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abschiebelager ("ausreisezentren")/deportation camp
Projekt X juristisch
abschiebelager ("ausreisezentren")/deportation campPeter Fahlbusch/ Rechtsanwalt
Einweisung und Aufenthalt in ‘Ausreiseeinrichtungen’ ein Potpourri rechtsstaatlicher Denkwürdigkeiten
Nun ist sie also nicht gekommen, die ausdrücklich gesetzlich geregelte Ausreiseeinrichtung. § 61 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz besagte:
"Die Länder können Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. In den Ausreiseeinrichtungen soll durch Betreuung und Beratung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden."
"Ich weiß; nicht, ob ich bin verrückt oder die"
abschiebelager ("ausreisezentren")/deportation campInnenansichten aus dem Projekt X (2004). Gespräch mit Abdullah Birsen, seit Mai 2000 im Projekt X in Braunschweig
Abdullah Birsen (37), seit 10 Jahren in Deutschland, ist kurdischer Yezide aus Syrien. Er wurde in der Türkei geboren, seine Eltern flohen mit ihm nach Syrien, als er drei Jahre alt war. Weder in der Türkei noch in Syrien ist er als Staatsbürger registriert, er ist staatenlos. Er ist yezidischer Schejch, ein religiöses Amt, was vom Vater auf den Sohn übergeht. In dieser Eigenschaft ist er auch in Niedersachsen in yezidischen Vereinigungen aktiv. Er schreibt Theaterstücke, bei denen er bisher auch Regie führte. Für die Proben und Aufführungen muss er jeweils eine Reisegenehmigung beantragen, denn für die Flüchtlinge im Projekt X gilt strengste Residenzpflicht, beschränkt auf das Stadtgebiet Braunschweig.
Das heimliche Ausreisezentrum von Engelsberg
abschiebelager ("ausreisezentren")/deportation campJörg Schallenberg (2004)
Jan S. ist ein Problemfall für die Behörden. Sie haben seinen Asylantrag abgelehnt, können ihn aber nicht abschieben, solange sie nicht wissen, wohin. Neuerdings schickt Bayern "Ungeklärte" wie Jan S. bevorzugt ins beschauliche Engelsberg. Er sagt: "Vielleicht hoffen sie, dass ich abhaue"
Ungeklärt und fern der Heimat
Das Projekt X in Braunschweig
abschiebelager ("ausreisezentren")/deportation campThomas Heek, FlÜchtlingshilfe e.V. Braunschweig (2004)
Modellprojekt oder Auslaufmodell?
"Projekt X", "Modellprojekt Identitätssicherung", "Ausreisezentrum", "Ausreiseeinrichtung" – Worte, die weniger eine Entwicklung als die FortfÜhrung eines gesellschaftspolitisch sinnlosen Unterfangens beschreiben. Im Folgenden wird der Begriff "Projekt X" verwendet, sowohl der Einfachheit halber als auch, da der Autor die offiziellen Bezeichnungen als unzulässige Verharmlosungen einer menschenverachtenden Politik betrachtet.
Projekt X – das niedersächsische 'Ausreisezentrum'
abschiebelager ("ausreisezentren")/deportation campMaria Wöste (2003)
Aktuelle Lagerpolitik in Niedersachsen
Das niedersächsische Projekt X besteht im April fünf Jahre. Zum Geburtstag trägt es einen neuen Namen – ‘Ausreisezentrum’. Die gesetzliche Legitimation durch das Zuwanderungs-Begrenzungsgesetz, das einst ein Einwanderungsgesetz werden sollte, wurde ihm und den ‘Ausreisezentren’ in anderen Bundesländern bis heute nicht beschert. Jedoch gratulierte eine sprachkritische Jury mit dem zweiten Platz beim jährlichen Wettbewerb um das ‘Unwort des Jahres’. Begründung für die Platzierung: Der "Behördenterminus Ausreisezentrum für Sammellager, aus denen abgewiesene Asylanten abgeschoben werden ... soll offenbar Vorstellungen von freiwilliger Auswanderung oder gar Urlaubsreisen wecken. Es verdeckt damit auf zynische Weise einen Sachverhalt, der den Behörden wohl immer noch peinlich ist. Sonst hätte man eine ehrlichere Benennung gewählt." Eine ehrlichere Benennung wäre Abschiebe- Illegalisierungs- oder Vertreibungslager. Denn nach wie vor ist im Projekt X-Lager Abschiebung das offizielle Ziel und Illegalisierung das Haupt-Ergebnis.
Projekt XXL: Abschiebelager in Deutschland
basistexte/basic essays | abschiebelager ("ausreisezentren")/deportation campRuth Gobi (2003)
>Ausreisezentren< und Lagerpolitik
Von manchen wurde das kürzlich zuende gegangene Jahrhundert als das ‘Jahrhundert der Lager’ bezeichnet. In dieser Hinsicht ist das Jahrhundert allerdings noch nicht zuende. Nicht nur in Deutschland werden neue Lager und Knäste für Flüchtlinge eingerichtet. Lager sind hierzulande alles andere als neu, denn ihre Geschichte reicht weit zurück, Lager für Flüchtlinge gab es bereits vor dem Nazi-Faschismus. Kasernierung und Lager-Unterbringung bis hin zur Internierung in den Abschiebeknästen ist für Flüchtlinge bis heute in Deutschland die vorgesehene ‘Wohn’-Form geblieben. Flüchtlinge sollen hier nicht wohnen, sie sind ‘untergebracht’, zwecks Abschreckung, Isolation und Vertreibung. Dass diese übliche Unterbringung von Flüchtlingen in den meisten Bundesländern schönfärberisch ‘Gemeinschaftsunterkunft’ oder ‘Wohnheim’ heißt, macht sie nicht besser.
'Penisschau' zur Identitätsklärung?
abschiebelager ("ausreisezentren")/deportation campBernd Mesovic (2002)
Muss ein Mensch mit ungeklärter Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Vorführung vor ausländischem Konsulatspersonal seinen Penis einem deutschen Behördenmitarbeiter auf dem Behördenklo vorführen? Oder sieht sich der Behördenmitarbeiter veranlasst, den Penis des Ausreisepflichtigen im Rahmen eines ‘freiwilligen Beweisangebotes’ anzuschauen? Die Fragestellungen scheinen absurd.
