Projekt XXL: Abschiebelager in Deutschland
Ruth Gobi (2003)
>Ausreisezentren< und Lagerpolitik
Von manchen wurde das kürzlich zuende gegangene Jahrhundert als das ‘Jahrhundert der Lager’ bezeichnet. In dieser Hinsicht ist das Jahrhundert allerdings noch nicht zuende. Nicht nur in Deutschland werden neue Lager und Knäste für Flüchtlinge eingerichtet. Lager sind hierzulande alles andere als neu, denn ihre Geschichte reicht weit zurück, Lager für Flüchtlinge gab es bereits vor dem Nazi-Faschismus. Kasernierung und Lager-Unterbringung bis hin zur Internierung in den Abschiebeknästen ist für Flüchtlinge bis heute in Deutschland die vorgesehene ‘Wohn’-Form geblieben. Flüchtlinge sollen hier nicht wohnen, sie sind ‘untergebracht’, zwecks Abschreckung, Isolation und Vertreibung. Dass diese übliche Unterbringung von Flüchtlingen in den meisten Bundesländern schönfärberisch ‘Gemeinschaftsunterkunft’ oder ‘Wohnheim’ heißt, macht sie nicht besser.
Die neuen ‘Ausreisezentren’ stellen eine weitere Ausdifferenzierung des bestehenden Lager- und Internierungssystems dar. Sie sind gleichzeitig Symbol für den Charakter der Aussonderung in der modernisierten Migrationsgesetzgebung, in der MigrantInnen nach dem Kriterium national-ökonomischer Verwertbarkeit neu kategorisiert und hierarchisiert werden. Der bedingte Einlass für die als Spezialisten Gebrauchten und die Zwangseinweisung in Vertreibungs-Lager für die Unerwünschten markieren die beiden Enden der neuen Hierarchisierungen. Es ist kein Zufall, sondern rot-grüne Sprachpolitik, dass die dabei verwendeten euphemistischen Begriffe das Gegenteil von dem suggerieren, was tatsächlich gemeint ist: ein ‘Zuwanderungsgesetz’ sieht ‘Ausreisezentren’ vor, in dem ‘Betreuung’ und ‘Beratung’ zur ‘freiwilligen’ Ausreise führt.
Noch vor Verabschiedung des neuen Einwanderungs-Verhinderungs-Gesetzes, das die ‘Ausreisezentren’ = Abschiebelager institutionalisieren und legalistisch legitimieren soll, gibt es bereits fünf solcher Lager in vier Bundesländern. Jeweils 100 Plätze im Abschiebelager gibt es in Niedersachsen (seit 1998, je 50 Plätze in den ZASten Oldenburg und Braunschweig), Rheinland-Pfalz (seit 1999 Ingelheim, Anfang 2003 verlegt nach Trier) und Sachsen-Anhalt (seit Anfang 2002 in Halberstadt), bislang 50 Plätze in Bayern (seit September 2002 in Fürth, drei weitere Lager wurden angekündigt). Damit gibt es Ende 2002 schon 350 offizielle Plätze in Abschiebelagern, die explizit als Modellversuche für ‘Ausreisezentren’ eingerichtet wurden. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen seit August 2000 die Modellphase seines Abschiebelager-Modellversuchs – erfolgreich im Sinne der Herrschenden – abgeschlossen, das Lager hat sich als ‘normale Einrichtung’ etabliert. In Rheinland-Pfalz wurde der Modellversuch im Oktober 2002 ebenfalls zum Normalzustand erklärt. In Nordrhein-Westfalen war ein Modellversuch nach Unruhen im Lager und dem Suizid eines Flüchtlings 1999 wieder eingestellt worden.
