Abschiebelager

Redaktion "Flüchtlingsrat"/Niedersachsen (2003)

Verbreitung in Deutschland

Anfang 2003 gibt es noch kein ‘Zuwanderungsgesetz’, doch bereits in vier Bundesländern Prototypen für die im Einwanderungsbegrenzungsgesetz vorgesehenen ‘Ausreisezentren’. Die Abschiebelager befinden sich auf dem Gelände bereits bestehender Lager für AsylbewerberInnen oder (jüdischer oder osteuropäischer) EmigrantInnen. Die Flüchtlinge im Abschiebelager unterliegen, über die für alle Flüchtlingsgruppen auf dem Lagergelände geltenden Lagerbedingungen hinaus, einer besonderen psycho-sozialen Behandlung. Im Text des ‘Zuwanderungsgesetzes’ wird das Betreuung und Beratung genannt.
Niedersachsen
Erster Modellversuch für Abschiebelager in Deutschland, genannt Projekt X. Seit April 1998 als Modellversuch, seit 1.8. 2000 als reguläre Maßnahme. Das Projekt X ist mit je 50 Plätzen an zwei Standorten installiert, in der ZASt Braunschweig und ZASt Oldenburg: für Alleinstehende (Männer und Frauen), theoretisch auch für Ehepaare (mit nicht-schulpflichtigen Kindern). Ende September 2002 waren im Abschiebelager in Oldenburg 19, in Braunschweig 29 Flüchtlinge. Von 304 ins Lager eingewiesenen Flüchtlingen sind nach offiziellen Angaben 137 Flüchtlinge verschwunden (Jan. 2003). In Braunschweig gibt es eine ‘Spezialisierung’ durch die Ausländerbehörde auf Flüchtlinge aus Bhutan. Eingewiesen werden auch Flüchtlinge mit Arbeit und aus Herkunftsländern, in die keine Abschiebungen durchführbar sind.
Ein anderes Modell für ein Abschiebelager in Niedersachsen befindet sich seit 2000 in Bramsche-Hesepe (es firmiert als ‘Landesaufnahmestelle’, quasi als Außenstelle der ZASt Oldenburg). Das Lager war nie als Modellversuch deklariert. Von lokalbehördlicher Seite wird betont, es sei keine ‘Ausreiseeinrichtung’, doch vom Innenministerium wird es in diesen Kontext eingeordnet. Bislang gibt es hier 200 Plätze. Hier sind auch Familien mit Kindern untergebracht und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, es wird ebenfalls mit ‘Beratung’ auf ‘freiwillige’ Ausreise hingearbeitet.
Nordrhein-Westfalen
Der am 1.5. 1998 gestartete Modellversuch in Minden-Lübbecke wurde am 1.10. 99 vorzeitig abgebrochen – nach vielen Selbstverletzungen und dem Suizid eines Flüchtlings.
Rheinland-Pfalz
Seit 1999 gibt es in Ingelheim ein ‘Ausreisezentrum’, im Februar 2003 wird das Abschiebelager nach Trier verlegt. Im Oktober 2002 wurde die Modellphase abgeschlossen. Das Lager hat 100 Plätze, auch für Familien. Im Jan 2003 waren darin offiziell 49 Menschen untergebracht, davon 6 Kinder. Von 132 Zugewiesenen sind bisher selbst nach offiziellen Angaben 40 Menschen verschwunden. Es besteht ein völliges Arbeitsverbot und gibt reine Sachmittelverpflegung. Die größte Gruppe der Flüchtlinge kommt aus China, Hintergrund dafür ist eine Spezialisierung der ‘Clearingstelle’ inkl. Besuchen in China.
Sachsen-Anhalt
Seit 1.1.2002 läuft in Halberstadt ein Modellversuch mit 100 Plätzen auf dem Gelände der ZASt.
Bayern
Im September 2002 wurde in Fürth in einem Container-Lager für Asylbewerber ohne Zugangskontrollen ein (umzäuntes, zugangskontrolliertes) Abschiebelager eingerichtet (‘Phase I’: 50 Plätze). Bis Ende 2002 wurden 47 Flüchtlinge ins Lager eingewiesen, mehr als die Hälfte verschwand. Geplant sind laut IM noch drei weitere Lager in Bayern. Sprachanalysen sollen durchgeführt werden. ‘Spezialisierung’: Flüchtlinge aus Osteuropa, GUS-Staaten; außerdem sind afrikanische Flüchtlinge im Lager. Bayern änderte sein Landes-Aufnahmegesetz, um eine gesetzliche Grundlage für die Lager zu schaffen. In den anderen Bundesländern wurden die Modellversuche im wesentlichen auf der Grundlage von Erlassen in Betrieb genommen.
Hamburg
Pläne für ein ‘Kombimodell’ liegen vor: ein neues Erstaufnahmelager (ZASt), in der ein Abschiebelager i.S. der Ausreisezentren gleich integriert werden soll (vgl. Bramsche, Niedersachsen). Alle befassten Behörden sollen im Lager zentralisiert werden. Bislang befindet sich das Erstaufnahmelager auf einem Schiff; nachdem zunächst für das Kombi-Modell verschiedene Standorte in Hamburgs Peripherie im Gespräch waren, soll es nun doch auf einem Schiff eingerichtet werden, dessen ‘Standort’ wird verlegt in den (zugangskontrollierten) Freihafen.

Bundesweit gibt es zur Zeit damit 350 Plätze in explizit als ‘Ausreisezentren’ definierten Abschiebelagern für ausreisepflichtige Flüchtlinge nach Abschluss ihres Asylverfahrens, die mangels Reisepapieren nicht abgeschoben werden können: Niedersachsen (2x50); Rheinland-Pfalz (100); Sachsen-Anhalt (100); Bayern (50), weitere sollen folgen.
Zusätzlich gibt es 200 Plätze im Lager Bramsche/Niedersachsen, einem anderen Lager-Modell mit speziellen ‘Beratungs’-Maßnahmen. Und ungezählte Plätze in anderen Lagern für Flüchtlinge und MigrantInnen, die mit unerträglichen Lebensbedingungen ebenfalls Vertreibungs- und Abschreckungspolitik praktizieren.
Die Regierungen von , Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben erklärt, keine expliziten Abschiebelager einrichten zu wollen. Aus Sachsen stammt die bezeichnende Aussage, sie bräuchten keine ‘Ausreisezentren’, weil bei ihnen sowieso die Flüchtlinge alle in Lagern leben müssten.

Aus: Flüchtlingsrat April 2003