Nr. 015 131337 BLZ 28050100,
LZO Verwendungszweck: Blankenburg