Die Modellversuche gehen zurück auf eine Arbeitsgruppe der Innenminister der Bundesländer (der ‘AG Rück’), in der Maßnahmen zur Steigerung von Abschiebungen entwickelt werden. Vorbild war ein früherer Modellversuch in den Niederlanden, der jedoch wieder eingestellt wurde – weil die beabsichtigten Abschiebungen sich nicht realisieren ließen, dafür aber massenhafte Illegalisierung. Das hielt die deutschen Innenminister nicht davon ab, dasselbe Modell hier einzuführen. Die deutschen Abschiebelager sind konzipiert für Flüchtlinge, deren Asylverfahren zwar zuende ist, die aber mangels Papieren nicht abgeschoben werden können. Offizielles Ziel der Modellversuche ist die ‘Identitätsklärung’ und schließlich die ‘Durchsetzung der Ausreisepflicht’. Die Standard-Konstruktion für die Zwangseinweisung ins Abschiebelager ist die ‘Identitätstäuschung’. Den Flüchtlingen im Abschiebelager wird unterstellt, ihre tatsächliche Identität zu ‘verschleiern’ und selbst verantwortlich für die fehlenden Passpapiere zu sein, sie sollen ihre Pässe etc. versteckt und/oder andere Namen bzw. Herkunftsstaaten angegeben haben. Deshalb werden sie aus dem Abschiebelager heraus verschiedenen Botschaften vorgeführt, um die fehlenden Passersatzpapiere für eine Abschiebung zu beschaffen. Durch die speziellen Bedingungen im Lager soll darüber hinaus eine ‘Mitwirkung’ der Flüchtlinge bei der Papierbeschaffung, d.h. bei der eigenen Abschiebung, abgepresst werden (z.B. sollen die Flüchtlinge versuchen, über private Kontakte in den Herkunftsländern Original-Papiere zu beschaffen, die ihre Identität belegen und als Grundlage für die Ausstellung von Passersatzpapieren dienen können). In den jüngeren Lagermodellen werden die Flüchtlinge v.a. unter Druck gesetzt, ihrer ‘freiwilligen’ Ausreise zuzustimmen (Fürth/Bayern und Bramsche/Niedersachsen).
"Das Lager ist der Raum, der sich öffnet, wenn der Ausnahmezustand zur Regel zu werden beginnt." (G. Agamben)
&AUML;ußerlich ist zwischen den Lebensbedingungen der Flüchtlinge in den Abschiebelagern und denen in anderen Flüchtlingslagern – außer in Bayern – kein Unterschied zu erkennen. Die Abschiebelager befinden sich auf dem Gelände bereits bestehender Lager für Flüchtlinge, meistens sind es sog. Erstaufnahmeeinrichtungen (ZASten; EA). Ein Gebäude, manchmal nur eine Etage, ist für das Spezial-Lager reserviert. Nur in Bayern ist das Sonderlager sichtbar als ‘Lager im Lager’ markiert – Zaun, Drehkreuz und Wachdienst trennen es vom übrigen (insgesamt umzäunten, aber nicht zugangskontrollierten) Containerlager ab; die Flüchtlinge im Abschiebelager sprechen von dem ‘Käfig’.
Die Flüchtlinge in den Abschiebelagern unterliegen, über die für alle kasernierten Flüchtlinge geltenden Lagerbedingungen hinaus, der (unsichtbaren) Sonderbehandlung durch verschiedene Repressionsmaßnahmen. Im Text des Pseudo-Einwanderungsgesetzes wird das zynischerweise ‘Betreuung’ und ‘Beratung’ genannt. Hinter diesem sog. ‘Betreuungskonzept’ verbergen sich tatsächlich psychologischer und sozialer Druck: Repressionsmaßnahmen und Sozialtechniken, die der psychischen Zersetzung der Flüchtlinge im Abschiebelager dienen. Die sog. ausländerrechtlichen Beratungen entpuppen sich als zermürbende Befragungen mit Verhörcharakter, die durch die Einbindung der Sozialarbeiter und Dolmetscher als Spitzel Vertrauensbeziehungen unmöglich machen. Zum einen wird in diesen Befragungen mit Fragen nach Ernährungsgewohnheiten, politischen, geografischen und kulturellen Gegebenheiten nach Identitäts-Hinweisen gesucht (auch mittels Sprachanalysen durch externe Wissenschaftler auf der Grundlage von halbstündigen Gesprächsmitschnitten), zum anderen wird wie im Lager Bramsche versucht, eine ‘freiwillige’ Ausreise-Erklärung von den Flüchtlingen abzupressen.
Die sog. psychosoziale Betreuung umfasst ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die weder deckungsgleich noch komplett in allen Abschiebelagern eingesetzt werden: die Einschränkung der Bewegungsfreiheit per Residenzpflicht auf einen extrem kleinen Radius (Stadtgebiet); den völligen Entzug von Bargeld; Arbeitsverbot; die völlige Beschäftigungslosigkeit (Verbot von Deutschkursen); Kontrollmaßnahmen (Anwesenheitskontrollen durch Essensausgabe; Meldeauflagen bei den Behördenmitarbeitern); Zerstörung der Privatsphäre (unregelmäßige Zimmerdurchsuchungen und Leibesvisitationen auf der Suche nach Papieren, persönlichen Briefen oder anderen Dokumenten, die Auskunft über Herkunftsländer geben könnten.Gefundenes Geld, Handys u.a. werden konfisziert); Kriminalisierung durch Anwendung von Sonderstraftatbeständen (Anzeigen wegen ‘mittelbarer Falschbeurkundung’; Residenzpflichtverletzungen; Landfriedensbruch bei Protesten) – entsprechende Bußgelder können mangels Geld nicht bezahlt werden und summieren sich zu Strafhaft.
Bei den angewandten Maßnahmen ist der Phantasie der Abschiebungstechnokraten keine Grenze gesetzt. In mehreren Abschiebe-Lagern gibt es eine ‘Spezialisierung’ durch die Ausländerbehörde auf ein bestimmtes Herkunftsland/region: im Abschiebelager Braunschweig sind gezielt Flüchtlinge aus Bhutan zwangseingewiesen, im Lager Ingelheim bzw. Trier in Rheinland-Pfalz sind viele Flüchtlinge mit dem Herkunftsstaat China und in Fürth aus Osteuropa und den GUS-Staaten. In Fürth sind speziell Mitarbeiter aus diesen Herkunftsländern für die Befragungen eingestellt. In Braunschweig und Ingelheim (Rheinland-Pfalz) gehören durch die Ausländerbehörden initiierte Besuche in das Herkunftsland bis in die angegebenen Herkunftsorte der Flüchtlinge zu den anvisierten Maßnahmen der ‘Identitätsklärung’. Konkret bedeutet das z.B.: von der Ausländerbehörde beauftragte ‘Vertrauensanwälte’ sollen Himalaya-Dörfer in Bhutan aufsuchen, die Flüchtlinge im Braunschweiger Projekt X als Herkunftsorte angegeben haben, und z.B. die Nachbarn befragen, ob sie die betreffende Peson kennen.
Es sind nicht nur absurd ausgefeilte ausländerbehördliche Maßnahmen, die in den Abschiebelagern eingesetzt werden. Wie in den vielen Sondergesetzen gegen Flüchtlinge und generell in der ‘totalen Institution’ Lager ist es vor allem die behördliche Definitionsmacht über Alltagspraktiken, die in den Lagern wirkungsmächtig wird. In Braunschweig, Bramsche und Fürth kann das Essen z.B. zu Kontrollzwecken und Respression eingesetzt werden: in Bramsche wurde versucht, die Unterschrift unter eine Erklärung zur ‘freiwilligen’ Ausreise mit angedrohter Essensstreichung abzupressen (gegenüber einer Familie); in Braunschweig läßt sich die Anwesenheit durch jeweils abzustempelnde Essensmarken kontrollieren; in Fürth werden die Fresspakete für Flüchtlinge im Abschiebelager täglich ausgegeben, dagegen bei den Flüchtlingen auf demselben Gelände, die aber nicht im Abschieberlager sind, alle drei Tage. Ebenfalls in Fürth gibt es ein Besuchsverbot und ein Fernseh- und Radioverbot für die Flüchtlinge im Abschiebelager. Ein durch die Flüchtlinge selbstbeschaffter Fernseher wird zwar "geduldet" (O-Ton des Behörden-Mitarbeiters) und eine Besuchserlaubnis kann im Einzelfall beim Regierungspräsidium beantragt werden, doch demonstriert diese Möglichkeit der ‘Generosität’ (oder eben deren Verweigerung) umso deutlicher die Verfügungs-Macht der Herrschenden über die Entrechtung der Flüchtlinge im Lager.
Ziel dieser Maßnahmen ist – wie im Konzept zum Abschiebelager-Modellversuch in Rheinland-Pfalz ungeschönt eingestanden – die Zerstörung der Hoffnung. In der technokratischen Sprache der Abschiebe-Bürokraten klingt das so:
"Bei den aufgenommenen Personen zeigt sich, dass die deutlichen Leistungseinschränkungen, der Ausschluss einer Arbeitsaufnahme sowie das sich in einem allmählichen Prozess entwickelnde Bewusstsein über die Ausweglosigkeit ihrer Lebensperspektive in Deutschland die Menschen in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt."
Denn abschieben lassen sich nach wie vor die meisten Flüchtlinge im Abschiebelager trotz der Sondermaßnahmen zur Identitätsklärung und den offiziellen Absichtserklärungen nicht – bundesweit sollen es zwischen fünf und siebzehn Prozent sein. Das Kalkül ist ein anderes: Ungefähr die Hälfte der Flüchtlinge in den Abschiebelagern wird seit Beginn der Modellversuche in die Illegalität getrieben. Das heißt, die Abschiebelager praktizieren massenhaft Vertreibungs- und Illegalisierungspolitik.
Es gibt mittlerweile einige Berichte über Flüchtlinge, deren Herkunftsangaben trotz Passlosigkeit sich als zutreffend erwiesen haben. Wenn sie dennoch nicht abgeschoben werden können, müssten sie eigentlich wieder aus dem Lager entlassen werden. Das ist bislang im Einzelfall auch schon geschehen, aber die Flüchtlinge mussten sich das jeweils auf juristischem Weg erstreiten. Von Behördenseite wird nach wie vor die Unbefristung der Lagerunterbringung als Druckmittel gegenüber den Flüchtlingen propagiert, einziger Ausweg aus dem Lager sei die Abschiebung bzw. sog. freiwillige Ausreise. In Niedersachsen, dem bislang ältesten Abschiebelager (das sog. Projekt X), befinden sich Flüchtlinge folglich seit vier oder fünf Jahren im Abschiebelager. Jedoch zeichnet sich hier seit Ende 2002 eine Wende ab, die von behördlicher Seite wohlweislich nicht veröffentlicht wird: Erstmals wurden hier Flüchtlinge auch ohne entsprechendes Gerichtsurteil aus dem Abschiebelager entlassen, nachdem ein Verwaltungsgericht die Entlassung eines Flüchtlings aus dem Lager verfügt hatte: Angesichts der Dauer seiner Lagerunterbringung ohne Behörden-Erfolg bei der ‘Identitätsklärung’ sei damit auch nicht mehr zu rechnen – und eine etwaige Zielsetzung ‘Willensbeugung’ durch die Lagerunterbringung sei nicht zulässig, so das Gericht (siehe auch den Artikel auf Seite 11).
Die Abschiebelager sind im weitesten Sinne auch Experimentierfeld für neue Formen der Deportationspolitik. Nachgewiesenermaßen hat bislang mindestens ein Flüchtling die ‘intensive Identitätsklärung’ im Abschiebelager inklusive Abschiebung mit Freiheit und Gesundheit bezahlt. Der Kurde Hussein Daoud aus Syrien, der nie eine andere ‘Identität’ angegeben hatte und damit die Konstruktion der ‘Identitätstäuscher’ konterkariert, wurde aus dem Modellversuch in Braunschweig nach Syrien abgeschoben, dort inhaftiert und gefoltert und schließlich zu zweijähriger Haft verurteilt – aufgrund seines exilpolitischen Engagements. Hussein hatte sich im Braunschweiger Projekt X u.a. an einem Hungerstreik gegen das Abschiebelager beteiligt; möglicherweise wurden die syrischen Behörden auf Hussein Daoud und seine exilpolitischen Aktivititäten in Deutschland erst durch die intensiven Bemühungen der niedersächsischen Behörden aufmerksam, die auf nicht nachvollziehbaren Wegen an Abschiebepapiere für Hussein D. gekommen sind.
Abschiebelager sind keine Internierungslager, für diesen Zweck gibt es in Deutschland schon die Abschiebeknäste. Die extreme Beschränkung der Bewegungsfreiheit durch Geldentzug, Auflagen und Sondergesetze kommt jedoch einer faktischen Beinahe-Internierung nahe, offen bleibt der Ausgang in die Illegalität. Was die rassistischen Sonder-Gesetze hergeben, wird in den Abschiebelagern gebündelt und in extremstmöglicher Form angewandt (Residenzpflicht; Asylbewerberleistungsgesetz, §1a etc.). Auch auf Sicherheitsgesetzgebung wird zurückgegriffen – in Niedersachsen werden Repressions-Maßnahmen im Abschiebelager mit dem ‘Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz’ und der ‘Antiterrorgesetzgebung’ legitimiert, in Bayern die Verhörer im Abschiebelager aus dem ‘Sicherheitspaket zur Terrorbekämpfung’ bezahlt. Die konzentrierte Anwendung von Sonder-Gesetzgebung kenzeichnet die spezielle Situation in den Abschiebe-Lagern – Ausnahmezustände, die zur Regel geworden sind.
"Wir sind hier nichts, wir sind hier niemand"(Flüchtling im Abschiebelager)
In alle bisher existierenden, expliziten Modellversuche für Abschiebelager, die erst später im Zusammenhang mit dem Einwanderungs-Begrenzungs-Gesetz den Titel ‘Ausreisezentren’ erhielten, werden Flüchtlinge zwangseingewiesen, die schon Jahre in Deutschland leben. Das Asylverfahren ist abgelehnt, mangels Pass konnten sie aber nicht abgeschoben werden. In die meisten Abschiebelager werden nur alleinstehende Männer geschickt, in Einzelfällen auch Frauen, in Rheinland-Pfalz generell auch Familien. Aktuelle Expansions-Pläne in der herrschenden Lager-Politik zielen auf weitere Flüchtlingsgruppen. In Niedersachsen finden sich entsprechende Pläne bereits realisiert in dem Lager in Bramsche-Hesepe bei Osnabrück, das seit 2000 besteht: hierher werden Flüchtlinge, auch Familien, direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht, deren Asylverfahren rechtlich noch nicht einmal abgeschlossen ist, bei denen aber mit einer zügigen Ablehnung und Abschiebung kalkuliert wird. Von behördlicher Seite wird betont, Bramsche-Hesepe sei kein ‘Ausreisezentrum’, doch vom Innenministerium wurde es – der Intention nach – in diesen Kontext eingeordnet. Die Flüchtlinge werden in diesem Lager ebenfalls einer ‘ausländerrechtlichen Beratung’ unterworfen und dort offensiv – wie in anderen Abschiebelagern auch – zu ‘freiwilliger’ Ausreise gedrängt. Das Lager Bramsche ist offiziell kein Modellversuch, sondern eine Außenstelle der ZASt Oldenburg. Direkt auf dem Gelände der ZASt Oldenburg befindet sich außerdem eines der beiden niedersächsischen ‘Ausreisezentren’. Die Funktion des Lagers Bramsche ist die eines ‘Sortier-Lagers’: ein Teil der Flüchtlinge verschwindet in der Illegalität, ein Teil wird abgeschoben bzw. ‘freiwillig’ ausgereist und ein Teil wird aus dem Lager entlassen und kann in eine Kommune ziehen, wie üblich im Procedere des Asylverfahrens. Praktiziert wird im Lager Bramsche Illegalisierungs- und Vertreibungspolitik gegenüber Flüchtlingen, und zwar schon in den ersten Monaten nach ihrer Einreise. Bayern hat ähnliche Absichten angekündigt und das Hamburger Kombimodell zwischen Erstaufnahmelager (EA) und Abschiebelager könnte zu einem Prototyp werden, wo sich EA und Abschiebelager dann ganz offen auf einem Gelände befinden (siehe Artikel Seite 48).
Damit lassen sich die Wunschträume von Abschiebungstechnokraten realisieren: ein geschlossenes System der Lagerunterbringung, vom Aufnahme- ins Sortier- und dann ins Abschiebelager, ohne ‘Zwischenaufenthalt’ in einer Kommune, wo sich durch soziale Kontakte und Beratungsmöglichkeiten Widerstände im Getriebe der Abschiebemaschinerie auftun könnten. Großbritannien unternimmt seit einiger Zeit flüchtlingspolitische Vorstöße mit schon länger existierenden Plänen, die Solidarisierungen und Bleiberechtsperspektiven für Flüchtlinge in der EU komplett unterbinden sollen (siehe S. 69). ´A New Vision for Refugees` ist ein Papier betitelt, das in England Anfang Februar 2003 präsentiert wurde. Es sieht die Etablierung eines neuen Lagerregimes für Flüchtlinge vor, aber nicht im eigenen Land, sondern als extraterritoriale Lager unter UN-Leitung in den Nachbarstaaten der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen und den Transitstaaten der Fluchtrouten. Gemeint sind die zynisch ‘safe havens’ genannten Lager-Regionen, die in den jüngsten Kriegen zur regionalen Flüchtlingsabwehr aufgebaut wurden und gerade wieder außerhalb und innerhalb der Grenzregionen Iraks errichtet werden (siehe dazu den Artikel von Helmut Dietrich, Seite 63). Flüchtlinge, die es trotz der gestaffelten Maßnahmen zur Flüchtlingsabwehr an den Grenzen des Kriegsgebietes schaffen, in GB und der EU anzukommen, sollen nach diesen Plänen per Schiff oder Flugzeug in diese Lager deportiert werden und dort nach einer gewissen Frist – zumindest formal – ein Asylverfahren durchlaufen können. Wenn dort jemand als politisch verfolgt anerkannt würde, dürfte er/sie theoretisch dann in die EU einreisen.
Lager sind ein konstitutives Element in der Abschottungspolitik der Metropolen. Die neuen, als ‘Ausreisezentren’ maskierten Abschiebelager sind die Entsprechung im Inneren der Festung Europa zu den Lager-Gürteln an den Peripherien, rund um die Kriegs- und Krisenregionen. Jedoch – trotz aller strategisch-technokratischen Maßnahmen, der regionalen Fluchtverhinderung in Kriegs- und Krisenregionen durch Grenzaufrüstung und Lager, der Zerschlagung der Fluchtrouten, der militärischen Grenzaufrüstung auf den Meeren und an den Landesgrenzen, der Abschreckungs- Vertreibungs- und Illegalisierungspolitik in Europa, ist die Festung Europa nicht gegen die Autonomie der Migration von Menschen abschottbar. Das Unterlaufen der Festung geschieht ebenso, wie die Abschottungs- und Isolationsfunktion der Lager nicht funktioniert, wenn der Widerstand und Protest der Flüchtlinge in den Lagern und Knästen nach außen dringt und sich mit Solidarisierung von außen verbindet. Die weltweiten Proteste vor und hinter den Zäunen und Mauern der Lager und Knäste, den Zonen der Entrechtung, stellen eine neue Frage: "How is your liberation bound up with mine?" formuliert sie ein Film über den Ausbruch mehrerer Flüchtlinge aus dem australischen Wüstenlager Woomera während eines dort stattfindenden antirassistischen Camps im letzten Jahr. Eine noch weiter reichende Perspektive formuliert Giorgio Agamben, italienischer Philosoph, der als Lager alle Orte der Entrechtung begreift, an denen sich eine Trennung zwischen ‘nacktem Leben’ und mit (Bürger-)Rechten ausgestattetem Leben beobachten lässt – ob Altenheime, Embryonen-Forschung, Flüchtlingslager oder das Gefangenen-Lager Guantánamo:
"Aus dieser Perspektive wird das Lager, dieser reine, absolute und unübertroffene biopolitische Raum (insofern er einzig im Ausnahmezustand gründet), als verborgenes Paradigma des politischen Raumes der Moderne erscheinen, dessen Metamorphosen und Maskierungen zu erkennen wir lernen müssen."
(G. Agamben, Homo sacer, 1995; dt: 2002)
Aus: Flüchtlingsrat April 2003
